Schlagwort: bußgeld

  • Tempolimits: Bringt das Ignorieren wirklich eine Zeitersparnis?

    Als erstes wollen wir klarstellen, dass wir an dieser Stelle niemanden auffordern, die Tempolimits auf der Straße zu ignorieren. Sie sind ein erforderliches Mittel um Gefahrenstellen zu entschärfen. Viele Auto- und Motorradfahrer glauben, dass eine Überschreitung von maximal 20 Stundenkilometern nur ein Kavaliersdelikt ist, da sie meist nur eine geringfügige Geldstrafe zur Folge hat. Mit der Android-App Speedr kannst du einen Selbsttest machen, ob das Risiko erwischt zu werden sich wirklich lohnt.

    Speedr ist kostenlos im Play Store erhältlich. Die App misst deine gefahrene Geschwindigkeit per GPS und vergleicht sie mit den Tempolimits auf Open Street Map oder HERE-Maps ab. Nach Abschluss der Fahrt ermittelt Speedr ob und wie viel Zeit du einsparen konntest.

    In vielen Fällen wirst du feststellen, dass sich das Knöllchen-Risiko eigentlich gar nicht lohnt. Außerdem verschärfen sich bei Wiederholungstätern die Strafen erheblich und mit einem Fahrverbot ist dann auch zu rechnen.

    Auf der Webseite von www.bussgeldkataloge.eu sieht man auf einen Blick, wie teuer das Schnellfahren sein kann.

    Ach ja, wenn du Speedr ausprobieren möchtest, sollte am besten dein Beifahrer dein Handy bedienen!

    Die Strafe, auch für einfaches Halten des Mobiltelefons, kostet in der Regel 60 Euro und füllt dein Flensburger Punktekonto mit einem Punkt auf. Am besten du startest die App vor Antritt der Fahrt. Sie funktioniert auch im Hintergrund.

  • Seit Januar 2014: Die neuen Bestimmungen für den KFZ-Verbandkasten

    Einen aktuellen Verbandkasten muss jeder Autofahrer in seinem Fahrzeug mitführen. Abgelaufene Verbandkästen, wie auch nicht vorhandene Ausrüstung ziehen bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld nach sich, das zwischen 5 Euro und 25 Euro liegen kann. Daher sollten Sie regelmäßig prüfen, ob der Inhalt noch nicht abgelaufen ist. Zum 01. Januar 2014 ist die geänderte DIN 13164 in Kraft getreten und somit müssten Sie den Inhalt Ihres Verbandkasten ohnehin kontrollieren.

    So sind beispielsweise Hautreinigungstücher, ein 14-teiliges Pflasterset und ein Verbandpäckchen in Kindergröße hinzugekommen, dafür sind andere Gegenstände weggefallen.

    Ab dem 01. Juli 2014 besteht außerdem eine Mitführungspflicht für Warnwesten (Euro-Norm EN ISO 20471 oder EN 471). In Deutschland ist mindestens eine Weste pro Fahrzeug Pflicht, im europäischen Ausland teilweise für alle Insassen. 

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesverbandes Medizintechnologie, www.bvmed.de.

    verbandskasten-bvmed-din-13164-aenderung-2014-warnweste

    Der Inhalt für den Verbandkasten DIN 13164 : 2014 lautet wie folgt:

    • 1 Inhaltsverzeichnis
    • 2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)
    • 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm
    • 2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm
    • 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm
    • 1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm
    • 1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm
    • 6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm
    • 2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
    • 3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
    • 2 Dreiecktücher DIN 13168
    • 1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
    • 1 Schere DIN 58279
    • 4 Einmalhandschuhe DIN EN 455
    • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
    • 1 Heftpflaster DIN 13019, 5 m x 2,5 cm

    sowie einem 14-teiligem Pflasterset bestehend aus:

    • 4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm
    • 2 Fingerkuppenverbände
    • 2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm
    • 2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
    • 4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm

    Für eine Reise ins Ausland prüfen Sie am besten vorher,  ob Ihre Ausrüstung komplett ist. Beachten Sie dabei auch die Länder, durch die Sie nur hindurch fahren, um zu Ihrem Zielort/-land zu gelangen. In Extremfällen kann das Fehlen einer Warnweste in Belgien beispielsweise bis zu 1375 Euro kosten!!

    Auf für Motorradfahrer lohnt sich ein vorheriger Check, denn in verschiedenen Ländern (z. B. Österreich) gilt auch eine Verbandkasten- und/oder Warnwesten-Pflicht.

  • Knöllchen beim Parken vermeiden

    In der Innenstadt sind bezahlbare Parkplätze oft Mangelware und nicht selten führt das falsche Parken zu einem Bußgeld oder sogar zum Abschleppen des Fahrzeugs. Beachten Sie daher einige wichtige Grundregeln, damit das Parken nicht noch teurer wird, als es ohnehin schon ist.

    Wenn der Parkscheinautomat außer Betrieb ist

    In einen defekten Parkscheinautomaten oder eine defekte Parkuhr können Sie natürlich kein Geld einwerfen, dürfen aber trotzdem auf den ausgewiesenen Plätzen parken. Legen Sie in diesem Fall einen Zettel mit dem Hinweis auf das defekte Gerät hinter die Windschutzscheibe. Zusätzlich benutzen Sie Ihre Parkscheibe, stellen die Ankunftszeit darauf ein und achten darauf, dass Sie die Höchstparkdauer auf dem betreffenden Parkplatz nicht überschreiten.

    Das Freihalten von Parkplätzen ist verboten

    Besonders in Großstädten ist es oft schwierig, für den Umzugswagen einen Parkplatz vor dem Haus zu bekommen, damit Sie die Möbel nicht drei Straßen weit tragen müssen. Es ist jedoch grundsätzlich nicht erlaubt, die Parkplätze vor dem Haus mit Mülleimern oder anderen Gegenständen freizuhalten. Ebenso dürfen Sie sich nicht auf die Straße stellen, bis der Möbelwagen kommt oder Ihren Beifahrer bei der Parkplatzsuche in der Stadt darum bitten, einen Parkplatz freizuhalten, bis Sie gewendet haben.

    Beide Vorgehensweisen können mit einem Bußgeld geahndet werden, daher sollten Sie besser darauf verzichten. Wenn Sie in einer verkehrsreichen Straße wohnen und einen Umzug planen, besorgen Sie sich am besten offizielle Halteverbotsschilder. Diese Schilder bekommen Sie gegen Zahlung einer Gebühr von Ihrer Gemeinde oder dem Straßenverkehrsamt.

    Verschneite Schilder und Windschutzscheiben

    An alle Parkvorschriften müssen Sie sich auch im Winter, wenn die Straßen verschneit sind, halten. Von einem Bußgeld wird man in dieser Zeit nur dann absehen, wenn Sie Markierungen und Schilder tatsächlich nicht mehr erkennen konnten, weil sie vollständig von Schnee bedeckt waren. Dann sollten Sie zur Beweissicherung mit dem Handy ein Foto von den verschneiten Schildern und Markierungen machen.

    Auch wenn Sie den Parkschein ordnungsgemäß hinter die Windschutzscheibe legen, in der Zwischenzeit aber die Scheibe zuschneit, droht kein Bußgeld. Laut Straßenverkehrsordnung reicht es, den Parkschein sichtbar und von außen gut leserlich anzubringen – also hinter die Frontscheibe. Fällt Schnee auf die Scheibe, könnten die Kontrolleure und Politessen den Schnee ja entfernen und den Parkschein wieder sichtbar machen. Viele machen sich jedoch nicht die Arbeit und reduzieren die Kontrollen auf ein Minimum. Hängt trotz verschneiter Scheibe ein Knöllchen am Scheibenwischer, fertigen Sie am besten auch hier zur Beweissicherung Fotos an.

  • Verräterische Facebook-Fotos: Polizei fahndet per Facebook nach Rasern und Dränglern

    Facebook wird immer beliebter – auch bei der Polizei. Da tausende Facebook-Nutzer mit Hang zur Selbstdarstellung unbedarft ihre Fotos veröffentlichen, hat sich Facebook als ideale Recherchequelle für die Polizei entpuppt; sie gleicht nach einem Medienbericht die Facebook-Fotos mit den Blitzerfotos aus Radarfallen ab. Mit Erfolg.

    Das meldet die „Hamburger Morgenpost„. Der aktuelle Fall: Ein Drängler wurde auf der A1 bei Münster geblitzt. Ein Bußgeldbescheid über 400 Euro und vier Flensburg-Punkte folgte. Der Drängler legte Einspruch ein, da auf dem Blitzerfoto der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen war.

    Vor Facebook war die Sache damit meist erledigt. Zwar versuchte die Polizei dann bei Nachbarn oder über das Einwohnermeldeamt an Fotos des Verdächtigen zu kommen. Oft aber vergeblich. Dank Facebook geht’s einfacher. Da etliche Facebook-User bedenkenlos für jedermann sichtbar eigene Fotos oder Schnappschüsse von Freunden veröffentlichen, ist man schnell „enttarnt“. So auch im Fall des Dränglers, der nach dem Facebook-Fotoabgleich klein bei gab und den Einspruch zurückzog.

    Unser Tipp: Beim Veröffentlichen von Fotos bei Facebook ist weniger oft mehr. Verhindern lässt sich die Polizeirecherche allerdings nur, wenn man sich mit Pseudonym bei Facebook anmeldet, nur unkenntliche Fotos veröffentlicht und aufs Taggen (Fotomarkierung mit Namen) verzichtet. Ein weiterer Schutzmechanismus: Machen Sie Fotos nicht für jedermann, sondern nur für Freunde sichtbar. Hierzu wählen Sie beim Hochladen im Feld „Dieses Foto teilen mit“ den Eintrag „Nur Freunde“.

    Eine böse Falle bleibt: Da man bei Facebook unweigerlich mit Freunden und Bekannten verknüpft ist, kann die Polizei über die Verknüpfung auch schnell fündig werden, wenn man gar nicht selbst gefahren ist, sondern den Wagen verliehen hat.

    Hier geht’s zum Originalbeitrag der Hamburger Morgenpost:
    „Polizei jagt Raser mit Facebook“ (Hamburger Morgenpost)

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