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  • iPhone 6 Sim Karte einlegen: SIM-Karte einsetzen beim iPhone 6, 6 Plus, 5, 4, 3G & 3GS – So geht’s

    Eigentlich ist Apple dafür bekannt, alles einfach und intuitiv zu gestalten. Auspacken, anschließen, loslegen – so lautet die Apple-Philiosophie. Was sich Apple beim iPhone leistet, verwundert dann aber doch Apfel-verwöhnte Anwender. Beim iPhone fehlt die Anleitung, wie die SIM-Karte eingelegt bzw. gewechselt wird. Wir zeigen, wie’s geht.

    iPhone SIM-Karte einlegen – So geht’s

    Um die SIM-Karte ins iPhone 6, iPhone 6 Plus , iPhone 5, 4 oder 3G/3GS einzulegen, brauchen Sie eine handelsübliche Büroklammer. Diese auseinanderbiegen und damit in das kleine Loch auf der Oberseite drücken, bis der Kartenschlitten herausfährt. Diesen herausziehen, die Karte einlegen und den Kartenschlitten wieder bis zum Anschlag einstecken.

    Wie’s beim iPhone 3 und 3GS im Detail funktioniert, zeigt das folgende YouTube-Video:

    Beim iPhone 6, 5, 5S, 4S und 4 funktioniert das Einlegen der SIM-Karte ähnlich. Wichtig dabei: Wer genau in die iPhone-Verpackung schaut, findet gut versteckt doch eine kleine Anleitung und sogar eine beiliegende silberne Nadel – sowohl beim iPhone 3G/3GS als auch beim iPhone 4. Schade, dass Apple das nützliche Werkzeug so versteckt hat.

    Die SIM-Nadel beim iPhone 3G/3GS

    Die Anleitung zum Einlegen der SIM-Karte und eine passende Nadel finden Sie beim iPhone 3G und 3GS  auf der Innenseite der Verpackung, wenn Sie den beiligenden schwarzen Pappumschlag komplett auspacken. Die Praxis zeigt jedoch, dass kaum einer die Skizze, geschweige denn die Nadel auf Anhieb findet.

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    Die SIM-Nadel beim iPhone 4, 5 und 6/6 Plus

    Beim iPhone 4 ist die Nadel, um den SIM-Kartenslot zu öffnen, ebenfalls gut versteckt. Beim iPhone 4 steckt sie im weißen Umschlag, in dem sich die iPhone-4-Anleitung Kurzanleitung befindet.

    Mit der SIM-Karten-Nadel ist es ein Leichtes, den SIM-Kartenslot zu öffnen. Sie müssen die kleine Nadel nur senkrecht in das kleine schwarze Loch des SIM-Kartenslots stecken – und schon springt der SIM-Slot auf.

  • BGH-Urteil zu Kreditgebühren: Hier gibt’s Musterschreiben und Vorlagen für den Einspruch

    Das BGH-Urteil zu Kreditgebühren ist eingeschlagen wie eine Bombe. Zumindest bei den Versicherungen. Denn endlich gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung zu Gebühren bei Verbraucherkrediten. Der Bundesgerichtshof BGH hat entschieden, dass Banken und Sparkassen für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten keine gesonderten Gebühren berechnen dürfen. Und durften. Die gute Nachricht für alle Kreditnehmer: mit einem Musterschreiben können Sie sich wehren und bereits gezahlte Gebühren zurückfordern. Wir zeigen, wie’s geht und wo Sie die richtigen Musterschreiben für den Einspruch finden.

    Darum geht’s: Geld zurück wegen unzulässiger Kreditkosten

    Darum geht’s im BGH-Urteil mit den Aktenzeichen XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12: Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbraucherkrediten, in denen Bearbeitungsentgelte genannt werden, sind unzulässig, da sie den Kunden benachteiligen. Falls Sie in den letzten Jahren einen solchen Kreditvertrag abgeschlossen, können Sie Ihr Geld zurückfordern. Das gilt zumindest für Verträge, die ab Anfang 2011 geschlossen wurden und die – ganz wichtig – die ungültige Klausel in den AGB enthalten. Verträge vor 2011 könnten allerdings verjährt sein. Zudem dürfen Sie bei den damaligen Kreditverhandlungen keinen Einfluss auf die Gebühr gehabt haben. Es muss sich also um die Standardgebühren und nicht individuell ausgehandelte Gebühren handeln.

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    Download Standard-Musterschreiben und rechtssichere Vorlage für den Einspruch

    Sie sind betroffen und haben noch einen aktuellen oder abgelaufenen Kreditvertrag mit der unzulässigen Klausel? Dann können Sie Geld zurückfordern; in den meisten Fällen mehrere hundert Euro. Im Internet gibt es kostenlose Musterschreiben, mit denen Sie ganz einfach die erhobenen Kreditgebühren zurückverlangen können. Zum Beispiel auf der Webseite des Rechtsanwalts Lenné, der das Urteil erwirkt hat. Dabei handelt es sich allerdings um ein Blanko-Muster dass Sie ausdrucken und nachträglich mit Ihren Daten ausfüllen müssen – wenig komfortabel.

    Optimal: Individuelles Musterschreiben und rechtssichere Vorlage

    Besser als das Standard-Musterschreiben ist die individuelle Vorlage vom Anbieter SmartLaw. Hier können Sie in wenigen Schritten ein individuelles Einspruch-Anschreiben erstellen. Der Clou: Per Assistent geben Sie zunächst alle relevanten Daten wie Adresse der Bank, Darlehensnummer und Vertragsnummer, Höhe der Gebühren und Ihre Kontodaten für die Erstattung ein. Daraus erstellt der Assistent dann einen fix-und-fertiges Einspruch. Rechtssicher und optimal auf Ihren Fall zugeschnitten. Das müssen Sie nur noch ausdrucken, unterschreiben und per Post an Ihre Bank schicken.

    Das Erstellen des individuell Einspruchs geht mit dem SmartLaw-Assistenten kinderleicht:

    1. Klicken Sie auf der Seite www.smartlaw.de/rueckforderung-bearbeitungsgebuehr auf Hier starten.

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    2. Danach fragt der Assistent Schritt für Schritt die einzelnen Informationen ab, die für den individuellen Einspruch notwendig sind. Im erste Schritt geht es um die Daten zu Ihrem Kreditvertrag, also die Vertragsnummer und die Höhe des Bearbeitungsentgelts. Das Pfiffige am Assistenten: Per Klick auf Das heißt genau gibt es zu jedem Punkt detaillierte Zusatzinfos.

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    3. Danach geben Sie Ihre Kontonummer ein, auf die die Bank die erstatten Gebühren zurücküberweisen soll.

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    4. Weiter geht’s mit der inhaltlichen Gestaltung. Hier legen Sie zum Beispiel fest, dass Sie der Bank mit dem Einschalten eines Fachanwalts und der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen, falls die Bank die Rückzahlungsfrist verstreichen lässt. Hier sollte man mit Ja antworten; etwas mehr Druck kann nicht Schaden.

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    4. Dann müssen Sie nur noch das gewünschte Absendedatum und Ihre Adressdaten für den Briefkopf eintragen. Das war’s auch schon. Der SmartLaw-Assistent erstellt aus Ihren Angaben einen fix und fertiges Anschreiben für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren. Erfreulich: Das Dokument lässt sich noch sieben Tage im persönlichen SmartLaw-Bereich bearbeiten und herunterladen.

    Im letzten Schritt müssen Sie den fertigen Brief nur noch ausdrucken, unterschreiben und an die Bank schicken. Die Chancen, das zuviel gezahlte Geld zurückzuerhalten, stehen damit bestens.

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    Übrigens: Weitere Musterbriefe und Musterschreiben finden Sie in unseren Tipps rund um Musterschreiben:

    Kostenlose Musterbriefe und Anschreiben für Einspruch, Widerspruch, Kündigung und mehr
    Kostenlose rechtssichere Verträge und Musterschreiben für Geschäftliches und Privates als PDF-Download

  • Mit wenigen Mausklicks Filme konvertieren und als DVD brennen

    Für Filmfans ist das Aufnehmen und Archivieren von Fernsehaufnahmen nicht immer attraktiv. Zu viel Werbeeinblendungen und schlechte Schnitttechnik vermiesen so manchen Film. Die zur Hauptsendezeit gezeigten Blockbuster werden von den Sendern auch deswegen geschnitten, damit der Film eine möglichst geringe Jugendfreigabe erhält. Bei den nächtlichen Wiederholungen werden die Filme dann meist „ungeschnitten“ gesendet. Glücklicherweise lohnt sich eine Archivierung bei Filmen im „Director´s Cut“. Bei Aufnahmen über Online-Videorekorder werden diese meist im AVI-Format als Download bereitgestellt. Für eine Archivierung als DVD müssen die Filme erst einmal in das richtige Format konvertiert werden. Dies geht mit „Video to DVD Converter“ von KoyoteSoft sehr einfach.

     Free Videos to DVD

    Die Software ist auf der Webseite www.koyotesoft.com kostenlos herunterladbar. Klicken Sie auf den Button “ Free Download“ und folgen Sie dann den weiteren Anweisungen.

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    Achtung: Zusatzsoftware und -toolbars abwählen

    Wählen Sie während der Installation die Option „Custom installation“ und entfernen dann die Häkchen aus den Checkboxen. So verhindern Sie die zusätzliche Installation von Werbesoftware.

    Programmstart und neues Projekt anlegen

    Nach erfolgreicher Installation starten Sie das Programm und aktivieren im Bereich „DVD-Format“ die Option „PAL“. Dann können Sie noch einen alternativen Speicherpfad anlegen, um anschließend mit „Next“ zum nächsten Arbeitsschritt zu gelangen.

    start-programm-konverter-video-dvd-pal-pfad-speicher-einstellen-next

    Im nächsten Dialogfenster klicken Sie auf „Add Chapters“ und wählen über den Windows-Explorer den gewünschten Film aus. Mit „Next“ geht es weiter zur Menüauswahl und -bearbeitung.

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    Im dritten Arbeitsschritt können Sie lediglich zwischen „Classical Menu“ und „DVD without Menu“ wählen. Dafür kann man aber die Titel bearbeiten und positionieren.

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    Im vierten und letzten Schritt brennen Sie den Film auf eine DVD. Wählen Sie dazu die Option „Burn the projekt on DVD“ und stellen Sie dann noch die Schreibgeschwindigkeit ein.

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    Legen Sie nun nur noch die leere DVD ein und klicken Sie auf „Start“ um den Brennvorgang einzuleiten.

    Möchten Sie den konvertierten Film noch nicht sofort brennen, sondern erst einmal auf einer Festplatte speichern, dann wählen Sie die Option „Save the project as ISO image file“.

    Das Programm „Free Video to DVD“ unterstützt viele Formate wie zum Beispiel:

    • AVI
    • MP4
    • MPEG
    • DivX

    Noch einfacher kann Konvertieren und Brennen nicht sein…

  • Windows: Bootfähige Systemreparatur-CD ist auch als USB-Rettungssystem möglich

    Mit einer bootfähigen Rettungs-CD lässt sich der Computer wieder auf einen früheren Wiederherstellungspunkt zurücksetzen, wenn er nicht mehr hochfährt. Die CD ist unter Windows 7 mit wenigen Mausklicks erstellt und sollte bei keinem Nutzer fehlen. Die Arbeitsschritte dazu werden wir später auch noch einmal aufzeigen. Andererseits ist eine CD oder DVD nicht immer sehr praktisch. Gerade wenn man unterwegs ist, stört eine weitere CD-Hülle oder -Tasche immens. Aber gut das es USB-Sticks gibt. Mit einem Trick lässt sich aber die Rettungs-CD auf einen Stick kopieren.

    Erster Schritt: Rettungs-CD/DVD erstellen

    Zum Kopieren benötigen Sie zusätzlich zum USB-Stick auch den Systemrettungsdatenträger. Sollte dieser noch nicht erstellt sein, dann holen Sie dies jetzt nach. Legen Sie eine leere CD/DVD in Ihr Laufwerk, öffnen Sie mit der Tastenkombination [Windows][R] das Fenster „Ausführen“, und geben Sie den Befehl recdisc ein. Bestätigen Sie die Eingabe mit „OK“.

    recdisc-rettungs-cd-dvd-erstelleen-systemreparaturdatentraeger-laufwerk-wiederherstellungspunkt

    Im Fenster „Systemreparaturdatenträger erstellen“ wählen Sie das Laufwerk mit der leeren CD/DVD aus und klicken auf die Schaltfläche „Datenträger erstellen“.

    laufwerk-button-mausklick-ausfuehren-brenner-einlegen-recdisc-befehl

    Nach ein paar Augenblicken ist die Rettungs-CD fertig. Beschriften Sie sie entsprechend. Beachten Sie dabei, dass mit 32-Bit-Systemen erstellte Rettungs-CD´s nicht mit 64-Bit-Rechnern kompatibel sind. Auch umgekehrt funktionieren 64-Bit-CD´s nicht mit 32-Bit-PC´s.

    USB-Stick für die neue Aufgabe vorbereiten

    Bevor aber die Datenbestände der Rettungs-CD auf den Stick kopiert werden können, muss er für die Funktion als bootfähiger „Rettungs-Stick“ vorbereitet werden.

    Stecken Sie den USB-Stick ein, öffnen Sie das Fenster „Ausführen“, und geben Sie den Befehl cmd ein. Mit dem Button „OK“ startet dann die „Windowseingabeaufforderung“. Tippen Sie hier den Befehl „diskpart“ ein und drücken Sie die [Enter]-Taste um das gleichnamige Tool zu starten.

    diskpart-formatieren-ausfuehren-vorbereiten-rettung-usb-stick-eingabeaufforderung-kommandozeile

    Mit dem Befehl list disk verschaffen Sie sich einen Überblick über alle aktiven Laufwerke.

    list-disk-uebersicht-laufwerke-rettungs-stick-usb-rom

    Anhand der Speichergröße (hier 14 GB) kann der Stick identifiziert werden. Der Befehl select disk x wählt den gewünschten Stick als Datenträger aus. Ersetzen Sie das „x“ durch die Datenträgernummer.

    datentraeger-list-disk-auswaehlen-zahl-nummer-selct-enter

    Alte Daten löschen, neue Partition erstellen

    Im nächsten Arbeitsschritt werden mit dem Befehl clean alle Datenreste auf dem Stick gelöscht und mit create partition primary erstellen Sie eine neue Partition auf dem USB-Stick.

    clean-disk-usb-stick-partition-loeschen-daten-bereinigen-erstellen

    Bootfähiger USB-Stick erforderlich

    Wählen Sie nun die neue Partition mit select partition 1 aus und geben Sie active ein, um den Stick bootfähig zu machen.

    select-partition-active-bootfaehig-erstellen-stick-usb-auswaehlen-diskpart-tool-formatieren

    Die NTFS-Formatierung und der neue Laufwerksbuchstabe

    In den beiden letzten Arbeitsschritten muss der Stick noch mit dem NTFS-Dateisystem formatiert werden. Das geschieht mit dem Befehl format fs_ntfs quick. Dann nur noch mit assign dem Stick einen freien Laufwerksbuchstaben zuweisen – fertig!

    usb-stick-formatiert-format-ntfs-quick-assign-laufwerksbuchstabe-neu-zuweisen

    In diesem Beispiel wurde dem Stick der Laufwerksbuchstabe „I“ zugewiesen.

    Kopieren der Daten von CD/DVD auf den USB-Stick

    Nun kopieren Sie über den Windows-Explorer die Daten der Rettungs-CD per Drag & Drop auf den Stick.

    daten-von-cd-dvd-auf-usb-stick-kopieren-bootfaehig-speicher-rettungsstick-konfiguriert

    Rettungs-Disk und -Stick – Die doppelte Sicherheit

    Nun ist der „Rettungs-Stick“ einsatzbereit und kann ganz bequem in jeder Tasche mitgeführt werden. Die CD, beziehungsweise DVD, kann als zweites Rettungs-Standbein zu Hause aufbewahrt werden.

  • Abgestürzte Programme noch schneller mit dem Task-Manager beenden

    Es ist schlimm genug wenn ein Programm abstürzt. Besonders dann, wenn man beispielsweise jemandem aus diesem Programm eine Information zukommen lassen möchte, ist Eile gefragt. Zum schnellen „Abschießen“ eines Programms wird daher der Task-Manager genutzt. Standardmäßig legt Windows beim Beenden eines abgestürzten Programms eine kleine „Denkpause“ ein. Es könnte ja schließlich noch etwas passieren… Die Länge dieser Zwangspause kann aber recht einfach verkürzt werden.

    Die entsprechende Änderung wird in der Registry vorgenommen. Öffnen Sie zuerst das Fenster „Ausführen“ mit der Tastaturkombination [Windows][R], geben Sie den Befehl regedit ein, und klicken Sie auf „OK“.

    bild-1-regedit-ausfuehren-registrierungseditor-starten-oeffnen-dword-hkey-current-user-control-panel-millisekunde

    Legen Sie im Registrierungseditor im Schlüssel

    HKEY_CURRENT_USER\Control Panel\Desktop

    den DWORD-Wert „HungAppTimeout“ an. Klicken Sie dazu mit der rechten Maustaste auf den Schlüssel „Desktop“ und wählen Sie dann im Kontextmenü „Neu | DWORD-Wert (32-Bit)“.

    bild-2-dword-wert-anlegen-hung-app-timeout-millisekunde-eine-sekunde-beenden-abschiessen-programm-abgestuerzt

    Öffnen Sie den neuen DWORD-Wert mit einem Doppelklick, ändern Sie den Wert auf 1000, und bestätigen Sie mit „OK“.

    bild-3-hungapptimeout-schluessel-wert-1000-eingeben-programm-beenden-innerhalb-einer-sekunde

    Der Wert „1000“ bezeichnet in Millisekunden die Zeitspanne, nach der das abgestürzte Programm von Windows „abgeschossen“ wird. Damit ist das Programm nach spätestens einer Sekunde wieder bereit zum Neustart.

  • Schufa-Beschwerde und -Einspruch: Bei der Schufa gespeicherte Daten prüfen und sich gegen falsche Einträge wehren

    Jeder kennt die Schufa, und jeder hat – meist unbemerkt – fast täglich mit der Schufa zu tun. Wenn Sie zum Beispiel bei einem Onlinehändler einkaufen, erhalten Sie je nach Schufa-Bonität unterschiedliche Bezahlvarianten angeboten. Kunden mit guter Schufa-Bonität können auf Rechnung kaufen, mit schlechter Bonität wird nur Vorkasse oder Kreditkarte angeboten. Gleiches passiert bei Ratenkrediten: Je nach Schufa-Bonität gibt es den Kredit zu unterschiedlichen Konditionen. Ärgerlich nur, wenn bei der Schufa falsche oder längst veraltete Einträge gespeichert sind. Ob das so ist, können Sie leicht prüfen – und Faschleinträge korrigieren lassen.

    Das Prüfen und Korrigieren der eigenen Schufa-Einträge funktioniert folgendermaßen:

    1. Zuerst fordern Sie bei der Schufa eine Bonitätsauskunft an. Die gibt es für jeden einmal im Jahr kostenlos. Das korrekte Formular zur kostenlosen Schufaauskunft finden Sie auf der Seite https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3_1. Wie es genau funktioniert und worauf Sie bei der Bestellung der „Datenübersicht nach §34 BDSG“ achten müssen, steht ausführlich im Tipp „Schufa Auskunft kostenlos: Bei der Schufa eine kostenlose Selbstauskunft anfordern/einholen„.

    2. Nach wenigen Tagen erhalten Sie per Post die kostenlose Bonitätsauskunft der Schufa. Prüfen Sie, ob alle Daten korrekt sind und keine wichtigen Daten fehlen, vor allem Hinweise auf bereits abbezahlte Kredite oder unberechtigte Forderungen. Bei unberechtigten Forderungen gibt es allerdings Ausnahmen: Wenn Sie gerichtlichen Bescheiden nicht widersprechen, werden auch unberechtigte Forderungen rechtskräftig. Gleiches gilt, wenn Sie zwei Mal angemahnt wurden, zwischen erster Mahnung und der Schufa-Meldung vier Wochen Zeit lagen und Sie der Forderung nie widersprochen haben.

    3. Sollten die Bonitätsauskunft falsche Einträge aufweisen, können Sie sich schriftlich beschweren. Dazu fotokopieren Sie alle Unterlagen, die den Falscheintrag nachweisen und schicken sie per Post an die Schufa. Die Schufa muss dann alle strittigen Einträge bis zur endgültigen Klärung sperren.

    4. Sollte sich die Schufa nicht bewegen, können Sie im nächsten Schritt den Schufa-Ombudsmann einschalten. Unter www.schufa-verbraucherbeirat.de/de/home finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Wichtig: Der Ombudsmann wird erst tätig, wenn Sie sich zuvor bei der Schufa beschwert haben, diese sich aber weigert, den Fall zu klären.

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    5. Sollte auch das Einschalten des Ombudsmanns nicht zum Erfolg führen, können Sie sich im letzten Schritt an den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes wenden. Wer für Ihr Bundesland zuständig ist, erfahren Sie auf der Webseite datenschutz-ratgeber.info/aufsichtsbehoerden.html.

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  • Gratis BILD-Zeitung Einspruch: Dem Einwurf der kostenlosen Bild-Zeitung widersprechen

    Große Aktion der Bild-Zeitung: Zum 60. Geburtstag wird der Springer-Verlag in jeden Briefkasten der Republik eine kostenlose Bild-Zeitung stecken. Das stößt aber nicht überall auf Gegenliebe. Wer die Gratis-Bild-Zeitung nicht möchte, kann gegen die Postwurfsendung Einspruch einlegen.

    Bitte keine Gratis-Bild-Zeitung

    Wie man erfolgreich gegen die Bild-Gratiszeitung-Aktion angeht, hat Linus Neumann vom Netzpolitik-Blog gezeigt. Zwar gab es schon zuvor eine Widerspruch-Aktion von Campact, bei der Sie gegen eine Spende auch einen Aufkleber für den Briefkasten bekommen. Allerdings konterkariert der Springer-Verlag diese Widerspruch, indem er allen Widersprechern eine großformatige Infpostsendung in auffälligem Rot in den Briefkasten stecken wird.

    Wer auch das nicht möchte, sollte sich an die Datenschutzabteilung des Springer-Verlags richten und dort schriftlich per E-Mail Einspruch gegen die Wurfsendungen einlegen. Genau das scheint Erfolg zu haben. Grundlage ist §35 BDSG auf Auskunft und Löschung.

    Beim Initiator kam prompt ein Schreiben der Datenschutzabteilung zurück, in dem u.a. bestätigt wird, dass die Adresse in die Robinson-Liste (freiwillige schwarze Liste der Werbetreibenden) aufgenommen wurde und weder die Gratiszeitung noch die rote Infopostsendung nicht im Briefkasten landen wird.

    Um ebenfalls noch vor dem 23. Juni erfolgreich Einspruch einzulegen, sollten Sie genau so vorgehen und an die folgenden E-Mail-Adressen eine Einspruch-E-Mail verschicken:

    • datenschutz@axelspringer.de
    • Hamburg@bild.de
    • Berlin@bild.de
    • redaktion@bild.de
    • leserbriefe@bild.de
    • service@axelspringer.de
    • ir@axelspringer.de
    • info@axelspringer.de
    • information@axelspringer.de

    Den passenden Musterbrief finden Sie auf Netzpolitik.org. Zusätzlich zur E-Mail können Sie den Mustertext auch noch per Springer-Kontaktformular an den Springer-Verlag schicken. Doppelt gemoppelt hält besser.

  • Google Street View Einspruch/Widerspruch: Formular, Adressen, Ansprechpartner, Musterbriefe und Muster-E-Mails

    Googles Straßen-Foto-Dienst „Google Street View“ steht in den Startlöchern. Und schlägt hohe Wellen. Datenschützer sind besorgt, dass Google ungefragt Privathäuser und Wohnungen fotografiert und ins Netz stellt. Wer das nicht möchte, kann bei Google Einspruch einlegen und Fotos des eigenen Hauses unkenntlich machen lassen. Wie zeigen, wie es geht.

    Damit keine Fotos des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung ins Netz gestellt und mit Google Street View betrachtet werden können, können Sie bei Google Einspruch einlegen. Drei Wege sind möglich:

    Einspruch/Widerspruch per Formular

    Am einfachsten ist der Weg über das Einspruchsformular von Google Street View. Der Google-Street-View-Einspruch über das Formular ist bis zum 15.10.2010 möglich. Der Widerspruch/Einspruch per Formular funktioniert folgendermaßen:

    1. Rufen Sie die Internetseite https://streetview-deutschland.appspot.com/submission auf.

    2. Klicken Sie auf „Weiter“.

    3. Auf der nächsten Seite geben Sie die Adresse des Gebäudes oder Grundstücks ein, das Ihnen gehört oder das Sie bewohnen und bei Google Street View verpixelt (unkenntlich gemacht) werden soll. Dann klicken Sie auf „Karte aktualisieren“, um die Adresse in der Karte anzuzeigen.

    4. Ziehen Sie die roten Markierung mit gedrückter Maustaste mittig auf das Dach Ihres Hauses. Nur so kann Google Streetview genau erkennen, welches Gebäude verpixelt werden soll.

    5. Da die Google-Streetview-Autos beim Fotografieren nicht immer die Hausnummern erfassen, geben Sie im unteren Teil des Formulars geben Sie weitere Details zum Gebäude an. Das ist wichtig, damit Ihr Haus genau identifiziert werden kann. Falls Sie das nicht möchte, kreuzen Sie das Kontrollkästchen „Ich möchte keine näheren Angaben zum Gebäude/Grundstück machen“ an. Klicken Sie auf „Weiter“.

    6. Im letzten Schritt geben Sie in das Einspruch/Widerspruch-Formular Ihre E-Mail-Adresse und Ihren Namen an, und wählen Sie die Option „Brief an die Adresse des unkenntlich zu machenden Gebäudes/Grundstückes schicken“. Füllen Sie das Feld „Sicherheitsabfrage“ aus, und schicken Sie den Einspruch/Widerspruch per Klick auf „Einreichen“ ab.

    Das war’s fast. Um Missbrauch zu vermeiden und damit Unbefugte nicht jedes beliebige Haus angeben können, schickt Google schickt Ihnen per Briefpost einen Verifizierungscode zu. So sieht der Brief zur Verifizierung im Original aus:

    Sobald Sie nach einigen Tagen den Brief erhalten, rufen Sie die im Brief angegeben Internetseite auf und geben den Verifizierungscode ein. Der Einspruch/Widerspruch ist damit abgeschlossen – Ihr Haus wird bei Google Street View unkenntlich gemacht.

    Einspruch/Widerspruch per E-Mail

    Falls Ihnen der Weg über das Einspruch-/Widerspruch-Formular zu kompliziert ist oder das Formular nicht mehr verfügbar ist (weil zum Beispiel die Einspruchsfrist 15.10.2010 verstrichen ist), können Sie den Einspruch auch per E-Mail einreichen. Schreiben Sie eine E-Mail an die Adresse

    streetview-deutschland@google.com

    Als Mail-Text verwenden Sie folgendes Muster:

    ———————————–
    Sehr geehrte Damen & Herren,

    hiermit widerspreche ich der Aufnahme, auf jeden Fall aber der Wiedergabe, von Abbildern meines Hauses in ihrem Dienst Google-Streetview. Betroffen ist die Anschrift [Straße Hausnummer] in [PLZ Ortsname],

    Mit freundlichen Grüßen,
    Name
    ———————————–

    Einspruch/Widerspruch per Brief

    Sie können auch schriftlich per Briefpost gegen eine Veröffentlichung bei Google Street View Einspruch einlegen. Die Postadresse von Google lautet:

    Google Germany GmbH
    betr.: Street View
    ABC-Straße 19
    20354 Hamburg

    Als Brieftext verwenden Sie zum Beispiel folgenden Mustertext:

    ———————————–
    Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den Internetdienst Google Street View

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit widerspreche ich der Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen meines/des von mir bewohnten Hauses durch den Internetdienst Google Street View.

    Es handelt sich um das Gebäude/die Liegenschaft:

    [Straße Hausnummer]
    [PLZ Ortsname]

    Diese Daten dürfen nur zur Bearbeitung des Widerspruchs verwendet werden. Einer Nutzung oder Verarbeitung zu anderen Zwecken widerspreche ich ausdrücklich.

    Bitte bestätigen Sie den Eingangs und die Berücksichtigung meines Widerspruchs.

    Mit freundlichen Grüßen

    [Unterschrift]
    ———————————–