Schlagwort: ebay

  • 5 Jahre Funkstille: Der PreisHai ist wieder da.

    Die Schnäppchenjagd bei Ebay ist nach wie vor sehr beliebt. Doch die Fülle von Angeboten macht das Finden von preiswerten Schnappern recht schwierig. Für eine erfolgreiche Jagd steht dir der passende Jäger zur Seite – Der PreisHai.

    Schon vor über 9 Jahren veröffentlichten wir einen Artikel über das Gratis-Tool PreisHai. Seitdem ist es um den beliebten Schnäppchenjäger sehr still geworden. Nach eigenen Angaben ist der letzte Newsletter vor acht Jahren, das letzte Update vor 5 Jahren veröffentlicht worden.

    Neue Adresse, neues Update

    Doch nun ist PreisHai auch über die neue Adresse, preishai.de, wieder da. Auch ein neues Update auf die Version 4.3.0 ist über die Webseite erhältlich.

    Innovative Suchfunktionen

    Der größte Vorteil von PreisHai ist die Tippfehler-Suche. Wegen Schreibfehlern in Überschrift und/oder im Artikeltext werden diese Artikel von den Ebay-Suchroutinen nicht so häufig gefunden. Folglich sind deren Preise oftmals nicht so hoch.

    Aber auch mit der Rabatt- oder Nachtsuche lassen sich schnell und einfach gute Schnäppchen finden. Bei der Nachtsuche beschränkt sich PreisHai auf Artikel, die zwischen Null und sechs Uhr morgens auslaufen. Hier ist die Chance am größten, ein Schnäppchen zu machen. Insbesondere dann, wenn du zusätzlich einen automatischen Bietagenten, wie Myibidder (für Firefox) oder BayHunter, einsetzt.

    Bei der Rabattsuche wird nach preisreduzierten Artikeln gesucht. Der Preisrahmen kann individuell eingegeben werden.

    Wir wünschen dir mit diesem tollen Gratis-Tool eine erfolgreiche (Schnäppchen-) Jagd!

  • DHL-Paketpreise steigen zum 01. Januar 2020

    Für die Privatkunden des DHL-Paketdienstes werden die Versandkosten zum Anfang des Jahres um durchschnittlich drei Prozent erhöht werden. Die erste Preissteigerung seit drei Jahren begründet DHL mit gestiegenen Kosten im Transport- und Personalbereich, sowie mit erheblichen Investitionen.

    Die Preisanpassung gilt für den Filial- und den Online-Preis gleichermaßen. Betroffen sind allerdings nicht alle Pakete bzw. Päckchen. Im Einzelnen steigen die Preise für folgende Kategorien:

    • Online- und Filialpreis für das Päckchen M
    • Onlinepreis für das Paket bis 2 kg
    • Onlinepreis für das Paket bis 5 kg
    • Online- und Filialpreis für das Paket bis 10 kg
    • Online- und Filialpreis für das Paket bis 31,5 kg

    Beide Preise für das Päckchen S bleiben unverändert, genauso der Filialpreis für das Paket bis 5 kg.

    Zusätzlich werden auch die Preise für weitere Services, wie beispielsweise die Transportversicherung bis 2500 Euro, die Nachnahme und das Pluspäckchen, angehoben.

    Weitere Informationen zu der Preiserhöhung und der Preisliste könnt ihr in der DHL-Pressemitteilung lesen.

  • Ebay: Mit Bildern nach Artikeln suchen

    Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte. Dieses Sprichwort lässt sich nun auch bei Ebay anwenden. Wer bei der Ebaysuche keine passenden Informationen hat, findet mit der Fotosuche sicherlich den passenden Artikel.

    Gerade bei Ersatzteilen oder Bekleidung hat man häufig nicht die richtige Herstellerbezeichnung parat. Seit Kurzem unterstützt Ebay nun auch die Bildersuche beim iPhone/iPad und Android-Geräten.

    Dazu tippst du in der Suchleiste der Ebay-App auf das Kamera-Icon. Im nachfolgenden Auswahlmenü entscheidest du, ob ein neues Bild erstellt oder eines aus der Galerie verwendet wird. Alternativ kannst du auch, wenn vorhanden, ein Foto des Barcodes machen.

    Die Bilderkennung vergleicht nun die Produktfotos mit deinem Bild und listet die Artikel mit vergleichbaren oder ähnlichen Abbildungen auf.

    Besonders vorteilhaft dürfte die Bildsuche bei Smartphones mit kleineren Display sein, bei denen das Eintippen von Texten nicht so komfortabel ist.

    Möglich ist aber auch die Suche per Spracheingabe. Dazu tippst du auf das Mikrofon-Icon und sprichst den Suchbegriff einfach aus. Kennt man aber die richtige Bezeichnung nicht, ist auch die Spracheingabe sinnlos.

    Bei meiner Sprach-Suche nach einem runden Ding mit Zahleneinteilung (=Uhr), schlug mir Ebay nur ein Buch von Winfried Göpfert mit dem Titel Allgemeinbildung für Dummies vor (lol).

  • Ebay Kleinanzeigen führt endlich eine Bewertungsfunktion ein

    Der Kleinanzeigen-Ableger von Ebay wächst stetig. Allerdings fehlte in der Vergangenheit ein wesentliches Feature: Die Bewertungsfunktion. Bei der Auktionsplattform ist die Bewertung ein zentraler Punkt für die Vertrauenswürdigkeit eines (Ver-)Käufers. Derzeit wird bei Ebay-Kleinanzeigen die Bewertungsfunktion schrittweise an die Nutzer verteilt. Trotzdem gibt es daran noch etwas zu bemängeln.

    Endlich verfügbar: Die Nutzerbewertung

    Die Nutzerbewertung wird für beide erst dann aktiviert, wenn Käufer und Verkäufer sich mindestens eine Nachricht gesendet haben. Die Bewertungsfunktion wird dann in der Nachricht und deiner Nachrichten-Übersicht angezeigt. Reagiert der Verkäufer auf eine Anfrage nicht, kann keine Bewertung erfolgen.

    Im Gegensatz zur Bewertungsfunktion bei den Ebay-Auktionen, kann man bei den Kleinanzeigen nur den Käufer, beziehungsweise den Verkäufer bewerten. Und das aber schon vor einem Kauf. Das hat den Hintergrund, dass ein potentieller Käufer schon vor der Kontaktaufnahme einen Überblick über Freundlichkeit und Zuverlässigkeit des Verkäufers informiert wird.

    Nachteil

    Und hier sind wir schon direkt bei den Nachteilen. Eine Bewertung des angebotenen (gekauften) Artikels ist nicht möglich. Ob dies zukünftig möglich sein wird, ist nicht bekannt.

    Für eine (anonyme) Bewertung kommen drei Smilies zum Einsatz. Bei einer negativer Bewertung kannst du noch zusätzliche Angaben oder Begründungen machen.

    Fazit

    Viele Käufer und Verkäufer beklagen schlechte Umgangsformen bei Ebay-Kleinanzeigen. Die Einführung der Nutzerbewertungen ist daher schon lange überfällig. Und wenn man später noch die versprochene Produktqualität bewerten könnte, um so besser.

    Hinweis

    Die Bewertungsfunktion befindet sich derzeit noch in der Erprobungsphase. Daher werden bereits abgegebene Nutzerbewertungen (noch) nicht angezeigt. Mehr Informationen zu dem neuen Feature erfährst du auf der Hilfeseite von Ebay-Kleinanzeigen.

  • Endlich! Zahlungen per PayPal bei iTunes und im App Store ab sofort möglich

    22iPhone und iPod

    Auf iOS-Geräten startest du die App Einstellungen und rufst die Option iTunes und App Store auf. Tippe auf Apple-ID | Apple-ID anzeigen und gib dein Passwort ein. Beim iPhone X kannst du wahlweise auch die Face-ID für das Login verwenden.

    Abschließend wechselst du in die Zahlungsdaten und wählst den Bezahldienst PayPal aus.

    iTunes

    Starte iTunes, melde dich mit deiner Apple-ID an und klicke auf Account | Meinen Account anzeigen. In der Konto-Übersicht wechselst du im Bereich Zahlungsdaten zur Option Bearbeiten und legst bei den Zahlungsmethoden PayPal fest. Dann nur noch bei PayPal anmelden und den Anweisungen des Bezahldienstes folgen.

    Für den Fall, dass sich PayPal als Zahlungsmethode nicht auswählen lässt, solltest du prüfen, ob die Familienfreigabe aktiviert wurde. Beide Optionen lassen sich nicht gleichzeitig aktivieren.

  • PayPal-Käuferschutz wurde vom BGH gekippt

    Am 22.11.2017 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der PayPal-Käuferschutz nicht automatisch in Beton gegossen ist und der Verkäufer trotzdem ein Recht auf Bezahlung haben kann. Allerdings muss der Verkäufer dafür den Rechtsweg beschreiten.

    Im vorliegenden Fall handelte es sich um den Verkauf eines Mobiltelefons in Höhe von 600 Euro, dass auf dem Versandweg verloren ging. Der Käufer, der per PayPal die Ware gezahlt hat, erhielt daraufhin vom Bezahldienst sein Geld zurück. PayPal belastete im Gegenzug das Konto des Verkäufers, weil dieser keinen Versandbeleg vorweisen konnte und ein Nachforschungsauftrag erfolglos war.

    Private Verkäufer werden rechtlich gestärkt

    Daraufhin klagte der Verkäufer vor Gericht und bekam in zweiter Instanz vor dem Landgericht Recht. Da es sich hierbei um einen Privatkauf handelte, trägt der Käufer in diesem Fällen das Verlustrisiko ab Versand komplett selbst.

    Internetangebot stimmt nicht mit Ware überein

    Etwas anders liegt der Fall dann, wenn der gelieferte Artikel nicht der Verkaufsbeschreibung im Internet entspricht. Im zweiten Rechtsstreit beantragte der Käufer den Käuferschutz weil das Internetangebot einer Bandsäge nicht mit dem tatsächlich gelieferten Gerät übereinstimmte.

    Nachdem der Käufer Fotos und ein Gutachten an PayPal sendete, erhielt er sein Geld mit der Information zurück, dass die Säge nun vernichtet werden könnte. Das Konto des Verkäufers wurde in gleicher Höhe entsprechend belastet.

    Der Verkäufer klagte vor dem Amts- und Landgericht, scheiterte aber in beiden Instanzen. Es hieß dort, er müsse sich direkt an PayPal wenden.

    Gehört der Käuferschutz der Vergangenheit an?

    Der Käuferschutz ist mit dem Gerichtsurteil nicht komplett aufgehoben. PayPal wird diesen wohl weiterhin praktizieren. Der Käufer bleibt dadurch in einer erheblich besseren Position, da der Verkäufer seine Ansprüche vor Gericht geltend machen muss. Ob sich das für den Verkäufer immer lohnt, muss er von Fall zu Fall selber entscheiden.

    Die Entscheidungen des BGH können unter den Aktenzeichen VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16 nachgeschlagen werden.

  • Verkäufer müssen ab Februar 2018 Bildrechte an eBay abtreten

    Bereits im September 2017 erhielten die gewerbetreibenden Händler neue AGB´s mit der Ankündigung, ihre Bildrechte an die Handelsplattform eBay abzutreten. Ebenfalls verboten ist in diesem Zusammenhang dann auch die Einbindung von Wasserzeichen. Wer die Rechte an seinen Bildern nicht abtreten will, dem droht eBay mit Sperrung des Verkäufer-Kontos.

    Hintergrund des Abtretungs-Zwangs

    Ab Februar 2018 werden die Bilder zur Vervollständigung des eBay-Katalogs verwendet. Die Verkäufer können dann aus diesem Katalog Bilder und Produktdaten ihren eigenen Angeboten hinzufügen. Dieses Verfahren soll die Kauferfahrung von Kunden vereinheitlichen, die Bewerbung der Angebote, sowie die Sichtbarkeit in der Artikelsuche verbessern.

    Im eBay-Verkäuferportal heißt es wie folgt:

    Ab dem 1. Februar 2018 gelten neue AGB. Die wichtigste Änderung ist, dass wir Sie auffordern werden, uns das Recht zur Nutzung Ihrer Bilder und sonstigen Produktdaten einzuräumen:

    • Bitte räumen Sie uns dieses Recht bereits ab Ende September 2017 im Rahmen einer Zusatzvereinbarung ein.
    • Spätestens bis zum 1. Februar 2018 müssen Sie die neuen AGB akzeptieren.
    • Sollten Sie nicht mit der Nutzung Ihrer Bilder und sonstiger Produktdaten durch eBay und andere eBay-Verkäufer einverstanden sein, löschen Sie die Angebote mit den betreffenden Produktdaten bitte bis zum 1. Februar 2018.

    Wenn Sie der Geltung der neuen eBay-AGB bis zum 1. Februar 2018 nicht zugestimmt haben, müssen wir Ihr eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausschließen.

    Händler sind verärgert

    Dass dies bei den Händlern nicht gut ankommt, kann sich jeder denken. Viele befürchten den Missbrauch ihrer Produktfotos. Aber es gibt dabei auch noch ein ganz anderes Problem. Große Händler bekommen von ihren Lieferanten die Produktbilder zur Verfügung gestellt und sind daher oft nicht berechtigt, die Rechte an eBay abzutreten.

    Diese Tatsache ist eBay zwar bekannt, scheint sie aber nicht besonders zu interessieren. Eine Alternative gibt es nicht. Wer weiterhin auf eBay verkaufen möchte, muss dann wohl ohne Produktfotos auskommen oder seine Produkte selbst fotografieren, was einen erheblichen Zeitaufwand nach sich zieht.

    Meine Meinung

    Meine Meinung dazu ist, dass dies an Enteignung grenzt. eBay nutzt mit diesem Verhalten seine Marktposition schamlos aus, da es kaum ernstzunehmende Alternativ-Plattformen gibt. Das Internet ist halt keine Demokratie.

    Da bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten, ob die Erzwingung von Bildrechten in Deutschland überhaupt rechtens ist. Einige Händler werden sich diesbezüglich bestimmt mit ihren Rechtsanwälten beraten.

  • eBay: Zwei neue Suchfunktionen für Android und iPhone angekündigt

    Die beliebteste Auktionsplattform der Welt, eBay, hat für kommenden Herbst zwei neue Suchfunktionen für mobile Apps angekündigt, die eine Produktsuche per Smartphone und Tablet sehr viel einfacher machen soll.

    Find it on eBay

    Find it on eBay ist eine Artikel-Suche per Link, die sich im Teilen-Menü verbirgt. Findest du im Web etwas interessantes, dann kannst du das Fundstück per Sharing-Menü direkt an eBay senden und erhältst direkt die passenden Treffer angezeigt. Sehr praktisch, um die Preise von Online-Shops mit den eBay-Angeboten zu vergleichen. So lassen sich aber auch bei Pinterest angezeigte Artikel bei eBay leicht finden.

    Bildersuche

    Die andere, neue Suchfunktion erleichtert den Spontaneinkauf. Hier wird für eine Artikelsuche ein Foto zur Auktionsplattform hochgeladen. Egal ob aus der Galerie oder gerade fotografiert. So kannst du von Unterwegs die Image-Search-Funktion nutzen um einen spontanen Kauf zu tätigen.

    Fazit:

    Beide Neuerungen werden erst im Herbst 2017 den mobilen Apps hinzugefügt. Für Apple-Geräte wird es aber zunächst nur die Bilder-Suche geben. Ob und wann das Feature Find it on eBay auch bei iOS erscheint, ist derzeit noch nicht bekannt gegeben worden. Alle Infos zu dem anstehenden Update kannst du auf dieser (englischsprachigen) Webseite nachlesen.

  • Windows: Bilder blitzschnell mit Bordmitteln auf die richtige Größe bringen

    Beim Hochladen von Fotos auf Webseiten, wie Ebay oder anderen Auktionsplattformen, sind der Bildgröße Grenzen gesetzt. Zum Beispiel akzeptiert der Ebay-Bilderservice nur eine Dateigröße von maximal 7 MegaByte. Die werden von aktuellen Digitalkameras jedoch problemlos übertroffen. Tritt so ein Fall ein, dann kannst du mit Windows-Bordmitteln die Fotos blitzschnell anpassen.

    Das Bordmittel, in diesem Fall ist es das Tool Paint, ist für solche Einsätze vollkommen ausreichend und in jedem Windows Betriebssystem enthalten. Gerade für mobile Rechner, die nicht so viel Speicherplatz wie Desktop-Computer haben, ist Paint ideal.

    Paint versteckt sich im Startmenü beim Zubehör. In allen Windows Betriebssystemen kann man das Tool über das Suchfeld des Startmenüs viel schneller finden. Einfach nur das Wort Paint eintippen und per Mausklick auf den Sucheintrag das Tool starten. Wer gerne mit dem Dialogfenster Ausführen arbeitet, startet den Foto-Editor mit dem Befehl mspaint.

    In der Menüleiste über Datei | Öffnen wird das benötigte Bild in das Bildbearbeitungsprogramm Paint hochgeladen. Für eine Größenänderung klickst du in der Registerkarte Start auf die Schaltfläche Größe ändern, die sich in der Menübandgruppe Bild befindet.

    In der Dialogbox Größe ändern/Zerren lässt sich nun die Bildgröße ändern. Wahlweise kann dies über die Einstellung Prozentsatz oder über die Pixelanzahl erfolgen.

    Dabei sollte aber beachtet werden, dass die Option Seitenverhältnis beibehalten aktiviert ist, damit unbeabsichtigte Bildverzerrungen vermieden werden.

    Abschließend bestätigst du die Änderung mit OK und speicherst das bearbeitete Bild am besten als neue Datei per Befehl Speichern unter, damit das Original-Foto erhalten bleibt.