Schlagwort: bund

  • Frag den Staat: Hier bekommen Sie Hilfe bei Anfragen an den Staat und die Behörden

    Auf dessen Webseite, www.FragDenStaat.de, wird über ein Online-Formular die Anfrage entgegengenommen und an die entsprechende Behörde versendet.

    frag-den-staat-information-freiheit-gesetz-anfrage-informationspflicht-behoerde-transparenz

    Klicken Sie auf der Homepage auf den Button Stellen Sie eine Anfrage um Ihr Anliegen zu starten. Sie werden dann automatisch durch alle erforderlichen Schritte hindurchgeführt.

    Auf Wunsch können Sie Ihre Anfrage auf der Webseite FragDenStaat.de veröffentlichen lassen. Private Daten werden natürlich ausgeblendet.

    Die Antworten der Behörden wird für maximale Transparenz ebenfalls veröffentlicht.

    Diese Webseite gehört zu den Wichtigen im Internet. Sie fördert durch die Veröffentlichung von Behördenanfragen die Transparenz der Informationspflicht von Staat und Behörden. Außerdem wird die positive und negative Antwortpraxis dieser Verwaltungen für alle öffentlich gemacht.

    Das einzige Manko dieser Plattform ist, dass sie derzeit nur für den Bund, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg und Hamburg funktioniert.

    Zusätzlich unterstützt wird FragDenStaat.de unter anderem von folgenden Organisationen (wenn auch nur ideell):

    • Transparency International Deutschland e.V.
    • Reporter ohne Grenzen
    • LegalLeaks
    • Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union von Ver.di
  • Änderung bei der Kfz-Steuer ab Februar 2014

    Nordrhein-Westfalen gehört ab dem 14. Februar 2014 neben Bremen und Niedersachsen zu den Vorreitern in Sachen Kfz-Steuer. Sie wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr von den Finanzämtern festgesetzt und eingetrieben. Nach und nach wird die Kraftfahrzeug-Steuer dann vom Zoll erhoben und eingezogen.

    Da schon seit dem Jahr 2009 die Kfz-Steuer nicht mehr den betreffenden Bundesländern zugute kommt, muss sich nun eine Bundesbehörde um die Erhebung und Eintreibung kümmern. Diese Aufgabe wurde daher der Zollverwaltung übertragen.

    Wir als Verbraucher werden von dieser Umstellung allerdings nicht viel merken, da fast alles beim Alten bleibt. Die Zulassungsstellen der Kommunen bleiben weiterhin Ansprechpartner für die Kfz-Steuer, die bisher erteilten Einzugsermächtigungen werden von den Finanzämtern automatisch an die Zollbehörde weitergeleitet.

    Neue Unterlagen müssen die Autohalter auch nicht vorlegen. Bei einer Zulassung oder einer Ummeldung ändert sich lediglich die Einzugsermächtigung, die als SEPA-Lastschrift erfolgen muss. Der Zahlungsverkehr an sich ist aber ein anderes Thema.

    Alle bisherigen Steuerbescheide und -nummern bleiben weiterhin gültig. Auch Vergünstigungen wie ein Parkausweis für Schwerbehinderte müssen nicht erneuert werden. Für später erteilte Schwerbehindertenausweise sollte man zunächst telefonisch seine Zulassungsstelle kontaktieren oder dessen Webseite aufrufen.

    Optisch tritt der Zoll spätestens dann in Erscheinung, wenn man nach der Abbuchung der Kfz-Steuer auf seinen Kontoauszug blickt.

    Kfz-Halter, die Ihre Steuern „per Hand“ überweisen, müssen eine neue Bankverbindung verwenden. Auskunft darüber erteilt Ihr zuständiges Finanzamt

    …oder die zuständige Zollbehörde.

    Eins ist noch bei der anstehenden Umstellung der Kfz-Steuer zu beachten. Bei bundesweit circa 60 Millionen angemeldeten Fahrzeugen kann die Umstellung sowie eventuelle Steuererstattungen etwas länger dauern. Der Transfer einer solchen Datenmenge kann nun mal nicht auf Knopfdruck geschehen.

    Der vierstufige Zeitplan

    Aus diesem Grund wird die Umstellung gestaffelt starten. Ab dem 14. Februar starten Nordrhein-Westfalen, Bremen und Niedersachsen.

    Ab März 2014 stellen Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein um.

    Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland folgen im April 2014; das Schlusslicht bilden dann im Mai 2014 Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

    Rund um die Umstellung hat die Zollbehörde ab Februar eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet, die alle Fragen beantworten kann. Fragen zu einem Steuerbescheid können aber erst beantwortet werden, wenn Ihr zuständiges Hauptzollamt die Besteuerung bereits vorgenommen hat.

    • Informations- und Wissensmanagement Zoll
    • Telefon: 0351 / 44834 – 550
    • E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Umfassende Informationen können auch auf der Webseite des Zolls nachgelesen werden.

  • Lebensmittelsicherheit: Das gemeinsame Verbraucher-Portal der Bundesländer

    Giftige Pilze, Metallteile, oder Bakterien in Lebensmitteln. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit betreibt seit über einem Jahr das Verbraucher-Portal „Lebensmittelwarnung.de“. Hier können Sie sich ganz einfach informieren, welche gefährlichen Produkte in Umlauf sind.

    Namensnennung der Verursacher

    Genannt werden Produzenten und die Verkäufer des Einzelhandels sowie die Art der Bedrohung. Am häufigsten sind es Fertigprodukte, in die Fremdkörper geraten sind. Aber auch Salmonellen, giftige Pilze oder schädliche Chemikalien geraten in Lebensmittel.

    Die Webseite www.lebensmittelwarnung.de hat in der Vergangenheit schon über 100 Mal Alarm geschlagen.

    Kategorien

    Da leider eine Suchfunktion nach Hersteller, Verkäufer oder Produkt fehlt, bleibt nur der Navigationsbereich auf der rechten Seite. Mit den Kategorien „Neueste Warnungen“, „Alle anzeigen“ und „Warnungen in den Bundesländern“ lassen sich die Eintragungen filtern.

    Hat ein Produkt Ihr Interesse geweckt, gelangen Sie über den Button „i“ in der Spalte „Details“ zur ausführlichen Beschreibung der Bedrohung sowie weiteren Informationen wie beispielsweise dem Pressetext des Herstellers.

    Über neue Eintragung können Sie sich per Twitter oder RSS-Feed automatisch informieren lassen. Andere soziale Netzwerke werden leider (noch) nicht unterstützt.

    Erweiterung des Verbraucher-Portals

    Kürzlich hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verlauten lassen, dass das Portal in Zukunft auch vor gefährlichen Bedarfsmitteln wie Kleidung, Reinigungsmittel Spielzeug und Kosmetik warnen wird. In welchen Abständen das Portal aktualisiert wird, ist nicht ersichtlich. Die letzte Warnung wurde am 05.02.2013  veröffentlicht.

    Der aktuelle Pferdefleisch-Skandal ist in diesem Portal bisher unerwähnt geblieben. Er wird in Nordrhein-Westfalen auf der Webseite www.rueckrufe-nrw.de behandelt. Auf dieser Webseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wird generell über Produktrückrufe, Verkaufsstopps und vorsorgende Verbraucherinformation von Lebensmittelunternehmen mit Sitz in NRW informiert.

    Für Rückrufaktionen und Informationen über Produkte von Unternehmen die in den anderen Bundesländern sitzen, ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Forderung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen gefolgt und hat eine zentrale Verlinkung zur Verfügung gestellt: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Kennzeichnung/PferdefleischBetroffeneProdukteLaender.html.

    Die drei Webseiten sind wichtige Instrumente für alle Verbraucher und sollten hin und wieder mal aufgerufen werden.

    Tipp zur Gefahrenvermeidung

    Um diese Gefahren zu minimieren, sollte man öfter mal auf Fertigprodukte (Convenience) verzichten. Kochen Sie doch mal wieder zusammen mit Familie oder Freunden, oder hauen Sie einfach mal ein Steak in die Pfanne. Das fördert Genuss und Kommunikation, außerdem schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe: Freunde treffen und Hunger stillen!.

Die mobile Version verlassen