Gemäß des europäischen Datenschutzrechts hat jeder ein Recht auf Vergessen. Das bedeutet im Klartext, dass die Google-Suche gewisse Treffer nicht mehr anzeigen darf. In der Vergangenheit wurden die Web-Links der herausgefilterten Treffer am Ende der ersten Ergebnis-Seite hinter der Meldung Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt. Weitere Informationen aufgelistet. Aber auch damit ist jetzt Schluss.
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Anfang Oktober 2015 erklärte der EuGH in Luxemburg das digitale Datentauschabkommen mit den USA für unwirksam, da die Datenschutzrechte europäischer Internet-Nutzer nicht gewährleistet sind. Da half auch das Jammern der amerikanischen Handelministerin Penny Pritzker nicht. Sei vertritt die Auffassung, dass diese Entscheidung erhebliche Unsicherheit für US- und EU-Firmen und Verbraucher schafft. Ausserdem würde es die florierende transantlantische Digitalwirtschaft gefährden. Das berichtete am 06. Oktober das Handelsblatt auf seiner Webseite. Aber das Gegenteil ist der Fall. Zumindest gilt das für die europäische Wirtschaft.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist es der Gewinnspielbranche ab sofort untersagt Gewinnversprechen zu machen, die nicht einzuhalten sind und kostenpflichtige Antworten sind ebenfalls verboten. Der Grund für diesen richterlichen Beschluss ist die britische Wettbewerbsbehörde Office of Fair Trade, welche den unseriösen Gewinnspielen Einhalt gebieten möchte, die ihre Opfer mit Kaffeefahrten locken. Die Beamten hatten gegen drei Firmen beim obersten Gericht ein Verbot bestimmter Gewinnspielwerbung gefordert. Laut den Richtern darf der Gewinn, wenn er angenommen wird, nicht zugleich mit Kosten versehen sein.