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  • Outlook: Ferien und Feiertage 2018 in die Kalenderfunktion einfügen

    Wenn du deinen Urlaub 2018 planen möchtest, dann geht das mit dem Outlook-Kalender recht schnell und einfach. Allerdings zeigt er keine Schulferien und Feiertage an. Diese müssen manuell eingepflegt werden. Oder du lädst dir die benötigten Daten einfach herunter und importierst sie in deinen Outlook-Kalender. Das spart viel Arbeit und wertvolle Zeit.

    Ferien- und Feiertagsdaten gibt es als kostenlosen Download im iCal-Format. Die Datei lässt sich dann problemlos mit ein paar Klicks in Outlook importieren. Aber alles der Reihe nach.

    Kalenderdateien herunterladen

    Auf der Webseite www.schulferien.org/deutschland/ical suchst du dir für dein Bundesland die Ferien- und Feiertagsdateien aus und lädst sie herunter.

    Importieren der Ferien- und Feiertagsdaten

    Dann startest du dein Outlook und klickst in der Menüleiste auf Datei | Importieren/Exportieren. Über das Explorerfenster wählst du die Dateien aus und fügst sie mit dem Button Öffnen deinem Kalender hinzu.

    Nun steht deiner Urlaubsplanung 2018 nichts mehr im Weg.

    Tipp

    Bei deiner Planung solltest du auch die Brückentage rund um die Feiertage beachten. Da lassen sich etliche Urlaubstage sparen. Mehr dazu erfährst du in diesem Artikel.

  • Urlaubsplanung mit Brückentagen optimieren

    Im ersten Quartal jedes Jahres planen die meisten Leute ihren Jahresurlaub. Das bedeutet meist den Kalender hervorholen, und jeden Kalendermonat nach geeigneten Zeiträumen suchen, die man für die Urlaubszeit verwenden kann. Und vielleicht kann man ja sogar noch mit Brückentagen möglichst viele kostbare Urlaubstage einsparen. Das hört sich nach viel Arbeit an? Ist auch meistens so. Aber mit dem richtigen Tool für die Urlaubsplanung ist das nur ein Klacks.

    Das Online-Tool mit dem bezeichnenden Namen Urlaubstage-Planen.de, macht deine Urlaubsplanung zu einem Kinderspiel. Und das bis zum Jahr 2021.

    Du legst im linken Bereich nur den Planungszeitraum fest, gibst dann deine (verbleibenden) Urlaubstage an und bestimmst noch deine Arbeitstage. Über den Bereich Feiertage nach Region, kannst entweder dein Heimat-Bundesland, oder das Bundesland deiner (deutschen) Urlaubsregion auswählen, um eventuelle Feiertage mit in die Urlaubsplanung einbeziehen zu können.

    Der Button Und los geht´s zeigt dir dann den Kalender unter Bezugnahme der zuvor festgelegten Auswahl-Filtern an. Nun kannst du per Mausklick alle in Frage kommenden Kalendertage per Mausklick markieren. Der Link Brückentage vorschlagen zeigt mit grün markierten Kalendereinträgen den effektiven Einsatz deiner wertvollen Urlaubstage. So holst du das beste aus deinem Urlaub heraus.

    Wenn du deine Planung erfolgreich beendet hast, kannst du mit der Schaltfläche Exportieren den Urlaubsplan entweder ausdrucken oder dir per E-Mail zuschicken lassen.

    So schnell und einfach kann Urlaubsplanung sein!

  • Änderung bei der Kfz-Steuer ab Februar 2014

    Nordrhein-Westfalen gehört ab dem 14. Februar 2014 neben Bremen und Niedersachsen zu den Vorreitern in Sachen Kfz-Steuer. Sie wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr von den Finanzämtern festgesetzt und eingetrieben. Nach und nach wird die Kraftfahrzeug-Steuer dann vom Zoll erhoben und eingezogen.

    Da schon seit dem Jahr 2009 die Kfz-Steuer nicht mehr den betreffenden Bundesländern zugute kommt, muss sich nun eine Bundesbehörde um die Erhebung und Eintreibung kümmern. Diese Aufgabe wurde daher der Zollverwaltung übertragen.

    zoll-kfz-steuer-kraftfahrzeugsteuer-finanzamt-aenderung-ab-februar-2014

    Wir als Verbraucher werden von dieser Umstellung allerdings nicht viel merken, da fast alles beim Alten bleibt. Die Zulassungsstellen der Kommunen bleiben weiterhin Ansprechpartner für die Kfz-Steuer, die bisher erteilten Einzugsermächtigungen werden von den Finanzämtern automatisch an die Zollbehörde weitergeleitet.

    Neue Unterlagen müssen die Autohalter auch nicht vorlegen. Bei einer Zulassung oder einer Ummeldung ändert sich lediglich die Einzugsermächtigung, die als SEPA-Lastschrift erfolgen muss. Der Zahlungsverkehr an sich ist aber ein anderes Thema.

    Alle bisherigen Steuerbescheide und -nummern bleiben weiterhin gültig. Auch Vergünstigungen wie ein Parkausweis für Schwerbehinderte müssen nicht erneuert werden. Für später erteilte Schwerbehindertenausweise sollte man zunächst telefonisch seine Zulassungsstelle kontaktieren oder dessen Webseite aufrufen.

    Optisch tritt der Zoll spätestens dann in Erscheinung, wenn man nach der Abbuchung der Kfz-Steuer auf seinen Kontoauszug blickt.

    Kfz-Halter, die Ihre Steuern „per Hand“ überweisen, müssen eine neue Bankverbindung verwenden. Auskunft darüber erteilt Ihr zuständiges Finanzamt

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    …oder die zuständige Zollbehörde.

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    Eins ist noch bei der anstehenden Umstellung der Kfz-Steuer zu beachten. Bei bundesweit circa 60 Millionen angemeldeten Fahrzeugen kann die Umstellung sowie eventuelle Steuererstattungen etwas länger dauern. Der Transfer einer solchen Datenmenge kann nun mal nicht auf Knopfdruck geschehen.

    Der vierstufige Zeitplan

    Aus diesem Grund wird die Umstellung gestaffelt starten. Ab dem 14. Februar starten Nordrhein-Westfalen, Bremen und Niedersachsen.

    Ab März 2014 stellen Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein um.

    Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland folgen im April 2014; das Schlusslicht bilden dann im Mai 2014 Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

    Rund um die Umstellung hat die Zollbehörde ab Februar eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet, die alle Fragen beantworten kann. Fragen zu einem Steuerbescheid können aber erst beantwortet werden, wenn Ihr zuständiges Hauptzollamt die Besteuerung bereits vorgenommen hat.

    • Informations- und Wissensmanagement Zoll
    • Telefon: 0351 / 44834 – 550
    • E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Umfassende Informationen können auch auf der Webseite des Zolls nachgelesen werden.

  • Outlook Feiertage 2014: In Outlook die neuen Feiertage für 2014, 2015, 2016 usw. eintragen

    Jedes Jahr das Gleiche: Sobald im Outlook-Kalender ein neues Jahr beginnt, fehlen die neuen Feiertage. Stellt sich die Frage, wo man auf die Schnelle die aktuellen Outlook-Feiertage herbekommt. Die Antwort: direkt in Outlook.

    Outlook-Feiertage eintragen

    Um die Feiertage der nächsten Jahre in den Outlook-Kalender einzutragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    1. Starten Sie Outlook, und rufen Sie den Befehl Extras | Optionen auf. Bei Outlook 2010 klicken Sie auf Datei und dann auf Optionen.

    2. Klicken Sie auf die Registerkarte Einstellungen und dann auf Kalenderoptionen. Bei Outlook 2010 wechseln Sie in der linken Spalte in den Bereich Kalender.

    3. Anschließend klicken Sie auf die Schaltfläche Feiertage hinzufügen, kreuzen das Land Deutschland an und bestätigen die Auswahl mit OK.

    Das war’s auch schon. Outlook prüft, ob die aktuellen Feiertage oder die Feiertage des nächsten Jahres im Kalender fehlen und trägt sie nach. So einfach ist das.

    outlook-feiertage-installieren-einrichten-eintragen

    Microsoft-Hotfix für die Feiertage 2014

    Leider gibt es bei einigen Outlook-Versionen Probleme: Trotz dem Imports fehlen die Feiertage für 2014. Um den Fehler zu beheben, gibt es von Microsoft einen Hotfix; zu finden auf der Seite support.microsoft.com/kb/2687329/de. Nach der Installation des Hotfixes klappt es auch mit den Feiertagen für 2014.

  • Lebensmittelsicherheit: Das gemeinsame Verbraucher-Portal der Bundesländer

    Giftige Pilze, Metallteile, oder Bakterien in Lebensmitteln. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit betreibt seit über einem Jahr das Verbraucher-Portal „Lebensmittelwarnung.de“. Hier können Sie sich ganz einfach informieren, welche gefährlichen Produkte in Umlauf sind.

    Namensnennung der Verursacher

    Genannt werden Produzenten und die Verkäufer des Einzelhandels sowie die Art der Bedrohung. Am häufigsten sind es Fertigprodukte, in die Fremdkörper geraten sind. Aber auch Salmonellen, giftige Pilze oder schädliche Chemikalien geraten in Lebensmittel.

    Die Webseite www.lebensmittelwarnung.de hat in der Vergangenheit schon über 100 Mal Alarm geschlagen.

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    Kategorien

    Da leider eine Suchfunktion nach Hersteller, Verkäufer oder Produkt fehlt, bleibt nur der Navigationsbereich auf der rechten Seite. Mit den Kategorien „Neueste Warnungen“, „Alle anzeigen“ und „Warnungen in den Bundesländern“ lassen sich die Eintragungen filtern.

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    Hat ein Produkt Ihr Interesse geweckt, gelangen Sie über den Button „i“ in der Spalte „Details“ zur ausführlichen Beschreibung der Bedrohung sowie weiteren Informationen wie beispielsweise dem Pressetext des Herstellers.

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    Über neue Eintragung können Sie sich per Twitter oder RSS-Feed automatisch informieren lassen. Andere soziale Netzwerke werden leider (noch) nicht unterstützt.

    Erweiterung des Verbraucher-Portals

    Kürzlich hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verlauten lassen, dass das Portal in Zukunft auch vor gefährlichen Bedarfsmitteln wie Kleidung, Reinigungsmittel Spielzeug und Kosmetik warnen wird. In welchen Abständen das Portal aktualisiert wird, ist nicht ersichtlich. Die letzte Warnung wurde am 05.02.2013  veröffentlicht.

    Der aktuelle Pferdefleisch-Skandal ist in diesem Portal bisher unerwähnt geblieben. Er wird in Nordrhein-Westfalen auf der Webseite www.rueckrufe-nrw.de behandelt. Auf dieser Webseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wird generell über Produktrückrufe, Verkaufsstopps und vorsorgende Verbraucherinformation von Lebensmittelunternehmen mit Sitz in NRW informiert.

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    Für Rückrufaktionen und Informationen über Produkte von Unternehmen die in den anderen Bundesländern sitzen, ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Forderung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen gefolgt und hat eine zentrale Verlinkung zur Verfügung gestellt: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Kennzeichnung/PferdefleischBetroffeneProdukteLaender.html.

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    Die drei Webseiten sind wichtige Instrumente für alle Verbraucher und sollten hin und wieder mal aufgerufen werden.

    Tipp zur Gefahrenvermeidung

    Um diese Gefahren zu minimieren, sollte man öfter mal auf Fertigprodukte (Convenience) verzichten. Kochen Sie doch mal wieder zusammen mit Familie oder Freunden, oder hauen Sie einfach mal ein Steak in die Pfanne. Das fördert Genuss und Kommunikation, außerdem schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe: Freunde treffen und Hunger stillen!.

  • GEZ Hausverbot: GEZ-Mitarbeitern per Musterformular Hausverbot erteilen

    Zurzeit macht im Web die schockierende Geschichte einer Kindertagesstätte die Runde, der 4.000 Euro Rundfunkgebühren nachzahlen musste, obwohl die Einrichtung von den Rundfunkgebühren befreit ist. Und das nur, weil ein GEZ-Mitarbeiter hartnäckig nachgefragt hat. Wer sich davor schützen möchte, kann den GEZ-Mitarbeitern per Musterformular Hausverbot erteilen. Das schützt zumindest vor unangemeldeten Besuchen.

    4.000 Euro trotz Gebührenbefreiung

    So soll es passiert sein: Beim Besuch der GEZ teilte die Kindertagesstätte mit, dass die Einrichtung von der Rundfunkgebühr befreit ist. Der Ordnung halber wollte der GEZ-Mitarbeiter aber trotzdem die Geräte erfassen und wissen wie lange sie denn dort schon stehen. Zehn Jahre. Kurze Zeit später kam eine GEZ-Rechnung über 4.000 Euro, da die Gebührenbefreiung nicht rückwirkend möglich sei – wohl aber die Gebührenpflicht.

    Und tatsächlich: Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts München (Urteil vom 03.07.1996, AZ 7 B 94.708) wurde die Verjährungsfrist für Rundfunkgebührennachzahlungen praktisch außer Kraft gesetzt. Die Nachzahlung trotz Befreiung ist rechtens.

    Hausverbot für die GEZ

    Wer erst gar nicht in so eine Situation kommen möchte, sollte aufpassen, was er dem GEZ-Mitarbeiter beim plötzlichen und unerwarteten Besuch an der Haustüre mitteilt. Oder es besser gar nicht dazu kommen lassen. Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal (Aktenzeichen 42 C 34/10) hat am 23.08.2010 entschieden, dass jedermann allen freien Mitarbeitern der GEZ oder sonst von der Gebühreneinzugszentrale beauftragten Personen Hausverbot erteilen kann; bei Verstößen dagegen besteht Unterlassungsanspruch.

    Um das Hausverbot auszusprechen, müssen dazu nur das passende Musterschreiben für Ihr Bundesland herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und per Post verschicken. Passende Musterformulare gibt es auf den Webseiten der Rechtsanwälte Sievers & Coll. Trotz Auskunftsrecht hat die GEZ aber weiterhin ein Auskunftsrecht. Ein Besuch ist allerdings nur noch nach schriftlicher Anmeldung und Bestätigung gestattet. Das Hausverbot betrifft nur die unangemeldeten Besuche.