Bei Flugreisen bleiben nicht selten etliche Sitze in der ersten Klasse und der Businessclass leer. Diese beiden Klassen zeichnen sich durch mehr Platz und besseren Service aus und sind daher viel teurer als die Touristenklasse. Besonders clevere Reisende fragen beim Einchecken am Flugschalter nach einem Upgrade. Je nach Fluglinie werden nicht genutzte First- und Businessclass-Sitze schon mal kostenlos oder gegen Aufpreis an den (fragenden!) Fluggast weitergegeben. Diesen Umstand will in Zukunft das australische StartUp-Unternehmen Seatfrog mit einer App nutzen und freie Kapazitäten an den Mann bringen.
Über die App Seafrog können die Fluggäste ein Ticket-Upgrade bis kurz vor dem Einsteigen in Form einer Auktion ersteigern. Die damit verbundenen Änderungen von Ticket und Boarding-Pass erledigt Seafrog nach dem Kauf automatisch.
Da sich die Seafrog-App noch in der Beta-Phase befindet und wohl erst Ende 2016 offiziell verfügbar sein wird, musst du bis zur Veröffentlichung der App am Check-In-Schalter noch selbst nach einem Ticket-Upgrade fragen. Die App wird es dann für alle gängigen Plattformen (iOS, Windows Phone, Android) geben.
Vielleicht gehörst du dann auch einmal zu den Glücklichen, die die „Holzklasse“ gegen einen Sitzplatz auf dem Dach eines Flugzeuges tauschen können.
Manchmal möchte man eine bereits abgesendete Whatsapp-Nachricht rückgängig machen. Das klappt aber nur unter bestimmten Voraussetzung.
Dabei macht das keinen Unterschied, ob es eine Textnachricht, ein Bild, ein Video oder eine Sprachnachricht ist. Wichtig für den Löschvorgang ist nur, dass die Nachricht noch nicht an einen Whatsapp-Server übermittelt wurde. Man kann dies am Uhrensymbol, beziehungsweise am grünen Häkchen sehen.
Solange die Uhr zu sehen ist, lässt sich die Nachricht noch löschen. Und zwar so:
Whatsapp schnellstens beenden und den Flugmodus Ihres Smartphones oder des Tablets aktivieren.
Starten Sie dann Whatsapp erneut, rufen Sie den betreffenden Chat auf, und löschen Sie die betreffende Nachricht.
Danach kann der Flugmodus wieder ausgeschaltet werden.
Am besten funktioniert dieser Trick mit langsamen Internetverbindungen und einem damit verbundenen Datenversand.
Reine Textnachrichten sind dagegen meist so schnell an die Whatsapp-Server übermittelt, so dass man kaum eine Chance hat, rechtzeitig in den Flugmodus umzuschalten.
Einen wesentlich besseren Erfolg hat man, wenn Whatsapp über WLAN betrieben wird. In diesem Fall reicht es aus, die WLAN-Verbindung zu unterbrechen. Ein Umschalten in den Flugmodus ist dann nicht notwendig.
Im Rahmen einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind die Rechte der Reisenden bezüglich Flugverspätungen gestärkt worden. Vor drei Jahren hatten die Richter bereits geurteilt, dass Reisende bei Flugverspätungen ein Recht auf eine finanzielle Entschädigung haben. Diese Regelung gilt nicht nur für ausgefallene Flüge, wie es das Gesetz eigentlich vorgeschrieben hat. Die Entscheidung von 2009 wurde durch das EuGH nun noch einmal untermauert. Wenn sich die Flugverspätung auf über drei Stunden belaufen sollte, dürfen betroffene Reisende eine Ausgleichsleistung von bis zu 600 EUR in Anspruch nehmen.
Welche Vorkommnisse sind abgesichert?
Die Richter haben sich in den Entscheidungen vom 23.10.2012 (Aktenzeichen C-581/10 und C-629/10) bei ihrem Beschluss auf den Gleichheitsgrundsatz berufen. Es sei egal ob der Flug in letzter Minute abgesagt wurde oder eine starke Flugverspätung vorliegt. Die Fluggesellschaften haben eine Zahlungspflicht und diese entfällt nur, wenn der Grund für die Verspätung seitens der Fluglinie »unbeherrschbar« gewesen sei. Das Urteil gilt auch für Altfälle. Betroffene, die eine große Verspätung vor bis zu drei Jahren zu verkraften hatten, dürfen noch eine Ausgleichsleistung von der Fluggesellschaft verlangen.
In Deutschland gibt es neue Firmen, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben. Dazu zählen zum Beispiel Fairplane, EUclaim und flightright. Es wird ein Erfolgshonorar vereinbart, welches fällig wird wenn die Flugreisenden gegenüber der Fluggesellschaft erfolgreich waren. Alternativ dazu werden Ansprüche von Reisenden erworben und bei den Fluglinien geltend gemacht.
So viel Geld und Leistungen gibt es
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Entfernung und beläuft sich auf 250 bis 600 Euro. Bei einem Flug bis 1500 Kilometer sind es 250 Euro, 400 Euro bei 1500 bis 3500 Kilometern und 600 Euro wenn es mehr als 3500 Kilometer sein sollten. Welche Ausgleichszahlungen, Kostenerstattungen und Betreuungsleistungen Ihnen bei Verspätungen, Annullierung und Überbuchung zeigt sehr ausführlich die Tabelle der Stiftung Warentest.
Schon erstaunlich, wozu Apps mittlerweile in der Lage sind: Sie möchte zum Beispiel wissen, welche Flugzeuge da am Himme fliegen? Dann sollten Sie Apps zur Flugzeugerkennung verwenden. Damit müssen Sie das iPhone oder iPad nur aufs Flugzeug zeigen. Und die App sagt Ihnen ganz genau, welcher Flieger da unterwegs ist – und vieles mehr.
Flugzeugerkennung per App für iPhone und Android
Möglich machen’s Apps zur Flugzeugerkennung wie „Plane Finder AR„. AR steht dabei „Augmented Reality“, zu deutsch: Erweiterte Realität. Gemeint ist die Möglichkeit, zum Bespiel das iPhone mit eingeschalteter Kamera irgendwo hinzuhalten – und das iPhone ergänzt das reale Bild um weitere Informationen. Im Beispiel der Flugzeugerkennung, halten Sie die iPhone-Kamera aufs Flugzeug bzw. die Richtung, aus der der Flieger kommt – und die Plane-Finder-App blendet jede Menge Details zum Flugzeug ein.
Was fliegt denn da?
Sobald Sie die App starten und in den Himmel halten, erkennen Sie anhand der kleinen Karte den Ausschnitt, der derzeit beobachtet wird und welche Flugzeuge gerade über den Himmel kreisen. Zu jedem Flugzeug werden Details wie Höhe, Geschwindigkeit, Abflug- und Zielflughafen und Entfernung zum eigenen Standort angezeigt.
Weitere Infos und Downloads zur Flugzeugerkennung-Apps „Plane Finder AR“ für iPhone und iPad finden Sie hier:
Haben Sie sich auch schon mal gefragt: „Wohin fliegt das Flugzeug über mir wohl hin, oder wo kommt es her?“ Ob es in die Sonne fliegt oder beispielsweise ins trübe London, können Sie ganz einfach mit der Internetseite „Flightradar24“ herausfinden.
Live-Flugradar im Browser
Die Internetseite benötigt allerdings einen sehr schnellen Browser, da das Flightradar eine Menge an Flugzeug-Transponder-Informationen verarbeiten muss. Empfehlenswert ist hier der Mozilla Firefox oder Google Chrome. Der Microsoft Internet-Explorer ist hier leider überfordert.
Starten Sie also Ihren Browser, und rufen Sie die Seite „www.flightradar24.com“ auf. Auf der Startseite wird Ihnen direkt der Luftraum über Nordeuropa angezeigt.
Der Kartenausschnitt kann, genauso wie bei Google Maps, mit gedrückter Maustaste verschoben werden. Auch der Zoom-Faktor kann mit dem Schieber auf der linken Bildschirmseite oder mit dem Mausrad verändert werden. Das bekannte Wechseln zwischen Karten- und Satellitenansicht ist möglich.
Haben Sie ein Flugzeug über sich ausgemacht, dann suchen Sie den entsprechenden Kartenausschnitt. Dort wird das Flugzeug angezeigt.
Hierbei ist zu bemerken, dass hauptsächlich Verkehrsflugzeuge auf Flightradar24 angezeigt werden. Alte Flugzeuge, Sportflugzeuge und Militärmaschinen tauchen nicht auf. Eine Aufstellung welche Flugzeug-Typen angezeigt werden, erhalten Sie über die Schaltfläche „About“.
Fahren Sie mit dem Mauszeiger über das Flugzeug-Symbol, wird dessen Rufzeichen (Funk-Kennung) eingeblendet. Mit Klick auf das Flugzeug wird auch die Flugroute grafisch angezeigt.
Die Start- und Zielflughäfen sind auf der Karte mit einem „X“ gekennzeichnet. Hier können Sie dank der Fluganimation die Landung live miterleben.
Wenn Sie auf ein Flugzeug klicken, wird am linken Bildschirmrand in der Info-Box ein Foto sowie weitere Informationen über Route, Typ der Maschine, Start- und Zielflughafen angezeigt. Über die dort enthaltenen Hyperlinks werden Sie zu weiteren Internetseiten geleitet, die die entsprechenden Informationen bereitstellen.
Mit PayPal den Einkauf bei Ebay bezahlen ist schon eine gute Sache. Auch für den Verkäufer ist diese Bezahlmethode trotz der Gebührenordnung vorteilhaft. Direkt nach der Auktion ist das Geld da und der Artikel kann noch am gleichen Tag versendet werden. So profitieren beide Vertragsparteien. Was aber ist zu tun, wenn der Artikel beim Käufer nicht ankommt, oder der Käufer nach Erhalt der Ware eine Rücklastschrift oder eine Kreditkartenrückbuchung veranlasst? Hier hilft der Käuferschutz von PayPal weiter und übernimmt die Konfliktlösung.
Gekapertes PayPal-Konto? Kein Problem!
Der PayPal-Schutz tritt sogar dann in Kraft, wenn ein PayPal-Konto gekapert wurde und damit unrechtmäßig Waren gekauft wurden. Das gilt für Käufe bei Ebay und für die anderen Online-Shops, die PayPal als Zahlungsmethode akzeptieren.
Ausschlusskriterien
Natürlich hat der PayPal-Schutz auch Grenzen. Immaterielle Güter, wie beispielsweise Softwarelizenzen, eBooks, Dienstleistungen und Geschenkgutscheine, sowie nicht versandfähige Güter wie Autos, Boote und Flugzeuge fallen nicht unter den PayPal-Schutz.
Voraussetzung: Kommunikation mit dem Geschäftspartner
Egal aus welchem Grund, ob Käufer oder Verkäufer, über den Button „Konfliktlösungen“ bei Ihrem PayPal-Konto gelangen Sie zur Abwicklung des Problemfalls.
Voraussetzung für eine eventuelle Kaufpreiserstattung ist, dass der Verkäufer innerhalb von 45 Tagen nach Kaufdatum kontaktiert wird. Das geschieht im nächsten Fenster. Klicken Sie auf „Problem melden“. Sind noch offene Fälle vorhanden, werden sie unten im Bereich „PayPal-Fälle“ und „eBay-Fälle“ angezeigt.
Problemfall eröffnen
Im nun folgenden Fenster wählen Sie, je nach Problem, die entsprechende Option „Käuferschutz“ oder „Fremder Kontozugriff“ aus. Mit dem Button „Weiter“ wechseln Sie zum nächsten Bearbeitungsschritt.
Geben Sie im nächsten Schritt den PayPal-Transaktionscode ein, oder suchen ihn über die entsprechende Schaltfläche. Anschließend klicken Sie auf „Weiter“.
Im folgenden Fenster finden Sie unter „Transaktionsinformationen“ die Einzelheiten zu Ihrem Kauf per PayPal. Wählen Sie darunter eine der Optionen aus, die den Grund des Konfliktes am besten beschreiben. Mit „Weiter“ bestätigen Sie die Eingaben.
Der nächste Schritt erfordert die Kategorisierung des gekauften Artikels, den Sie hier über das Drop-Down-Menü festlegen können. Optional können Sie im Textfeld darunter dem Verkäufer noch eine Information zukommen lassen. Mit „Weiter“ schließen Sie die Eröffnung des Konfliktfalles ab.
Fristen für Käufer und Verkäufer
Ab sofort läuft die 20-Tage-Frist, nach der, sollte es zu keiner Einigung mit dem Verkäufer kommen, der Antrag auf Käuferschutz gestellt werden kann. Der Termin, der in der abschließenden Meldung genannt wird, müssen Sie sich gut merken und auf Wiedervorlage legen. Mit dem Ablauf des Termins wird der Problemfall automatisch als erledigt geschlossen.
Zugegeben, die 20-Tages-Frist ist sehr lang. Geben Sie dem Verkäufer aber trotzdem eine Woche Zeit zum Antworten. Sollte er sich innerhalb dieser Frist nicht melden, senden Sie ihm eine Erinnerung und setzten eine letzte Frist von maximal sieben Tagen. Die erste Frist können Sie im Übrigen schon im optionalen Text mit eingeben.
Wenn die Unstimmigkeiten durch die oben angeführten Arbeitsschritte nicht beigelegt wurden, können Sie den „Antrag auf Käuferschutz“ stellen. Dazu rufen Sie Ihr PayPal-Konto auf und klicken wieder auf „Konfliktlösungen“.
Der Antrag auf Käuferschutz
Ganz unten auf der Seite, unter der Rubrik „PayPal-Fälle“, beziehungsweise „eBay-Fälle“, suchen Sie sich den betreffenden Vorgang aus und klicken ganz rechts unter „Aktion“ den Link „Anzeigen“ an. In den darauffolgenden Seiten werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet.
Bei Verkäufern, die feststellen, dass der Kaufpreis vom Käufer wieder zurück gebucht wurde, gehen auf die gleiche Art und Weise vor. Die Arbeitsschritte sind hier identisch.
Nützliche Tipps und Hinweise
Sollten Sie als Käufer festgestellt haben, dass Ihr PayPal-Konto gekapert wurde, sollten Sie sofort reagieren. Als erstes sperren Sie Ihre, bei PayPal hinterlegte Kreditkarte und/oder Girokarte. Nutzen Sie hier den kostenlosen Sperrnotruf 116116 (international: +49 116116). Anschließend loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein und ändern das Passwort. Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr Account haben, kontaktieren Sie PayPal telefonisch unter der kostenpflichtigen Rufnummer 0180 500 66 27.
Für die kostenpflichtigen Service-Rufnummern, egal von welchen Anbietern, gibt es meistens auch eine kostengünstigere Festnetznummer (bei einer Festnetz-Flat ist sie sogar kostenlos), oder sogar eine kostenfreie 0800-Rufnummer. Wie das funktioniert und wie Sie die Ersatznummern finden, lesen Sie in dem Artikel „Schluss mit teuren 0180-Nummern“.
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