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  • Windows 7 und Vista: Einfachere Dateiauswahl per Checkbox

    Die Auswahl von einzelnen Dateien im Windows-Explorer erfolgt normalerweise mit gedrückter [Strg]-Taste und einem Linksklick der Maus. Beispielsweise kann so die Druckauswahl mehrerer Bilder zum Geduldsspiel werden, wenn man aus Versehen mal ein falsches Foto angeklickt oder in einen falschen Bildschirmbereich geklickt hat. Dann fängt die Auswahl wieder von vorne an. Eine kleine Änderung im Windows-Explorer ermöglicht jedoch eine viel komfortablere Dateiauswahl.

    Dateien per Kontrollkästchen markieren

    Die Auswahl per Kästchen (Checkbox) benötigt nur einen Klick auf die entsprechende Datei. Mit insgesamt fünf Klicks habe Sie die Auswahl per Checkbox aktiviert:

    1. Starten Sie den Windows-Explorer (z. B. mit [Strg][E]), und klicken Sie auf „Organisieren | Ordner- und Suchoptionen“.

    2. Im Dialogfenster „Ordneroptionen“ wechseln Sie zur Registerkarte „Ansicht“.

    3. Im Bereich „Erweiterte Einstellungen“ scrollen Sie bis zur Option „Kontrollkästchen zur Auswahl von Elementen verwenden“. Mit einem Klick auf diese Option wird diese aktiviert und mit „OK“ gespeichert.

    Öffnen Sie nun beispielsweise den Ordner mit Ihren Fotos. Wenn Sie nun mit dem Mauszeiger über ein Bild fahren, wird darin oben links das Kontrollkästchen angezeigt. Klicken Sie auf das Bild, dann wird es mit einem Häkchen in der Checkbox markiert. Wiederholen Sie das mit allen Bildern die ausgewählt werden sollen. Eine so vorgenommene Markierung kann durch erneutes klicken auf das Element auch wieder aufgehoben werden.

    Danach können Sie alle auf diese Weise markierten Dateien zum Beispiel drucken, öffnen oder zum Brennen freigeben.

  • Whats App Trojaner: Avast meldet versehentlich, dass WhatsApp ein Trojaner sein soll

    Nach dem letzten Update der Antivirentools „Avast Mobile Security“ meldet Avast plötzlich, dass eine Malware gefunden wurde. Und zwar die bereits installierte WhatsApp-App. Die Meldung lautet: „WhatsApp Trojaner gefunden – Android.FakeInst-EY[Trj]„. Doch keine Sorge: Dabei handelt es sich um eine fehlerhafte Meldung, die mit dem nächsten Avast-Update wieder verschwindet.

    „Trojaner gefunden“ = Fehler von Avast

    Die Trojaner-Warnmeldung ist eine sogenannte False-Positive-Meldung, also eine versehentliche Warnung vor einem harmlosen Programm. Sollte auf Ihrem Android die Meldung erscheinen, dass WhatsApp ein Trojaner sei, sollten Sie manuell ein Update von Avast durchführen, mindestens auf Version 130321-01. Nach dem Update verschwindet die Trojaner-Meldung wieder. Sollte es nicht funktionieren, löschen/deinstallieren Sie die Avast-App, und laden Sie sie aus dem Google Play Store neu herunter. Auch damit verschwindet die falsche Trojaner-Meldung.

    Weitere Informationen zur falschen Trojaner-Warnung finden Sie im Avast-Forum unter http://forum.avast.com/index.php?topic=118778.0.

  • Outlook ab Version 2003: Umlaute korrekt anzeigen lassen

    Es kommt immer wieder vor, dass Umlaute in E-Mails nicht korrekt dargestellt werden. So erscheint anstatt eines Umlautes eventuell ein Fragezeichen oder ein leeres Kästchen. Zu diesem Fehler kommt es zumeist dann, wenn Sie eine PST-Datei aus Outlook 2000 bzw. Outlook 2002/XP in eine Version ab Outlook 2003 übernommen haben. Microsoft nutzt ab der Version 2003 das Unicode-Format für die PST-Dateien. Installieren Sie nun eine Version ab Outlook 2003 über die bestehende Installation, dann bleibt die PST-Datei unverändert bestehen. Die älteren Versionen nutzen aber noch das ANSI-Format, sodass es passieren kann, dass Umlaute falsch dargestellt werden.

    Für dieses Problem gibt es jedoch eine einfache und schnelle Abhilfe. Legen Sie einfach eine neue PST-Datei im Unicode-Format an und kopieren Sie die Dateien aus der alten PST-Datei hinein. Dies ist in wenigen Schritten erledigt.

    1. Zum Anlegen der neuen PST Datei wählen Sie zunächst „Datei | Neu | Outlook | Outlook Datendatei“.

    outlook-umlaute-neue-datendatei

    2. Anschließend wählen Sie aus, dass ein persönlicher Ordner für Outlook erstellt werden soll. Geben Sie der Datei noch einen passenden Namen und bestätigen Sie Ihre Angaben zweimal mit einem Klick auf „Ok“.

    3. Im nächsten Schritt schalten Sie die Ordnerliste über die Navigationsliste ein. In der Liste werden nun die verschiedenen Ordner angezeigt.

    4. Markieren Sie die persönlichen Ordner, die Sie bisher in Outlook genutzt haben. Sie können hierfür die Taste [Strg] nutzen und dann mit gedrückter Maustaste alle Ordner in einem Schritt in den neu angelegten persönlichen Ordner ziehen.

    5. Zum Abschluss klicken Sie noch mit der rechten Maustaste auf den bisher verwendeten persönlichen Ordner und schließen diesen.

    In den künftig eingehenden E-Mails werden die Umlaute nun korrekt angezeigt. In E-Mails, die bereits vorher eingingen, erfolgt die Darstellung jedoch weiterhin falsch.

  • Facebook Fake: Nein, Rewe verschenkt keine 500-Euro-Gutscheine auf Facebook

    Facebook entwickelt sich zum Tummelplatz für Betrüger und Scherzkekse. Warum? Weil die Masche funktioniert. Aktuelles Beispiel ist ein angepriesener Gutschein, der keiner ist. 500 Euro soll der Gutschein Wert sein. Dahinter steckt aber nichts anderes als ein Trick, um neue Spam-Adressen zu sammeln und über neu platzierte Cookies Werbeeinnahmen zu erlösen. Unser Rat: Finger weg von solchen Rabattaktionen.

    500 Euro-Gutschein-Fake

    Zurzeit macht bei Facebook ein Rewe-Gutschein die Runde. „Bekomme einen kostenlosen 500€-Gutschein von Rewe (Achtung bregrenzt“ heißt es da. Hört sich doch toll an. Wer den Gutschein haben möchte, muss nur den Link anklicken, den Beitrag teilen und einen Kommentar mit vorgefertigtem Text hinterlassen. Und trotzdem: Lassen Sie es lieber bleiben. Statt des 500-Euro-Gutscheins bekommen Sie nur eine Menge Werbung – und Ärger mit Ihren Facebook-Freunden.

    Dass es sich um einen Fake und Betrug handelt, lässt sich mit ein wenig Nachdenken und gesundem Menschenverstand leicht herausfinden. Spätestens bei diesen Merkmalen sollten die Alarmglocken schrillen – nicht nur bei dieser, sondern auch bei ähnlichen Aktionen:

    • Der Domainname rewegiveaway.com beinhaltet zwar den Namen „Rewe“, gehört aber nicht Rewe, sondern einem Anonymiserungsdienst in Los Angeles. Herausfinden lässt sich das ganz einfach über die WHOIS-Abfrage von nic.com.
    • Auf der vermeintlichen Gutschein-Seite gibt es noch nicht mal das Rewe-Logo.
    • Die Meldung und die Webseite strotzen nur so vor Rechtscheibfehlern und Deutsch-/Englisch-Mischmasch, etwa „endet am Mittwoch, den 9. January“ oder  „Erhalten Sie eine kostenlose REWE Shopping Gutschein Today“.
    • Wird die Seite neu geladen, bleibt die Anzahl der verbleibenden Gutscheine immer gleich; es sind immer 972.
    • Es gibt keine Möglichkeit, eine Kontaktadresse für die Zusendung des Gutscheins zu hinterlassen.
    • Nutzer aus den USA landen statt auf der Gutscheinseite auf einer Google-Suchseite.

    Ähnliche Merkmale weisen auch andere Betrugsseiten auf, die mit ähnliche Methoden Gutscheine versprechen, etwa von Amazon, H&M, Ikea, Otto, ebay oder Conrad. Die Betrüger möchten mit solchen Aktionen lediglich neue Spam-Nachrichten verbreiten. Durch das Weiterleiten werden zudem Cookies auf den Rechnern der Betroffenen abgelegt, die wiederum Werbeeinnahmen generieren. Daher unser Rat: Lassen Sie von solchen vermeintlich attraktiven Angeboten die Finger.

  • So prüfen Sie Ihre Heizkostenabrechnung

    In Zeiten, in denen die Heizkosten immer schneller steigen, sollten Sie sich Ihre Abrechnung einmal etwas genauer ansehen. Viele Abrechnungen sind falsch, obwohl es für Vermieter genaue Vorschriften gibt, in welcher Form sie die Heizkosten auf die Mieter umzulegen haben.

    Die Berechnung der Heizkosten

    Die Heizkosten enthalten meist sowohl die Kosten, die für das Beheizen der Räume angefallen sind als auch die Warmwasserkosten. Beide Kosten werden sowohl nach dem tatsächlichen Verbrauch als auch nach der Größe Ihrer Wohnung berechnet. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Berechnung zumindest zur Hälfte nach dem tatsächlichen Verbrauch und zu mindestens 30 Prozent nach der Wohnfläche erfolgen muss. Ausgenommen von dieser Regelung sind Häuser, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden und die über eine vermietete Einliegerwohnung verfügen. In diesem Fall können die gesamten Heizkosten nach der Wohnfläche aufgeteilt werden. Achten Sie außerdem darauf, ob in der Abrechnung unterschiedliche Brennstoffpreise berücksichtigt wurden. Vor allem beim Öl ändern sich die Preise laufend, daher sollten Sie in der Regel auch in Ihrer Abrechnung unterschiedliche Preise finden.

    Kosten für die Heizungsanlage

    Nicht alle Kosten, die für die Wartung und den Betrieb der Anlage angefallen sind, dürfen auf die Mieter umgelegt werden. Eine regelmäßige Wartung fließt in die Abrechnung ein, Kosten für Reparaturen sind jedoch vom Vermieter zu tragen. Darüber hinaus sind viele Vermieter recht erfinderisch, wenn es darum geht, die verschiedensten Kosten ihren Mietern in Rechnung zu stellen.

    Falls Sie als Mieter Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Heizkostenabrechnung haben, sollten Sie diese überprüfen lassen, denn Fehler kommen relativ häufig vor. Hilfe bekommen Sie bei der Verbraucherzentrale oder beim Mieterbund und anderen Mietervereinen, die sich darauf spezialisiert haben, die Rechte von Mietern zu vertreten.

  • Apple iOS 6 Maps Debakel: Trotz iOS 6 weiterhin Google Maps als Kartendienst nutzen

    Hoppla, so kennt man Apple gar nicht: Mit der Vorstellung von iOS 6 und dem iPhone 5 hat Apple die bisherige Karten-App von Google gegen eine eigene Maps-App ausgetauscht. Eigentlich kein Problem – wenn die neue Lösung denn auch richtig funktionieren würde. Tut sie aber nicht. Fehlende Straßen und Gebäude oder Museen im Fluss sind noch das geringste übel. Sogar komplette Städte sind verschwunden. Auch der Kölner Dom fehlt. Wer sich das Elend nicht antun möchte, kann wieder zurück zur guten alten Google-Maps-Karte – wenn auch mit Umwegen.

    Zurück zu Google Maps: Auch unter iOS 6 Google Maps nutzen

    Wenn Sie auf iOS 6 updaten, wird die alte Google-Maps-App automatisch gelöscht und durch die lückenhafte Apple-Karten-App ersetzt. Einen Weg zurück gibt es leider nicht. Oder doch? Mit folgenden Schritten können Sie auch weiterhin Google Maps auf einem iOS-6-iPhone oder -iPad nutzen und die Google-Maps-App wieder installieren:

    1. Starten Sie Safari, und rufen Sie die Webseite http://aps.google.de auf. Oder noch besser: Wenn Sie Google Maps später im Fullscreen und ohne störende Safari-Leisten verwenden möchten, verwenden Sie die Adresse http://bookora.com/maps/ – dahinter verbirgt sich ein Link zu einer Fullscreen-iOS-Version von Google Maps.

    2. Tippen Sie in der unteren Symbolleiste auf das mittlere Symbol mit dem gebogenen Pfeil und dann auf „Zum Home-Bildschirm“.

    3. Auf der nächsten Seite klicken Sie oben rechts auf die Schaltfläche „Hinzufügen“.

    Das war’s: Jetzt finden Sie zusätzlich zu neuen iOS-6-App „Karten“ auch die App „Google Maps“ wieder auf dem Home-Screen. Dabei handelt es sich zwar nicht um eine App im eigentlichen Sinnen, sondern lediglich einen Direktlinkt zur Web-Version von Google Maps. Die ist aber so gut programmiert, dass sie aussieht und sich „anfühlt“ wie eine richtige App.

  • Rechtschreibprüfung auch für Outlook aktivieren

    Ist Ihnen auch schon einmal aufgefallen, wie viele Rechtschreibfehler in den E-Mails Ihres Posteinganges enthalten sind? Damit Ihnen das in Ihrer Korrespondenz nicht passiert, sollten Sie vorsichtshalber die Rechtschreibprüfung aktivieren. Wie bei Word checkt die Rechtschreibprüfung vor jedem Versand die Orthographie Ihrer E-Mails. Mit wenigen Klicks ist die Rechtschreibprüfung aktiviert.

    Weniger Rechtschreibfehler in E-Mails

    So schalten Sie die Rechtschreibprüfung von Outlook ein:

    1. Starten Sie Outlook, und klicken Sie in der Menüleiste auf „Extras | Optionen“.

    2. Im Fenster „Optionen“ wechseln Sie zur Registerkarte „Rechtschreibung“. Dort aktivieren Sie die Option „Rechtschreibprüfung vor dem Senden“ und bestätigen die Änderung mit „OK“.

    3. Erstellen Sie nun wie gewohnt eine E-Mail und klicken abschließend auf „Senden“. Befinden sich im Text unbekannte oder fehlerhafte Wörter, dann aktiviert sich automatisch das Korrekturfenster.

    Unbekannte Wörter wie zum Beispiel Eigennamen werden mit dem Button „Hinzufügen“  im Wörterbuch gespeichert. Mit den Schaltflächen „Ändern“ und „Ignorieren“ bearbeiten Sie die markierten Begriffe nacheinander. Mit den Schaltflächen „Alle ändern“ und „Alle ignorieren“ werden alle markierten Begriffe auf einmal entsprechend bearbeitet. Danach wird die E-Mail automatisch verschickt.

  • Excel ab Version 2000: Auswahllisten anlegen

    In vordefinierten Tabellen – etwa bei Namenslisten – möchte man mitunter verhindern, dass Eingaben getätigt werden, die dort nicht hineingehören. Seit der Excel-Version 2000 können Sie das mithilfe von Auswahllisten unterbinden. Das Erstellen eigener Auswahllisten ist in wenigen Klicks erledigt.

    Auswahllisten: Nur rein, was erlaubt ist

    Als erstes wählen Sie in Excel ein leeres Arbeitsblatt und erstellen in einer Spalte alle gewünschten Listeneinträge die dort erscheinen dürfen.

    Anschließend markieren Sie alle Einträge und klicken in der Menüleiste auf „Einfügen | Namen | Definieren“.

    Es öffnet sich das Fenster „Namen definieren“, in dem Sie in die obere Eingabezeile den Namen der Liste eingeben. In diesem Beispiel ist es der Listenname „Kinder“. Bestägtigen Sie mit „OK“.

    Wechseln Sie nun zum Arbeitsblatt in dem die Auswahlliste angezeigt werden soll und markieren Sie nur die Zellen, die durch die Listeneinträge ausgefüllt werden dürfen.

    Wählen Sie in der Menüleiste „Daten | Gültigkeit“…

    …und im neuen Fenster „Gültigkeitsprüfung“ wechseln Sie zum Register „Einstellungen“, geben im Bereich „Zulassen“ über das Aufklappmenü den Eintrag „Liste“ ein und im Eingabefeld von „Quelle“ tragen Sie den Listennamen im Format =Listenname ein (in diesem Beispiel =Kinder). Mit „OK“ bestätigen Sie die Eingaben.

    Rechts von den ausgewählten und vordefinierten Zellen zeigt eine Pfeilschaltfläche an, dass nur die Einträge aus der erstellten Liste gewählt können.

    Wenn in diesen Zellen andere Eingaben als die zugelassenen eingetragen werden, erfolgt eine Warnmeldung und die Eingabe wird verweigert.

    Tipp: Möchten Sie verschachtelte Auswahllisten erstellen, in denen sich die nachfolgenden Anzeigemöglichkeiten auf die Listeneinträge der vorigen  Spalte beziehen, dann lesen Sie doch einmal den Artikel „Excel 2007/2010: In Zellen verschachtelte Auswahl-Menüs erstellen“. Leider können Sie die verschachtelten Listen erst ab Version 2007 anlegen.

  • Word ab Version 2000: Falsche Einträge im Benutzer-Wörterbuch korrigieren oder ganz entfernen

    Mit Word erfasste Texte werden im Hintergrund durch die Rechtschreibprüfung kontrolliert. Unbekannte Wörter oder Wörter mit Rechtsschreibfehlern kennzeichnet Word mit einer roten Markierung. Trotzdem korrekt geschriebene Eigennamen oder Mundart-Begriffe lassen sich dem Benutzerwörterbuch hinzufügen, damit sie beim nächsten Mal nicht mehr moniert werden. Manchmal passiert es aber, dass man einen Begriff irrtümlich ins Wörterbuch aufnimmt. Um falsche „Korrekturen“ auszuschließen, lassen sich die Fehleinträge wieder entfernen.

    Und zwar folgendermaßen:

    1. Im geöffneten Word-Dokument klicken Sie in der Menüleiste auf „Extras | Optionen“.

    2. Im Dialogfenster „Optionen“ wechseln Sie zum Register „Rechtschreibung und Grammatik“, klicken dort auf „Benutzerwörterbücher“ und im Folgedialog auf „Ändern“.

    3. Im Bereich „Wörterbuch“ des Fensters „Benutzer.dic“ markieren Sie den falschen Eintrag. Im Eingabefeld von „Wort“ kann der Begriff nun korrigiert werden und mit der Schaltfläche „Hinzufügen“ wird das Benutzerwörterbuch entsprechend aktualisiert.

    4. Möchten Sie den falschen Eintrag aber lieber löschen, können Sie das mit dem gleichnamigen Button erledigen.

    5. Bestätigen Sie alle offenen Fenster mit „OK“ um zu dem Dokument zurückzukehren.

    Nutzer von Office 2007/2010 klicken in den Word-Optionen auf „Dokumentenprüfung“, im Anschluss auf „Benutzerwörterbücher“ und auf die Schaltfläche „Wortliste bearbeiten“.