Schlagwort: btm

  • Endlich ist es soweit: Seit März 2017 gibt es Cannabis auf Rezept.

    Der 1. März 2017 ist ein guter Tag für alle schwerkranken Menschen. Bisher gab es nur für einzelne Krankheiten, wie zum Beispiel Multiple Sklerose (MS), ein Rezept für ein Cannabis-Medikament. Nun darf es auch anderen, schwerkranken Menschen auf Rezept verschrieben werden.

    In der Vergangenheit konnte man nur mit einer Ausnahmeerlaubnis vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Cannabisblüten oder -extrakte für eine medizinisch betreute Therapie erwerben. Darunter fiel auch der Eigenanbau von Cannabis, der noch strenger kontrolliert wird.

    Der Arzt muss die Vergabe begründen

    Nun reicht ein Rezept aus, um in der Apotheke medizinischen Hanf zu erhalten. Wer jetzt glaubt, es sei so einfach zu bekommen wie ein Antibiotikum, der irrt. Natürlich muss der behandelnde Arzt den Einsatz von Cannabisprodukten glaubhaft begründen können. Dies ist in der Regel bei Patienten der Fall, bei denen die regulären Medikamente keinen Erfolg mehr bringen.

    Therapie mit Cannabis

    Mit Cannabis können u. a. folgende Erkrankungen behandelt werden:

    • chronische Schmerzen
    • Nervenschmerzen
    • Reduzierung des Augeninnendrucks bei grünem Star (Glaukom)
    • Tourette-Syndrom
    • Multiple Sklerose
    • ADHS
    • Appetitsteigerung bei Aids- und Krebspatienten
    • Rheuma

    Welche Krankheiten zukünftig noch vom Medikament Cannabis profitieren könnten, werden weitere Forschungen unserer Regierung zeigen.

    Staatliche Kontrolle

    Der staatliche Anbau von Medizinal-Hanf ist noch in der Ausschreibungsphase. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Bedarf durch Importe gedeckt.

    Die neugegründete Cannabisagentur des BfArM wird künftig den Anbau, die Qualität und den Verkauf von Cannabis kontrollieren. Gewinnorientiert darf sie dabei aber nicht arbeiten.

    Kosten

    Im zugrundeliegenden Gesetzentwurf wird der durchschnittliche Kostenfaktor auf monatlich 540 Euro beziffert. Auf den ersten Blick erscheint dieser Betrag ziemlich hoch. Aber eine Packung Oxycodon 80 mg mit 100 Tabletten kostet die Krankenkasse auch um die 580 Euro. Und hier ist noch nicht eingerechnet, dass eventuelle Nebenwirkungen mit weiteren Medikamenten behandelt werden müssen.

    Etlichen Studien zufolge soll Cannabis viel besser verträglich sein und weniger Nebenwirkungen haben. Sollte sich dies in der Realität bewahrheiten, dann haben beide Seiten, Patienten und Krankenkassen, einen großen Vorteil von der neuen Regelung.

    Persönliches

    Meine Ehefrau leidet seit mehr als 10 Jahren an chronischen Schmerzen am ganzen Körper, an Polyneuropathie und weiteren Nervenschmerzen. Neben dem bereits oben erwähnten Oxycodon 80 mg, nimmt sie mehrmals täglich weitere, schwere Medikamente ein (Pregabador 150 mg, Tizanidin 4 mg, Duloxetin 90 mg). Insgesamt sind es derzeit 18 Tabletten pro Tag.

    Auch sie steht bereits auf der Cannabis-Behandlungsliste ihres Arztes. Die Therapieerfolge werden wir als Updates in diesen Artikel einfließen lassen.

  • Apotheken- und Verschreibungspflichtig oder frei verkäuflich. Das Kreuz mit den Medikamenten.

    Tagtäglich werden wir beim Fernsehen mit Werbespots der Pharmaindustrie gequält. Man könnte meinen, wir bräuchten gar keine Ärzte mehr. Der Griff zu Medikamenten ohne Rezept reicht aber bei weitem nicht aus, um die Beschwerden, die man in Eigendiagnose festgestellt hat zu lindern. Aber welche Medikamente sind frei verkäuflich, rezeptpflichtig oder apothekenpflichtig?

    Einteilung in drei Gruppen

    Bei uns werden Medikamente – grob gesagt –  in drei Kategorien unterteilt. In der Ersten befinden sich die verschreibungspflichtigen Präparate. Sie sind gleichzeitig auch apothekenpflichtig. Zu dieser Kategorie gehören unter anderem neue Wirkstoffe, auf deren Risiken und Nebenwirkungen hingewiesen werden muss und noch nicht genügend Erfahrungswerte bestehen. Auch bestimmte Medikamentengruppen gehören zu den generell Verschreibungspflichtigen, wie Antibiotika, Krebsmedikamente und Antidiabetika.

    In der zweiten Gruppe befinden sich Medikamente die man ausschließlich in der Apotheke (auch ohne Rezept) kaufen kann (=apothekenpflichtig). Hierzu gehören auch Schmerzmedikamente wie Ibuprofen, die eine bestimmte Menge an Wirkstoff nicht überschreiten dürfen. Sie stellen ein bekanntes und vertretbares Maß an Sicherheit und Nebenwirkungen dar, bei denen eine Beratung durch den Apotheker ausreicht.

    Die dritte Kategorie bilden die frei verkäuflichen Arzneimittel, die in Drogerien und Supermärkten erhältlich sind. Diese sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums nicht geeignet, schwerwiegende Krankheiten zu kurieren. Im Wesentlichen sind dies Produkte wie Tees, Heilerden und Nahrungsergänzungsmittel (z. B. Vitamine).

    Welche Arzneimittel und Wirkstoffe in diese Kategorien gehören, entscheidet der Sachverständigenausschuss für die Verschreibungspflicht. Dieses Gremium spricht dann eine Empfehlung aus, die das Bundesgesundheitsministerium umsetzen kann.

    Frei verkäuflich, aber nicht harmlos

    Frei verkäufliche Arzneimittel, egal ob aus der Apotheke oder Drogerie, sind nicht frei von Gefahren und Nebenwirkungen. Bei einer großen Anzahl von Präparaten gibt es vermehrt Hinweise, dass es bei einer längeren Einnahme von Schmerzmitteln (ab ca. 4 Tagen) zu gefährlichen Nebenwirkungen kommen kann. Dazu gehören Magenblutungen, Nieren- und Leberschäden, allergische Reaktionen und Vergiftungserscheinungen.

    Besonderes aufpassen sollte man auch bei der Einnahme von Erkältungsmitteln. Nicht selten sind sie angereichert mit Alkohol, Acetylsalicylsäure, Diclophenac, Naproxen und Ibuprofen.

    Der Arztbesuch

    Generell gilt die Devise: Lassen nach zwei Tagen die Beschwerden nicht nach, oder kannst du absehen, dass du die Medikamente länger als vier Tage nehmen musst, dann ist ein Arztbesuch notwendig. Sonst ist die Gefahr der Überdosierung und zusätzlichen Gesundheitsbeschwerden zu groß.

  • Seit 01. Oktober 2016: Der neue Medikamentenplan für Patienten

    Seit drei Wochen ist der neue Medikationsplan Pflicht. Viele Patienten, die täglich mehrere Medikamente nehmen (müssen), haben bereits einen Medikamentenplan ihres Arztes oder des Apothekers erhalten. Gerade für chronisch erkrankte Menschen ist es sehr wichtig, einen solchen Medikationsplan zu besitzen, da die Wirkung mancher Medikamente sich gegenseitig aufheben oder auch verstärken kann. Das führt unter Umständen zu zusätzlichen Gesundheitsproblemen oder unerwünschten Nebenwirkungen. Was ist also neu am „neuen Medikationsplan“?

    Die bisherigen Pläne, die von Apothekern und Ärzten ausgegeben wurden, waren nicht standardisiert. Durch den unterschiedlichen Aufbau und Inhalt der Formulare war eine ausreichende Informationslage des Arztes nicht immer gegeben, was gelegentlich zu Missverständnissen führen konnte.

    Wo ist der neue Plan erhältlich?

    Mit dem neuen, einheitlichen Plan, sollen Missverständnisse nicht mehr vorkommen. Der ausstellende Arzt (Hausarzt oder Facharzt), ist zudem für die Aktualisierung und den Ausdruck verantwortlich. Jeder Patient ist aber selbst dafür verantwortlich, den Pillenplan beim Arzt anzufordern. Er darf ihn nicht verweigern, auch wenn es ein Mehr an administrativer Arbeit bedeutet.

    Was wird im Medikationsplan erfasst?

    Bei jedem Arztbesuch, bei dem dir ein weiteres Medikament verschrieben wird, legst du diesen Medikationsplan vor und der behandelnde Arzt fügt über den aufgedruckten Barcode sein verordnetes Medikament hinzu, sofern ein Scanner vorhanden ist. Eine handschriftliche Eintragung ist ebenfalls möglich.

    Gleiches gilt beim Kauf von rezeptfreien Medikamenten in der Apotheke, wie zum Beispiel Schmerztabletten oder frei verkäufliche Beruhigungsmittel. Dabei ist zu beachten, dass nur Medikamente erfasst werden sollten, die langfristig (länger als 28 Tage) eingenommen werden. Ist kein Scanner vorhanden, müssen die Medikamente durch den Arzt, der den Plan ursprünglich erstellt hat, aktualisiert werden.

    Der Plan muss unter anderem folgende Angaben enthalten:

    • Name und Geburtsdatum des Patienten
    • Kontaktdaten des ausstellenden Arztes
    • Datum des Ausdrucks
    • Handelsname der Medikamente
    • Wirkstoff und Wirkstärke
    • Die Darreichungsform
    • Einnahmeverordnung
    • Einnahmemenge
    • Grund der Medikation (ggf. weitere Hinweise)

    Auch regelmäßig genutzte Medizinprodukte, wie Insulin-Pens, gehören in die Liste.

    Immer auf dem aktuellen Stand halten

    Wie oben schon erwähnt, sollte jeder Patient der drei und mehr verschreibungspflichtige (systemisch wirkende) Medikamente nehmen muss, diesen Medikationsplan abfordern und mit sich führen. Kommen Arzneien hinzu oder fällt eines weg, ist der Plan bei dem Arzt-/Apothekenbesuch vorzulegen, damit er immer auf dem aktuellen Stand ist.

    Das dient nur deiner eigenen Sicherheit. Gerade wenn mal eine Pillenpackung beschädigt ist oder ganz fehlt, kannst du im Plan nachlesen, wieviel und wann du vom betreffenden Medikament etwas einnehmen musst.

    Übergangsfrist

    Wenn du in der nächsten Zeit diese Pillenplan bei deinem Doc abforderst, dann achte darauf, dass es schon die neue Version ist. Denn es gibt noch eine Übergangsfrist für die alten Pläne, die erst am 31. März 2017 endet. Ab 2018 soll der neue Medikamentenplan dann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte deiner Krankenkasse gespeichert werden können.

    Fazit:

    Bisher war man auf sich allein gestellt, diese Informationen zusammenzutragen. Diese Erfahrung musste meine Frau (chronische Schmerzpatientin) auch machen. Nach erheblichen Wechselwirkungen der Medikamente, sie nimmt täglich mehr als neun unterschiedliche Medikamente ein, fertigten wir eine eigene Liste inklusive aller Informationen nach obigem Vorbild an.  Zusätzlich listeten wir auch die Bedarfsmedikamente auf und kamen somit auf eine vier Seiten lange Dokumentation, für die wir bei den Ärzten viel Lob erhielten.

    Die verpflichtende Einführung des bundeseinheitlichen Medikationsplans ist ein wichtiger Schritt in Richtung Medikamentensicherheit, auf das jeder in Frage kommender Patient Wert legen sollte!

    Mehr Informationen zu diesem Thema findest du auf den Webseiten der Verbraucherberatung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.