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  • Streaming-Netzwerk mit über 40 Webseiten ist eine Abofalle

    Die Angst vor kostenpflichtigen Abmahnungen der Anwälte von Filmrechteinhabern treibt viele Nutzer in die Arme von Streaming-Portale wie Netflix, Maxdome und anderen, mehr oder weniger bekannten Anbietern. Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden, da Kinofilme und Serien viel Geld kosten und natürlich auch Gewinn abwerfen müssen. Dubiose Streaming-Portale nutzen diese Angst vor Abmahn-Anwälten aus und locken die Zuschauer gerne in Abo-Fallen. Genau wie in diesem Fall, der durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz entdeckt wurde.

    Viele Verbraucher beschwerten sich bei der Verbraucherzentrale über Streaming-Anbieter, die ein kostenloses, fünftägiges Testabonnement in Anspruch nahmen und anschließend trotzdem zur Zahlung eines Jahresbeitrages von 144, 238 oder 359 Euro aufgefordert wurden.

    Viele Funktionen der Webseiten sind inaktiv

    Meist funktionierte die zunächst kostenlose Registrierung nicht oder das Streaming von Filmen und Serien war nicht möglich. Die persönlichen Daten der Registrierung landeten aber trotzdem bei den Betreibern, die anschließend ihre aggressiven Zahlungsaufforderungen versendeten.

    Fehlende Verbraucherinformationen

    Ebenfalls fehlten auf den beteiligten Webseiten Verbraucherinformationen zu den Kosten, der automatischen Verlängerung oder dem Kostenpflichtig registrieren-Button. Auch die Nutzungsbedingungen sind in englisch verfasst, die hier in Deutschland nicht gültig sein dürften, da unsere Amtssprache Deutsch vorsieht.

    Gezielte Falschinformationen

    Besonders dreist an dieser Masche ist, dass die Betreiber auf YouTube Videos mit einer angeblich anwaltlichen Auskunft hochluden, dass die Forderungen rechtens seien, da der Verbraucher die Nutzungsbedingungen akzeptiert hätte.

    Streaming-Netzwerk mit 40-60 Webseiten

    In diesem Fall handelt es sich um einen Betreiber eines Streaming-Netzwerkes mit derzeit weit über 40 Streaming-Webseiten, die in ihrem Webauftritt, sowie der Registrierungs-Seite weitestgehend identisch sind. Eine Liste mit den Streaming-Webseiten findest du über das Marktwächter-Team der Verbraucherberatung Rheinland-Pfalz. Hier nur ein kleiner Auszug aus dieser Liste:

    Die Liste der URL´s ist nicht ganz auf dem neuesten Stand. Nach letzten Recherchen der Marktwächter sollen es derzeit um die 60 Webseiten geben, die aber teilweise nicht immer aktiv sind. Andere URL´s dieser Liste sind auch schon seit längerer Zeit nicht mehr erreichbar.

    Impressum ist offenbar auch ein Fake

    Neben nicht funktionierenden Streams zeigt auch das Impressum der Seiten ziemlich verdächtige Angaben. Gleicher Firmenname mit unterschiedlichen Adressen, aber identischer Telefon- und Faxnummer. Auf den über 40 Webseiten treten die Betreiber mit derzeit fünf Firmennamen auf: Turquoiz Limited, Lovelust Limited, Bizcon Limited, CIDD Limited und Anmama Limited.

    Was tun im Schadensfall?

    Wenn du zu den bereits geschädigten Nutzern gehörst, solltest du die Zahlungsaufforderung nicht ignorieren und dir am besten sofort rechtlichen Beistand durch einen Anwalt und die Verbraucherzentrale einholen. Die für dich zuständige Filiale der Verbraucherzentrale findest du hier.

  • Vorsicht beim Scannen von QR-Codes, nicht jeder QR-Code ist seriös

    QR-Codes, einst für die Industrie entwickelt, werden immer beliebter. Werden diese zweidimensionalen Codes mit einem Smartphone gescannt, gelangt man ohne die Eingabe von Internetadressen direkt zur Webseite mit dem gewünschten Inhalt. Aber die Codes können mehr: Sie können beispielsweise damit Ihre Flugtickets bestätigen, Texte verschlüsseln oder sie als Visitenkarte. Kein Wunder also, dass diese Codes auch von Gaunern für ihre Zwecke entdeckt wurden, die versuchen mithilfe eines QR-Codes Sie zu einer Webseite weiterzuleiten die automatisch Schadsoftware auf Ihr Handy lädt. Aber wir User sind nicht ganz hilflos. Neben Ihrer eigenen Skepsis gibt es aber auch technische Hilfe.

    Was Sie selbst tun können

    Generell sollten Sie vorsichtig sein, wenn Sie in der Stadt oder an anderen öffentlichen Plätzen aufgeklebte QR-Codes finden. Auch bei Codes auf kostenlos verteilten Prospekten und Flugzetteln, die mit tollen Rabatten oder Gutscheinen werben, ist Vorsicht geboten.

    QR-Codes haben die Angewohnheit, ohne Rückfrage direkt die enthaltene Webseite anzuzeigen. Schadsoftware, wie Trojaner, können sich dann automatisch ohne Ihr Zutun installieren und Ihr Handydaten ausspionieren (Social Hacking). Daher ist es gerade bei Android-Handys empfehlenswert, in den Einstellungen den Menüpunkt „Installation von Apps aus unbekannten Quellen zulassen“ zu deaktivieren. Wenn Sie aber darauf verzichten möchten, sollte man doppelte Vorsicht walten lassen, was man scannt und einen guten Barcode-Scanner installieren. Der kann dann aber auch kostenpflichtig sein.

    Technische Hilfe

    Gut programmierte Barcode-Scanner sind (leider) meistens kostenpflichtig. Hier sollte aber nicht an ein paar Euro gespart werden. Besonderes Augenmerk sollten Sie auf zwei Funktionen:

    1. Gescannte Codes sollten vorher im Handy-Display angezeigt und die Weiterleitung zur Webseite separat bestätigt werden.
    2. QR-Codes mit einem Kurz-Link sollten vom Scanner entschlüsselt und der Originallink angezeigt werden. So kann man vor dem Verlinken sehen, mit welcher Webseite man verbunden werden würde.

    In diesem Beispiel wurde der kostenlose „Red Laser“ Barcode-Scanner verwendet. Er entschlüsselt zwar nicht den Kurz-Link, verhindert aber die automatische Weiterleitung zur (hier unbekannten) Webseite.

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    Der angezeigte Pfad verweist auf einen Artikel der Webseite „Test.de“ von Stiftung Warentest.

    Android-Nutzer können hier zum Barcodescanner von ZXing Team greifen, der beide, oben genannten Features unterstützt.

    Besitzer von Geräten mit iOS-Betriebssystemen wie iPad oder iPhone sind mit „Qrafter“ von Kerem Erkan gut bedient.

    Dieser Barcode-Scanner unterstützt ebenfalls die Entschlüsselung von Kurzlinks und die separate Weiterleitung.

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