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  • IKEA rudert beim Rückgaberecht wieder zurück

    Vor vier Jahren weitete der weltgrößte Möbelhersteller sein Rückgaberecht erheblich aus. IKEA verkündete, dass jeder Kunde seine Möbel lebenslang wieder zurückgeben könne. Dieses lebenslange Rückgaberecht galt sogar für gebrauchte Möbel. Damit wird bald Schluss sein.

    Bereits nach zwei Jahren machte IKEA aus dem lebenslangen, ein einjähriges Rückgaberecht. Dass diese Großzügigkeit nicht lange aufrecht zu erhalten war, überrascht wohl niemanden so richtig.

    Am 1. September 2018, tritt eine weitere Einschränkung des Rückgaberechts in Kraft. Dann werden nur noch unbenutzte Möbel zurückgenommen, die Rückgabe von Gebrauchten werden dann nicht mehr akzeptiert.

    Als Grund für die erneute Änderung muss der Umweltschutz sowie die Schonung von Ressourcen herhalten. Man wolle sicherstellen, dass nur kurz genutzte Möbel nicht auf dem Müll landen.

    Ob man das glauben soll, muss jeder für sich selbst entscheiden. Allerdings scheint IKEA hier die Rechnung ohne den Kunden gemacht zu haben. Man hat offensichtlich nicht daran geglaubt, dass sperrige Möbel von den Kunden tatsächlich zurückgebracht werden.

    Nach Aussage des Deutschland-Chefs beobachte man jedes Jahr, dass immer die gleichen Kunden kurz vor Ablauf der Umtauschfrist den Kaufpreis zurückverlangten. Er vermutet, dass Vermieter ihre möblierten Wohnungen auf diese Weise wieder aufwerten wollten.

    Aber das hat ja nun bald ein Ende. Außer für Matratzen, die können weiterhin binnen eines Jahres zurückgegeben werden, auch wenn sie benutzt wurden.

  • Liefertermin „Bald verfügbar“ ist nicht zulässig

    Der Elektronik-Markt ist hart umkämpft. Neue Geräte, die bald auf den Markt kommen werden, kann man online teilweise schon weit vorher bestellen. Der genaue Liefertermin wird dabei aber nicht genannt. Meist heißt es dann nur so oder ähnlich: Das Gerät ist noch nicht verfügbar. Sichern Sie sich diesen Artikel schon jetzt. Gegen solche ungenauen Formulierungen haben nordrhein-westfälische Verbraucherschützer beim Oberlandesgericht in München geklagt.

    Und sie haben gegen MediaMarkt gewonnen. Die Richter folgten der Argumentation der Verbraucherzentrale NRW, dass eine unbestimmte Lieferangabe bei Onlinebestellungen gegen die Informationspflicht des Verkäufers verstößt und somit unzulässig ist. Beim Klick auf den Kaufen-Button muss der Kunde erfahren, bis zu welchem Zeitpunkt mit der Lieferung spätestens gerechnet werden kann.

    Ein ungenauer Lieferzeitpunkt, mit Wartezeiten von mehreren Tagen, Wochen oder Monaten reicht nicht aus.

    Präzendenzfall?

    Da nicht nur MediaMarkt mit dieser Art von Lieferzeitangeben arbeitet, könnte die Entscheidung des OLG München einen Präzendenzfall geschaffen haben.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, auch wenn eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zugelassen wurde. MediaMarkt kann noch Beschwerde einlegen. Ob das aber noch passiert, wurde noch nicht bekannt gegeben.

  • WhatsApp: Frist für nachträgliches Löschen wird ausgeweitet

    Ende Oktober 2017 berichteten wir über das nachträgliche Löschen von WhatsApp-Nachrichten durch den Absender. Hierfür stand eine recht kurze Zeitspanne (ca. 7 Minuten) zur Verfügung die nun erheblich verlängert wird.

    Ab sofort können sich die Nutzer bis zu 4096 Sekunden (= 68 Min. 16 Sek.) für die Löschung Zeit lassen. Allerdings gilt das bisher nur für die Besitzer von Android-Geräten auf denen die WhatsApp-Betaversion 2.18.69 installiert ist.

    iPhone-Enthusiasten werden wohl mindestens bis zum offiziellen WhatsApp-Update warten müssen, bis auch sie die verlängerte Löschfrist nutzen können.

    Vermutlich wird der Veröffentlichungstermin Anfang Mai 2018 stattfinden.

    Bis dahin könnte die Löschfrist mit dieser Anleitung noch ausgeweitet werden.

  • Project Gutenberg sperrt deutsche User aus

    Das amerikanische Project Gutenberg digitalisiert Bücher deren Urheberrecht abgelaufen sind. Diese können dann über die Webseite www.gutenberg.org als E-Books heruntergeladen werden. Da in den USA andere Urheberfristen als in Deutschland gelten, hat nun ein Gericht in Frankfurt erreicht, dass deutsche Nutzer blockiert werden müssen.

    In den Vereinigten Staaten gilt ein 95-jähriges Urheberrecht ab Datum der Veröffentlichung. In Deutschland läuft das Urheberrecht aber erst frühestens 70 Jahre nach dem Tod des Schriftstellers aus.

    Im vorliegenden Streitfall handelt es sich um insgesamt 18 Bücher der deutschen Schriftsteller Heinrich und Thomas Mann, sowie Alfred Döblin. Sie wurden zwischen 1900 und 1920 veröffentlicht. Daraus ergibt sich, bei Heinrich Mann der 1950 starb, ein Urheberrecht bis zum Jahr 2020 besteht.

    Also entschieden die Betreiber des Project Gutenberg, die betreffenden Titel nicht von der Webseite zu entfernen, sondern die deutschen User per Geo-Blocking komplett auszusperren. Dies wurde in einer Stellungnahme des Betreibers am 04. März 2018 angekündigt.

    Alle weiteren Einzelheiten, sowie das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main können hier ebenfalls nachgelesen werden.

    Dass Geo- oder DNS-Blocking nicht unüberwindbar ist, zeigen die vielen Anbieter von Anonymisierungssoftware, VPN-Clients und Proxy-Server.

  • WhatsApp: Chat-Nachrichten auch nach der 7-Minuten-Frist für alle löschen

    Seit ein paar Tagen wird bei WhatsApp die Löschfunktion per Update an alle Nutzer verteilt und sollte nun bei jedem angekommen sein. Auch wir haben bereits darüber berichtet. Mit dieser Löschfunktion kann man bis zu sieben Minuten nach dem Versenden die Nachricht noch löschen. Ein kleiner Fehler in der Programmierung ermöglicht jedoch die Löschung bis zu sieben Tage nach dem Versand.

    Und so funktioniert´s:

    Die eigentliche 7-Minuten-Frist ist an die Systemzeit des Ursprungs-Gerätes gebunden. Ändert man die Systemzeit, dann ist die Löschung auch nach dieser kurzen Frist noch möglich.

    Flugmodus einschalten

    Merke dir das Datum und die Uhrzeit der zu löschenden Nachricht (siehe Zeitstempel) und aktiviere den Flugmodus. Dann beendest du WhatsApp komplett. Mit einem längeren Druck auf den Home-Button überprüfst du, ob die Messenger-App noch im Hintergrund aktiv ist.

    Systemzeit ändern

    Danach änderst du in den Einstellungen deines Smartphones das Datum und die Uhrzeit so, dass sie in das siebenminütige Zeitfenster der Nachricht passt.

    Anschließend (noch im Flugmodus) startest du WhatsApp und löschst die betreffende Chat-Nachricht.

    Internetverbindung wiederherstellen

    Schaltest du jetzt das Internet wieder ein, dann wird die Nachricht bei dem Empfänger oder der Gruppe gelöscht.

    Abschließend kann die aktuelle Uhrzeit auf deinem Gerät wieder eingestellt werden. Mal sehen, wie lange dieser Bug nach zukünftigen Updates noch bestehen bleibt.

    Der Trick funktioniert bei Android und iOS gleichermaßen.

  • Seit 01. Oktober 2016: Der neue Medikamentenplan für Patienten

    Seit drei Wochen ist der neue Medikationsplan Pflicht. Viele Patienten, die täglich mehrere Medikamente nehmen (müssen), haben bereits einen Medikamentenplan ihres Arztes oder des Apothekers erhalten. Gerade für chronisch erkrankte Menschen ist es sehr wichtig, einen solchen Medikationsplan zu besitzen, da die Wirkung mancher Medikamente sich gegenseitig aufheben oder auch verstärken kann. Das führt unter Umständen zu zusätzlichen Gesundheitsproblemen oder unerwünschten Nebenwirkungen. Was ist also neu am „neuen Medikationsplan“?

    Die bisherigen Pläne, die von Apothekern und Ärzten ausgegeben wurden, waren nicht standardisiert. Durch den unterschiedlichen Aufbau und Inhalt der Formulare war eine ausreichende Informationslage des Arztes nicht immer gegeben, was gelegentlich zu Missverständnissen führen konnte.

    Wo ist der neue Plan erhältlich?

    Mit dem neuen, einheitlichen Plan, sollen Missverständnisse nicht mehr vorkommen. Der ausstellende Arzt (Hausarzt oder Facharzt), ist zudem für die Aktualisierung und den Ausdruck verantwortlich. Jeder Patient ist aber selbst dafür verantwortlich, den Pillenplan beim Arzt anzufordern. Er darf ihn nicht verweigern, auch wenn es ein Mehr an administrativer Arbeit bedeutet.

    Was wird im Medikationsplan erfasst?

    Bei jedem Arztbesuch, bei dem dir ein weiteres Medikament verschrieben wird, legst du diesen Medikationsplan vor und der behandelnde Arzt fügt über den aufgedruckten Barcode sein verordnetes Medikament hinzu, sofern ein Scanner vorhanden ist. Eine handschriftliche Eintragung ist ebenfalls möglich.

    Gleiches gilt beim Kauf von rezeptfreien Medikamenten in der Apotheke, wie zum Beispiel Schmerztabletten oder frei verkäufliche Beruhigungsmittel. Dabei ist zu beachten, dass nur Medikamente erfasst werden sollten, die langfristig (länger als 28 Tage) eingenommen werden. Ist kein Scanner vorhanden, müssen die Medikamente durch den Arzt, der den Plan ursprünglich erstellt hat, aktualisiert werden.

    Der Plan muss unter anderem folgende Angaben enthalten:

    • Name und Geburtsdatum des Patienten
    • Kontaktdaten des ausstellenden Arztes
    • Datum des Ausdrucks
    • Handelsname der Medikamente
    • Wirkstoff und Wirkstärke
    • Die Darreichungsform
    • Einnahmeverordnung
    • Einnahmemenge
    • Grund der Medikation (ggf. weitere Hinweise)

    Auch regelmäßig genutzte Medizinprodukte, wie Insulin-Pens, gehören in die Liste.

    Immer auf dem aktuellen Stand halten

    Wie oben schon erwähnt, sollte jeder Patient der drei und mehr verschreibungspflichtige (systemisch wirkende) Medikamente nehmen muss, diesen Medikationsplan abfordern und mit sich führen. Kommen Arzneien hinzu oder fällt eines weg, ist der Plan bei dem Arzt-/Apothekenbesuch vorzulegen, damit er immer auf dem aktuellen Stand ist.

    Das dient nur deiner eigenen Sicherheit. Gerade wenn mal eine Pillenpackung beschädigt ist oder ganz fehlt, kannst du im Plan nachlesen, wieviel und wann du vom betreffenden Medikament etwas einnehmen musst.

    Übergangsfrist

    Wenn du in der nächsten Zeit diese Pillenplan bei deinem Doc abforderst, dann achte darauf, dass es schon die neue Version ist. Denn es gibt noch eine Übergangsfrist für die alten Pläne, die erst am 31. März 2017 endet. Ab 2018 soll der neue Medikamentenplan dann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte deiner Krankenkasse gespeichert werden können.

    Fazit:

    Bisher war man auf sich allein gestellt, diese Informationen zusammenzutragen. Diese Erfahrung musste meine Frau (chronische Schmerzpatientin) auch machen. Nach erheblichen Wechselwirkungen der Medikamente, sie nimmt täglich mehr als neun unterschiedliche Medikamente ein, fertigten wir eine eigene Liste inklusive aller Informationen nach obigem Vorbild an.  Zusätzlich listeten wir auch die Bedarfsmedikamente auf und kamen somit auf eine vier Seiten lange Dokumentation, für die wir bei den Ärzten viel Lob erhielten.

    Die verpflichtende Einführung des bundeseinheitlichen Medikationsplans ist ein wichtiger Schritt in Richtung Medikamentensicherheit, auf das jeder in Frage kommender Patient Wert legen sollte!

    Mehr Informationen zu diesem Thema findest du auf den Webseiten der Verbraucherberatung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

  • Versehentlich abgegebene Gebote bei Ebay wieder zurücknehmen

    Auf der Auktionsplattform Ebay sollte man sich schon sicher sein dass man den Artikel haben will, wenn man ein Gebot abgibt. Bieten und nicht kaufen hat leider eine lange Tradition. Diese „Spaßbieter“ werden mittlerweile von vielen Verkäufern rechtlich verfolgt. Da ein Gebot aber ein bindener Kaufvertrag ist, muß es schon wichtige Gründe geben, um ein Gebot erfolgreich zurück zu nehmen. Natürlich gibt es diese Funktion auch bei Ebay, die aber nicht auf den ersten Blick zu finden ist.

    Versteckte Rücknahme-Funktion

    Möchten Sie Ihr Gebot oder einen Preisvorschlag zurücknehmen, muss einer der folgenden Gründe vorliegen:

    • Falscher Gebotsbetrag eingegeben (z. B. 1330 statt 13,30 Euro)
    • Der Verkäufer hat die Beschreibung des Artikels geändert
    • Kontakt mit Verkäufe konnte nicht hergestellt werden

    Liegt einer dieser Gründe vor, rufen Sie Ebay auf und melden Sie sich mit Ihren Login-Daten an.  Danach geben Sie folgende URL in die Adresszeile Ihres Browsers ein und starten diese mit [Enter]:

    http://ebay.eu/1lSvDWS

    Geben Sie in das erste Eingabefeld die Artikelnummer der betreffenden Auktion ein. Die Artikelnummer finden Sie oben rechts in der Artikelbeschreibung. Danach wählen Sie über das Aufklappmenü Ihre Begründung der Rücknahme den passenden Grund aus. Abschließend klicken Sie zur Streichung des Gebots auf die Schaltfläche Gebot zurücknehmen.

    ebay-gebot-streichen-widerrufen-zuruecknehmen-erfolgreich

    Vorsicht bei Sofortkauf!

    Bei einem Sofortkauf eines privaten Verkäufers ist eine Rücknahme des Gebots nicht möglich, nur bei den gewerblichen Verkäufern haben Sie ein 14-tägiges Rückgaberecht. Auf jeden Fall sollte man vor der Abgabe eines Gebotes oder Preisvorschlags die Widerrufs- und Rückgabebelehrungen aufmerksam lesen.

    Fristen beachten!

    Bei der Rücknahme eines Gebotes ist auch noch eine 12-Stunden-Frist zu beachten. Liegt das Angebotsende mehr als 12 Stunden in der Zukunft, werden alle von Ihnen abgebenen Gebote entfernt. Läuft die Auktion aber innerhalb der nächsten 12 Stunden aus, wird nur das letzte Gebot gelöscht. Die Löschung kann dann aber nur innerhalb von 60 Minuten nach Gebotsabgabe erfolgen. Alle älteren Gebote bleiben aber bestehen.

    Auch eine Möglichkeit: Gebotsstreichung durch Verkäufer

    Trifft keine der oben genannten Gründe zu, dann können Sie den Verkäufer kontaktieren, ihn bitten das Gebot zu streichen oder den Kauf rückgängig zu machen und die Transaktion zu stornieren.

    Probleme klären

    Generell gilt bei Ebaykäufen: Gibt es Probleme mit dem Artikel – egal ob vor oder nach einem Kauf – kontaktieren Sie den Verkäufer und versuchen Sie sich mit dem Verkäufer zu einigen. Die meisten lassen mit sich reden, bevor schlechte Bewertungen abgegeben werden. Klappt das alles nicht, sollte die Ebay-Schiedsstelle eingeschaltet  und rechtliche Schritte geprüft werden.

  • Microsoft Excel: Überfällige Termine optisch hervorheben

    Kontrollieren Sie Ihre Bestell- und Liefertermine auch mit Excel? Je nach dem wie viele Bestellungen getätigt werden, ist der tägliche Abgleich der Liefertermine langwierig. Jeder abgelaufene Liefertermin muss aus dieser Liste herausgesucht werden. Mit einer bei Excel enthaltenen Funktion und einer kleinen Formel lassen sich abgelaufene Liefertermine ganz einfach optisch hervorheben.

    Um die Verspätungen hervorzuheben, müssen in der Liste zwei Datumseingaben vorhanden sein (z. B. zugesagter Liefertermin und tatsächlicher Liefertermin), da die Formel die zwei Datumsangaben miteinander vergleicht.

    Und so funktioniert´s:

    1. Starten Sie Excel, und rufen die entsprechende Tabelle auf.

    2. Markieren Sie den ganzen Bereich der Liste, jedoch ohne die Überschrift.

    bild-1-excel-microsoft-office-formel-markierung-liste-datum-verspätung-hervorheben-optisch-farblich-bedingte-formatierung

    3. Anschließend klicken Sie im Menüband auf die Schaltfläche „Bedingte Formatierung“ und wählen im Kontextmenü die Option „Neue Regel“.

    bild-2-bedingte-formatierung-excel-neue-regel-kontext-menü-starten-tabelle-liste-datum-verzug-liefertermin

    4. Im Dialogfenster „Neue Formatierungsregel“ wählen Sie den untersten Regeltyp, „Formel zur Ermittlung der zu formatierenden Zellen verwenden“. Geben Sie in das Formelfeld unter „Regelbeschreibung bearbeiten:“ die Formel

    =$D2>$E2

    ein, und klicken Sie auf die Schaltfläche „Formatieren“.

    bild-3-neue-formatierungsregel-anlegen-ermittlung-format-formatierung-festlegen-excel-office-microsoft-datum-zelle-markierung

    5. Im nächsten Dialogfenster legen Sie auf der Registerkarte „Ausfüllen“ die Farbe der Zellen mit der Lieferverzögerung fest. Bestätigen Sie die Auswahl mit „OK“ und schließen das vorige Dialogfenster ebenfalls mit „OK“.

    bild-4-zelle-formatieren-ausfüllen-register-karte-wählen-festlegen-farbe-bestätigen-ok-vorschau-beispiel

    Das Ergebnis wird direkt in der aktiven Tabelle angezeigt.

    bild-5-ergebnis-farblich-markiert-hervorgehoben-lieferverzögerung-zeile-zelle-farbe-auf-einen-blick

    6. Möchten Sie nicht direkt am ersten Tag der Verspätung den Lieferverzug angezeigt bekommen, verwenden Sie diese modifizierte Formel:

    =($E2-$D2)>4

    Mit dieser abgewandelten Formel werden die Verspätungen erst nach vier Tagen angezeigt.

    bild-6-mehrtägig-verzögerung-anzeigen-modifiziert-formel-abgewandelt-lieferzeitraum

    Diese Formatierung kann gewählt werden, wenn beispielsweise anstatt eines Fixtermins ein Lieferzeitraum vereinbart wurde. Der Wert „>4“ kann individuell an Ihre Tabelle angepasst werden.

    Die hier in den Formeln verwendeten Werte „$E2“ und „$D2“ sind nur beispielhafter Natur und sollte Ihren Tabellenwerten angepasst werden.

  • Führerscheine und die neue Gültigkeit – Das sollten Sie wissen

    Mit der jüngsten Fahrerlaubnisverordnung aus Juli 2012 hat es eine wichtige Neuerung gegeben – der Führerschein ist nicht mehr lebenslang gültig. Viele Autofahrer haben heute noch den rosa oder grauen Lappen, den sie „damals“ bekommen haben, als sie den Führerschein als junge Erwachsene gemacht haben. Alleine die Fotos von damals haben keinerlei Ähnlichkeit mehr zu dem, was aus den damaligen jungen Fahrern geworden ist. Wie Sie mit der veränderten Gültigkeit umgehen können, zeigt dieser Ratgeber.

    Führerscheine ab 19. Januar 2013

    Ab diesem Stichtag werden Führerscheine, die danach ausgestellt wurden, nur noch für 15 Jahre gültig sein. Dadurch lassen sich die Fotos leichter aktualisieren, denn was bringt ein Foto eines jungen Erwachsenen, wenn der Autofahrer inzwischen kurz vor der Rente steht? Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind noch für 20 weitere Jahre gültig. Das bedeutet, sie müssen bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht sein.

    Unser Tipp: vorher erneuern lassen

    Führerscheine werden künftig wie der Personalausweis oder der Reisepass laufend erneuert werden, denn auch sie sind Ausweisdokumente und sollten aktuell gehalten werden. Größere Veränderungen bringt die Neuregelung allerdings nicht mit sich. Als Tipp für Autofahrer, die ohnehin einen neuen Führerschein aufgrund des Fotos haben möchten, bleibt zu sagen, dass sie die Änderung vor dem 19. Januar 2013 vornehmen lassen sollten. Die neue Scheckkarte wird dadurch für 20 statt 15 Jahre gültig bleiben – wenn Sie allerdings ohnehin bald nicht mehr fahren möchten, brauchen Sie sich auch um nichts zu kümmern, denn bis 2033 vergehen noch viele Jahre.

  • Der Schutzmechanismus von PayPal für Käufer und Verkäufer

    Mit PayPal den Einkauf bei Ebay bezahlen ist schon eine gute Sache. Auch für den Verkäufer ist diese Bezahlmethode trotz der Gebührenordnung vorteilhaft. Direkt nach der Auktion ist das Geld da und der Artikel kann noch am gleichen Tag versendet werden. So profitieren beide Vertragsparteien. Was aber ist zu tun, wenn der Artikel beim Käufer nicht ankommt, oder der Käufer nach Erhalt der Ware eine Rücklastschrift oder eine Kreditkartenrückbuchung veranlasst? Hier hilft der Käuferschutz von PayPal weiter und übernimmt die Konfliktlösung.

    Gekapertes PayPal-Konto? Kein Problem!

    Der PayPal-Schutz tritt sogar dann in Kraft, wenn ein PayPal-Konto gekapert wurde und damit unrechtmäßig Waren gekauft wurden. Das gilt für Käufe bei Ebay und für die anderen Online-Shops, die PayPal als Zahlungsmethode akzeptieren.

    Ausschlusskriterien

    Natürlich hat der PayPal-Schutz auch Grenzen. Immaterielle Güter, wie beispielsweise Softwarelizenzen, eBooks, Dienstleistungen und Geschenkgutscheine, sowie nicht versandfähige Güter wie Autos, Boote und Flugzeuge fallen nicht unter den PayPal-Schutz.

    Voraussetzung: Kommunikation mit dem Geschäftspartner

    Egal aus welchem Grund, ob Käufer oder Verkäufer, über den Button „Konfliktlösungen“ bei Ihrem PayPal-Konto gelangen Sie zur Abwicklung des Problemfalls.

    Voraussetzung für eine eventuelle Kaufpreiserstattung ist, dass der Verkäufer innerhalb von 45 Tagen nach Kaufdatum kontaktiert wird. Das geschieht im nächsten Fenster. Klicken Sie auf „Problem melden“. Sind noch offene Fälle vorhanden, werden sie unten im Bereich „PayPal-Fälle“ und „eBay-Fälle“ angezeigt.

    Problemfall eröffnen

    Im nun folgenden Fenster wählen Sie, je nach Problem, die entsprechende Option „Käuferschutz“ oder „Fremder Kontozugriff“ aus. Mit dem Button „Weiter“ wechseln Sie zum nächsten Bearbeitungsschritt.

    Geben Sie im nächsten Schritt den PayPal-Transaktionscode ein, oder suchen ihn über die entsprechende Schaltfläche. Anschließend klicken Sie auf „Weiter“.

    Im folgenden Fenster finden Sie unter „Transaktionsinformationen“ die Einzelheiten zu Ihrem Kauf per PayPal. Wählen Sie darunter eine der Optionen aus, die den Grund des Konfliktes am besten beschreiben. Mit „Weiter“ bestätigen Sie die Eingaben.

    Der nächste Schritt erfordert die Kategorisierung des gekauften Artikels, den Sie hier über das Drop-Down-Menü festlegen können. Optional können Sie im Textfeld darunter dem Verkäufer noch eine Information zukommen lassen. Mit „Weiter“ schließen Sie die Eröffnung des Konfliktfalles ab.

    Fristen für Käufer und Verkäufer

    Ab sofort läuft die 20-Tage-Frist, nach der, sollte es zu keiner Einigung mit dem Verkäufer kommen, der Antrag auf Käuferschutz gestellt werden kann. Der Termin, der in der abschließenden Meldung genannt wird, müssen Sie sich gut merken und auf Wiedervorlage legen. Mit dem Ablauf des Termins wird der Problemfall automatisch als erledigt geschlossen.

    Zugegeben, die 20-Tages-Frist ist sehr lang. Geben Sie dem Verkäufer aber trotzdem eine Woche Zeit zum Antworten. Sollte er sich innerhalb dieser Frist nicht melden, senden Sie ihm eine Erinnerung und setzten eine letzte Frist von maximal sieben Tagen. Die erste Frist können Sie im Übrigen schon im optionalen Text mit eingeben.

    Wenn die Unstimmigkeiten durch die oben angeführten Arbeitsschritte nicht beigelegt wurden, können Sie den „Antrag auf Käuferschutz“ stellen. Dazu rufen Sie Ihr PayPal-Konto auf und klicken wieder auf „Konfliktlösungen“.

    Der Antrag auf Käuferschutz

    Ganz unten auf der Seite, unter der Rubrik „PayPal-Fälle“, beziehungsweise „eBay-Fälle“, suchen Sie sich den betreffenden Vorgang aus und klicken ganz rechts unter „Aktion“ den Link „Anzeigen“ an. In den darauffolgenden Seiten werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet.

    Bei Verkäufern, die feststellen, dass der Kaufpreis vom Käufer wieder zurück gebucht wurde, gehen auf die gleiche Art und Weise vor. Die Arbeitsschritte sind hier identisch.

    Nützliche Tipps und Hinweise

    Sollten Sie als Käufer festgestellt haben, dass Ihr PayPal-Konto gekapert wurde, sollten Sie sofort reagieren. Als erstes sperren Sie Ihre, bei PayPal hinterlegte Kreditkarte und/oder Girokarte. Nutzen Sie hier den kostenlosen Sperrnotruf 116116 (international: +49 116116). Anschließend loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein und ändern das Passwort. Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr Account haben, kontaktieren Sie PayPal telefonisch unter der kostenpflichtigen Rufnummer 0180 500 66 27.

    Für die kostenpflichtigen Service-Rufnummern, egal von welchen Anbietern, gibt es meistens auch eine kostengünstigere Festnetznummer (bei einer Festnetz-Flat ist sie sogar kostenlos), oder sogar eine kostenfreie 0800-Rufnummer. Wie das funktioniert und wie Sie die Ersatznummern finden, lesen Sie in dem Artikel „Schluss mit teuren 0180-Nummern“.