Schlagwort: bezahlen

  • iPhone: Zahlungen nur mit ensperrtem Gerät möglich

    An der Supermarkt-Kasse den Einkauf bequem per Handy bezahlen. Diese Variante wird neben der drahtlosen Kartenzahlung immer beliebter. Doch das iPhone zwingt seinen Besitzer zu Entsperrung des Smartphones. Das finden manche Nutzer nervig, dient aber deiner Sicherheit.

    iPhone und Android-Handys erkennen den Zahlungswunsch automatisch, sobald das Gerät an ein Bezahl-Terminal gehalten wird und öffnen die Bezahl-App.

    Android

    Bei Android-Handys muss für Zahlungen unter 25 Euro das Mobiltelefon nur aufgeweckt werden. Bei höheren Beträgen ist ein Entsperren erforderlich.

    Apple

    iPhone-Besitzer müssen für jeden Bezahlvorgang das Handy entsperren. Darüberhinaus ist es bei der Verwendung der Face ID ratsam, Apple Pay schon vor dem Kontakt mit dem Bezahl-Terminal zu starten. Der Authentifizierungsvorgang während des Bezahlvorgangs ist sonst zu unkomfortabel und bricht häufig ab, wenn das Telefon zu weit vom Terminal entfernt wird.

    Am schnellsten funktioniert der Start von Apple Pay mit zweimaligem Drücken der Standby-Taste.

  • Congstar Fair-Flat: Nur so viel bezahlen, wie du verbrauchst

    Seit dem 01. Oktober 2018 gibt es ihn, den flexiblen Datentarif von Congstar, der schon zur IFA 2018 angekündigt wurde. Buchst du eine Datenoption zwischen zwei und 10 GB, verbrauchst aber weniger Datenvolumen als gedacht, dann bekommst du auch nur das kleinere Datenpaket berechnet.

    Aus Groß mach Klein

    Ein Beispiel: Du buchst die Fair-Flat mit einem Datenvolumen von 6 GB (= 25 Euro) und verbrauchst aber nur 3,4 GB, dann wird lediglich der 4-GB-Tarif (= 20 Euro) abgerechnet.

    Diese Automatik funktioniert nur nach unten. Verbrauchst du mehr als das gebuchte Datenvolumen, so wird deine Internetverbindung auf 32 Kbit/s gedrosselt oder du musst zusätzliches Datenvolumen (SpeedOn) buchen.

    100 MB kosten zwei Euro, 500 MB schlagen mit fünf Euro zu Buche und für 1 GB liegen die Kosten bei acht Euro.

    Alle Einzelheiten zu dem Tarif, sowie den hinzubuchbaren Optionen, erfährst du auf der Congstar-Fair-Flat-Webseite.

    Nur bis 31.12.2018?

    Gerüchten zufolge, soll die Congstar Fairness ein Verfallsdatum haben. Die Fair-Flat soll es angeblich nur bis Ende 2018 geben. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Mobilfunkanbieter so einen Aufwand für nur drei Monate betreibt.

    Wir werden sehen…

  • Endlich! Zahlungen per PayPal bei iTunes und im App Store ab sofort möglich

    22iPhone und iPod

    Auf iOS-Geräten startest du die App Einstellungen und rufst die Option iTunes und App Store auf. Tippe auf Apple-ID | Apple-ID anzeigen und gib dein Passwort ein. Beim iPhone X kannst du wahlweise auch die Face-ID für das Login verwenden.

    Abschließend wechselst du in die Zahlungsdaten und wählst den Bezahldienst PayPal aus.

    iTunes

    Starte iTunes, melde dich mit deiner Apple-ID an und klicke auf Account | Meinen Account anzeigen. In der Konto-Übersicht wechselst du im Bereich Zahlungsdaten zur Option Bearbeiten und legst bei den Zahlungsmethoden PayPal fest. Dann nur noch bei PayPal anmelden und den Anweisungen des Bezahldienstes folgen.

    Für den Fall, dass sich PayPal als Zahlungsmethode nicht auswählen lässt, solltest du prüfen, ob die Familienfreigabe aktiviert wurde. Beide Optionen lassen sich nicht gleichzeitig aktivieren.

  • Betrüger tricksen Netflix-Kunden mit Gmail-Adressen aus

    Wenn du dich bei Netflix mit einer Gmail-Adresse registriert hast, kannst du leicht Opfer von Betrügern werden. Den Grund dafür liefern für den Betrüger vorteilhafte Funktionen bei Gmail und Netflix.

    1. Problem: Gmail

    Der E-Mail-Client von Google ignoriert in der Adresse vorhandene Großbuchstaben und Punkte.

    Beispiel: Die bei Gmail registrierte Adresse EgonMueller@gmail.com erhält auch Nachrichten von egon.mueller@gmail.com oder eg.on.mu.eller@gmail.com.

    Du kannst es auch mit einer entsprechenden Variation deiner Googlemail-Adresse selbst mal ausprobieren.

    2. Problem: Die Registrierung bei Netflix

    Der Registrierungsvorgang bei Netflix kommt leider ohne eine Sicherheitsabfrage aus. Du gibst eine E-Mail-Adresse an und legst dein Passwort fest. Das war´s auch schon. Eine Verifizierung der E-Mail-Adresse erfolgt seitens Netflix nicht.

    Diese beiden Features reichen den Betrügern aus, um auf deine Kosten Filme und Serien zu schauen.

    Die Betrugsmasche

    Der Betrüger mit dem Netflix-Konto egon.mueller@gmail.com hinterlegt eine Prepaid-Kreditkarte. Sobald das Guthaben aufgebraucht ist, sperrt Netflix dieses Konto bis zur Aktualisierung der Zahlungsdaten und sendet eine Erinnerungsmail. Diese landet aber nicht beim Betrüger, sondern im Posteingang von EgonMueller@gmail.com.

    Jetzt rechnet der Betrüger mit der Unaufmerksamkeit seines Opfers. Der Link in der Netflix-Mail führt direkt zu den Zahlungsdaten des Abzocker-Accounts ohne eine weitere Abfrage des Passwortes.

    Gibt das Opfer nun seine echten Kreditkarten-Daten ein, ohne dass er merkt im falschen Konto zu sein, ist der Betrug fast perfekt. Durch die Änderung der Betrugs-Email wird das Opfer aus dem „Fake-Account“ ausgesperrt und wird mit den Abo-Kosten belastet.

    So schützt du dein Account

    Wichtig ist immer eine erhöhte Aufmerksamkeit wenn es um sensible Daten geht. Insbesondere bei Zahlungsdaten. Klicke nicht auf zugesandte Links, auch wenn sie  nachweislich von Netflix kommen. Rufe dein Account manuell über den Browser auf.

    Aber auch für den Fall, dass du diesem Link gefolgt bist, überprüfe die angegebenen Zahlungsdaten genau. Im Betrügerkonto wird sicherlich nicht deine Kreditkartennummer angegeben sein. Auch die registrierte E-Mail-Adresse wird, wenn auch geringfügig, anders lauten.

    Bist du auf die Masche trotzdem hereingefallen, sollte die Sperrung deiner Kreditkarte an erster Stelle stehen, damit der Schaden so gering wie möglich ausfällt.

    Insbesondere solltest du die Gmail-Adresse in deinem Netflix-Account gegen eine Email-Adresse anderer Anbieter austauschen. Bei den beiden großen Webmail-Anbietern Web.de und GMX beispielsweise, werden keine Punkte in der Adresse ignoriert.

    Netflix arbeitet an Lösung

    Der Streaminganbieter bestätigte gegenüber der Webseite von TrustedReviews, dass man sich dieses Problems annimmt und bereits an einer Lösung arbeiten würde. Bis aber eine Lösung zur Verfügung steht, kannst du dich nur durch eine andere E-Mail-Adresse schützen.

  • Uganda is calling – Abzocke durch Lockanrufe (Ping Calls)

    Seit ein paar Monaten verzeichnet die Bundesnetzagentur wieder einmal verstärkt Beschwerden über Lockanrufe aus dem Ausland. Allein im Oktober und November 2017 waren es über 50.000 Telefonkunden, die sich bei der Bundesnetzagentur meldeten. Wer eine diese Telefonnummern wählt und sei es auch nur aus Neugier, dem können Schäden entstehen,  die mehrere hundert Euro betragen können.

    Welche Nummern sind betroffen?

    Die Betrüger, die im Ausland sitzen,  verwenden die bereits bekannte Masche der Lock-Anrufe, sogenannte Ping-Calls. Deren Ländervorwahl sehen unseren Ortsvorwahlen recht ähnlich und sollen zum zum Anrufen verleiten.

    Die Telefonbetrüger sitzen nicht nur in Nordafrika (Elfenbeinküste, Algerien, etc), sondern auch in Übersee (Seychellen, Guinea) und sogar in Europa (Albanien, Mazedonien). Eine spezielle Computersoftware telefoniert gekaufte Rufnummern sowie Nummern aus anderen Quellen nach aktiven Telefonanschlüssen ab.

    Zum Beispiel ist die marokkanische Ländervorwahl 00212 (+212) von der Vorwahl der Stadt Solingen (0212) nur durch die zusätzliche Null oder dem Pluszeichen zu unterscheiden. Während man für ein Gespräch nach Solingen nur wenige Cent zahlt, können bei Telefonaten nach Marokko mehrere Euro pro angefangene Minute berechnet werden.

    Dazu gehört auch die Vorwahl 00881, die zu dem Global Mobile Satellite System (Satelliten-Telefonie) gehört und der Ortsvorwahl von Weilheim in Oberbayern ähnelt.

    Folgende Landesvorwahlen sind bei dieser Abzockmethode bereits aufgefallen:

    • Albanien (00355)
    • Algerien (00213)
    • Benin (00229)
    • Bosnien-Herzegowina (00387)
    • Burundi (00257)
    • Elfenbeinküste (00225)
    • Gambia (00220)
    • Guinea (00249)
    • Jemen (00967)
    • Liberia (00231)
    • Madagaskar (00261)
    • Malediven (00960)
    • Mali (00223)
    • Marokko (00212)
    • Mazedonien (00389)
    • Serbien (00381)
    • Seychellen (00248)
    • Sierra Leone (00232)
    • Somalia (00252)
    • Sudan (00249)
    • Tansania (00255)
    • Tschad (0023)
    • Tunesien (00216)
    • Uganda (00256)
    • Global Mobile Satellite System (00881)

    Nach erfolgreichen Ping-Anrufen machen sich die Betrüger die automatisierte Rechnungserstellung unserer Telefonanbieter zunutze. Sie geben sich ihrerseits ebenfalls als Telefonunternehmen aus und schon fließt das Geld auf ihre Konten.

    Kann man sich wehren?

    Gegen Anrufe allgemein kann man sich nicht besonders effektiv wehren. Allerdings kann man auf die betreffenden Rufnummern auf dem iPhone oder Android-Smartphones blockieren. Bei der Festnetz-Telefonie ist das kaum möglich. Wer über eine FritzBox telefoniert, der kann zumindest unerwünschte Anrufer direkt auf den Anrufbeantworter umleiten.

    Geld zurück?

    Wer auf seiner Telefonrechnung schon mit diesen Abzocker-Gebühren belastet wurde, der sollte auf der Webseite der Bundesnetzagentur nach der Telefonnumer suchen. Ist sie dort eingetragen und als Verbot zur Rechnungslegung registriert, dann sollte dein Telefonprovider dir die Kosten wieder erstatten.

    Da diese Liste ständig erweitert wird, kann es vorkommen, dass deine Problem-Nummer (noch) nicht erfasst ist. In diesem Fall ist es ratsam, über das Bundesnetzagentur-Meldeformular diese Nummer zu melden. Anschließend solltest du zusammen mit einer, für dich zuständige Verbraucherzentrale versuchen, dir die gezahlten Gebühren zurück zu holen.

    Bei der Bundesnetzagentur kannst du übrigens auch andere Belästigungen per Telefon melden. Die Übersicht findest du hier.

    Weitere Konsequenzen

    Die Bundesnetzagentur hat in der Zwischenzeit auch weitere Maßnahmen ergriffen. Für insgesamt 22 Länder müssen Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter vor einem Verbindungsaufbau eine kostenlose Preisansage schalten, um auf erhöhte Verbindungskosten hinzuweisen. Diese Anordnung muss spätestens bis zum 15. Januar 2018 von den Unternehmen umgesetzt werden.

    Fazit:

    Ob kostenlose Gebührenansage oder eine Blacklist von Telefonnummern: Beides schützt  nicht vor Abzockversuchen, wenn die Neugier mit uns durchgeht. Generell sollte man Vorsicht walten lassen, wenn eine Nummer mit einer Doppel-Null oder einem Pluszeichen beginnt. Das ist immer eine ausländische Rufnummer. Wer keine Kontakte in dieses Land unterhält, sollte diese Nummer nicht wählen. Auch nicht aus Neugier.

    Ich persönlich halte es mit Anrufen in Abwesenheit wie folgt: Ich rufe unbekannte Nummern grundsätzlich nicht zurück und mein Anrufbeantworter ist abgeschaltet. Rückrufe tätige ich nur im Rahmen meiner Kontaktliste. Wichtige Informationen von Ämtern und Unternehmen tausche ich nur schriftlich, per E-Mail oder Briefpost, aus.

  • Mit der Facebook-App öffentliche WLAN-Hotspots finden

    Facebook hat im letzten Jahr (2016) in einigen ausgewählten Ländern eine neue Funktion getestet, mit der man WLAN-Hotspots in der Umgebung aufspüren kann. Am 30. Juni 2017 wurde der Facebook-WLAN-Finder für iOS und Android weltweit für alle User freigeschaltet.

    Da das Facebook-Update nun schon eine Woche zurückliegt, sollte für alle Nutzer das Feature zur Verfügung stehen.

    Eingebauter WLAN-Finder

    Möchtest du WLAN-Hotspots in deiner nächsten Umgebung finden, dann tippst du in der Facebook-App auf den Tab Mehr. Unter der Option WLAN finden werden dir dann auf der Karte alle öffentlichen WLAN-Hotspots angezeigt.

    Ein Fingertipp auf die Standortmarkierungen blendet dann die Optionen Zur Seite und Route planen an.

    Die neue Funktion ist besonders auf Reisen und/oder schlechter Mobilfunkabdeckung ein wichtiges Tool um den nächstgelegenen Wifi-Hotspot zu finden.

    Es gibt allerdings auch zwei Nachteile. Es ist nicht sofort ersichtlich, ob der angezeigte Zugang gratis oder kostenpflichtig ist. Gegebenenfalls wird dies auf der Facebook-Seite des Anbieters entsprechend erwähnt. Der zweite Nachteil ist, dass nicht alle verfügbaren Hotspots angezeigt werden. Das Feature listet nur die Hotspots von Facebook-Nutzern auf.

    Nützlich nur für Facebook-Nutzer

    In den App-Stores von Apple und Google findet man natürlich ähnliche Apps zum Aufspüren der Hotspots. Aber warum das Handy mit zusätzlicher Software belasten, wenn man ohnehin schon Facebook nutzt.

  • iPhone und Android: In-App-Käufe deaktivieren

    Für App-Entwickler stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Projekte zur Verfügung. Der direkte Verkauf beim Download, Werbeeinblendungen oder auch die In-App-Verkäufe. Gerade diese sind aber immer wieder Grund zur Beanstandung. Die In-App-Verkäufe kommen meist bei Gratis-Spielen zum Einsatz, um gegen Bezahlung bessere Ausstattungen und höhere Spiel-Level zu erkaufen. Um sich vor dieser Kostenfalle zu schützen, kann man bei iOS und Android diese Funktion sperren.

    iPhone und iPad

    Beim iOS-Betriebssystem erfolgt die Sperrung über die Geräteeinstellungen und dem Reiter Allgemein. Tippe dann auf Einschränkungen | Einschränkungen aktivieren und gib eine vierstellige PIN-Nummer ein, die du selbst bestimmen kannst. Abschließend deaktivierst du über den Schieberegler die In-App-Käufe.

    Zusätzliche Sicherheit bietet darüber hinaus der iTunes-Store. Öffne im Store die Einstellungen und rufe die Passworteinstellungen auf. Hier kannst du für Käufe und In-App-Käufe eine Pin-Abfrage festlegen. Aktiviere dann die Option Immer erforderlich. Alternativ lässt sich auch Nach 15 Minuten erforderlich einstellen, in denen bis zur Sperrung trotzdem noch Geld ausgegeben werden kann.

    In-App-Sperre bei Android

    Bei Android-Smartphones und -Tablets fehlt leider die Möglichkeit der Sperrung über die Geräte-Einstellungen. Immerhin ist – ähnlich wie im iTunes-Store – die Einrichtung einer Authentifizierung im Play Store vorhanden.

    Öffne die App Play Store und rufe die Einstellungen auf. Dann tippst du in der Nutzersteuerung auf Authentifizierung für Käufe erforderlich. Dann entscheidest du dich nur noch für eine der drei Authentifizierungsoptionen:

    • Für alle Käufe bei Google Play auf diesem Gerät
    • Alle 30 Minuten
    • Nie

    Auch hier empfehlen wir natürlich die erste Option. Mehr ist bei Android leider nicht drin.

  • Microsoft belohnt dich für die Bing-Nutzung

    Microsoft leidet mit Bing, dem Internet Explorer und dem Edge-Browser seit vielen Jahren an Nutzerschwund. Der nächste Versuch den Browser und die damit verknüpfte Bing-Suchmaschine wieder beliebter zu machen, steht in den Startlöchern. Jetzt soll es das Programm Microsoft Reward mit seinen Bonuspunkten richten, die dann im Windows-Store für den Kauf von Soft- und Hardware ausgegeben werden können.

    1 x Suchen = 3 Punkte

    Wer am Bonusprogramm teilnehmen möchte, der muss über ein (kostenloses) Microsoft-Konto verfügen, eingeloggt sein und natürlich die Bing-Suche nutzen. Dann gibt es für jede Web-Suche drei Punkte. Maximal 30 Punkte, also 10 Suchvorgänge, werden pro Tag dem Level-1-Nutzer vergütet.

    Level-2-Nutzer wird man wohl ab 500 Punkten pro Monat. Dann erhöht sich die tägliche Maximalpunktzahl auf 150. Die gesammelten Punkte kannst du dann im Microsoft Store ausgeben. Ein 5-Euro-Gutschein soll wohl 5000 Punkte kosten.

    Wieviel genau ein Punkt wert ist und wann man wirklich ein Level-2-Nutzer wird, darüber schweigt man sich noch aus. Auch auf der Microsoft-Reward-Webseite steht noch nichts genaues.

    Gleiches gilt für den Startzeitpunkt, wann es in Deutschland mit dem Bonusprogramm endlich losgeht.  Gerüchten zufolge ist als Termin der 12. Juni 2017 vorgesehen.

    Das Punkte-Konto

    Um deinen (zukünftigen) Punktestand zu überprüfen, rufst du www.bing.com auf und loggst dich in deinem Microsoft-Konto ein. Rechts neben dem Kontonamen befindet sich ein  Symbol in Form eines Ordens und einer vorangestellten Null. Klickst du auf dieses Icon, wird derzeit noch die Microsoft-Reward-Webseite angezeigt.

    Fazit:

    Für eingefleischte Fans anderer Suchmaschinen wie Google oder Startpage wird das Programm Microsoft Rewards wohl kein Grund zum Wechseln sein. Wer aber häufiger im Windows Store einkauft, für den lohnt sich der Umstieg auf die Bing-Suche eventuell doch. Denn auch für die Käufe im Windows Store soll es Bonuspunkte geben…

  • Lebensmittel retten – Jetzt auch bei Restaurants möglich!

    Millionen Tonnen Lebensmittel werden jährlich in Deutschland weggeworfen oder direkt für die Mülltonne produziert. Wir Konsumenten sollten mit gutem Beispiel vorangehen und nur soviel einkaufen wie wir wirklich benötigen. Die wirklich großen Lebensmittelverschwender sind die Supermärkte, Discounter und die Gastronomie. Die meisten „Lebensmittelretter“ kümmern sich um die Produkte des Einzelhandels, aber kaum einer denkt an bereits zubereitete Nahrungsmittel der Gastronomie. Und genau diesem Bereich hat sich das dänische StartUp-Unternehmen Too Good to Go angenommen.

    Strenge Hygienevorschriften für Restaurants

    Für die Gastronomie gelten noch schärfere Hygienevorschriften als im Einzelhandel, die natürlich dem Schutz der Verbrauchers dienen. Diese Vorschriften sind aber auch Mitverursacher der Lebensmittelvernichtung in Restaurants, Kneipen, Bäckereien und Bistros. In dieser Branche werden jährlich cirka 3,4 Millionen Tonnen Lebensmittel entsorgt.

    Too Good to Go hatte eine geniale Idee, wie Gastronomiebetriebe die restlichen Menüs doch noch an den Kunden bringen.

    Die Idee

    Das funktioniert einerseits über reduzierte Preise, andererseits werden Food-Boxen oder -Bags kurz vor Ladenschluss abholfertig vorbereitet. Das soll die Qualität und die Frische garantieren. Die Preise pro Box oder Tasche fangen bei zwei Euro an.

    Unnötig zu erwähnen, dass die Behälter, die übrigens von Too Good to Go bereitgestellt werden, aus recyclebarem Material bestehen.

    Recyclebare Behälter

    Besonders toll fanden wir die Menü-Boxen, die aus ausgepresstem Zuckerrohr (Bagasse) bestehen. Die Boxen sind nach Angaben der App-Anbieter bis 220 Grad hitzebeständig, und bis -25 Grad tiefkühlfähig. Außerdem sind sie bis 130 Grad fetthitzebeständig. Das macht sie sogar backofen- und mikrowellengeeignet.

    Too Good to Go ist als kostenlose App für Android, iPhone/iPad und als Online-Version erhältlich. Nach der Registrierung müssen noch Kreditkarten-Angaben für die Bezahlung hinterlegt werden. An der PayPal-Integration wird derzeit gearbeitet und soll in Kürze verfügbar sein.

    Restaurants aus sieben Ländern nehmen an Too Good to Go teil. Seit April 2016 ist auch Deutschland mit dabei.

    Fazit:

    Super Idee! Auch wenn teilnehmende Betriebe in Deutschland derzeit hauptsächlich in Hamburg, Berlin und Köln zu finden sind, ziehen bereits andere Städte wie Bochum, Freiburg und Aachen nach.

    Mit Köln, Berlin und Hamburg sind drei der beliebtesten Ziele für Städte-Reisen ideal, um sich beim Aufenthalt günstig mit Essen zu versorgen.

    Über den Restaurantkontakt können sich interessierte Betriebe selbst für eine Teilnahme registrieren. Diese ist kostenlos und jederzeit kündbar.

  • PayPal: Große Änderungen werfen ihre Schatten voraus

    Der beliebte Bezahldienst PayPal richtet sich beim mobilen Zahlungsverkehr per App neu aus. Einige Apps verschwinden und die dadurch freiwerdenden Ressourcen steckt man zukünftig in die Entwicklung und den Support der verbleibenden Anwendungen. Die Änderungen treten schon dieses Jahr, am 30. Juni 2016, in Kraft.

    Im Einzelnen bedeutet dies das Aus für die Unterstützung von Fire-Produkten (Amazon),  von BlackBerry-Geräten und den Windows Phones.

    Die Entscheidung hat sich, nach eigenen Angaben, PayPal nicht einfach gemacht. Aber wie das in der Wirtschaft üblich ist, werden diese Geräte nicht weiter unterstützt weil offenbar der Kosten-Nutzen-Faktor nicht stimmt. Es gibt halt (noch) nicht genug Nutzer, um hier gewinnbringend zu arbeiten.

    Übrig bleiben dann nur noch die Android- und iOS-Geräte. Aber auch hier ändert sich ab Ende Juni etwas. PayPal führt ein Zwangsupdate ein. Bei diesen Betriebssystemen muss die PayPal-App auf Version 6.0 aktualisiert werden, damit der Bezahldienst weiterhin genutzt werden kann.

    Unterstützt werden ab Juli dann nur noch Android-Geräte ab 4.03 (Ice Cream Sandwich) und iOS-Devices ab Version 8.1. Bei Apple betrifft dies die Geräte iPhone 4S oder höher, iPad2 und höher und iPod Touch ab der 5. Generation.

    So einschneidend die Entscheidungen von PayPal für den einzelnen Nutzer auch sind, mobiles Bezahlen mit PayPal ist auch weiterhin über die Webseite m.paypal.com möglich.

    BlackBerry-Besitzern bleibt noch zusätzlich die Möglichkeit über den BBM-Messenger P2P-Zahlungen zu tätigen. Und für Outlook.com Nutzer steht auch das PayPal-Plugin weiterhin als einfache Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung.