Schlagwort: chef

  • Corona: Heute startet die Soforthilfe in NRW

    Heute, am 27. März 2020 startet in Nordrhein-Westfalen die ersehnte Soforthilfe für Klein-Unternehmer und Freiberufler. Offiziell können die zweiseitigen Anträge ab 12 Uhr abgerufen werden.

    Unabhängig von der Branche, gestaffelt nach Mitarbeiterzahl, werden zwischen 9.000 Euro und 25.000 Euro ausgezahlt. Diese Einmalzahlung muss nicht zurückgezahlt werden. Jeder Unternehmer muss nachweisen, dass er im Gegensatz zum Vergleichsmonat des Vorjahres, mindestens 50 Prozent Umsatzeinbußen zu verzeichnen hat, oder sein Geschäft nach behördlicher Anordnung geschlossen wurde.

    Wie schnell das Geld nach bewilligtem Antrag ausgezahlt wird, ist noch nicht bekannt, erfolgt aber nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

    Informationen und Ratschläge kann man der Webseite des Wirtschaftsministeriums NRW entnehmen.

    Alle anderen Bundesländer finden die entsprechenden Informationen ebenfalls auf den Internetseiten ihres zuständigen Wirtschaftsministeriums und natürlich auch auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

  • Facebook: Party-Bilder vor dem Chef verstecken

    Chefs durchforsten gerne mal das Facebook-Profik ihrer Mitarbeiter oder Bewerber. Und das kann peinlich werden. Wer dort öffentlich mit allzu peinlichen Fotos auffällt, ist beim Chef unten durch. Auf lustige Partyfotos musst du aber dennoch nicht verzichten. Facebook-Postings lassen sich so einschränken, dass der Chef keine der Partybilder zu sehen bekommt – die echten privaten Freunde aber schon.

    Sichtbarkeit der Partybilder einstellen

    Beim Posten von Facebook-Beiträgen kannst du genau festlegen, wer das Posting und die Fotos dazu sehen darf. Maßgeblich ist die Einstellung links neben dem Button Posten. Hier steht normalerweise pauschal Freunde oder Öffentlich. Bei Partyfotos ist besonders der Eintrag Öffentlich kritisch, da damit jeder bei Facebook die Fotos sehen kann.

    Damit die peinlichen Partyfotos wirklich nur die engen Freunde oder anderen Partygäste zu sehen bekommen, sollte man per Klick auf den Button den Kreis der Personen einschränken. Wer bereits eine Liste der engen Freunde angelegt hat, kann mit dem Eintrag Enge Freunde die Sichtbarkeit auf diesen Personenkreis reduzieren.

    facebook-party-fotos-bilder-vor-dem-chef-verstecken

    Oder du legst per Klick auf Benutzerdefiniert eine Whitelist und/oder Blacklist an. Ins Feld Das mit folgenden Personen teilen trägst du dann zum Beispiel nur die Namen der Freunde ein, die das Posting sehen sollen. Oder du legst im Feld Nicht teilen mit fest, wer das Posting nicht sehen darf und trägst hier zum Beispiel den Namen des Chefs ein. Allerdings kann es dann immer noch passieren, dass ein andere Mitarbeiter oder andere Chefs in der Firma das peinliche Foto sehen. Daher sollte man es sich zwei Mal überlegen, ob man peinliche Bilder überhaupt ins Netz stellt. Mitunter wird ein vermeintlich lustiges Foto zum beruflichen Bumerang.

  • Bei der Minimierung des VLC Media Player die automatische Pausenfunktion nutzen

    Wer als Nutzer des VLC Media Player den gerade laufenden Film öfter unterbricht, um andere Arbeiten am PC zu erledigen, der pausiert den Film um dann das Fenster zu minimieren. Mit einer schnellen und einfachen Änderung der Einstellungen kann beides miteinander verknüpft werden. Dann pausiert das Video automatisch, wenn das Programmfenster auf die Taskleiste minimiert wird.

    Und so funktioniert´s:

    1. Starten Sie den VLC Media Player und klicken Sie in der Menüleiste auf „Extras | Einstellungen“.

    2. Im Fenster „Einstellungen“ wählen Sie im linken Bereich die Rubrik „Interface“ aus. Dann aktivieren Sie auf der rechten Seite die Option „Wiedergabe pausieren, wenn minimiert“ und bestätigen die Änderung mit dem Button „Speichern“.

    3. Das war es schon!

    Probieren Sie es doch gleich mal aus. Starten Sie einen beliebigen Film und minimieren Sie den VLC Media Player auf die Taskleiste.

    Übrigens: Wenn Sie den VLC wieder maximieren, wird der Film auch automatisch wieder fortgesetzt.

    Wenn Sie nun im Büro einen Film schauen, reicht ein Klick aus wenn plötzlich der Chef um die Ecke kommt…

    Oder Sie drücken die Tastenkombination [Windows][D] um alle aktiven Fenster zu minimieren. Mit erneutem Drücken werden sie wieder maximiert.

  • Google Chrome Panic-Button: Wenn der Chef ins Büro kommt

    Privates Surfen am Arbeitsplatz ist bei vielen Firmen nicht gerne gesehen und meistens auch nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Daher sollte man Vorsicht walten lassen, wenn man es doch macht. Für alle, die den Chrome-Browser nutzen gibt es ein „Panic Button“-AddOn. Sie werden jetzt sicherlich sagen, „Die Idee ist doch nicht neu“, aber diese Erweiterung hat einen erheblichen Vorteil.

    Achtung, der Chef kommt

    Das Add-on kann mit einer „sicheren Webseite“ versehen werden, die dann erscheint wenn Sie den Panic-Button drücken. Welche Seite erscheint, bestimmen Sie selbst. Aber alles der Reihe nach.

    Zuerst laden Sie die kostenlose Erweiterung für Chrome herunter. Rufen Sie dazu den Chrome Webstore auf, geben den Suchbegriff „Panic Button“ ein und starten den Suchvorgang. In der Ergebnisliste klicken Sie auf „Hinzufügen“.

    Folgen Sie dann den Download- und Installationsanweisungen. Um die persönlichen Einstellungen vorzunehmen, klicken Sie auf „Google Chrome anpassen | Tools | Erweiterungen“.

    Scrollen Sie zum Add-on „PanicButton“ und öffnen Sie die „Optionen“.

    In de, Bereich „Tastaturkürzel“ legen Sie Ihre individuelle „Panic-Button“-Taste fest, bei „Passwortschutz?“ sichern Sie die zwischengespeicherten Tabs gegen unberechtigten Zugriff ab.

    Bei „sichere Seite festelegen:“ stellen Sie die Option „Eigene Seite“ ein und tragen im darunterliegenden Feld eine unverfängliche Webseite ein. Sicherheitshalber sollten Sie auch das Panic-Button-Symbol nach der Aktivierung verstecken. Alle Änderungen sind sofort aktiv und erfordern keinen Browser-Neustart.

    So funktioniert der neue Panik-Button

    Wenn Sie nun den Panic-Button drücken, erscheint die unverfängliche „Sichere Seite“ und alle anderen Tabs werden im Ordner „Weitere Lesezeichen | temporary Panic“ abgelegt.

    Erneutes Drücken der Panic-Taste stellt die ursprünglichen Browser-Tabs wieder her.

  • Das Arbeitszeugnis – die Geheimsprache entziffern

    Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Arbeitszeugnis ausstellen. Auf dieses Zeugnis haben Sie einen rechtlichen Anspruch, den Sie allerdings innerhalb eines Jahres nach Ihrem Ausscheiden geltend machen müssen. Eventuell benötigen Sie das Zeugnis aber schon früher, um sich um eine neue Arbeitsstelle zu bewerben. Dann können Sie sich schon vor Beendigung Ihrer Tätigkeit ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, das in Aufbau und Inhalt dem qualifizierten Arbeitszeugnis gleicht.

    Das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis

    Das einfache Arbeitszeugnis wird nur selten ausgestellt, denn es beinhaltet nur einige wichtige Eckdaten wie die Dauer der Beschäftigung und die Tätigkeit, die Sie ausgeübt haben. Dieses Zeugnis ist daher nur dann von Nutzen, wenn Sie sich beispielsweise zu einer Fortbildung anmelden möchten und hierfür eine gewisse Berufserfahrung nachweisen müssen. Um sich für eine Arbeitsstelle zu bewerben, ist dagegen immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erforderlich. Diese Variante enthält neben den Eckdaten genaue Informationen zu Ihrer Tätigkeit und Ihrer Leistung.

    Zeugnisdeutsch

    Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hört sich immer positiv an, denn Arbeitgeber sind rechtlich dazu verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer wohlwollend zu beurteilen. In diesen vermeintlich positiven Sätzen stecken aber oft Formulierungen, an denen zukünftige Arbeitgeber die tatsächliche Leistung eines potentiellen Bewerbers erkennen. Beliebt sind in dieser Hinsicht beispielsweise Sätze, die mit „Er/ Sie bemühte sich …“ beginnen sowie versteckte Hinweise auf Faulheit oder eine übermäßige Geschwätzigkeit. Nutzen Sie daher eine der vielen Tabellen, die es im Internet gibt, um den Inhalt Ihres Arbeitszeugnisses zu übersetzen. Eine gute Übersicht typischer Formulierungen und deren Bedeutung finden Sie zum Beispiel hier oder im PDF-Dokument „Arbeitszeugnis: Formulierungen“ der IG Metall.

    Achten Sie aber auch darauf, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen in einem der letzten Sätze des Zeugnisses für die Zusammenarbeit dankt und Ihnen für die Zukunft alles Gute wünscht. Dieser Satz sollte unbedingt in Ihrem Zeugnis stehen, denn ohne ihn würde jeder Personalchef davon ausgehen, dass Ihr letzter Arbeitgeber froh über Ihr Ausscheiden ist.

  • Wenn der Chef überraschend ins Büro kommt: Der Panic-Button und Not-Ausschalter für Firefox

    Beim privaten Surfen im Büro muss man immer damit rechnen, dass man vom Vorgesetzten oder von Kollegen überrascht wird. Peinlich wird es dann, wenn man privat unterwegs ist, etwa auf Facebook. Dann kommt es im wahrsten Sinne des Wortes auf flinke Finger an. Schnell den Browser schließen oder minimieren. Aber so schnell kann man per Mausklick oder mit der Tastenkombination [Alt][F4] nicht sein. Mit dem kostenlosen Add-on „Panic Button“ geht das noch schneller.

    Beim „normalen“ Beenden mit der Maus oder der Tastenkombination verliert man alle offenen Tabs des Browsers. Der Vorteil des „Panic Button“ ist, dass der Browser ausgeblendet wird und trotzdem im Hintergrund weiterläuft. Außerdem kann das Symbol des „Panic Button“ von der Navigations-Symbolleiste beispielsweise auf die Add-on-Leiste verschoben werden. Die Add-on-Leiste kann, ohne dass es auffällt, ausgeblendet werden, damit er nicht für jeden sichtbar ist.

    So ist er zwar nicht für einen schnellen Mausklick erreichbar, aber mit der Taste [F9] geht das ohnehin viel schneller.

    Zum Herunterladen der Erweiterung „Panic Button“ klicken Sie auf die Schaltfläche „Firefox“ und wählen dort die Option „Add-ons“.

    Im Tab des „Add-ons-Manager“ geben Sie in das Suchfeld „panic button“ ein und starten den Suchvorgang. In der Ergebnisliste sollte das gleichnamige Add-on an oberster Stelle erscheinen. Klicken Sie dort auf den Button „Installieren“. Falls die Suche nicht klappt, können Sie auch direkt die Downloadseite addons.mozilla.org/de/firefox/addon/panic-button/ aufrufen.

    Nach einem Browser-Neustart ist der Panic-Button einsatzbereit.

    Vor der ersten Nutzung ist es empfehlenswert, wie bereits erwähnt, den „Ausschalter“ zu verbergen. Klicken Sie dazu mit der rechten Maustaste in die Navigations-Symbolleiste und wählen aus dem Kontextmenü die Option „Anpassen“. Danach können Sie mit gedrückter linker Maustaste das „Panic Button“-Symbol an eine beliebige Position verschoben werden.

    Wenn der „Panic-Button“ betätigt wird, unabhängig ob per Mausklick oder per [F9]-Taste, verschwindet der Firefox-Browser und stattdessen erscheint ein Infofenster. Dieses kann ebenfalls mit der Maus an einer beliebigen und unauffälligen Position des Desktops platziert werden.

    Dieses Infofenster erlaubt mit der Schaltfläche „Restore Browser Session“ die Wiederherstellung der Browser-Sitzung, „Exit“ beendet sie dagegen endgültig.

    Die „Restore“-Funktion ist besonders dann von Vorteil, wenn man sich bereits im privaten Modus befindet, da beim beenden des privaten Modus alle Surfspuren automatisch gelöscht werden.

  • Google Chrome: Gezielt Surfspuren entfernen, ohne den gesamten Verlauf zu löschen

    Mittlerweile lassen sich bei jedem Webbrowser alle Surfspuren mit einem Klick entfernen. Da bleibt keine verräterische Spur zurück. Aber Vorsicht: Manche Vorgesetzte stehen auf dem Standpunkt, wenn nie etwas im Browserverlauf zurückbleibt, dann hat der User etwas zu verbergen. Zugegeben, so eine Meinung ist zwar übertrieben, kommt aber dennoch vor. Haben Sie das Gefühl, dass jemand einen solchen Standpunkt vertritt, oder Sie auf dem „Kieker“ hat, dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie surfen nicht mehr privat, oder Sie entfernen gezielt die betreffenden Surfspuren.

    Bei Google Chrome geht das so:

    Klicken Sie im Browser rechts neben dem Adressfeld auf die Symbolschaltfläche „Google Chrome anpassen“ und wählen aus dem Kontextmenü die Option „Verlauf“.

    In einem neuen Tab wird der gesamte Verlauf Ihres Surfverhaltens aufgelistet.

    Bewegen Sie den Mauszeiger über einen Eintrag, aktiviert sich eine Checkbox. Klicken Sie diese an, wird der Eintrag markiert und kann mit der Schaltfläche „Ausgewählte Einträge entfernen“ aus dem Verlauf herausgelöscht werden.

    Je nach Menge der vorhandenen Einträge, kann dies zu einer umfangreichen Recherche werden. In diesem Fall nutzen Sie am besten die integrierte Suchfunktion. Oben rechts befindet sich das Suchfeld, in dem Sie einen Begriff eintragen können. Mit dem Button „Im Verlauf suchen“ werden alle entsprechenden Ergebnisse aufgelistet und können für die Löschung markiert werden.

    Auch hier findet die Löschung mit der Schaltfläche „Ausgewählte Einträge entfernen“ statt.

  • Facebook & Beruf: Vorsicht beim Lästern über Chefs oder Kollegen

    Kollegen, Chef und andere Personen des beruflichen Umfelds können ganz schön nerven. Klar, dass Sie sich dann auf Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken einmal über sie auslassen möchten – aktuelle Erfahrungen aus dem Arbeitsrecht zeigen aber, dass Sie sich das besser zweimal überlegen. Denn Beleidigungen auf Facebook können schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

    Beleidigung des Arbeitsumfelds

    Die Kollegen oder den Chef sollten Sie auf Facebook besser nicht beleidigen, schon gar nicht in einem öffentlich zugänglichen Post. Der Grund dafür ist einfach: derartige Posts machen schnell die Runde und können bis zu ihrer Löschung immer wieder nachgelesen werden. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob die Öffentlichkeit oder nur die eigenen Facebook-Freunde die Beleidigungen lesen könnten und wie viele Menschen aus dem Arbeitsumfeld Sie überhaupt bei Facebook hinzugefügt haben. Nur unter besonderen Umständen kann es sein, dass Sie der fristlosen Kündigung entgehen – wobei sich dann natürlich die Frage stellt, wie wohl das Arbeitsklima ausfallen wird, nachdem der Arbeitgeber mit seinem Vorhaben der Kündigung gerichtlich nicht durchgekommen ist.

    Beleidigung der Arbeitsstelle

    Bei Facebook können Sie frei eintragen, wo und in welcher Position Sie arbeiten. Das kann dem Arbeitnehmer ebenfalls zum Verhängnis werden, denn nicht jeder trägt sachlich Firma und Berufsbezeichnung ein, sondern nutzt die Funktion, um dem Arbeitgeber eins auszuwischen. Wer die Firma auf diesem Wege beleidigt oder über die Beschreibung des Berufs bekundigt, dass er unzufrieden ist oder eine abwertende Meinung über die Arbeit hat, kann damit Strafen oder Kündigung riskieren. Eine fristlose Kündigung rechtfertigt das je nach Einzelfall zwar noch nicht, aber auch das kann passieren, wenn beispielsweise die Öffentlichkeit den Arbeitgeber so einsehen und Rückschlüsse darauf ziehen kann, um wen es sich dabei handelt. Deswegen: es kann zwar witzig gemeint sein, aber die Folgen wären auch ohne eine fristlose Kündigung sicher nicht im Sinne des weiteren Berufslebens.

    Aktuelle Urteile

    Welche Folgen Beleidigungen haben können, zeigen aktuelle Urteile der Arbeitsgerichte:

    • „Speckrolle“ und „Klugscheißer“ – Das Arbeitsgericht Duisburg hat die Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, der seinen Arbeitnehmer „Speckrolle“ und „Klugscheißer“ genannt hatte, nur aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls für unwirksam erklärt. Die Entlassung selbst hielten die Duisburger Richter im Grunde für gerechtfertigt. (Aktenzeichen 5 Ca 949/12)
    • „Menschenschinder & Ausbeiter“ – Weil seinen Ausbildungsbetrieb und Ausbilder bei Facebook als „Menschenschinder & Ausbeuter“ betitelte und „Leibeigener Bochum“ sowie „Daemliche Scheisse fuer Mindestlohn -20% erledigen“ bei Facebook veröffentlichte, erhielt ein Auszubildender die Kündigung. (Landesarbeitsgericht Hamm, Aktenzeichen 3 Sa 644/12)
    • „Saftladen“ und „Armseliger Saftladen“ – Rechtlich zulässig, aber nur, weil der Dialog nicht öffentlich zugänglich war. (ArbG Bochum, Aktenzeichen 3 Ca 1203/11).
    • „Wixxer“, „Faules Schwein“ und „Drecksau“ – Derbe Beleidigungen führten zwar nicht nur fristlosen, aber zur fristgerechten Kündigung. (ArbG HAgen, Aktenzeichen 3 Ca 2597/11).

  • Outlook 2003 und 2007: E-Mails zur besseren Absender-Identifikation farbig markieren

    Möchte man bei Outlook E-Mails bestimmter Versender auf einen Blick erkennen, wird normalerweise eine Regel erstellt. Die sorgt dafür, dass diese E-Mails in einem separaten Ordner verschoben werden. Das Anlegen einer solchen Regel ist bei Outlook ist nicht ganz so einfach und erfordert etliche Arbeitsschritte. Die einfachere Möglichkeit, die E-Mails eines bestimmten Absenders zu markieren ist das Einfärben. So sieht man direkt im Posteingang wer sie gesendet hat.

    Firma rot, privat grün und superwichtig violett

    Das Einfärben hat noch einen weiteren Vorteil. Da die E-Mail direkt im Posteingang erscheint, wird sie kaum übersehen. Wird sie dagegen durch eine Regel in einen Ordner verschoben, ist das nicht sonderlich auffällig. Außerdem kann man die farbig markierte E-Mail später immer noch in einen Ordner verschieben.

    Um eingehende E-Mails farblich zu markieren gehen Sie wie folgt vor:

    1. Starten Sie Outlook, und markieren Sie im Posteingang eine E-Mail des betreffenden Absenders mit einem einfachen Mausklick. Danach wählen Sie in der Menüleiste „Extras | Organisieren“.

    2. Oberhalb der E-Mail erscheint die Leiste „Organisieroptionen Posteingang“. Klicken Sie hier auf „Farben verwenden“.

    3. Ganz rechts in der Option „Einfärben“ ist bereits die Farbe „Rot“ voreingestellt. Klicken Sie auf den kleinen Pfeil um das Aufklappmenü mit weiteren Farben anzuzeigen, und wählen Sie sich eine passende Farbe aus.

    4. Im nächsten Arbeitsschritt klicken Sie auf den Button „Automatische Formatierung“ und entfernen im gleichnamigen Dialogfenster gegebenenfalls einen oder mehrere Haken. Die Option „Ungelesene Nachrichten“ sollte jedoch aktiviert bleiben. Bestätigen Sie die Eingaben mit „OK“, anschließend klicken Sie in den „Organisieroptionen Posteingang“ auf „Farbe übernehmen“.

    5. Ab sofort erscheinen alle E-Mails dieses Absenders in der gewählten Farbe. Die „Orgnisieroptionen Posteingang“ kann nun mit dem Schließen-Button „X“ geschlossen werden.

    Wiederholen Sie diese Arbeitsschritte um weitere Absender farblich zu markieren.

    Tipp: Zu viele farblich markierte E-Mails sind für eine bessere Übersicht kontraproduktiv. Das Einfärben sollte nur für die wichtigsten Absender erfolgen.

  • Windows 7: Kennen und nutzen Sie die praktische Notizzettel-Funktion?

    Suchen Sie auf Ihrem Schreibtisch schon mal den gelben Notizzettel-Block? Meistens ist er gerade verschwunden, wenn man eine Info notieren möchte. Damit Sie nicht immer dem Kollegen oder der Kollegin die kleinen gelben Zettel „klauen“ müssen, nutzen Sie doch einfach die digitalen Notizzettel bei Windows 7. Die kann man außerdem auch nicht aus Versehen verlieren.

    Damit die Notizzettel-Funktion immer schnell zur Verfügung steht, folgen Sie einfach den nächsten Arbeitsschritten zu den „Sticky Notes“:

    1. Klicken Sie auf „Start | Alle Programme | Zubehör | Kurznotizen“, und schon wird das kleine gelbe Notizzettelchen geöffnet.

    Mit dem Pluszeichen in der linken oberen Ecke öffnen Sie eine neue Kurznotiz gleicher Farbe. Per Rechtsklick in die Notiz öffnen Sie das Kontextmenü, in dem Sie die Farbe die ändern können. Fahren Sie an den Rand der Notiz, können Sie sie mit gedrückter, rechter Maustaste an dieser Seite vergrößern. 

    2. Nun können Sie die Notiz ganz normal beschriften. Sie bleibt so lange auf dem Desktop, bis sie mit dem kleinen „x“ in der rechten oberen Ecke geschlossen wird. Und das auch über einen Windows Neustart hinaus.

    3. Damit die „Sticky Notes“ immer schnell zur Verfügung stehen, ist es empfehlenswert, sie an die Taskleiste anzuheften.  Klicken Sie dazu auf „Start | Alle Programme | Zubehör“ und mit der rechten Maustaste auf „Kurznotizen“. Wählen Sie dann im Kontextmenü die Option „An Taskleiste anheften“.

    Nun steht die Notizzettel-Funktion mit einem Klick zur Verfügung.

    Zum Entfernen von der Taskleiste klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Symbol von „Sticky Notes“ und wählen im Kontextmenü „Dieses Programm von der Taskleiste lösen“.

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