Mit zunehmendem Alter nimmt auch die Wahrscheinlichkeit zu, dass eine psychische Krankheit wie Demenz eintritt. Doch auch Unfälle, die nicht vorhersehbar sind, können dazu führen, dass die eigenen Angelegenheiten nicht mehr geregelt werden können. Das Recht sieht dann vor, dass ein gesetzlicher Betreuer mit beruflicher Ausbildung im Namen des Geschädigten handeln darf. Ein Vertretungsrecht für Angehörige gibt es allerdings nicht zwangsläufig und muss vorher beantragt werden.