Im Rahmen einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind die Rechte der Reisenden bezüglich Flugverspätungen gestärkt worden. Vor drei Jahren hatten die Richter bereits geurteilt, dass Reisende bei Flugverspätungen ein Recht auf eine finanzielle Entschädigung haben. Diese Regelung gilt nicht nur für ausgefallene Flüge, wie es das Gesetz eigentlich vorgeschrieben hat. Die Entscheidung von 2009 wurde durch das EuGH nun noch einmal untermauert. Wenn sich die Flugverspätung auf über drei Stunden belaufen sollte, dürfen betroffene Reisende eine Ausgleichsleistung von bis zu 600 Euro in Anspruch nehmen.
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