Wetter Apps gibt es für unsere Smartphones und Tablets wie Sand am Meer. Sie sind mal mehr und mal weniger gut gelungen. Bis man eine zuverlässige Wetter App gefunden hat, muss man schon etliche Apps testen. Wer nicht lange suchen will, der greift am besten direkt zu WarnWetter, der offiziellen App des deutschen Wetterdienstes.
Auch für normales Wetter bestens geeignet
Trotz dieser Namensgebung liefert die App nicht nur Warnungen vor sintflutartigem Regen oder Sturm, sondern auch ganz normale Wettervorhersagen.
Du kannst deine Lieblingsorte als Favoriten auf den Homescreen deines Handys einfügen. Ein paar weitere Features sind eine zuschaltbare Alarmfunktion, örtliche Wetterprognosen und Messwerte, Pushnachrichten und verschiedenes mehr.
Zu diesen „normalen“ Wetterapp-Funktionen kommen dann noch beispielsweise Warnungen vor Hitze, UV-Strahlung, Hochwasser, Sturmflut und Lawinen hinzu.
Fazit: WarnWetter ist unseres Erachtens die beste Wetter-App, die derzeit auf dem Markt ist. Hinzu kommt noch, dass sie für alle Plattformen komplett kostenlos und werbefrei ist.
Das Hochwasser geht langsam zurück – die großen Schäden bleiben. Die Bundesregierung hat für alle Betroffenen schnelle Hilfe versprochen. Dazu gehören auch steuerliche Maßnahmen. Wir zeigen, was damit im Detail gemeint ist.
Steuererleichterungen im Überblick
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben ein ganzes Bündel von Steuererleichterungen beschlossen. Beispielsweise werden Steuerschulden zinslos gestundet, sofern bis zum 30. September 2013 ein entsprechender Antrag beim Finanzamt gestellt wird. Desweiteren verfahren die Finanzämter bei steuerlichen Nachweisen großzügiger. Sollten während der Flut Buchführungsunterlagen verloren gegangen sein, entstehen dadurch keine Nachteile.
Durch welche Sofortmaßnamen „zu Vermeidung unbilliger Härten“ die Steuerlast gesenkt werden kann, steht ausführlich auf der folgenden Seite des Bundesfinanzministeriums:
Die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen haben auf ihren Internetseiten zudem eigene länderspezifische Informationen zusammengestellt, zu finden unter:
Von Fluten betroffene Arbeitnehmer, die von Ihren Vorgesetzten eine finanzielle Unterstützung erhalten, können bis zu 600 Euro netto behalten und müssen nichts davon ans Finanzamt abführen. Bayern, Brandenburg, Sachsen und Thürigen verzichten sogar auf die 600-Euro-Grenze; hier bleiben auch finanzielle Unterstützungen über 600 Euro steuerfrei.
Außergewöhliche Belastungen
Falls Hausrat und Kleidung nicht von der Versicherung ersetzt werden, sind alle Wiederbeschaffungskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Dazu gehören allerdings nur die Kosten für Neukauf oder Reparatur existenziell notwendiger Güter wie Möbel, Hausrat und Kleidung. Nicht dazu gehören Gegenstände für Bereiche wie den Keller, den Garten, die Garage oder das Auto.
Wer Schäden von der Hausratversicherung oder Elementarschadenversicherung ersetzt bekommt, dafür aber einen Selbstbehalt tragen muss, kann den Selbstbehalt ebenfalls in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen. Das gilt auch, wenn die Versicherung nur einen Teil zahlt. Die darüber hinaus gehende eigene finanzielle Belastung wirkt sich ebenfalls steuermindernd aus.
Fast jeden Tag verstopfen Werbezettel mit aktuellen Supermarkt-Angeboten unsere Briefkästen. Wenn man jeden Discounter anfahren möchte, um nur die Angebote zu kaufen, dann ist man ganz schön lange unterwegs. Außerdem lassen die Benzinkosten die so eingesparten Beträge schnell wieder schrumpfen. Aber wer ein paar einfache Regeln beherzigt, der spart etliche Euros.
Altmodisch aber bewährt: Der Einkaufszettel
Die Supermarktbetreiber versuchen uns Kunden mit allerlei Tricks zu Spontankäufen zu animieren. Die größten Einsparpotentiale erreichen wir tatsächlich mit einem Einkaufszettel. Kombiniert man den Einkaufszettel mit einem wöchentlichen Großeinkauf, dann maximiert man sogar diesen Effekt noch.
Discounter oder Marken-Supermarkt?
Verschiedene Tests haben auch ergeben, dass die Eigenmarken wie „Ja“ von Rewe oder „Gut & Günstig“ von Edeka sich an der Preisgestaltung von Aldi orientieren. Bei Bedarf werden hier sogar täglich die Preise innerhalb weniger Stunden angepasst.
Liegt einer dieser Supermärkte näher an Ihrem Wohnort als Aldi oder Lidl, werden Sie in der Regel für Ihren Warenkorb nicht mehr zahlen als beim Discounter. Außerdem haben Sie noch Benzin gespart. Daher gilt: Planmäßiges Einkaufen spart jede Menge Geld.
Die Planungs-Hilfe für den Einkauf
Und dabei hilft die Webseite www.Lebensmittel-Suchmaschine.de. Sie vergleicht die Artikelpreise der in Ihrem Bereich ansässigen Supermärkte und Discounter. Die Auswahl der Supermärkte findet anhand Ihrer Postleitzahl statt und kann daher von Ort zu Ort unterschiedlich sein.
Rufen Sie die Webseite „Lebensmittel-Suchmaschine.de“ auf, geben Sie Ihre Postleitzahl ein, und wählen Sie dann die benötigten Supermärkte aus. Anschließend bestätigen Sie mit „Weiter“.
Auf der nächsten Seite geben Sie in das Suchfeld ein Produkt ein und drücken [Enter]. Optional können Sie auch ein Produkt über die Produktgruppen auswählen.
Auf der nächsten Seite wird dann die Ergebnisliste angezeigt. Hier sehen Sie dann alle Angebote zu dem ausgewählten Produkt. Mit der Schaltfläche „Auf den Einkaufszettel“ fügen Sie das Produkt Ihrer Einkaufsliste hinzu.
Wenn die Einkaufsliste komplett ist, kann sie über das Tab „Meine Einkaufsliste“ und den Button „Drucken“ ausgedruckt werden.
Generell benötigt man auf „Lebensmittel-Suchmaschine.de“ keine Anmeldung oder Registrierung. Diese wird nur dann erforderlich, wenn Sie Ihren Einkaufzettel speichern möchten. Die Registrierung ist kostenfrei.
Preisalarm!
Ein weiterer Vorteil der Registrierung ist der „Preisalarm“. Wiederkehrende Artikel werden markiert und Sie erhalten jeweils Montags eine E-Mail mit den entsprechenden Angebotsdetails.
Übrigens: Wussten Sie, das der Discounter „Netto“ zu Edeka und „Penny“ zur REWE-Gruppe gehören?
In der täglichen Flut von E-Mails und Spam-Mails gehen schon mal wichtige Nachrichten unter. Egal ob privat oder beruflich, es ist sehr ärgerlich. Die Ausrede, „Ihre E-Mail ist leider im Spam-Ordner gelandet“, zieht auch nicht mehr. Outlook enthält eine Lösung für dieses Problem bereit: Den Regel-Assistenten. Der ist schnell und einfach eingerichtet.
Absender-Alarm
Mit dem Regel-Assistenten richten Sie eine spezielle Benachrichtigung ein, die dann erscheint, wenn eine Nachricht von dem vorher festgelegten Absender eintrifft. Bei Bedarf kann sogar noch ein zusätzliches, akustisches Signal eingebunden werden. So funktioniert’s:
1. Starten Sie Outlook, und markieren Sie eine E-Mail des betreffenden Absenders.
2. Mit einem Rechtsklick öffnen Sie das Kontextmenü und wählen „Regel erstellen“. Bei Outlook 2010 wählen Sie „Regeln | Regel erstellen“.
3. Im neuen Dialogfenster „Regel erstellen“ setzten Sie ein Häkchen in die Checkbox vor dem Namen des Absenders. Möchten Sie auch akustisch benachrichtigt werden, dann aktivieren Sie die Option „Gewählten Sound wiedergeben“. Mit dem rechten Button „Durchsuchen“ legen Sie den gewünschten Sound fest.
4. Um ein zusätzliches Benachrichtigungsfenster zu aktivieren, klicken Sie auf die Schaltfläche „Erweiterte Optionen“. Im nächsten Fenster „Regel-Assistent“ ist der richtige Absender schon markiert. Klicken Sie hier nur auf „Weiter“.
5. Scrollen Sie im Dialogfenster „Regel-Assistent“ ganz nach unten und aktiveren die Option „Im Benachrichtigungsfenster für neue Elemente diesen Text anzeigen“. Im Bereich „2. Schritt: Regelbeschreibung“ klicken Sie auf den unterstrichenen Link „diesen Text“ und geben im neuen Fenster den Text ein, der im Benachrichtigungsfenster erscheinen soll.
6. Beenden Sie den Regel-Assistenten mit Klick auf „OK“ und „Fertig stellen“.
Zukünftig werden Sie dann beim Eintreffen von neuen Nachrichten dieses Absenders wie folgt benachrichtigt:
In den USA ist wieder Hurrikan-Saison. Und mit Hurrican Irene wütet einer der größten Wirbelstürme über die Ostküste der Vereinigten Staaten. Sein Umfang: rund 1.000 Kilometer. Wer Verwandte oder Freunde an der Ostküste hat oder sich einfach nur für das Naturschauspiel interessiert, kann übers Internet genau verfolgen, wo sich der Hurricane gerade befindet und welchen Weg er nimmt.
Hurricane Irene Tracking Map
Sehr gut gemacht ist die Hurricane Irene Tracking Map der New York Times. Auf der Hurrikan-Karte sehen Sie genau, welchen Weg der Wirbelsturm genommen hat, wo er sich gerade befindet und wo er bislang eine Spur der Verwüstung hinterlassen hat. Die Farben geben die Intensität und Hurrcane-Warnstufe an, zum Beispiel Rot für die Kategorien 4 und 5 oder Orange für die Stärken 3 und 2.
NBC Hurricane Tracker
Eine schöne Animation des Hurrikane-Verlaufs finden Sie beim Hurricane Tracker von NBC. Hier verraten die farbigen Punkte, wie stark der Wirbelsturm jeweils war. Details über Windgeschwindigkeiten und die Geschwindigkeit des Hurrikanes am Boden gibt’s, wenn Sie mit der Maus auf das „Wind speed chart“-Diagramm oder direkt auf den Datenpunkt in der Hurricane-Map zeigen.
Google Crisis Response
Auch Google bietet mit seinem Google Crisis Report und Crisis Response gute Live-Informationen über den Hurrikan. Auf der Webseite crisislanding.appspot.com finden Sie eine Google-Maps-Karte mit aktuellen Daten über den Wirbelsturm und den prognostizierten Verlauf in den nächsten drei Tagen.
Über die Kontrollkästchen am rechten Rand können Sie weitere Informationen hinzuschalten, zum Beispiel die Evakuierungsrouten (Hurricane Evacuation Routes), die Wolkendecke oder die prognostizierten Fluthöhen.
Vielen Nutzern von Ebay ist es sicherlich auch schon mal passiert: Plötzlich erhalten Sie unzählige Benachrichtigungen über neu eingestellte Artikel oder neue Angebote eines bevorzugten Verkäufers. Diese E-Mails verstopfen nicht nur den Posteingang bei Ebay, sondern auch den privaten Posteingang, denn diese Nachrichten werden auch noch an Ihre bei Ebay registrierte E-Mail-Adresse weitergeleitet. Dieser E-Mail-Flut kann man aber sehr schnell abstellen.
Es liegt meistens daran, dass man bei einer Suche, die abgespeichert wurde, die E-Mail-Erinnerungsfunktion nicht direkt deaktiviert hat. Haben Sie einen bestimmten Verkäufer gespeichert, dann ist die E-Mail-Flut noch nicht so umfangreich. Es beschränkt sich nur auf die Artikel, die dieser Verkäufer neu einstellt.
Schlimmer ist es, wenn die Suche nach einem bestimmten Produkt gespeichert wird. Dann erhalten Sie von jedem Artikel – egal von welchem Verkäufer – der neu eingestellt wird und in Ihr Suchprofil passt eine Benachrichtigung. Schlimmstenfalls kann das über ein Wochenende mal ein paar hundert neue E-Mails bedeuten.
So schalten Sie die Benachrichtigungen aus:
1. Rufen Sie Ebay auf, loggen sich mit Ihren Zugangsdaten ein und wechseln zu „Mein Ebay“.
2. Klicken Sie am linken Bildschirmrand auf die Rubrik „Gespeicherte Suchanfragen“.
3. Wählen Sie die entsprechende Suche aus, klicken auf die Schaltfläche „Weitere Aktionen | E-Mail-Einstellungen bearbeiten“.
4. Deaktivieren Sie im Dialogfenster die Option „Ich möchte täglich eine Email erhalten…“ und klicken auf „Speichern“ um die Änderung in „Mein Ebay“ zu aktualisieren.
Um die „Neuen Angebote eines bevorzugten Verkäufers“ abzustellen, gehen Sie so vor:
Klicken Sie in „Mein Ebay“ auf „Gespeicherte Verkäufer“, suchen sich dort den entsprechenden Verkäufer/Mitglied aus und klicken am rechten Rand auf „Weitere Aktionen | Liste gespeicherter Verkäufer bearbeiten“. Hier entfernen Sie die Häkchen der Checkboxen vor „Newsletter“ und „Angebote von bevorzugten Verkäufern“ und bestätigen die Änderung mit „Speichern“.
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