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  • Erbengemeinschaften bringen oft Streit in die Familie – So einfach verkaufen Sie Ihren Anteil

    Einer Erbschaft geht der Tod eines lieben Verwandten, oder eines Freundes voraus. Dies ist ohnehin schon ein trauriger Anlass. Hat dieser ein Haus oder ein Grundstück einer Erbengemeinschaft hinterlassen, fängt oft ein unschönes Hauen und Stechen an. Intrigen werden gesponnen und die Erben streiten sich bis aufs Blut und eine Einigung rückt in weite Ferne. Nicht selten entzweien sich dann die Familien auf Jahrzehnte. Wer sich aus diesen Streitigkeiten heraushalten will, kann seinen Anteil jetzt auch auf dem Marktplatz der Webseite von Erbanteile.de zum Verkauf anbieten. Und das auch ohne die Zustimmung der anderen Erben.

    Erbstreitigkeiten? Nein Danke!

    Im Wesentlichen funktioniert der Verkauf eines Erbanteils auf dem Marktplatz von Erbanteile.de genauso wie ein „normaler“ Hausverkauf. Ist man sich mit dem Käufer einig geworden, landet der Erlös „in harter Währung“ auf Ihrem Bankkonto und der Käufer nimmt Ihren Platz in der Erbengemeinschaft ein.

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    Anteil an einer Erbengemeinschaft einfach an den Meistbietenden verkaufen

    Der zu verkaufende Erbanteil wird anonymisiert auf dem Marktplatz veröffentlicht und mit einer Chiffre versehen. Die Daten Ihres Erbanteils geben Sie nach der kostenlosen Registrierung auf Erbanteile.de ein.

    Dabei werden Sie automatisch durch die verschiedenen Schritte hindurchgeführt. Ihr Ergebnis könnte dann wie folgt aussehen:

    Inklusive Beratung der angeschlossenen Experten

    Meldet sich einer der derzeit über 100 Investoren, dann erfolgt der Austauch von Informationen und Dokumenten abseits von Erbanteile.de. Ebenso bleibt die Wahl des Notars Ihnen überlassen, Sie können aber auch jederzeit auf den angeschlossenen Expertenpool der Plattform zurückgreifen.

    Einstellungs- und Vermittlungsgebühren

    Wie bei den meisten Marktplätzen auch, ist das Verkaufen von Erbanteilen nicht ganz kostenlos. Die erfolgsabhängige Vermittlungsgebühr beträgt einmalig 1,25 Prozent (zuzüglich Mehrwertsteuer) vom Verkaufserlös. Hinzu kommt eine, nach Monaten gestaffelte Einstellgebühr.

    • 1. – 3. Monat – 40 Euro/Monat
    • 4.- 6.  Monat – 30 Euro/Monat
    • 7.- 9. Monat – 20 Euro/Monat
    • 10.-12. Monat – 10 Euro/Monat

    Wieviel Sie für Ihren Erbanteil letztendlich erhalten, liegt nicht nur an Ihrem Verhandlungsgeschick. Auch hier gilt das Prinzip von Angebot und Nachfrage.

    Manchmal bewahrheitet sich aber auch folgendes Sprichwort:

    „Ein Ende mit Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende.“

  • Mit dem Skype-Rekorder Konversationen aufzeichnen

    Gründe für das Aufzeichnen von (Video-) Telefonaten gibt es reichlich. Gerade bei geschäftlichen Konversationen via Skype kann eine Aufzeichnung sehr hilfreich sein, wenn im Anschluss ein Protokoll an die Teilnehmer verteilt werden soll. Mit Hilfe des kostenlosen „Free Video Call Recorder for Skype“ können Konversationen problemlos aufgezeichnet und archiviert werden.

    Der Skype-Rekorder ist sehr einfach zu bedienen und benötigt keine umständlichen Einstellungen. Eine niedrige Prozessorbelastung macht das Programm auch auf älteren oder nicht so leistungsfähigen Computern lauffähig.

    Die Aufnahmen weisen eine hohen Video- und Audioqualität auf und können auch pausiert werden. Sobald eine Aufnahme beendet wird, erfolgt eine automatische Speicherung (MP4-Format bei Video- und MP3-Format bei Audioaufzeichnungen) in der Bibliothek „Videos“.

    Sie können den „Free Video Call Recorder for Skype“ auf der Webseite von www.dvdvideosoft.com/de kostenlos herunterladen. Klicken Sie dort auf die Schaltfläche „Jetzt downloaden“ und folgen Sie den Download- und Installationsanweisungen.

    Starten Sie zunächst den Skype-Rekorder mit einem Doppelklick auf das Desktop-Symbol. Sollten Sie Skype noch nicht gestartet haben, erfolgt dies jetzt automatisch.

    Wenn Sie den Speicherort (Standardordner: „Videos“) ändern möchten, klicken Sie auf den Button „Durchsuchen“ und legen einen neuen Speicherpfad fest.

    Vor der Aufnahme können Sie noch entscheiden welcher Aufnahmemodus angewendet werden soll. Es stehen insgesamt drei Modi zur Verfügung:

    1. „Alle Seite aufnehmen“ – Aufzeichnung aller Teilnehmer des kompletten Videotelefonats
    2. „Nur andere Seite aufnehmen“ – Nur Aufzeichnung der anderen Teilnehmer des Videotelefonats
    3. „Nur Ton aufnehmen“ – Nur Audio-Aufzeichnung

    Führen Sie nur ein „normales“ Telefonat ohne Videounterstützung, dann funktionieren die ersten beiden Einstellungen nicht. Die reine Audio-Aufzeichnung funktioniert natürlich auch bei Videotelefonaten.

    Haben Sie den entsprechenden Aufnahmemodus eingestellt, rufen Sie den Teilnehmer an und starten dann erst die Aufzeichnung mit dem Aufnahme-Button.

    Bitte beachten Sie dabei, dass Telefonate in Deutschland nur dann aufgezeichnet werden dürfen, wenn Ihr Gesprächspartner der Aufnahme zustimmt. Bitte informieren Sie ihn vor dem Aufnahmestart.

    Die Aufzeichnung kann mit der Pause-Taste unterbrochen und später weitergeführt werden. Zum endgültigen Beenden, drücken Sie die Stop-Taste rechts daneben.

    Haben Sie eine Video-Aufzeichnung gestartet, wird diese als „Bild-in-Bild“ Darstellung (PiP) auf Ihrem Monitor angezeigt. Die Position der Anzeige können Sie über den Menüpunkt „Tools | Optionen“ selber bestimmen.

    Wählen Sie eins der vier Anzeigemöglichkeiten aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit „OK“.

    Ist die Aufzeichnung der Unterhaltung beendet, gelangen Sie mit der Schaltfläche „In Ordner anzeigen“ direkt zum Speicherort der Aufzeichnung.

    „Nur andere Seite aufnehmen“ – Nur Aufzeichnung der anderen Teilnehmer des Videotelefonats

  • Facebook Privacy Watcher: Schnell prüfen und ändern, wer was sehen darf – und wer nicht

    Wer einen neuen Facebook-Eintrag oder Fotos veröffentlicht, kann genau einstellen, wer das Posting oder die Bilder sehen darf. Für jedes Posting und jedes Foto einzeln. Doch wer weiß nach Monaten oder Jahren noch, wer was zu sehen bekommt. Alle Einträge der Chronik von Hand zu prüfen, würde Stunden kosten. Einfacher geht’s mit dem „FB Privacy Watcher“. Der zeigt in Ampelfarben direkt in der Chronik, ob und wie die Privacy-Einstellungen gesetzt sind.

    Rot, Grün, Gelb – Die Farben der Privatsphäre-Einstellungen

    Wenn Sie den Überblick über die Sichtbarkeitseinstellungen der Beiträge oder Fotoalben verloren haben, hilft die Installation des Firefox-Add-Ons „FB Privacy Watcher“. Damit sehen Sie anhand der Einfärbung sofort die Einstellung aller Beiträge. Die Vorgehensweise ist simpel:

    1. Zuerst installieren Sie die kostenlose Firefox-Erweiterung „FB Privacy Watcher“ und starten Firefox neu.

    2. Dann loggen Sie sich wie gewohnt bei Facebook ein.

    3. Anschließend klicken Sie oben rechts auf das neue „fpw“-Icon und wählen den Befehl „Aktivieren“. Beim ersten Start liest das Add-On zuerst die aktuellen Privatsphäre-Einstellungen ein. Kein Sorge: Ihre Facebook-Zugangsdaten können dabei nicht ausgespäht werden, da Sie sich ja bereits zuvor bei Facebook eingeloggt haben; das Add-On klinkt sich einfach in die bestehende Verbindung ein. Das Einlesen der Privatsphäre-Einstellungen dauert etwa eine Minute.

    4. Klicken Sie auf Ihre Facebook-Namen, um die Chronik zu laden.

    5.  Der FB Privacy Watcher färbt daraufhin jeden Beitrag neu ein. Die Farben zeigen sofort die aktuelle Einstellung:

    • Grün: Öffentlich sichtbar
    • Orange: Nur für Freunde sichtbar
    • Rot: Nur für Sie selbst sichtbar
    • Blau: Benutzerdefinierte Einstellung, z.B. nur bestimmte Freunde
    Wenn Sie den Mauszeiger auf den Reiter „fpw Kurzhilfe“ am linken Rand bewegen, erscheint ein kleines Popup, das noch einmal die Bedeutung der Farben erläutert.

    Der Vorteil der farbigen Markierung: Sie können durch die gesamte Chronik scrollen und sehen sofort, welche Beiträge mit welchen Sichtbarkeits-Optionen versehen wurden.

    6. Mit aktiviertem Plugin können Sie auch ganz einfach die Sichtbarkeitseinstellungen verändern. Per Klick auf den farbigen Bereich erscheint ein Farbrad, über das Sie sofort die Sichtbarkeit neu festlegen können.

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