Am 22.11.2017 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der PayPal-Käuferschutz nicht automatisch in Beton gegossen ist und der Verkäufer trotzdem ein Recht auf Bezahlung haben kann. Allerdings muss der Verkäufer dafür den Rechtsweg beschreiten.
Im vorliegenden Fall handelte es sich um den Verkauf eines Mobiltelefons in Höhe von 600 Euro, dass auf dem Versandweg verloren ging. Der Käufer, der per PayPal die Ware gezahlt hat, erhielt daraufhin vom Bezahldienst sein Geld zurück. PayPal belastete im Gegenzug das Konto des Verkäufers, weil dieser keinen Versandbeleg vorweisen konnte und ein Nachforschungsauftrag erfolglos war.
Private Verkäufer werden rechtlich gestärkt
Daraufhin klagte der Verkäufer vor Gericht und bekam in zweiter Instanz vor dem Landgericht Recht. Da es sich hierbei um einen Privatkauf handelte, trägt der Käufer in diesem Fällen das Verlustrisiko ab Versand komplett selbst.
Internetangebot stimmt nicht mit Ware überein
Etwas anders liegt der Fall dann, wenn der gelieferte Artikel nicht der Verkaufsbeschreibung im Internet entspricht. Im zweiten Rechtsstreit beantragte der Käufer den Käuferschutz weil das Internetangebot einer Bandsäge nicht mit dem tatsächlich gelieferten Gerät übereinstimmte.
Nachdem der Käufer Fotos und ein Gutachten an PayPal sendete, erhielt er sein Geld mit der Information zurück, dass die Säge nun vernichtet werden könnte. Das Konto des Verkäufers wurde in gleicher Höhe entsprechend belastet.
Der Verkäufer klagte vor dem Amts- und Landgericht, scheiterte aber in beiden Instanzen. Es hieß dort, er müsse sich direkt an PayPal wenden.
Gehört der Käuferschutz der Vergangenheit an?
Der Käuferschutz ist mit dem Gerichtsurteil nicht komplett aufgehoben. PayPal wird diesen wohl weiterhin praktizieren. Der Käufer bleibt dadurch in einer erheblich besseren Position, da der Verkäufer seine Ansprüche vor Gericht geltend machen muss. Ob sich das für den Verkäufer immer lohnt, muss er von Fall zu Fall selber entscheiden.
Das BGH-Urteil zu Kreditgebühren ist eingeschlagen wie eine Bombe. Zumindest bei den Versicherungen. Denn endlich gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung zu Gebühren bei Verbraucherkrediten. Der Bundesgerichtshof BGH hat entschieden, dass Banken und Sparkassen für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten keine gesonderten Gebühren berechnen dürfen. Und durften. Die gute Nachricht für alle Kreditnehmer: mit einem Musterschreiben können Sie sich wehren und bereits gezahlte Gebühren zurückfordern. Wir zeigen, wie’s geht und wo Sie die richtigen Musterschreiben für den Einspruch finden.
Darum geht’s: Geld zurück wegen unzulässiger Kreditkosten
Darum geht’s im BGH-Urteil mit den Aktenzeichen XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12: Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbraucherkrediten, in denen Bearbeitungsentgelte genannt werden, sind unzulässig, da sie den Kunden benachteiligen. Falls Sie in den letzten Jahren einen solchen Kreditvertrag abgeschlossen, können Sie Ihr Geld zurückfordern. Das gilt zumindest für Verträge, die ab Anfang 2011 geschlossen wurden und die – ganz wichtig – die ungültige Klausel in den AGB enthalten. Verträge vor 2011 könnten allerdings verjährt sein. Zudem dürfen Sie bei den damaligen Kreditverhandlungen keinen Einfluss auf die Gebühr gehabt haben. Es muss sich also um die Standardgebühren und nicht individuell ausgehandelte Gebühren handeln.
Download Standard-Musterschreiben und rechtssichere Vorlage für den Einspruch
Sie sind betroffen und haben noch einen aktuellen oder abgelaufenen Kreditvertrag mit der unzulässigen Klausel? Dann können Sie Geld zurückfordern; in den meisten Fällen mehrere hundert Euro. Im Internet gibt es kostenlose Musterschreiben, mit denen Sie ganz einfach die erhobenen Kreditgebühren zurückverlangen können. Zum Beispiel auf der Webseite des Rechtsanwalts Lenné, der das Urteil erwirkt hat. Dabei handelt es sich allerdings um ein Blanko-Muster dass Sie ausdrucken und nachträglich mit Ihren Daten ausfüllen müssen – wenig komfortabel.
Optimal: Individuelles Musterschreiben und rechtssichere Vorlage
Besser als das Standard-Musterschreiben ist die individuelle Vorlage vom Anbieter SmartLaw. Hier können Sie in wenigen Schritten ein individuelles Einspruch-Anschreiben erstellen. Der Clou: Per Assistent geben Sie zunächst alle relevanten Daten wie Adresse der Bank, Darlehensnummer und Vertragsnummer, Höhe der Gebühren und Ihre Kontodaten für die Erstattung ein. Daraus erstellt der Assistent dann einen fix-und-fertiges Einspruch. Rechtssicher und optimal auf Ihren Fall zugeschnitten. Das müssen Sie nur noch ausdrucken, unterschreiben und per Post an Ihre Bank schicken.
Das Erstellen des individuell Einspruchs geht mit dem SmartLaw-Assistenten kinderleicht:
2. Danach fragt der Assistent Schritt für Schritt die einzelnen Informationen ab, die für den individuellen Einspruch notwendig sind. Im erste Schritt geht es um die Daten zu Ihrem Kreditvertrag, also die Vertragsnummer und die Höhe des Bearbeitungsentgelts. Das Pfiffige am Assistenten: Per Klick auf Das heißt genau gibt es zu jedem Punkt detaillierte Zusatzinfos.
3. Danach geben Sie Ihre Kontonummer ein, auf die die Bank die erstatten Gebühren zurücküberweisen soll.
4. Weiter geht’s mit der inhaltlichen Gestaltung. Hier legen Sie zum Beispiel fest, dass Sie der Bank mit dem Einschalten eines Fachanwalts und der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen, falls die Bank die Rückzahlungsfrist verstreichen lässt. Hier sollte man mit Ja antworten; etwas mehr Druck kann nicht Schaden.
4. Dann müssen Sie nur noch das gewünschte Absendedatum und Ihre Adressdaten für den Briefkopf eintragen. Das war’s auch schon. Der SmartLaw-Assistent erstellt aus Ihren Angaben einen fix und fertiges Anschreiben für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren. Erfreulich: Das Dokument lässt sich noch sieben Tage im persönlichen SmartLaw-Bereich bearbeiten und herunterladen.
Im letzten Schritt müssen Sie den fertigen Brief nur noch ausdrucken, unterschreiben und an die Bank schicken. Die Chancen, das zuviel gezahlte Geld zurückzuerhalten, stehen damit bestens.
Übrigens: Weitere Musterbriefe und Musterschreiben finden Sie in unseren Tipps rund um Musterschreiben:
Für einen Kredit oder ein Darlehen berechneten viele Banken und Sparkassen bislang nicht nur Zinsen, sondern auch eine Kontoführungsgebühr. Dem hat der Bundesgerichtshof inzwischen einen Riegel vorgeschoben.
Überprüfen Sie Ihre Bankauszüge
Möglicherweise sind auch Sie von dieser Neuregelung betroffen und können daher durch einen Blick auf die Unterlagen Ihrer Bank viel Geld sparen. Zinsen für Ihren Kredit oder Ihr Darlehen müssen Sie natürlich bezahlen, eine Gebühr für die Führung des Kontos zu erheben, ist jedoch nicht zulässig. Diese bei vielen Banken und Sparkassen übliche Praxis hat der Bundesgerichtshof am 7. Juni 2011 für unzulässig erklärt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Führung des Kreditkontos im Interesse der Bank läge und für den Kunden keine besondere Leistung darstelle, deren Kosten er zu übernehmen habe. Damit ist eine Vereinbarung in Ihrem Vertrag, mit der Sie sich zur Zahlung einer Kontoführungsgebühr verpflichten, unwirksam. Von diesem Urteil profitieren Sie als Verbraucher sowohl bei einem Konsumentenkredit, mit dem Sie sich beispielsweise neue Möbel oder ein Auto gegönnt haben, wie auch bei einem Darlehen, mit dem Sie eine Immobilie finanzieren.
So gehen Sie vor
Wenn in Ihren Kreditunterlagen Gebühren für die Kontoführung erscheinen, sollten Sie sich auf jeden Fall mit Ihrem Bankberater in Verbindung setzen. Verlangen Sie aber nicht nur, dass die Kontoführung ab sofort kostenlos sein muss, sondern fordern Sie auch bereits gezahlte Gebühren zurück. Zumindest für die letzten drei Jahre muss Ihre Bank Ihnen die Gebühren zurückerstatten. Sämtliche Finanzunternehmen kennen das Urteil des Bundesgerichtshofs, falls Ihre Bank Ihnen aber trotzdem Probleme bereiten sollte, können Sie auf das Aktenzeichen XI ZR 388/10 verweisen. Einen Musterbrief „Rückforderung wegen zu Unrecht berechneter Kontoführungsentgelte bei Darlehen“ können Sie auf den Webseiten der Verbraucherzentrale Hamburg downloaden – leider verlangt die Verbraucherzentrale für den Download 90 Cent.
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