Schlagwort: einschränkung

  • IKEA rudert beim Rückgaberecht wieder zurück

    Vor vier Jahren weitete der weltgrößte Möbelhersteller sein Rückgaberecht erheblich aus. IKEA verkündete, dass jeder Kunde seine Möbel lebenslang wieder zurückgeben könne. Dieses lebenslange Rückgaberecht galt sogar für gebrauchte Möbel. Damit wird bald Schluss sein.

    Bereits nach zwei Jahren machte IKEA aus dem lebenslangen, ein einjähriges Rückgaberecht. Dass diese Großzügigkeit nicht lange aufrecht zu erhalten war, überrascht wohl niemanden so richtig.

    Am 1. September 2018, tritt eine weitere Einschränkung des Rückgaberechts in Kraft. Dann werden nur noch unbenutzte Möbel zurückgenommen, die Rückgabe von Gebrauchten werden dann nicht mehr akzeptiert.

    Als Grund für die erneute Änderung muss der Umweltschutz sowie die Schonung von Ressourcen herhalten. Man wolle sicherstellen, dass nur kurz genutzte Möbel nicht auf dem Müll landen.

    Ob man das glauben soll, muss jeder für sich selbst entscheiden. Allerdings scheint IKEA hier die Rechnung ohne den Kunden gemacht zu haben. Man hat offensichtlich nicht daran geglaubt, dass sperrige Möbel von den Kunden tatsächlich zurückgebracht werden.

    Nach Aussage des Deutschland-Chefs beobachte man jedes Jahr, dass immer die gleichen Kunden kurz vor Ablauf der Umtauschfrist den Kaufpreis zurückverlangten. Er vermutet, dass Vermieter ihre möblierten Wohnungen auf diese Weise wieder aufwerten wollten.

    Aber das hat ja nun bald ein Ende. Außer für Matratzen, die können weiterhin binnen eines Jahres zurückgegeben werden, auch wenn sie benutzt wurden.

  • Geräteübergreifende Identifizierung des Google-Kontos verhindern

    Alle Geräte, die mit einem Google-Konto miteinander verbunden sind, greifen selbstverständlich auf die Daten dieses Kontos zu. Ebenso werden alle mit diesen Geräten durchgeführten Tätigkeiten von Google zu einem Benutzerprofil zusammengeführt. Dabei kann man mit wenig zusätzlichem Aufwand viel mehr Privatsphäre erreichen.

    Separates Google-Konto

    Der Trick der verhindert, dass Telefone, Tablets und das Google-Konto miteinander verknüpft werden, ist ganz einfach: Ein separates Google-Konto anlegen!

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    Das hat den Vorteil, das die Daten des separaten Kontos nicht mit dem Google-Hauptkonto in Verbindung gebracht werden können.

    Der Nachteil ist, das die Kontakte des Hauptkontos nicht verwendet werden können. Kontakte, die auf dem Telefon oder der SIM-Karte gespeichert sind, können aber wie gewohnt genutzt werden. Auch auf den Google Play Store kann normal zugegriffen werden.

    Google Apps

    Es gibt aber noch einen Trick, mit dem man die eigene Privatsphäre optimieren kann, die wahrscheinlich kaum jemand nutzt.

    Die Google-Apps wie Google Docs, Gmail, YouTube & Co können auch dann Daten sammeln, wenn sie gerade nicht benutzt werden. Daher gilt es, nach der Benutzung von Google Apps sich immer abzumelden. Das geschieht in der Regel über Einstellungen | Abmelden, wenn kein Abmelde-Button in der App vorhanden ist.

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    Auch wenn man mit diesen beiden Tipps etwas von der bekannten und liebgewonnenen Google-Bequemlichkeit einbüßt, so wiegt die dadurch erhaltene Privatsphäre die Beeinträchtigungen wieder aus.

  • Gleich und doch nicht gleich: Das Word-Dateiformat „Docx“ von Word 2007 und 2010

    Haben Sie manchmal Probleme ein Dokument mit Word 2010 zu bearbeiten, obwohl es im „Docx“-Format erstellt wurde? Das liegt dann wahrscheinlich daran, dass das Dokument mit der älteren Word 2007-Version erstellt wurde. In diesem Fall hilft eine erneute Konvertierung in das „neue“ Docx-Format.

    Das hört sich unsinnig an, aber die Konvertierung ist in so einem Fall erforderlich, da die ältere Word-Version Einschränkungen unterliegt, die die neuen Funktionen in Word 2010 nicht erkennt.

    Ein Blick auf die Titelzeile eines mit Word 2007 erstellten Dokuments bringt Klarheit. Der Name des Dokuments in der Kopfzeile der geöffneten Word-Datei enthält den Zusatz „Kompatibilitätsmodus“. Diese Namenserweiterung kennt man bereits von den noch älteren DOC-Formaten.

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    Das „alte“ Docx-Format bleibt sogar erhalten, wenn bereits Änderungen im Dokument mit Word 2010 vorgenommen und gespeichert wurden.

    Um alle Funktionen von Word 2010 zu gewährleisten, muss eine Konvertierung in das neuere „Docx“-Format erfolgen.

    Dazu klicken Sie auf „Datei | Informationen“. Mit der Schaltfläche „Konvertieren“ wird das alte „Docx“-Format ins neue umgewandelt.

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    Nur noch die Warnmeldung mit „OK“ bestätigen, das war´s.

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    Überprüfen Sie nun die Titelzeile des umgewandelten Dokuments. Der Zusatz „Kompatibilitätsmodus“ ist verschwunden, das Dateiformat ist nun aktuell.

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  • Mozilla Firefox: YouTube-Videos unterbrechen und ohne Pausentaste zum späteren Zeitpunkt fortsetzen

    Beim Anschauen von YouTube-Videos kommt es schon mal vor, dass man den Clip unterbrechen muss. Die Gründe sind vielfältig und spielen nur eine untergeordnete Rolle. Wird das Video dann zum späteren Zeitpunkt fortgesetzt, muss die richtige Stelle erst wieder gefunden werden. Oder man schaut den ganzen Clip erneut an. Beide Möglichkeiten sind nicht immer zufriedenstellend. Firefox-Nutzer können mit dem Add-on „Video Resumer“ an der Stelle weiterschauen, an der gestoppt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Browser zwischenzeitlich beendet wurde.

    Video Resumer: Stoppen und wieder fortsetzen

    Die Erweiterung können Sie über Ihren „Add-ons-Manager“ kostenlos herunterladen. Klicken Sie dazu auf den „Firefox“-Button und wählen im Kontextmenü die Option „Add-ons“. Danach geben Sie in das Eingabefeld den Begriff „Video Resumer“ ein und starten den Suchvorgang. Das gesuchte Add-on erscheint in der Ergebnisliste an oberster Stelle. Mit dem Button „Installieren“ wird die Erweiterung Ihrem Firefox-Browser hinzugefügt.

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    Ein Neustart des Browsers ist zur Aktivierung nicht nötig. Ab sofort wird ein Stop oder ein Abbruch des Videos gespeichert und fortgesetzt, sobald der Video-Clip im Firefox-Browser wieder aufgerufen wird.

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    Allerdings macht das Add-on zwei Einschränkungen: Wird die Restspielzeit unterschritten, funktioniert die Fortsetzung des Film nicht. Standardmäßig ist sie mit fünf Sekunden angegeben. Ebenfalls Videos, die länger als sieben Tage nicht aufgerufen werden, werden von „Video Resumer“ ignoriert.

    Vor dem ersten Einsatz sollten Sie daher noch einen Blick in die „Einstellungen“ werfen.

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    Hier finden Sie

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    Die Option „Don´t remember last position if only this many seconds left“ steuert die Restspielzeit. Diese können Sie mit den Pfeiltasten nach Ihren Wünschen ändern.

    Mit der darunterliegenden Option „Forget videos, not watched for this many days“ legen Sie das „Gedächtnis“ der Erweiterung fest, nach wieviel Tagen der Clip „vergessen“ wird.

  • Mac OS X: Die Kindersicherung nutzen und Programme, E-Mail-Adressen und Zeiten beschränken

    Kinder und das Internet – das ist eine heikle Sache. Denn im Internet wimmelt es vor jugendgefährdenden Seiten mit pornografischen, gewaltverherrlichenden oder rassistischen Inhalten. Damit die Kleinen vor solchen Seiten geschützt sind oder den Rechner nicht zu lange benutzen, können Sie für die Benutzerkonten der Kinder eine Kindersicherung aktivieren.

    1. Um die Jugendschutzfunktionen einzuschalten, öffnen Sie das Apfelmenü und klicken auf den Befehl „Systemeinstellungen“ und dann auf „Benutzer & Gruppen“.

    2. Klicken Sie auf das Schloss, geben Sie Name und Kennwort eines Benutzers mit Admin-Rechten ein, und klicken Sie auf OK.

    3. Anschließend klicken Sie in der Benutzerliste auf den Benutzernamen, für den Sie die Kindersicherung aktivieren möchten. Kreuzen Sie das Kontrollkästchen „Kindersicherung aktivieren“ an, und klicken Sie auf die Schaltfläche „Kindersicherung öffnen“.

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    4. Klicken Sie noch einmal auf den Benutzernamen, für den Sie die Kindersicherung einrichten möchten. Im folgenden Fenster legen Sie die Rechte des jeweiligen Benutzers fest. Im ersten Fenster können Sie beispielsweise eine einfachere Variante des Dateiverwaltungsprogramms Finder aktivieren („Einfachen Finder verwenden“).

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    Nützlich ist die Option „Programme beschränken“, mit der Sie die Nutzung der Programme einschränken. Ist die Option aktiv, kann der Benutzer nur die in der Liste angekreuzten Programm starten und nutzen.

    Sind beide Option aktiv, erhält der Nutzer bei der nächsten Anmeldung eine vereinfachte Bedienoberfläche. Hier gibt es zum Beispiel nur eine Mini-Version des Docks und nur die im Dock-Symbol „Meine Programme“ abgelegten Programme lassen sich starten.

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    5. Um die Nutzung von Internetinhalten einzuschränken, wechseln Sie in den Bereich „Web“.

    6. Sehr praktisch ist die Möglichkeit, den Zugriff auf jugendgefährdende Internetseiten zu unterbinden. Hierzu aktivieren Sie die Option „Zugriff auf nicht jugendfreie Websites so gut wie möglich automatisch beschränken“. Die Jugendschutzfunktion filtert dann automatisch alle potenziell gefährlichen Internetseiten aus. Über die Schaltfläche „Anpassen“ können Sie Ausnahme für Seiten definieren, die über die automatische Filterung hinaus erlaubt oder gesperrt.

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    7. Wenn Sie auch den E-Mail-Verkehr einschränken möchten, wechseln Sie in den Bereich „Personen“ und kreuzen das Kontrollkästchen „Mail beschränken“ an. Anschließend klicken Sie auf das Pluszeichen und geben die Namen oder E-Mail-Adresse des erlaubten Empfängers ein. Wiederholen Sie diesen Schritt für alle Empfänger, die Sie ergänzen möchten.

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    8. Damit die Kleinen nicht zu lange vor dem Rechner sitzen, können Sie im Bereich „Zugriffszeiten“ die Computernutzung einschränken. Jeweils getrennt für Werktage und Wochenenden können Sie die Nutzung über das Kontrollkästchen beschränken und mit dem Schieberegler die maximale Nutzungszeit pro Tag einstellen. Den Regler „Nutzung beschränken auf“ können Sie mit gedrückt gehaltener Maustaste nach rechts oder links auf den gewünschten Wert setzen.

    Damit der Rechner nicht in den Nachtstunden genutzt werden kann, können Sie im unteren Teil des Dialogfensters die Nachtzeiten separat sperren. Hierzu kreuzen Sie das passende Kontrollkästchen an, zum Beispiel „Nächte vor Schultagen“ und wählen in den Feldern daneben, zu welchen Zeiten an diesen Tagen der Rechner nicht genutzt werden kann.

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    9. Sobald Sie die gewünschten Einstellungen vorgenommen haben, schließen Sie das Dialogfenster mit einem Klick auf das rote X oben links.

    Die Jugendschutzeinstellungen für den jeweiligen Benutzer sind sofort aktiv. Sobald ein „verbotenes“ Programm gestartet, eine potenziell gefährdete Internetseite aufrufen oder der Rechner zu einer gesperrten Zeit genutzt werden soll, erhält der jeweilige Nutzer eine Warnmeldung.

  • Windows: Bei schlechter Sicht oder Sonneneinstrahlung den Kontrast verbessern

    Speziell bei der Arbeit mit dem Notebook hat man manchmal unterwegs ein Kontrastproblem. Vor allem, wenn es zu hell ist. Ebenso ist das ein Problem für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit. Seit der Einführung von Windows XP haben die Windows-Entwickler einen Modus für extremen Kontrast eingeführt, in dem ein spezielles Farbschema verwendet wird. Der Kontrast-Modus eignet sich auch ideal, wenn die Sonne mal wieder blendet und kaum etwas auf dem Monitor zu entziffern ist.

    Der kontrastreiche Modus wird mit folgender Tastenkombination eingeschaltet: [Shift links][Alt links][Druck]. Es folgt ein Warnton und das Fenster „Kontrastfunktion“ öffnet sich. Bestätigen Sie mit der Schaltfläche „OK“ Ihre Auswahl und der extreme Kontrast wird aktiviert. Der Kontrastmodus sieht nicht schön aus, hilft aber bei schlechten Lichtverhältnissen.

    Die gleiche Tastenkombination deaktiviert den Modus wieder, und der Desktop wird in den ursprünglichen Zustand zurückgesetzt.

  • iPad & iPhone Tricks: Apps mit einem Extra-Kennwort schützen

    So ein iPhone oder iPad ist ein richtiges Familienspielzeug. Jeder möchte mal schnell im Netz surfen, Bilder anschauen oder YouTube-Videos herunterladen. Damit das Jedermann-iPad und -iPhone nicht zum hemmunglosen Einkauf bei iTunes oder im App-Store missbraucht wird, lassen sich wichtige Apps separat absichern.

    Wenn Sie das iPhone oder iPad nicht mit einer generellen PIN fürs gesamte Gerät schützen, aber gleichzeitig sicherstellen möchte, dass nicht jedes Familienmitglied mit de „offenen“ iPhone bzw. iPad Einkäufe tätigt, können Sie folgende Anwendungen per Sonder-Kennwort schützen:

    – Safari

    – YouTube

    – iTunes

    – App-Installation

    – Kamera

    – FaceTime

    – Ortungsdienste

    So funktioniert’s: Auf dem iPhone bzw. iPad in den Bereich „Einstellungen | Allgemein“ wechseln und auf „Einschränkungen“ tippen. Dann mit „Einschränkungen aktivieren“ die Sperre einschalten und den gewünschten vierstelligen Sperrcode eingeben.

    Jetzt lassen sich per Schiebeschalter die Anwendungen angeben, die erlaubt  (Einstellung 1) oder gesperrt sind (Einstellung 0). Im unteren Bereich können Sie nur bestimmte Inhalte blockieren, etwa Filme ab 16 Jahren oder anstößige Musik. Ist eine Anwendung gesperrt, taucht sie erst gar nicht in der App-Liste auf. Das entsprechende Icon bleibt so lange verschwunden, bis die Sperre wieder aufgehoben wird.

    Das komplette iPhone mit Passwort statt vierstelligem Zahlencode schützen

    Seit Jahrzehnten kennt man es nicht anders: Handys und Mobiltelefone werden mit einem vierstelligen Zahlencode geschützt. Das war auch beim iPhone lange Zeit so. Seit der iPhone-Version iOS 4 nicht mehr. Hier gibt es zwar immer noch den gewohnten 4-Ziffern-Code. Wer möchte, kann aber auf die sicherere Passwort-Variante wechseln.

    Im Menü “Einstellungen” lässt sich das iPhone automatisch mit einem Zahlencode sichern. Wie es genau funktioniert, steht in unserem Tipp „Das iPhone mit Passwort statt vierstelligem Zahlencode schützen„.

  • iPhone 4 biller: Billiger ans iPhone 4 ohne Simlock kommen – So geht’s

    Das neue iPhone 4 ist kein Schnäppchen. Wer es ohne Simlock und ohne Vertragsbindung kaufen möchte, muss bei deutschen Online-Händlern rund 1.000 Euro auf den Tisch blättern. Dabei gibt’s das iPhone 4 ohne Vertrag auch für rund 600 Euro. Allerdings ist dazu etwas Aufwand notwendig. Aber was tut man nicht alles für ein neues iPhone. Wir zeigen wo und wie’s geht.

    In Deutschland wird das iPhone 4 exklusiv über die Deutsche Telekom bzw. T-Mobile vertrieben. Dort kostet das iPhone je nach Vertrag zwischen 930 und 2900 Euro. Zudem ist das iPhone 4 für mindestens zwei Jahre an T-Mobile gebunden. Nur T-Mobile SIM-Karten funktionieren mit dem iPhone 4; bei Simkarten anderer Provider verweigert das Telefon seinen Dienst.

    Wer ein iPhone 4 ohne Telekomvertrag und ohne Simlocksperre haben möchte, ohne gleich 1.000 Euro auf den Tisch zu blättern, muss nur einen Blick ins benachbarte Ausland werfen. Hier gibt es das iPhone 4 rund 400 Euro günstiger. Bei Apple in Frankreich kostet das simlockfreie iPhone 4 nur 629 Euro, bei Apple in Großbritannien nur 600 Euro (500 Pfund).

    Das Problem dabei: Die Apple Stores in Frankreich und Großbritannien verschicken das iPhone nicht nach Deutschland. Sie brauchen eine Lieferadresse in Frankreich oder Großbritannien. Am einfachsten ist es also, wenn Sie Freunde oder Bekannte in Frankreich oder Großbritannien haben und diese für Sie die Bestellung aufgeben. Es muss vom Besteller dann nur noch per Post (rund 12 Euro Versand) nach Deutschland weitergeschickt werden.

    Eine andere Alternative: Sie fahren persönlich zu einem Apple-Store nach Frankreich oder Großbritannien und kaufen das vertrags- und simlockfreie iPhone vor Ort. Wichtig: Auf den Apple-Store-Seiten http://www.apple.com/fr/ (Frankreich) bzw. http://www.apple.com/uk/ (Großbritannien) sollten Sie das iPhone 4 reservieren, damit es am Abholtag auch wirklich vorrätig ist.