Schlagwort: bezahlen

  • Am 01. Mai 2016 gehen bei dem Bezahldienst ClickandBuy die Lichter aus

    Seit dem 3. Dezember 2015 ist es amtlich: Die Telekom-Tochter ClickandBuy gibt auf und stellt den Bezahldienst am 01. Mai 2016 ein. Bis zum 30.04.2016 kann aber dieser Online-Bezahldienst ganz normal genutzt werden.

    Das Unternehmen informiert die Kundschaft seit Donnerstag, dem 03.12.2015 auf Facebook, per E-Mail und auf der eigenen Webseite über die Schließung. Die im Londoner Hauptsitz verbleibenden 80 Arbeitsplätze werden anschließend sozialverträglich abgebaut.

    clickandbuy-bezahldienst-online-telekom-london-pleite-schliessung-guthaben-nutzung-normal-konten-geschlossen

    Auch wenn der Dienst bis zum 30. April 2016 uneingeschränkt zur Verfügung steht, sollte jeder Kunde spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sein Guthaben verbraucht oder auf sein Bankkonto transferiert haben.

    Der Betreiber verspricht, auch nach Ablauf des Schließungstermins, noch für einige Zeit für Rückzahlungen zur Verfügung zu stehen. Ebenfalls sollen die ClickandBuy-Konten zu Informationszwecken eingesehen werden können.

    Fazit:

    Auch ich war bis Mitte des Jahres 2013 Kunde bei ClickandBuy und habe mein Konto dort aufgelöst, weil es für mich persönlich zu wenig Einsatzmöglichkeiten gab. Daher überrascht es mich nicht, dass angesichts der übermächtigen Konkurrenz (z. B. PayPal), die Entscheidung zur Schließung getroffen wurde. Ehrlich gesagt, habe ich damit schon viel früher gerechnet.

  • CryptoLocker ist wieder da. Diesmal erpresst er Geld für die Freischaltung von Spielen.

    Der Erpresser-Trojaner CryptoLocker ist seit ein paar Wochen wieder verstärkt aktiv. Diesmal erpresst die neue Variante des CryptoLocker Geld von Spielern. Er sperrt auf dem Rechner befindliche Games und fordert einen Betrag der in Bitcoin zu zahlen ist. Erst danach sollen die Spiele wieder freigegeben werden. Ob das aber wirklich geschieht, ist auch diesmal nicht sicher. Sicher ist nur, dass Online-Games ebenso betroffen sind wie Single-Player-Spiele. Aber es gibt auch schnelle Hilfe für die befallenen Computer.

    Die Dienste FireEye und Fox IT bieten die Entschlüsselung von CryptoLocker befallenen Dateien kostenlos an.

    Du gibst auf der Webseite www.decryptcryptolocker.com deine E-Mail-Adresse ein und lädst die befallene Datei über den Button Choose File zu dem Onlinedienst hoch.

    Danach erhälst du einen Freischalt-Code, sowie einen Link zum Recovery Programm, mit denen du dann die befallenen Spiele-Dateien säubern kannst.

    Wie auch in der Vergangenheit, so ist auch in diesem Fall eine Sicherheitslücke im Flashplayer für die Verbreitung des CryptoLocker-Trojaners verantwortlich. Daher ist es immens wichtig, den Flashplayer immer auf dem aktuellsten Stand zu halten.

  • Bezahlen mit dem Smartphone – So funktioniert’s

    Die Anbieter für private Bezahlsysteme erfreuen sich bei den Kunden einer immer größeren Beliebtheit. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Die Vorzüge vieler Bezahlsysteme bestehen darin, dass das Geld in Echtzeit transferiert und dem Empfänger gutgeschrieben wird. Mit den Smartphones lassen sich viele Bezahlprozesse bereits mobil durchführen.

    Auf Einfachheit und Schnelligkeit kommt es an

    Die Mobile Trend GmbH mit Sitz in Hamburg hat ein neues Bezahlsystem auf den Markt gebracht, das sich aufgrund seiner einfachen Bedienweise von seinen Mitbewerbern unterscheidet. Viele Nutzer sind auf der Suche nach einer Möglichkeit, auch mobil schnell und effektiv z.B. mit dem Smartphone zu bezahlen. Die langwierige Eingabe von Kreditkartennummern ist wenig komfortabel und auch die Banküberweisung scheint aufgrund der umständlichen Bearbeitungszeiten längst seine besten Zeiten hinter sich zu haben. Die Mobile Trend GmbH schafft mit Mob Pay eine bahnbrechende Entwicklung für das mobile Bezahlen von Content: Keine Kontodaten oder andere persönliche Angaben sind mehr notwendig, um den Bezahlprozess schnell und zuverlässig über das Smartphone in wenigen Schritten abzuwickeln.

    Mob Pay ermöglicht anonymes und sicheres Bezahlen mit dem Smartphone

    Die Anonymität und der Datenschutz sind beim Bezahlen im Internet noch immer zwei Themen, die unter Nutzern angeregt diskutiert werden. Egal, was die Kunden im Internet erwerben und kaufen: Wenn es um das anonymisierte Bezahlen von Content geht, stößt man bei vielen privaten Anbietern von mobilen Payment-Lösungen an Grenzen. Anders ist dies bei der App Mob Pay von der Mobile Trend GmbH mit Sitz in Hamburg. Das Bezahlen des ausgewählten Contents funktioniert ausschließlich über die hinterlegte Mobilfunknummer, mit der das jeweilige Smartphone betrieben wird. Name oder Anschrift sowie andere personenbezogenen Daten werden von der Mobile Trend GmbH nicht benötigt oder über die App an den Anbieter des Contents übermittelt.

    Auch für Anbieter bietet die Mobile Trend GmbH mit Mob Pay ein tolles Angebot

    Das Bezahlen mit der App Mob Pay ist spielend einfach und für die Kunden nahezu intuitiv. Auch für Anbieter eines zahlungspflichtigen Contents ist Mob Pay daher eine tolle neue Möglichkeit, das eigene Angebot schnell und möglichst unkompliziert an den Kunden zu bringen: Die Bezahlmaske von Mob Pay lässt sich individuell an die eigene Portal- bzw. mobile Seite des Anbieters anpassen. Kunden, die das Angebot des Anbieters in Anspruch nehmen möchten, trennt nur die Eingabe weniger Daten von dem gewünschten zahlungspflichtigen Content, der mit kaum einer anderen App so schnell und unkompliziert bezahlt werden kann wie mit Mob Pay.

    So funktioniert das Einkaufen mit Mob Pay

    Die meisten Anbieter von Payment-Diensten verlangen eine verpflichtende Registrierung, bevor das Angebot für die Kunden zur Verfügung steht. Bei Mob Pay ist dies anders. Es ist keine Registrierung notwendig, um den gewünschten Content zu buchen. Nur eine eigene Mobilfunknummer muss vorhanden sein. Der Content muss zunächst ausgewählt werden. Die Buchung des Contents wird anschließend über das Smartphone bestätigt, bevor der Content dem Kunden uneingeschränkt zur Verfügung steht. Der Kauf des Contents funktioniert in Echtzeit. Dies bedeutet, dass der Content nach der Bestätigung sofort und ohne Wartezeit zur Verfügung steht.

  • WhatsApp bezahlen: Mit Kreditkarte, ohne Kreditkarte, per PayPal, Abbuchung oder PlayStore-Guthabenkarte

    WhatsApp ist nur im ersten Jahr kostenlos. Danach werden rund 80 Cent pro Jahr fällig. Im Vergleich zu klassischen SMS-Kosten ein lächerlich geringer Preis. Stellt sich nur die Frage, wie man WhatsApp am besten bezahlt. Das ist einfach als es auf den ersten Blick aussieht: denn die WhatsApp-Gebühr lässt sich auch ohne Kreditkarte berappen.

    Wenn Sie keine Kreditkarte besitzen oder Sie die Bezahlung per Kreditkarte als zu unsicher ansehen, können Sie alternative Zahlungsmethoden wie PayPal oder Google Wallet verwenden. Oder Sie lassen WhatsApp einfach durch einen Freund bezahlen. Alles möglich.

    Alle Zahlungswege haben eines gemeinsam: zuerst müssen Sie die Bezahlinformationen in WhatsApp aufrufen, indem Sie über das Menü den Befehl „Einstellungen | Account | Bezahlinformationen“ aufrufen. Danach kommt’s darauf an, wie Sie bezahlen möchten.

    Whats App bezahlen mit PayPal oder per Lastschrift-Abbuchung

    Sie besitzen ein PayPal-Konto? Dann ist das Bezahlen per PayPal die einfachste und schnellste Variante. Tippen Sie einfach auf „PayPal“, loggen Sie sich mit Ihren PayPal-Zugangsdaten ein, und bestätigen Sie die Zahlung.

    Selbst ohne PayPal-Konto ist das Bezahlen möglich. Dazu wählen Sie einfach „Weiter ohne PayPal-Konto“ und geben Ihre Bankdaten ein. Die Gebühr wird dann per Lastschrift vom Konto abgebucht.

    WhatsApp bezahlen mit Google Wallet und Google Play Guthabenkarte

    Ebenfalls praktisch und problemlos ist die Bezahlung über Googles Online-Bezahlsystem „Google Wallet„. In Google Wallet haben Sie die Wahl zwischen der Bezahlung per Kreditkarte oder über eine Google Play Guthabenkarte. Allerdings beträgt das Mindestguthaben meist 15 Euro. Der restliche Betrag bleibt für weitere Einkäufe im Google Play Store erhalten. Die Google Play Guthabenkarten können Sie in vielen Geschäften kaufen; meist hängen die Karten direkt an der Kasse. Wo genau es die Google Play-Karten gibt, verrät der Store Finder.

    Um per Gutschein- bzw. Guthaben-Karte zu bezahlen, wählen Sie in WhatsApp die Bezahloption „Google Wallet“ und wählen im Dropdownfeld rechts neben dem Betrag die Zahlungsoption „Einlösen“. Nach Eingabe des Gutscheincodes wird WhatsApp über die Google Play Guthabenkarte bezahlt.

    WhatsApp bezahlen über Google Wallet und eine Kreditkarte

    Wenn Sie WhatsApp per Kreditkarte bezahlen möchten, müssen Sie in Google Wallet zuerst eine gültige Kreditkarte hinzufügen. Das geht folgendermaßen:

    1. Rufen Sie Ihr Google-Wallet-Konto auf.

    2. Wählen Sie „Kredit- oder Debitkarte hinzufügen“ aus.

    3. Geben Sie Ihre Zahlungsinformationen ein.

    4. Aktivieren Sie „Als Standardeinstellung festlegen“, um diese Zahlungsmethode standardmäßig für Wallet-Transaktionen zu verwenden.

    5. Klicken Sie auf „Speichern“.

    Danach können Sie in WhatsApp die Zahlungsmethode „Google Wallet“ sowie „Kreditkarte“ auswählen und die WhatsApp-Gebühr über die hinterlegt Kreditkarte begleichen.

    WhatsApp bezahlen über den Mobilfunkanbieter und die Telefonrechnung

    Viele Mobilfunkanbieter bieten mittlerweile an, die WhatsApp-Gebühr über die Mobilfunkrechnung abzurechnen. Ob der eigene Provider mit dabei ist, erfahren Sie auf der Seite https://support.google.com/googleplay/answer/2651410?hl=de. Unterstützt der Mobilfunkanbieter die direkte Abrechnung, erscheint im Dropdownfeld neben dem Zahlbetrag die Zahlungsoption „Abrechnung über mein Mobilfunkkonto“.

    WhatsApp bezahlen per Bezahl-Link

    Sie müssen WhatsApp nicht unbedingt selbst bezahlen. Warum nicht einen Freund oder die Eltern bezahlen lassen? Das geht ganz einfach über die Funktion „Sende Link für die Bezahlung“. Damit schicken Sie die Zahlungsinformationen per E-Mail. Der Empfänger muss nur den in der Mail angegebenen Link anklicken und kann im Browser per PayPal oder Google Wallet die WhatsApp-Kosten übernehmen. Der Mail-Empfänger braucht dazu keinen Zugriff auf das Handy. Allerdings steht im Link die Handynummer. Die ist auch wichtig, damit die Zahlung der richtigen Handynummer zugeordnet werden kann.

  • Kreditkartenzahlungen im Internet sicherer machen

    Die Zahlungsvorgänge sind  im Internet recht einfach und bisweilen leider auch gefährlich. Nicht jeder Onlineshop sichert seine Kreditkartenzahlungen richtig ab. Dazu kommt noch, dass zahlreiche „Phishing-Seiten“ im Netz versuchen, mit gefälschten Bankwebseiten Ihre Kreditkarten-Daten abzugreifen. Auch die „Skimming„-Methode ist im Augenblick bei den Dieben sehr beliebt. Hier wird am Geldautomat versucht, mit zusätzlich angebrachter Technik Ihre Bankdaten auszuspähen. Wenn Sie aber nicht auf Kreditkartenzahlung im Web verzichten möchten, dann fragen Sie Ihre Bank doch mal nach dem „Mastercard-Securecode“ oder dem „Verified by Visa“.

    Nicht sicher genug: Die CVC- /CVV-Nummer

    Das sind zusätzliche Passwörter, die bei der Zahlung im Internet eingegeben werden müssen. Die Eingabe der dreistelligen Prüfziffer (CVC- /CVV-Nummer) auf der Rückseite der Kreditkarten ist nicht immer ausreichend. Viele Banken lassen offensichtlich eine zu hohe Anzahl von Eingabeversuchen zu, mit der man durch Ausprobieren, oder automatisierte „Brute-Force-Angriffe“ früher oder später die richtige Prüfziffer herausfinden kann.

    Sicherheit durch ein zusätzliches, persönliches Kennwort

    Diese zusätzliche Sicherheitssperre gibt es nicht automatisch. Sie muss erst eingerichtet werden. Ihr Bankberater kann Sie darüber informieren. Bei den großen Bankhäusern sollte das kein Problem darstellen.

    Informationen erhalten Sie beim Bankberater

    Die großen Bankhäuser wie beispielsweise die Commerzbank, die Sparkassen und die Deutsche Bank, bieten dieses Sicherheitsverfahren an.

    Beide Verfahren, der „Mastercard Securecode“ und das „Verified by Visa“, stellen zwar eine zusätzliche Sicherheit für den Käufer dar, werden leider aber nicht bei allen Online-Shops eingesetzt. Im Zweifel gilt aber: Lieber nicht in einem ungesicherten Online-Shop kaufen!

    Die sicherste Methode

    Die sicherste Methode für „König Kunde“ ist immer noch der Einkauf auf Rechnung. Da schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe. Vor der Zahlung können Sie sich vom Zustand und der Qualität des Artikels überzeugen und gegebenenfalls bei Mängeln die Sendung direkt wieder zurückschicken. Zum Zweiten können Sie eventuelles Zahlungsziel ausreizen, wenn auf der Rechnung beispielsweise heißt: „Zahlung innerhalb einer Woche nach Rechnungserhalt“.

  • Der Schutzmechanismus von PayPal für Käufer und Verkäufer

    Mit PayPal den Einkauf bei Ebay bezahlen ist schon eine gute Sache. Auch für den Verkäufer ist diese Bezahlmethode trotz der Gebührenordnung vorteilhaft. Direkt nach der Auktion ist das Geld da und der Artikel kann noch am gleichen Tag versendet werden. So profitieren beide Vertragsparteien. Was aber ist zu tun, wenn der Artikel beim Käufer nicht ankommt, oder der Käufer nach Erhalt der Ware eine Rücklastschrift oder eine Kreditkartenrückbuchung veranlasst? Hier hilft der Käuferschutz von PayPal weiter und übernimmt die Konfliktlösung.

    Gekapertes PayPal-Konto? Kein Problem!

    Der PayPal-Schutz tritt sogar dann in Kraft, wenn ein PayPal-Konto gekapert wurde und damit unrechtmäßig Waren gekauft wurden. Das gilt für Käufe bei Ebay und für die anderen Online-Shops, die PayPal als Zahlungsmethode akzeptieren.

    Ausschlusskriterien

    Natürlich hat der PayPal-Schutz auch Grenzen. Immaterielle Güter, wie beispielsweise Softwarelizenzen, eBooks, Dienstleistungen und Geschenkgutscheine, sowie nicht versandfähige Güter wie Autos, Boote und Flugzeuge fallen nicht unter den PayPal-Schutz.

    Voraussetzung: Kommunikation mit dem Geschäftspartner

    Egal aus welchem Grund, ob Käufer oder Verkäufer, über den Button „Konfliktlösungen“ bei Ihrem PayPal-Konto gelangen Sie zur Abwicklung des Problemfalls.

    Voraussetzung für eine eventuelle Kaufpreiserstattung ist, dass der Verkäufer innerhalb von 45 Tagen nach Kaufdatum kontaktiert wird. Das geschieht im nächsten Fenster. Klicken Sie auf „Problem melden“. Sind noch offene Fälle vorhanden, werden sie unten im Bereich „PayPal-Fälle“ und „eBay-Fälle“ angezeigt.

    Problemfall eröffnen

    Im nun folgenden Fenster wählen Sie, je nach Problem, die entsprechende Option „Käuferschutz“ oder „Fremder Kontozugriff“ aus. Mit dem Button „Weiter“ wechseln Sie zum nächsten Bearbeitungsschritt.

    Geben Sie im nächsten Schritt den PayPal-Transaktionscode ein, oder suchen ihn über die entsprechende Schaltfläche. Anschließend klicken Sie auf „Weiter“.

    Im folgenden Fenster finden Sie unter „Transaktionsinformationen“ die Einzelheiten zu Ihrem Kauf per PayPal. Wählen Sie darunter eine der Optionen aus, die den Grund des Konfliktes am besten beschreiben. Mit „Weiter“ bestätigen Sie die Eingaben.

    Der nächste Schritt erfordert die Kategorisierung des gekauften Artikels, den Sie hier über das Drop-Down-Menü festlegen können. Optional können Sie im Textfeld darunter dem Verkäufer noch eine Information zukommen lassen. Mit „Weiter“ schließen Sie die Eröffnung des Konfliktfalles ab.

    Fristen für Käufer und Verkäufer

    Ab sofort läuft die 20-Tage-Frist, nach der, sollte es zu keiner Einigung mit dem Verkäufer kommen, der Antrag auf Käuferschutz gestellt werden kann. Der Termin, der in der abschließenden Meldung genannt wird, müssen Sie sich gut merken und auf Wiedervorlage legen. Mit dem Ablauf des Termins wird der Problemfall automatisch als erledigt geschlossen.

    Zugegeben, die 20-Tages-Frist ist sehr lang. Geben Sie dem Verkäufer aber trotzdem eine Woche Zeit zum Antworten. Sollte er sich innerhalb dieser Frist nicht melden, senden Sie ihm eine Erinnerung und setzten eine letzte Frist von maximal sieben Tagen. Die erste Frist können Sie im Übrigen schon im optionalen Text mit eingeben.

    Wenn die Unstimmigkeiten durch die oben angeführten Arbeitsschritte nicht beigelegt wurden, können Sie den „Antrag auf Käuferschutz“ stellen. Dazu rufen Sie Ihr PayPal-Konto auf und klicken wieder auf „Konfliktlösungen“.

    Der Antrag auf Käuferschutz

    Ganz unten auf der Seite, unter der Rubrik „PayPal-Fälle“, beziehungsweise „eBay-Fälle“, suchen Sie sich den betreffenden Vorgang aus und klicken ganz rechts unter „Aktion“ den Link „Anzeigen“ an. In den darauffolgenden Seiten werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet.

    Bei Verkäufern, die feststellen, dass der Kaufpreis vom Käufer wieder zurück gebucht wurde, gehen auf die gleiche Art und Weise vor. Die Arbeitsschritte sind hier identisch.

    Nützliche Tipps und Hinweise

    Sollten Sie als Käufer festgestellt haben, dass Ihr PayPal-Konto gekapert wurde, sollten Sie sofort reagieren. Als erstes sperren Sie Ihre, bei PayPal hinterlegte Kreditkarte und/oder Girokarte. Nutzen Sie hier den kostenlosen Sperrnotruf 116116 (international: +49 116116). Anschließend loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein und ändern das Passwort. Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr Account haben, kontaktieren Sie PayPal telefonisch unter der kostenpflichtigen Rufnummer 0180 500 66 27.

    Für die kostenpflichtigen Service-Rufnummern, egal von welchen Anbietern, gibt es meistens auch eine kostengünstigere Festnetznummer (bei einer Festnetz-Flat ist sie sogar kostenlos), oder sogar eine kostenfreie 0800-Rufnummer. Wie das funktioniert und wie Sie die Ersatznummern finden, lesen Sie in dem Artikel „Schluss mit teuren 0180-Nummern“.

  • Mit Excel ganz leicht ein zukünftiges Datum errechnen

    Für die Erstellung von Rechnungen, Angeboten, usw. ist es oft erforderlich, ein zukünftiges Datum zu ermitteln. Standardformulierungen sind zum Beispiel: 3 Wochen Lieferzeit, 14 Tage Zahlungsziel, etc. Mit Excel lässt sich anhand einer ganz einfachen Formel ein zukünftiges Datum errechnen. So lassen Sich ganz leicht Zahlungsziel oder Lieferdatum ermitteln.

    Tragen Sie dazu ein beliebiges Datum in ein Feld ein (z. B. A3). Klicken Sie danach in ein anderes freies Feld, in dem das neue, zukünftige Datum erscheinen soll. Geben Sie nun in dieses Feld folgende Formel ein:

    =A3+21

    „A3“ steht für das ursprüngliche Datumsfeld, „+21“ für die Anzahl der zukünftigen Tage. Die Anzahl der Tage ist natürlich variabel und individuell anzupassen.

    Drücken Sie die [Enter]-Taste, um das zukünftige Datum anzuzeigen. 

    Möchten Sie aber lieber das Tagesdatum als Startpunkt nutzen, dann geben Sie einfach in eine freie Zelle die Formel „=Heute()+21“ ein.

  • Ungewollte Produktwerbung von Amazon loswerden

    Amazon gehört zu den größten Onlineshops weltweit. Es werden nicht nur Bücher, Musik-CD´s und Filme verkauft, auch Autoteile, Baumarktartikel, Kleidung, Schuhe gehören mittlerweile dazu. Und das ist nur eine kleine Auswahl von Artikeln, die dort online verkauft werden. Dieses große Angebot steigert natürlich auch die Werbeflut die Amazon jeden Tag unaufgefordert an Sie verschickt. Beim recherchieren werden Ihnen dann immer öfter, auf Sie abgestimmte Produktangebote eingeblendet. Das verfälscht Ihre Suche und kann auf Dauer ziemlich nervig sein. Aber es gibt eine ganz einfache Lösung des Problems: Das Löschen Ihrer Amazon-History!

    Dazu loggen Sie sich bei Amazon ein und geben in die Adresszeile des Internet-Browsers den folgenden Pfad ein: „www.amazon.de/gp/history“.

    Auf der linken Seite im Bereich „Verlauf besuchter Seiten verwalten“ klicken Sie auf den Button „Alle löschen“. Somit ist die Grundlage für die personalisierte Werbung entfernt. Möchten Sie allerdings nicht den gesamten Verlauf löschen, sondern nur Artikel einer bestimmten Kategorie, entfernen Sie diese einzelnen Artikel im mittleren Bereich „Kürzlich angesehen“, mit Klick auf die Schaltfläche „Diesen Artikel löschen“.

    Es gibt aber noch eine andere Variante der individuellen Werbung durch Amazon. Es wird auf Sie abgestimmte Werbung von Dritten eingeblendet. Das heißt, dass entsprechende Artikel von verschiedenen Amazon Werbepartnern oder Lieferanten eingeblendet wird. Die Anzeige dieser Werbung sollten Sie dann auch deaktivieren.

    Dazu gehen Sie nach dem Login auf „Mein Konto“. Ganz unten auf der Seite, im Bereich „Mein Amazon.de“ klicken Sie auf die Option „Personalisierte Werbung“.

    Im neuen Fenster wählen Sie dann im linken Bereich die Schaltfläche „Von Dritten personalisierte Werbung deaktivieren“. Diese Option lässt sich auch jederzeit wieder aktivieren.

Die mobile Version verlassen