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  • Windows 10 Fehler beheben: Schwerwiegender Fehler – Ihr Menü ‚Start‘ funktioniert nicht mehr

    Wenn bei Windows 10 beim Klick auf die Start-Schaltfläche oder das Suchfeld in der Taskleiste plötzlich die Fehlermeldung „Schwerwiegender Fehler“ erscheint, ist guter Rat erst mal teuer. In der Fehlermeldung bietet Windows zwar an, das Problem durch eine erneute Anmeldung zu beheben – doch Pustekuchen: Auch nach einem Neustart erscheint die Fehlermeldung wieder und wieder. Dabei ist die Lösung ganz einfach.

    DropBox ist schuld

    Wenn nach einem Klick auf den Startbutton immer wieder die folgende Fehlermeldung erscheint, gehe ich jede Wette ein, dass auf deinem Rechner Dropbox installiert ist.

    windows-10-schwerwiegender-fehler

    Und damit ist auch gleich der Schuldige gefunden. Aus welchem Grund auch immer sorgt die aktuelle Dropbox-Installation dafür, dass das Startmenü nicht mehr richtig funktioniert und die Fehlermeldung „Schwerwiegender Fehler – Ihr Menü ‚Start‘ funktioniert nicht. Wir beheben das Problem, sobald Sie sich erneut anmelden“ erscheint. Vermutlich liegt’s am Dropbox-Icon in der Startleiste. Denn sobald das Dropbox-Icon unten rechts in der Taskleiste erscheinen soll, wirft Windows beim Klick auf Start. die Fehlermeldung aus.

    Das Startmenü wieder reparieren – So geht’s

    Um den Fehler loszuwerden, hilft nur eines: Dropbox deinstallieren und danach neu installieren. Doch wie kommt man an die Systemsteuerung, wenn das Startmenü nicht mehr funktioniert? So:

    1. Drücke die Tastenkombination [Strg][Shift][Esc].

    2. Rufe den Befehl „Datei > Neuen Task ausführen auf“.

    3. Gib den folgenden Befehl ein, und bestätigen mit OK:

    control APPWIZ.CPL

    4. Damit startet die Systemsteuerung mit der Komponente „Programme und Features“ – und hier lässt sich Dropbox deinstallieren.

    Das war’s auch schon. Ab dem nächsten Neustart lässt sich das Startmenü wieder wie gewohnt nutzen. Auch nach der Neuinstallation von Dropbox funktioniert das Startmenü weiterhin wie gewohnt.

  • iCloud, OneDrive und Co. – Die Gefahr für deine Urlaubsfotos

    iCloud, OneDrive und Co. – Die Gefahr für deine Urlaubsfotos

    20 Prozent der deutschen Internet-User verwenden die Cloud als Speicher für persönliche Daten wie Fotos, Videos und Dokumente. Die am häufigsten verwendeten Cloud-Speicher werden von amerikanischen Firmen wie Google (Drive), Microsoft (OneDrive) und Apple (iCloud) angeboten. Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Über die Nutzungsbedingungen wollen viele Cloud-Dienste den Nutzern ihre teilweise überzogenen Moralvorstellungen aufzwingen. Das heisst im Klartext: Deine Strandfotos aus dem Urlaub können zu einer Kontosperrung führen. Dann sind nicht nur diese Bilder weg, sondern alle anderen gespeicherten Daten auch. Dagegen sollte man sich schützen.

    Ist ein Cloud-Konto mal gesperrt, ist es fast nur Glückssache, es wieder entsperren zu lassen, da eine manuelle Kontrolle durch die Mitarbeiter des Anbieters erfolgt. Und diese sind bei den Online-Riesen wie Google und Microsoft für „Otto-Normal-User“ ohne anwaltliche Hilfe kaum erreichbar.

    Neuronale, selbst lernende Software entscheidet

    Dabei ist der Mensch noch nicht einmal das größte Problem, sondern die eingesetzte neuronale Software. Die Suchalgorithmen werden vor dem Einsatz mit Millionen entsprechenden Daten gefüttert. Zusammen mit der Festlegung von schwammigen Regeln lernt die künstliche Intelligenz selbstständig und trifft dann auch eigenständige Entscheidungen. Terminator´s Skynet lässt grüßen.

    Schwammige Formulierungen der EULA

    Wie schwammig diese Vorgaben sind, belegt ein Blick in die Nutzerbedingungen und Verhaltensregeln der beiden prüdesten Cloud-Provider Microsoft und Apple.

    Die Verhaltensregeln von Microsoft verbieten in den unzulässigen Verhaltensweisen zum Beispiel:

    Nacktaufnahmen, einschließlich vollständiger oder teilweiser Nacktaufnahmen von Menschen oder in Cartoons, Science Fiction oder Manga.

    eula-cloud-nutzerbediungen-lizenzbestimmungen-speicher-porno-konto-sperrung-microsoft-onedrive

    Die Nutzungsbedingungen von Apple sind noch schwammiger formuliert. Hier sind unter anderem Inhalte verboten, die rechtswidrig, belästigend, bedrohend, schädlich, unerlaubt, verleumderisch, beleidigend, missbräuchlich, gewaltverherrlichend, obszön, vulgär, etc… sind. Diese und weitere Begriffe, die in diesen Nutzungsbedingungen definiert wurden, öffnen der Willkür Tür und Tor.

    apple-icloud-verhalten-inhalt-scannen-bikini-foto-konto-entfernt-gesperrt-nutzungsbedingungen

    Vertragsklauseln in Deutschland unwirksam?

    Manche Klauseln sind moralisch nicht nur überzogen, der Rechtsanwalt für IT-Recht, Christian Solmecke, bezeichnet sie auch als in Deutschland unwirksam.

    Am entspanntesten gibt sich noch der Anbieter Google. Wird Drive nur als persönliches Backup verwendet, passiert meist nichts. Erst wenn die Inhalte auf den Google-Plattformen veröffentlicht werden und Beschwerden eingehen, wird Google aktiv und prüft die beanstandeten Daten auf Rechtsverstöße.

    Die Gegenmaßnahmen

    Um zu verhindern, dass die Fotos in der Cloud gesperrt werden und somit verloren sind, kann man eigentlich nur drei Gegenmaßnahmen ergreifen:

    1. Cloud-Anbieter mit Speicherort in Deutschland nutzen
    2. gespeicherte Cloud-Daten zusätzlich auf Festplatte sichern
    3. vor dem Hochladen in die Cloud, alle Daten auf dem Rechner verschlüsseln

    Für die lokale Verschlüsselung kann man beispielsweise die Tools Boxcryptor oder PanBox des Fraunhofer-Instituts verwenden.

    encryption-verschluesseln-daten-dropbox-cloud-fraunhofer-sit-software-tool-sichern-backup

    Beide Programme gibt es kostenlos im Web.

    Das die Verschlüsselung von Daten in der Cloud ebenso wichtig ist, wie beim E-Mail-Versand, zeigt folgende Rechtslage:

    In den USA ist es beispielsweise verboten, die eigenen Kinder am Strand zu fotografieren (auch für das private Fotoalbum).

    Diese Bilder dann in der Cloud zu speichern, führt höchstwahrscheinlich zur Konto-Sperrung. Ist das Kind dann auch noch splitternackt, könnte dies sogar zur Strafverfolgung wegen Kinderpornografie führen.

  • Dropbox Download-Zähler: Zählen, wie oft eine öffentlichen Dropbox-Datei heruntergeladen wurde

    Mit dem Dropbox ist es ein Kinderspiel, Dateien öffentlich zum Download zur Verfügung zu stellen. Über den öffentlichen Link können Freunde, Bekannte und einfach jedermann eine Datei aus dem eigenen Dropbox-Ordner herunterladen. Leider gibt es bei Dropbox aber keinen Downloadzähler. Man erfährt also nie, wie oft die Datei heruntergeladen wurde. Mit zwei Tricks kann man die Anzahl der Downloads doch zählen.

    Trick 1: Downloads per Bit.ly- oder Goo.gl-Kurz-URL zählen

    Am einfachsten geht’s, wenn man einen kleinen Umweg über einen Kurz-URL-Dienst wie Bit.ly oder Goo.gl geht. Denn hier gibt es den Download- und Klickzähler gratis dazu. Das Zählen der Dropbox-Downloads geht dann bei Bit.ly zum Beispiel folgendermaßen:

    1. Kopieren Sie den öffentlichen Dropbox-Link in die Zwischenablage, etwa per Rechtsklick und den Befehl Öffentlichen Link kopieren.

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    2. Dann zu Bit.ly oder Goo.gl wechseln und dort per Rechtsklick oder mittels [Strg][V] die kopierten Dropbox-URL einfügen und kürzen lassen.

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    3. Jetzt nicht den Dropbox-Link, sondern die Kurz-URL von Bit.ly oder Goo.gl an Freunde und Bekannte schicken. Da Bit.ly und Goo.gl jeden Klick auf die Kurz-URL mitzählen, kann man später in der Bit.ly- und Goo.gl-Statistik genau sehen, wann und wie oft auf den Link geklickt und demzufolge die Datei heruntergeladen wurde.

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    Trick 2: Download-Counter per Dropbox-Plugin

    Die zweite Variante des Downloadzählers kommt direkt von Dropbox. Zwar bietet Dropbox keinen direkten Downloadzähler an, ermöglicht aber per API den Zugriff auf die Downloadzahlen. Die Dropbox API ist die Schnittstelle für Software- und Add-On-Entwickler. Und genau diese Schnittstelle nutzt das Dropbox-Addin Orandedox for Dropbox.

    Damit’s funktioniert, müssen Sie über die Seite dropbox.orangedox.com/login/ den Zählerdienst mit dem eigenen Dropbox-Account verknüpfen.

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    Danach wählen Sie über die Orangedox-Weboberfläche die Datei aus, auf die Sie öffentlich verlinken möchten und erzeugen per Klick auf New Share Link eine neue öffentliche Adresse. Geben Sie ins Feld Reference Name einen passenden Namen ein, und klicken Sie auf Create Share Link.

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    Dann klicken Sie auf das kleine Kettensymbol, um die öffentlichen URL anzuzeigen. Kopieren Sie die Adresse aus der ersten Zeile in die Zwischenablage, und verschicken Sie diesen an Freunde und Bekannte.

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    Über die Statistik-Seite (erreichbar über den kleinen Pfeil neben dem Dateinamen), kann man dann sehr genau verfolgen, wann wie oft die Datei heruntergeladen bzw. im Browser angezeigt wurde.

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    Unsere Empfehlung: Zwar bietet die Orangedox-Erweieterung sehr umfangreiche Statistiken an, allerdings bleibt bei uns ein mulmiges Gefühl, dass der Anbieter den vollen Zugriff auf die Dropbox-Dateien bekommt. Wie bevorzugen daher die erste Methode über die Bit.ly- oder Goo.gl-Kurz-URLs. Das Einrichten einer Kurzadresse ist damit schnell erledigt, man muss keinem externen Add-On Zugriff aufs Dropboxkonto gewähren und das Zählen der Downloads und Abrufe funktioniert reibungslos.

  • Dropbox und Co: Welcher Webspeicher-Anbieter ist der Richtige für mich?

    Die Auswahl des richtigen Cloud-Dienstes ist manchmal gar nicht so einfach. Nicht nur die Größe des kostenlosen Speichers ist ausschlaggebend, auch die monatlichen Kosten lassen sich nicht immer auf einen Blick erkennen. Eine gute Übersicht erhält man jedoch über die Webseite Cloudvergleich.net.

    Clouds vergleichen

    Der Diplom-Informatiker Nepomuk Karbacher listet auf seiner Webseite www.cloudvergleich.net derzeit 36 Anbieter von Clouddiensten auf und vergleicht deren Speichervolumen, anfallende Kosten, Betriebssysteme und Serverstandorte. Auch hervorstechende Besonderheiten, wie hohe Datensicherheit oder kostenloses Speichervolumen eines Clouddienstes finden hier Erwähnung.

    cloud-speicher-nepomuk-karbacher-vergleich-besonderheiten

    Als besonders empfehlenswert fallen in der Liste zwei Anbieter auf.

    1. Fabasoft mit Serverstandorten in Europa, auf Wunsch sogar ausschließlich in Deutschland. Hier greifen wenigstens die europäischen/deutschen Datenschutzgesetze.
    2. Wuala – deren Server werden mit 100 % Ökostrom betrieben

    Auf Cloudvergleich.net werden in den Rubriken Cloud Sicherheit und Cloud Tools wichtige Informationen und Empfehlungen bereitgehalten.

  • DropBox-Sicherheitslücke: Unberechtigter Zugriff auf geteilte Dateien möglich

    Im DropBox-Blog informiert der CloudAnbieter über eine aktuelle Sicherheitslücke bei Links zu geteilten Dateien. Bei geteilten Links zu DropBox-Dateien kann normalerweise nur derjenige auf die Datei zugreifen, der über den geteilten Link verfügt. Ein Bug sorgt allerdings dafür, dass auch andere auf die Datei zugreifen können – selbst wenn diese den Link zur geteilten Datei nicht kennen.

    Kritisch: Links in der Datei

    In der DropBox können Sie zu Dateien und Ordner Links teilen und an Freunde und Bekannte weitergeben. Nur wer den Link hat, kann auf die Datei zugreifen. Problematisch wird es, wenn das Dokument einen Link zu einer anderen Webseite enthält. Wird die Datei zum Beispiel vom Freund geöffnet und klickt dieser auf den Link innerhalb des Dokuments, kann der Webseitenbetreiber (der Webseite, zu der der Link führt) im Referer Header den Link zur Dropbox-Dateien sehen – und ebenfalls auf die geteilte Webseite zugreifen.

     

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    Bislang konnte Dropbox noch kein Ausnutzen der Sicherheitslücke feststellen, informiert im Blog aber vorsorglich über die Lücke. Dropbox hat bereits reagiert und die Lücke geschlossen. Für alle ab sofort neu generierten Links zu geteilten Dateien besteht die Sicherheitslücke nicht mehr. Zudem hat hat Dropbox vorsorglich alle bisher geteilten Links, die von der Lücke betroffen sind, deaktiviert. Wer den Link weiter nutzen möchte, muss einen neuen Link anlegen und teilen, der wieder wie gewohnt funktioniert, aber nicht mehr von der Sicherheitslücke betroffen ist.

  • Dropbox: 3 GB kostenlosen Speicherplatz abstauben durch Carousel-App

    DropBox ist zurzeit in Spendierlaune. Nach der letzten Gratisaktion mit 1 GB kostenlosen Speicherplatz haut der Cloudanbieter weitere 3 GB kostenlosen Speicher raus. Die Installation der kostenlosen App Carousel genügt.

    Foto-App installieren, 3 GB mehr Speicher einsacken

    Carousel ist die Foto-App von Dropbox. Und scheinbar läuft die App nicht wie gewünscht. Mit der Gratisaktion soll sich das wohl ändern. Eine Gratis-Aktion soll offenbar die Nutzerzahlen fpr Carousel steigern.

    Jeder, der die Carousel-App installiert und die Upload-Funktion aktiviert, bekommt für seinen Dropbox-Speicherplatz weitere 3 GB Gratisspeicher dazu. Dazu müssen Sie die App nur einmal kurz starten und mit dem eigenen Dropbox-Konto verknüpfen. Das war’s dann auch schon. Der neue Bonusspeicher steht danach sofort im eigenen Dropbox-Account zur Verfügung.

    Anschließend kann man Carousel ruhig wieder vom Smartphone löschen. Die 3 GB kostenloser Zusatzspeicher bleiben trotzdem für immer erhalten.

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  • DropBox verschenkt 1 GB kostenlosen Speicherplatz – So kommen Sie dran

    Bei Dropbox gibt es eigentlich nur 2 GB kostenlosen Speicherplatz, der sich durch Empfehlungen auf 3 GB aufbohren lässt. Eigentlich eine Menge Speicherplatz. Wer Dropbox regelmäßig nutzt, stößt aber schnell an die Grenzen. Da kommt die DropBox-Aktion für mehr Speicherplatz gerade recht. Für eine simple App-Installation schenkt Ihnen Dropbox 1 GB weiteren kostenlosen Speicherplatz.

    App installieren, 1 GB Speicherplatz abstauben

    Dropbox möchte mit einer Werbeaktion die eigene App Mailbox pushen und haut dafür 1 GB freien Speicherplatz raus. Sie müssen nur auf dem Android die Mailbox-App installieren und mit dem Dropbox-Konto verbinden – fertig ist das Speicherplatz-Upgrade. So geht’s im Einzelnen:

    1. Installieren Sie auf dem Android-Smartphone oder -Tablet die kostenlose App Mailbox von den Dropbox-Machern.

    2. Starten Sie die App, und verknüpfen Sie sie mit Ihrem Dropbox-Konto.

    Das war’s auch schon. Eine eigene E-Mail-Adresse müssen Sie nicht einrichten. Die App-Installation und Dropbox-Verknüpfung genügt. Nach dem Verknüpfen können Sie die App auch bedenkenlos wieder löschen. Die geschenkten 1 GB Speicherplatz bleiben auch nach dem Löschen der App erhalten.

    Ob’s geklappt hat und die 1 GB wirklich gutgeschrieben wurden, lässt sich Events-Bereich des eigenen Dropbox-Kontos überprüfen. Hier sollte als neuer Eintrag Ihr Speicherplatz wurde auf 3 GB erhöht erscheinen. Der genaue Wert hängt von den individuellen Einstellungen und Empfehlungen ab; bei uns wurden aus 2,75 GB jetzt 3,75 GB.

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  • Windows-Bildschirmfotos: Mehrere Screenshots hintereinander aufnehmen und speichern

    Fotos des aktuellen Bildschirminhalts sind schnell erstellt. Einfach die [Druck]-Taste drücken, und schon landet der komplette Bildschirminhalt als Foto in der Zwischenablage von Windows; mit [Alt][Druck] wird das derzeit aktuelle Fenster abfotografiert. Von der Zwischenablage aus lässt es sich mit [Strg][V] in andere Programme einfügen. Die Krux an der Sache: es lässt sich immer nur ein einziges Bildschirmfoto in die Zwischenablage legen. Sobald ein neues geschossen wird, ist das vorherige Foto verschwunden. Mit zwei Tricks können Sie auch mehrere Screenshots hintereinander aufnehmen und speichern.

    Windows 8: Der Trick mit der [Windows-Taste]

    Ist auf dem Rechner Windows 8, 8.1 oder neuer installiert, lassen sich Screenshots mit einer speziellen Tastenkombination direkt als PNG-Datei speichern. Dazu verwenden Sie statt der einfachen [Druck]-Taste die Tastenkombination [Windows-Taste][Druck]. Das Bildschirmfoto wird dann gleich als PNG-Grafikdatei gespeichert und im Ordner \Dieser PC\Bilder\Screenshots abgelegt.

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    Screenshots automatisch in der DropBox speichern

    DropBox-Nutzer haben es ebenfalls bequem. Auf Wunsch speichert DropBox alle Screenshots automatisch in einem eigenen Screenhots-Ordner. Damit’s funktioniert, muss in den Dropbox-Einstellungen unter Importieren die Option Freigabe von Screenshots mit Dropbox angekreuzt sein.

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    Sobald jetzt mit [Druck] oder [At][Druck] ein Bildschirmfoto geschossen wird, landet es automatisch in der Dropbox. Ebenfalls praktisch: Wenn Sie zusätzlich die [Strg]-Taste gedrückt und also mit [Strg][Druck] einen Screenshot anfertigen, wird automatisch der Link zum Screenshot in die Zwischenablage gelegt. Dieser lässt sich dann mit [Strg][V] zum Beispiel in eine E-Mail oder ins Adressfeld des Browsers einfügen.

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  • Mozilla Thunderbird: Große E-Mail-Anhänge nicht versenden sondern automatisch hochladen

    Große Dateien per E-Mail versenden ist häufig problematisch. Gerade die privaten Nutzer klagen bei den üblichen Free-Mail-Anbietern wie Web.de oder GMX über Größenbeschränkungen bei Versand und Speicherkapazität. Dies kann man durch die Benutzung von Cloud-Diensten umgehen. In der Cloud wird nach dem Upload ein Link erstellt, der dann per E-Mail an den oder die betreffenden Empfänger versendet werden. Einfacher ist es aber mit dem Mozilla Thunderbird. Hier wird direkt beim Einfügen von großen Dateien automatisch ein Link erzeugt und in die E-Mail eingefügt.

    Große Dateien auch per Free-Mail versenden

    Vorher sind aber noch ein paar Änderungen in den Einstellungen erforderlich. Öffnen Sie diese mit Klick auf „Extras | Einstellungen“.

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    Festlegen, wann der Filelink-Dienst zum Einsatz kommt

    Danach wählen Sie im neuen Fenster die Kategorie „Anhänge“ aus und ändern auf der Registerkarte „Versand“ die Anhangsgröße bei der Option „Hochladen für Dateien größer als…“ entsprechend ab. Mit der Schaltfläche „Hinzufügen“ gelangen Sie zum Fenster der in Thunderbird enthaltenen Filelink-Anbieter:

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    Suchen Sie sich einen aus und klicken Sie auf den Link „Benötigen Sie ein Konto?“ um sich bei dem Clouddienst zu registrieren, oder klicken Sie auf „Konto einrichten“ um Thunderbird mit diesem Dienst zu verbinden.

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    Alle drei Anbieter sind in der Grundversion kostenlos. „Box“ bietet hier mit 10 Gigabyte den größten Speicherplatz. Es folgen „Ubuntu One“ mit 5 GB und „YouSendIt“ mit 2 GB.

    Auch Dropbox ist möglich

    Wenn Sie bereits Kunde bei „Dropbox“ sind, dann laden Sie das kostenlose Add-On „Dropbox for Filelink“ herunter. Es ersetzt dann einen der drei vorhandenen Filelink-Anbieter.

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    Nachdem Sie Ihren Filelink-Dienst ausgewählt haben, schließen Sie das Einstellungsfenster mit „OK“.

    Neue Meldung in der E-Mail bei der Auswahl des Anhangs

    Ab sofort entscheidet Thunderbird automatisch, ob ein „normaler“ Anhang verwendet wird, oder ob der Filelink verwendet wird. Wählen Sie in Ihrer E-Mail über die Schaltfläche „Anhang“ die zu versendende Datei aus. Überschreitet diese die voreingestellte Größe, wird eine Meldung eingeblendet. Hier gelangen Sie mit dem Button „Filelink verwenden“ zu dem Cloud-Dienst.

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    Nachdem die Datei hochgeladen wurde, wird der Link für den Zugriff automatisch in den Nachrichtentext eingefügt.

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    Der Empfänger klickt auf den Link und wird direkt zum Inhalt weitergeleitet.

    Aber Achtung:

    Jeder der auf den Link zugreifen kann, hat auch Zugriff auf den Inhalt, da keine Verschlüsselung oder Passworteingabe notwendig erfolgt.

  • WhatsApp Dateien versenden: PDF-Dateien (und andere Dateitypen) per WhatsApp verschicken

    Mit WhatsApp kann man nicht nur Nachrichten, Fotos und Videos verschicken. Auch das Versenden von Dateien wie PDF-Dokumenten, Filmdateien, längere Videos oder Dokumente ist prinzipiell mit WhatsApp möglich. Allerdings nicht mit den Standardfunktionen von WhatsApp. Von Hause aus bietet WhatsApp keine Möglichkeiten zum Verschicken von Dateien. Mit einem Trick und einer kostenlosen Zusatz-App geht’s trotzdem.

    Mit CloudSend und Dropbox beliebige Dateien per WhatsApp verschicken, zum Beispiel PDFs oder längere Videos

    Der Trick funktioniert über einem kleinem Umweg über die DropBox. Alles, was Sie zum Verschicken von Dateien mit WhatsApp brauchen ist:

    • CloudSend (kostenlos im Play Store). Mit dieser App lassen sich beliebige Dateien wie PDFs, Videos, Dokumente etc. vom Android-Smartphone in die Dropbox kopieren.
    • Ein Dropbox-Account als Zwischenspeicher für zu verschickende Dateien.

    CloudSend und Dropbox braucht nur derjenige, der Dateien mit WhatsApp versenden möchte. Der Empfänger braucht die beiden Zusatz-Apps nicht. Der Empfänger erhält per WhatsApp einen Download-Link und kann die verschickte Datei direkt und ohne Zusatzaufwand herunterladen. Damit können Sie zum Beispiel auch längere Filme und Videos verschicken, da bei WhatsApp normalerweise für Videos eine Maximalgrenze (maximale Dateigröße 16 MB bzw. maximal 45 Sekunden) gilt.

    Und so funktioniert der Dateiversand mit WhatsApp im Detail:

    1. Installieren Sie die App CloudSend. Die Installation von CloudSend ist nur auf dem Gerät notwendig, von dem Sie Dateien verschicken möchten.

    2. Beim ersten Start melden Sie sich mit Ihren Dropbox-Zugangsdaten bei der Dropbox an.

    3. CloudSend erstellt anschließend in Ihrem Dropbox-Account einen neuen Unterordner namens Apps | CloudSend. Hier landen später alle Dateien, die per WhatsApp verschickt werden sollen.

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    4. Zum Verschicken einer Datei, wechseln Sie zum Beispiel zum Dateimanager oder in den Downloads-Ordner. Dort markieren Sie die Datei (links das Kästchen ankreuzen) und tippen oben rechts auf den Teilen/Share-Button…

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    …und dann auf den neuen Sende-Eintrag „CloudSend“. Die Datei wird daraufhin sofort zur Dropbox hochgeladen.

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    5. Wechseln Sie zurück zu CloudSend. In der Uploads-Liste erscheinen alle hochgeladenen Dateien. Zum Verschicken tippen Sie ganz rechts auf den Share-Button und dann ganz unten auf „WhatsApp“.

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    6. Der Link zur Dropbox-Datei wird automatisch ins Chatfenster eingefügt. Jetzt nur noch den Empfänger auswählen und die Nachricht verschicken.

    7. Der Empfänger erhält per WhatsApp den Dropbox-Download-Link zur Datei und kann diese direkt auf sein Smartphone herunterladen. Fertig ist der Dateitransfer per WhatsApp. Der Download funktioniert auf allen WhatsApp-Geräten, egal ob auf dem iPhone, Android, Blackberry oder Windows Phone.

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