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  • Tschüss WLAN-Wüste Deutschland! Die Störerhaftung ist endlich weg.

    Freies WLAN in Restaurants, Cafe´s und Shopping Malls ist in Deutschland bisher kaum verfügbar gewesen. Grund dafür ist unter anderem auch das Urheberrecht. Dort wo Gratis-WLAN angeboten wurde, sind Passwörter erforderlich gewesen und Nutzerdaten wurden gespeichert. Damit wollte man Urheberrechtsverletzungen vorbeugen und die unerlaubte Verbreitung per Filesharing am Hotspot verhindern. Bei Verstößen wurde dann der Restaurant-Betreiber abgemahnt und abkassiert. Diese sogenannte Störerhaftung ist am 13. Oktober 2017 abgeschafft worden.

    Betreiber haftet nicht mehr für Nutzer

    Ab sofort ist der Anbieter eines offenen WLAN-Netzwerkes nicht mehr dafür verantwortlich, was ein Nutzer in seinem Funknetzwerk treibt. Kostenpflichtige Abmahnungen (für Betreiber) sind damit hoffentlich vom Tisch.

    Zusätzlich darf der Betreiber eines WLANs auch behördlich nicht mehr verpflichtet werden, User zu registrieren oder die Eingabe eines Passwortes zu verlangen. Auch Vorschaltseiten oder Verschlüsselungen sind nicht notwendig. Dies kann aber auf freiwilliger Basis weiterhin praktiziert werden, wenn der Betreiber es für sinnvoll erachtet, um sein WLAN-Angebot nur für Mitarbeiter und/oder Gäste zugänglich zu machen.

    Rechteinhaber sind aber nicht ganz schutzlos

    Allerdings hat der Gesetzgeber auch ein Zugeständnis an die Rechteinhaber gemacht. Bei Verstößen, die sich wiederholen könnten, muss der Betreiber die betreffende URL sperren. Dies ist bei den meisten Routern kaum ein Problem. Dazu ist natürlich eine offizielle Anordnung notwendig, die der Rechteinhaber beantragen muss. Die Kosten für diese Anordnung muss er aber selbst tragen. Das dürfte der Musik-und Filmindustrie wohl sauer aufstoßen.

    Netzsperre muss zumutbar sein

    Eine Netzsperre darf nur die letzte Möglichkeit sein, wenn der eigentliche Täter oder ein Hoster von geschützten Inhalten nicht ermittelt werden kann. Sie muss dann im konkreten Einzelfall zumutbar und verhältnismäßig sein, damit Netzsperren nicht zu einem Overblocking führen.

    Wer befürchtet, dass in seinem Lieblings-Cafe zu viele Webseiten gesperrt wurden, der kann ja immer noch einen VPN-Server nutzen. Die sind ja (noch) nicht verboten. Oder man verwendet direkt einen Webbrowser mit eingebautem VPN-Client, wie beispielsweise den Opera.

    Private WLAN-Anbieter

    Auch private, nicht gewerbliche Anbieter von offenen WLAN-Netzwerken haben hierbei gute Karten. Dies ist aber kein Freibrief für Otto Normalverbraucher und sein privates Umfeld, rechtswidrige Download-Partys zu veranstalten. Hier werden die Gerichte auch zukünftig etwas genauer hinschauen, wer welche Daten heruntergeladen oder angeboten hat.

  • Wifi-Spot: Unitymedia und ihre WLAN-Sicherheitslücke sind immer noch aktuell

    Ein Sprichwort besagt: „Gegensätze ziehen sich an.“ Das scheint wohl auch Unitymedia und deren WLAN-Sicherheit zu betreffen. Bereits Anfang des Jahres 2016 warnte das Unternehmen davor, die Standard-Passwörter, die auf der Rückseite des Routers mit einem Aufkleber angebracht sind, weiterhin zu benutzen. Sie sollten sobald als möglich gegen ein eigenes Passwort ersetzt werden. Nun gibt es offenbar nach dem Start von WifiSpot wieder (oder immer noch) ein Sicherheitsproblem. Bei einigen Nutzern, deren WLAN-Router für das freie WLAN-Netz freigeschaltet wurden, sind die Standard-Passwörter geknackt worden.

    Über diese Sicherheitslücke, die Unitymedia seit Bekanntwerden immer noch nicht geschlossen hat, gewährt den Zugriff über das Netzwerk auf die Daten des oder der angeschlossenen Computer.

    Sie ist außerdem so eklatant groß, dass es keine hochspezialisierten Hacker braucht, um einen Angriff auf einen WLAN-Router durchzuführen. Mit den richtigen Suchbegriffen findet jedes Kind im Google Play Store die passende Router-Keygen-App zum Auslesen des Standard-Passwortes.

    Unitymedia hat auf dieses Problem (wie auch im Januar) lediglich mit dem Rat reagiert, dass die Kunden ihr Standard-Passwort gegen ein Eigenes ersetzen sollen.

    Zusätzlich hat das Unternehmen (Vorsicht, Ironie!) sogar noch eine Info-Seite (FAQ) geschaltet, wie man bei den Geräten das Passwort ändert. Es betrifft nämlich nicht nur ein Gerät sondern gleich sechs Modelle:

    1. Ubee Modem
    2. Fritz!Box 6360
    3. Fritz!Box 6490
    4. Technicolor Modem TC7200
    5. Horizon Box
    6. Connect Box

    Tipp:

    In diesem Artikel erfährst du, wie einfach man sichere Passwörter erstellt, die man sich sogar gut merken kann.