Das iPad eignet sich ideal als digitaler Bilderrahmen. Lange Zeit konnte man die Anzeigedauer der gezeigten Fotos nicht verändern. Nach drei Sekunden wechselte das iPad bereits zum nächsten Foto. Das ist seit der iOS-Version 4.2.1 anders. Jetzt haben Sie die Wahl zwischen 2, 3, 5, 10 und Sekunden pro Foto.
Und so funktioniert’s: Um festzulegen, wie lange die Fotos bei eingeschalteter Bilderrahmen-Funktion angezeigt werden sollen, gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Wechseln Sie in den Bereich „Einstellungen“.
2. Tippen Sie auf „Bilderrahmen“.
3. Tippen Sie auf „Anzeigezeit pro Foto“.
4. Im folgenden Fenster wählen Sie zwischen einer der folgenden Optionen:
2 Sekunden
3 Sekunden
5 Sekunden
10 Sekunden
20 Sekunden
Bilderrahmen-Funktion aktivieren
Um aus dem iPad einen digitalen Bilderrahmen zu machen, schalten Sie das iPad über den oberen Ein-/Ausschaltknopf (Standby-Knopf) aus und danach wieder an. Danach tippen Sie rechts neben der „Entriegeln“-Schaltfläche auf den Button mit der Blume.
Mit der Zeit sammeln sich bei Facebook eine Menge Daten an. Hunderte oder tausende Fotos und Videos, Pinnwandeinträge und Nachrichten sind keine Seltenheit. Da verliert man schon mal den Überblick, was Facebook so alles gespeichert hat. Wenn Sie es genau wissen möchten, können Sie sämtliche Daten als ZIP-Datei herunterladen.
Facebook ZIP-Datei Download
Um alle Informationen herunterzuladen, die jemals im eigenen Facebook-Account gespeichert wurden, gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Melden Sie sich wie gewohnt mit Ihren Facebook-Zugangsdaten bei Ihrem Facebook-Konto an.
2. Klicken Sie oben rechts auf „Konto“ sowie „Kontoeinstellungen“.
3. Im Register „Einstellungen“ klicken Sie in der Spalte „Lade deine Informationen herunter“ auf „mehr dazu“.
4. Klicken Sie auf „Herunterladen“ und im folgenden Fenster erneut auf „Herunterladen“.
5. Facebook sammelt daraufhin alle Daten des eigenen Accounts zusammen und schickt Ihnen eine E-Mail, sobald die Facebook-ZIP-Datei zum Download bereit liegt.
6. Sobald die Downloaddatei fertiggstellt wurde (das dauert rund 15 Minuten) und die Bestätigungsmail eingetroffen ist, können Sie den Download per Klick auf den Link in der Bestätigungsmail sowie „Jertz herunterladen“ starten.
Das steht drin im Facebook-Download
Im Downloadpaket sind alle Daten im Webseitenformat gespeichert. Per Doppelklick auf „index.html“ öffnen Sie die Übersicht im Browser. Sie können aber auch direkt in den Ordnern „html“, „photos“ oder „videos“ stöbern und nachschauen, was Sie vor Jahren bei Facebook von sich gegeben und veröffentlicht haben.
Im Ordner „html“ finden Sie zum Beispiel in der Datei „messages.html“ alle jemals geschriebenen Facebook-Beiträge, unter „friends.html“ die Liste aller Freunde oder in der Datei „events.html“ alle Veranstaltungen, denen Sie zugesagt haben.
Besitzer eines iPads können sich die Suche nach einem digitalen Bilderrahmen sparen. Denn das iPad ist bereits von Hause aus mit einer pfiffigen Bilderrahmen-Funktion ausgestattet. Allerdings fragen sich viele iPad-Besitzer, wo die Bilderrahmenfunktion eingeschaltet wird. Eine Bilderrahmen-App gibt’s ja nicht.
Es ist ganz einfach: Die Funktion „Bilderrahmen“ können Sie direkt im Einschalt-Bildschirm (Lock-Screen) aktivieren. Wenn Sie das iPad einschalten, finden Sie rechts neben dem „Entriegeln“-Schieberegler ein kleines Icon mit einer Blume. Wenn Sie darauf tippen, schalten Sie das iPad in den Bilderrahmen-Modus. Es erscheinen sofort die ersten Fotos. Welche Bilder in welchem Rhytmus gewechselt werden, entscheiden Sie unter „Einstellungen | Bilderrahmen“.
Übrigens: Einen besseren digitalen Bilderrahmen als das iPad werden Sie nicht finden. Es gibt keinen digitalen Rahmen, der eine so hohe Auflösung, Farbbrillanz und Akkuleistung aufweisen kann wie das iPad. Fehlt nur noch der richtige Halterungen, um das iPad an die Wand zu hängen. Wer noch keine iPad-Wandhalterung hat, wird sicherlich hier fündig:
IPhone-Fotos per E-Mail versenden? Kein Problem. Sie müssen nur in der Foto-App das Foto auswählen, auf den Button unten links und auf „Per E-Mail senden“ tippen. Eine praktische Sache. Allerdings reduziert das iPhone das Foto automatisch auf 600×800 Pixel. Mit einem Trick können Sie es auch in voller Auflösung versenden.
Damit per Mail verschickte Fotos nicht automatisch verkleinert, sondern in voller Größe verschickt werden, gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Öffnen Sie wie gewohnt die Foto-App, und wählen Sie das gewünschte Bild aus.
2. Dann tippen Sie aufs Bild und lassen den Finger für etwa drei Sekunden auf dem Display.
3. Über dem Bild erscheint der Befehl „Kopieren“. Darauf tippen, damit das Foto in die Zwischenablage kopiert wird.
4. Jetzt eine neue E-Mail verfassen. Aufs Feld für den Mailtext tippen und den Finger wieder drei Sekunden auf dem Display lassen. Den Finger loslassen und auf „Einsetzen“ tippen. Damit wird das Foto in voller Größe und Auflösung als E-Mail-Anhang angefügt.
Beim Surfen im Web stößt man häufig auf schicke Fotos. Sei es auf ganz normalen Webseiten oder Fotoportalen wie Flickr. Was viele nicht wissen: Wer möchte, kann jedes beliebige Foto einer Webseite speichern und im Foto-Ordner des iPads ablegen.
Um Fotos einer Webseite im Foto-Ordner zu sichern, gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Rufen Sie im Safari-Browser zunächst die gewünschte Webseite auf, die das Foto zeigt. Bei Foto-Communities wie Flickr sollten Sie stets die Detailanzeige wählen, um das Foto in möglichst bester Qualität zu sichern.
2. Tippen Sie aufs Bild und – ganz wichtig – bleiben Sie mit dem Finger etwa eine Sekunde auf dem Display.
3. Jetzt erscheint ein Untermenü. Wählen Sie hier den Befehl „Bild sichern“.
Das Webfoto landet daraufhin im Fotoordner des iPads. Sie finden es in der Foto-App im Album „Gesicherte Fotos“. Über die Foto-App können Sie sofort darauf zugreifen und das neue Foto zum Beispiel als als Hintergrundbild einrichten oder per E-Mail verschicken.
Aber aufgepasst: Bilder aus dem Web sind nur für den privaten Gebrauch, etwa als Hintergrundfoto des privaten iPads. Verwenden Sie das kopierte Foto keinesfalls zu kommerziellen Zwecken – sonst drohen kostspielige Abmahnungen seitens der Urheber.
Dank Digitalkamera und Handy schlummern auf der Festplatte schnell 1.000, 10.000 oder 100.000 Fotos. Hier auf Anhieb den schönen Sonnenuntergang aus den letzten drei Kanada-Urlauben zu finden, ist fast schon Glücksache. Gut, dass es Programme gibt, die Bilder nach Aussehen sortieren – und zum Beispiel alle Sonnenuntergänge, Porträts oder Architekturfotos zeigt. Ganz ohne Vorarbeit.
Ein sehr gutes Fotoprogramm, das Bilder nach Aussehen sortieren kann, ist das Gratistool „ImageSorter“. Das Sortierprogramm scannt alle Bilder der Festplatte und sortiert sie inhaltsbezogen. Im Suchfenster sind die Fotos dann zum Beispiel nach Optik oder Farbe gelistet.
Ebenfalls empfehlenswert: die Freeware Photology. Auch hier wird die komplette Fotosammlung nach durchforstet und automatisch in vordefinierte Kategorien wie „Sonnenuntergänge“, „Porträts“ oder „Pflanzen“ einsortiert.
Das Urheberrecht gilt auch für Fotos, Produktabbildungen, Grafiken und Illustrationen. Firmenlogos, Piktogramme oder Grafiken wie die Olympischen Ringe sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit Genehmigung der Rechteinhaber auf der eigenen Homepage veröffentlicht werden.
Kritisch kann es auch bei eigenen Fotos werden. Wer Fotos von Personen auf seiner Webseite veröffentlichen möchte, muss das Kunsturhebergesetz (KUG) beachten. Es legt fest, dass „Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden“ dürfen. Lediglich Fotos von Personen der Zeitgeschichte dürfen ohne ihre Zustimmung verbreitet werden. Allerdings wird der Begriff „Personen der Zeitgeschichte“ von den Gerichten unterschiedlich ausgelegt. Im Zweifelsfall sollten Sie von abgelichteten Personen daher ein Einverständnis einholen, bevor Sie das Bild auf der Homepage veröffentlichen.
Eine Ausnahme bilden nur Fotos, auf denen Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Ãrtlichkeiten erscheinen sowie Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Veranstaltungen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben. Das gilt beispielsweise für Fotos von Karnevalsumzügen oder Touristenfotos am Brandenburger Tor. Wichtig dabei: Der Schwerpunkt des Bildes muss auf die Touristenattraktion oder das Geschehen liegen und nicht auf die teilnehmenden Personen.
Aufgepasst bei Stadtplänen
Auch Stadtpläne unterliegen dem Urheberrecht. Falls Sie in ihre Webseite einen Anfahrtsplan integrieren möchten, verwenden Sie keinesfalls eine Kopie oder einen Ausschnitt eines Stadtplans. Eine gute Alternative ist das Einbinden einer Google Map in die Webseite. Wie das geht, erfahren Sie auf der Webseite www.google.de/apis/maps, zurzeit leider nur in englischer Sprache.
Auch bei Fotos von Gebäuden gibt es Grenzen. Nach der sogenannten Panoramafreiheit ist es nur gestattet Fotos von urheberrechtlich geschützten Gegenständen wie Kunstobjekte oder Gebäude zu veröffentlichen, wenn diese von öffentlichen Verkehrswegen aufgenommen wurden. Der Aufnahmestandpunkt muss allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Fotos aus dem Hubschrauber, von einer Leiter oder einem gegenüberliegenden Gebäude aus gehören nicht dazu.
Bei Innenaufnahmen oder Fotos, die von einem Privatgrundstück aus gemacht wurden, können Sie sich nicht auf die Panoramafreiheit berufen. Diese Fotos dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers oder des Rechteinhabers veröffentlicht werden.
Panoramafreiheit im Detail
Ausführliche Informationen zur Panoramafreiheit und kniffeligen Einzelfällen wie Bildtafeln oder militärischen Anlagen finden Sie im Wikipedia-Artikel de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit.
Kostenlose Fotos für die Homepage
Falls Sie Ihre Homepage mit Bildern aufwerten möchten, aber gerade keine eigenen Fotos parat haben, können Sie auf Bildersammlungen mit kostenlos erhältlichen und frei verfügbaren Fotos zurückgreifen. Sofern Ihre Homepage keine kommerziellen Zwecke verfolgt, können Sie die Fotos der folgenden Anbieter frei verwenden:
Eine Suchmaschine für freie Bilder finden Sie auf der Webseite www.yotophoto.com.
Und was ist mit Videos?
Wie Fotos können auch Videos dem Urheberrecht unterliegen. Geschützte Inhalte sind beispielsweise Filme, TV-Shows, Musikvideos, Mitschnitte von Konzerten, Filmtrailer und Werbung.
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