Nordrhein-Westfalen gehört ab dem 14. Februar 2014 neben Bremen und Niedersachsen zu den Vorreitern in Sachen Kfz-Steuer. Sie wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr von den Finanzämtern festgesetzt und eingetrieben. Nach und nach wird die Kraftfahrzeug-Steuer dann vom Zoll erhoben und eingezogen.
Da schon seit dem Jahr 2009 die Kfz-Steuer nicht mehr den betreffenden Bundesländern zugute kommt, muss sich nun eine Bundesbehörde um die Erhebung und Eintreibung kümmern. Diese Aufgabe wurde daher der Zollverwaltung übertragen.
Wir als Verbraucher werden von dieser Umstellung allerdings nicht viel merken, da fast alles beim Alten bleibt. Die Zulassungsstellen der Kommunen bleiben weiterhin Ansprechpartner für die Kfz-Steuer, die bisher erteilten Einzugsermächtigungen werden von den Finanzämtern automatisch an die Zollbehörde weitergeleitet.
Neue Unterlagen müssen die Autohalter auch nicht vorlegen. Bei einer Zulassung oder einer Ummeldung ändert sich lediglich die Einzugsermächtigung, die als SEPA-Lastschrift erfolgen muss. Der Zahlungsverkehr an sich ist aber ein anderes Thema.
Alle bisherigen Steuerbescheide und -nummern bleiben weiterhin gültig. Auch Vergünstigungen wie ein Parkausweis für Schwerbehinderte müssen nicht erneuert werden. Für später erteilte Schwerbehindertenausweise sollte man zunächst telefonisch seine Zulassungsstelle kontaktieren oder dessen Webseite aufrufen.
Optisch tritt der Zoll spätestens dann in Erscheinung, wenn man nach der Abbuchung der Kfz-Steuer auf seinen Kontoauszug blickt.
Kfz-Halter, die Ihre Steuern „per Hand“ überweisen, müssen eine neue Bankverbindung verwenden. Auskunft darüber erteilt Ihr zuständiges Finanzamt…
…oder die zuständige Zollbehörde.
Eins ist noch bei der anstehenden Umstellung der Kfz-Steuer zu beachten. Bei bundesweit circa 60 Millionen angemeldeten Fahrzeugen kann die Umstellung sowie eventuelle Steuererstattungen etwas länger dauern. Der Transfer einer solchen Datenmenge kann nun mal nicht auf Knopfdruck geschehen.
Der vierstufige Zeitplan
Aus diesem Grund wird die Umstellung gestaffelt starten. Ab dem 14. Februar starten Nordrhein-Westfalen, Bremen und Niedersachsen.
Ab März 2014 stellen Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein um.
Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland folgen im April 2014; das Schlusslicht bilden dann im Mai 2014 Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Rund um die Umstellung hat die Zollbehörde ab Februar eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet, die alle Fragen beantworten kann. Fragen zu einem Steuerbescheid können aber erst beantwortet werden, wenn Ihr zuständiges Hauptzollamt die Besteuerung bereits vorgenommen hat.
- Informations- und Wissensmanagement Zoll
- Telefon: 0351 / 44834 – 550
- E-Mail: info.kraftst@zoll.de
Umfassende Informationen können auch auf der Webseite des Zolls nachgelesen werden.