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  • Steam muss zukünftig Weiterverkauf von Games zulassen

    Französische Medien berichteten kürzlich, dass am 17. September 2019 das Pariser Gericht Tribunal de Grande Instance entschieden hat, dass die aktuellen Nutzungsbedingungen der Spieleplatform Steam gegen EU-Recht verstoßen. Die Verbraucherorganisation UFC-Que Chosir entdeckte nach eigenen Angaben 14 Klauseln, die offensichtlich gegen EU-Recht verstoßen und hatte dagegen geklagt.

    Weiterverkauf von Games nicht gestattet

    Zu diesen Klauseln gehörte neben dem Verbot des Weiterverkaufs von Spielen auch, dass ein Wallet-Guthaben eines Spielers zugunsten von Steam verfällt, wenn er sein Account löscht. Ebenso behielt Steam in der Vergangenheit die Gaming-Mods, die von den Spielern erstellt wurden.

    Die wichtigste Nachricht ist aber, dass gerichtlich festgestellt wurde, dass der Weiterverkauf von Games ermöglicht werden muss.

    Urteil zu Gunsten der Verbraucher

    Das Tribunal de Grande Instance ist mit unserem Landgericht vergleichbar und gegen dieses Urteil kann noch Einspruch eingelegt werden. Dies hat Valve, als Betreiber der Steam-Plattform, schon in einem amerikanischen Gaming-Blog (Kotaku) mitgeteilt.

    Bis zu einem finalen Gerichtsurteil ist es also noch ein langer Weg und bis dahin wird das aktuelle Urteil noch keine Auswirkungen auf die Nutzer-Accounts haben. Im Falle einer Entscheidung zugunsten des Klägers UFC-Que Chosir muss Steam seine Nutzungsbedingungen ändern, andernfalls drohen Strafzahlungen.

    Andere Plattformen sind ebenfalls betroffen

    Auch die Konkurrenz von Valve dürfte das Verfahren interessiert beobachten. Wird dieses Urteil bestätigt, hat das immense Auswirkungen auf den Spielemarkt. Denn auch die anderen Unternehmen, wie Microsoft , Sony, Origin, GOG oder der Epic Game Store müßten dann ihre Bedingungen entsprechend ändern.

  • Online-Händler müssen auf gebrauchte Smartphones hinweisen

    Häufig liest man bei Amazon und anderen Online-Händlern die Zusatzbeschreibung Refurbished oder Refurbished Certificate. Diese Begriffe weisen auf gebrauchte Geräte hin. Doch das reicht zukünftig nicht mehr aus um gebrauchte Smartphones zu beschreiben.

    Der Bundesverband der Verbraucherzentrale mahnte letztes Jahr (2018) den Online-Händler Amazon ab, der gebrauchte Smartphones nur mit der englischsprachigen Bezeichnung Refurbished Certificate zum Verkauf anbot.

    Wie so oft, reagierte das Unternehmen weder auf die Abmahnung, noch auf die ebenfalls geforderte Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daraufhin gab das Landgericht München I der Klage statt (Urteil 30.07.2018 Az. 33 O 12885/17).

    Als Begründung führten die Richter an, dass es sich in diesem Fall um eine Irreführung der Kunden gemäß §§ 3, 5a UWG handelt. Die ausschließliche Verwendung des Begriffs Refurbished Certificate ist nicht eindeutig genug. In der Artikelbeschreibung muss eindeutig auf gebrauchte Ware hinweisen.

  • IKEA rudert beim Rückgaberecht wieder zurück

    Vor vier Jahren weitete der weltgrößte Möbelhersteller sein Rückgaberecht erheblich aus. IKEA verkündete, dass jeder Kunde seine Möbel lebenslang wieder zurückgeben könne. Dieses lebenslange Rückgaberecht galt sogar für gebrauchte Möbel. Damit wird bald Schluss sein.

    Bereits nach zwei Jahren machte IKEA aus dem lebenslangen, ein einjähriges Rückgaberecht. Dass diese Großzügigkeit nicht lange aufrecht zu erhalten war, überrascht wohl niemanden so richtig.

    Am 1. September 2018, tritt eine weitere Einschränkung des Rückgaberechts in Kraft. Dann werden nur noch unbenutzte Möbel zurückgenommen, die Rückgabe von Gebrauchten werden dann nicht mehr akzeptiert.

    Als Grund für die erneute Änderung muss der Umweltschutz sowie die Schonung von Ressourcen herhalten. Man wolle sicherstellen, dass nur kurz genutzte Möbel nicht auf dem Müll landen.

    Ob man das glauben soll, muss jeder für sich selbst entscheiden. Allerdings scheint IKEA hier die Rechnung ohne den Kunden gemacht zu haben. Man hat offensichtlich nicht daran geglaubt, dass sperrige Möbel von den Kunden tatsächlich zurückgebracht werden.

    Nach Aussage des Deutschland-Chefs beobachte man jedes Jahr, dass immer die gleichen Kunden kurz vor Ablauf der Umtauschfrist den Kaufpreis zurückverlangten. Er vermutet, dass Vermieter ihre möblierten Wohnungen auf diese Weise wieder aufwerten wollten.

    Aber das hat ja nun bald ein Ende. Außer für Matratzen, die können weiterhin binnen eines Jahres zurückgegeben werden, auch wenn sie benutzt wurden.

  • Wie alt ist das gebrauchte Notebook?

    Bei der Anschaffung eines Notebooks stellt sich nicht selten die Frage ob es unbedingt ein neues Gerät sein muss. Meist reicht auch ein gutes gebrauchtes Notebook vollkommen aus, insbesondere dann wenn es ein Zweit- oder Drittgerät sein soll. Hier ist aber genauso wie beim Gebrauchtwagenkauf Vorsicht geboten. Nicht immer stimmt die Altersangabe des Verkäufers. Grundätzlich lohnt sich ein schneller Blick in die Systeminfos um das ungefähre Alter des Gerätes zu überprüfen.

    Bevor du aber die Systeminfos aufrufst, kannst du auch einen Blick auf die Rückseite des Laptops werfen. Oftmals sind noch die Aufkleber des Herstellers mit Seriennummer und/oder Produktionsdatum vorhanden.

    Ist dies nicht der Fall, oder bestehen Zweifel an der Echtheit der Aufkleber, dann solltest du die Systeminformationen überprüfen.

    Starte das Laptop und öffne das Fenster Ausführen mit der Tastenkombination [Windows][R]. Gib den Befehl cmd ein und bestätige ihn mit [Enter].

    alter-notebook-systeminfo-auslesen-kontrollieren-produktionsdatum-finden

    Im Fenster der Eingabeaufforderung gibst du den Befehl systeminfo ein und startest den Systemscan mit [Enter]. Das Datum der ursprünglichen Installation des Betriebssystems entspricht im Wesentlichen dem Produktionsdatum des Notebooks.

    Das angezeigte Datum ist nur dann verläßlich, sofern der Vorbesitzer keine Neuinstallation des Betriebssystems vorgenommen hat.

    Spätestens mit den Angaben des Hersteller-Namens und der Modellbezeichnung findest du über eine Websuche das Herstellungsdatum ebenfalls schnell heraus.

  • Wieviel ist mein altes Handy noch wert?

    Diese Frage stellt sich immer wieder, wenn durch eine Vertragsverlängerung ein neues Smartphone geliefert wird. Es liegt dann am Wiederverkaufswert, ob man sich die Mühe macht, das alte Telefon noch zu verkaufen oder zu entsorgen. Was noch vor einiger Zeit mit dem Ankauf von Büchern begann, wurde bereits um Consumer-Elektronik erweitert. Handys haben hier einen besonderen Stellenwert. Aber welcher Aufkäufer bietet am meisten? Da benutzt man am besten ein Vergleichsportal wie Handyverkauf.net.

    Du gibst in das Suchfeld einfach nur das Handymodell ein und der Wert wird sofort ermittelt. Anschließend wird eine Liste mit potentiellen Aufkäufern eingeblendet.

    Der ermittelte Ankaufspreis bezieht sich dabei auf einen neuwertigen Zustand. Über die Auswahlleiste kannst du aber noch Einschränkungen vornehmen. Der Button Zum Anbieter leitet dich dann direkt zu der Webseite des Aufkäufers weiter. Dort wird der Zustand des Handys nochmals abgefragt. Dieses Verfahren ist ja bereits vom Bücherverkauf bekannt.

    Der nun angezeigte Preis ist nun die Grundlage für den Ankauf. Ob du dann an diesen Aufkäufer dein altes Handy abgeben willst, oder es vielleicht über eine Auktionsplattform oder den Anzeigenmarkt verkaufst, kannst du dann ja immer noch entscheiden.

    Bei der Preisermittlung des in diesem Beitrag verwendeten Huawei Ascend Y200, wäre wohl ein Verkauf über Ebay, Hood oder andere Plattformen an einen Endverbraucher lukrativer. Man darf bei Handyverkauf.net nicht vergessen, dass Händlerpreise zur Anwendung kommen. Diese schlagen dann ihrerseits noch den eigenen Gewinn obendrauf.

    Andererseits kann man mit Handyverkauf.net auch als Kontrollinstrument nutzen, wenn man selber ein Gebrauchthandy kaufen möchte.

    Tipp:

    Verschiedene Unternehmen wie reBuy kaufen nicht nur Bücher und Handys an, sondern auch andere Elektronischen Geräte wie zum Beispiel Digitalkameras, PC´s oder Tablet-PC`s.

  • Marken-Kinderbekleidung auf „Einfachkind.de“ kaufen und verkaufen

    Kinder, speziell unsere Kleinsten wachsen in Windeseile aus ihren Sachen heraus. Dreimal angezogen und schon zu klein… Tauschbörsen, Auktionsplattformen, Second-Hand-Läden und Flohmärkte haben sich mittlerweile auf den Handel mit Kinderkleidung spezialisiert. Der Einkauf ist wie bei allen Produkten recht einfach, doch der Verkauf der gebrauchten Kleidung ist ziemlich mühselig. Sehr viel einfacher ist speziell der Verkauf bei „Einfachkind.de“.

    Während Sie sich beim Verkaufen auf Flohmärkten die Beine in den Bauch stehen, die einschlägigen Second-Hand-Läden in Ihrer Stadt aufsuchen oder mit viel Tipperei Auktionen bei eBay einstellen, kauft Ihnen „Einfachkind.de“ die getragene und saubere Kleidung gleich kiloweise ab. Und das auch noch zu einem guten Preis.

    Verkauf nach Gewicht

    Die gereinigte Kinderkleidung nach Kategorie A, B oder C sortieren und wiegen. Je nach Kategorie werden derzeit pro Kilo 34,10 Euro, 16,40 Euro und 5,90 Euro gezahlt und werden von Zeit zu Zeit an die aktuelle Marktlage angepasst.

    Vorher dem Verkauf müssen Sie sich jedoch noch kostenlos auf der Webseite registrieren. Einfach eine E-Mail-Adresse und ein Passwort eintragen und auf „Weiter“ klicken. Sie erhalten danach eine Email mit dem Link zur Freischaltung Ihres Kontos.

    Nach dem Wiegen geben Sie die ermittelten Gewichte in das Angebotsformular entsprechend ein.

    Gratis- oder Eigenversand?

    Wählen Sie dann noch eine Versandart aus. Bei „Gratisversand“ erhalten Sie einen Gratis-Paketaufkleber, allerdings ist hier eine Rücksendung von nicht akzeptierten Artikeln nicht möglich.

    Bei der  Option „Eigenversand“ tragen Sie die Versandkosten selber, erhalten jedoch nicht akzeptierte Artikel kostenfrei zurück. Ein weiterer Vorteil des Eigenversandes ist, dass bei einer Akzeptanz der kompletten Sendung zusätzlich 15 Prozent der Ankaufssumme, mindestens aber 5,90 Euro gutgeschrieben werden.

    Sind alle Eingaben vorgenommen worden, gelangen Sie mit einem Mausklick auf die Schaltfläche „Unser Angebot“ zur Zusammenfassung des Kaufangebotes.

    Sind alle Details zu Ihrer Zufriedenheit, bestätigen Sie die allgemeinen Geschäfts- und Ankaufsbedingungen und klicken dann auf „Verkauf jetzt abschließen“.

    Dann bringen Sie das Paket nur noch zur Post und warten auf die abschließende Prüfung der eingeschickten Kinderkleidung.

    Verkaufserlös auszahlen lassen oder zum Einkaufen nutzen

    Der endgültige Betrag für den Ankauf wird Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben, den Sie zum Shoppen auf „Einfachkind.de“ nutzen können. Auf Wunsch wird der Betrag natürlich auch auf ein Konto Ihrer Wahl ausgezahlt.

     

    Zur Auszahlung loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein, klicken auf „Mein Konto“ und danach auf der linken Seite auf „Auszahlung“. Geben Sie dann die Bankverbindung und den Auszahlungsbetrag ein und bestätigen Sie mit „Guthaben Auszahlen“.

    Shopping auf „Einfachkind.de“

    Die Preise bei „Einfachkind.de“ für die Second-Hand-Ware ist ebenfalls recht günstig. Teilweise wird hier auch Neuware verkauft. Beispielsweise kostet hier ein neuer und ungetragener Babybody von „Hessnatur“ nur 8,95 Euro.

  • LibreOffice/OpenOffice Writer: Kostenlos Abreißzettel fürs Schwarze Brett erstellen

    Bei vielen Supermärkten und Baumärkten gibt es Pinwände und Schwarze Bretter, auf denen Kunden gebrauchte Gegenstände anbieten können. Diese Such- und Angebotszettel sind mit einem Abreißbereich versehen, auf denen die Kontaktdaten eingetragen werden. Dieser Service des Einzelhandels ist sehr positiv, wenn auch auf diesen Zetteln kaum ersichtlich ist, wie der angebotene Artikel aussieht. Außerdem hat nicht jeder eine gut leserliche Handschrift. Die Verkaufschancen erhöhen sich enorm, wenn Sie den Abreißzettel mit dem Computer erstellen.

    Schritt für Schritt zum Abreißzettel

    Mit dem OpenOffice Programm „Writer“ oder dem identischen LibreOffice Writer sind ein (oder mehrere) Abreißzettel inklusive Foto schnell erstellt:

    1. Starten Sie den Writer und erstellen Sie den Artikeltext.

    2. Danach klicken Sie in der Menüleiste auf „Format | Seite“.

    3. Im Dialogfenster „Seitenvorlage: Standard“ stellen Sie im Register „Seite“ das Querformat ein und im Bereich „Seitenränder“ stellen Sie „Unten“ auf Null ein. Bestätigen Sie die Änderungen mit „OK“.

    4. Dann setzen Sie den Cursor unter den Text und navigieren über die Menüleiste zu „Tabelle | Einfügen | Tabelle“.

    5. Tragen Sie im nächsten Dialogfenster bei „Tabellengröße“ die Anzahl der benötigten Spalten ein und stellen Sie die Zeilen auf „1“ ein. Mit „OK“ speichern Sie die Einstellungen und die Tabelle wird in das Dokument eingefügt.

    6. Ziehen Sie die Tabelle bis zum unteren Seitenrand. Danach geben Sie in der ersten Spalte den gewünschten Text, z. B. die Kontaktdaten, ein. Solange der Cursor noch im ersten Feld ist, markieren Sie den Text mit der Tastenkombination [Strg][A]. Klicken Sie dann auf „Format | Zeichen“ um im nächsten Schritt den Text in den Abreißzetteln vertikal anzuzeigen.

    7. Im Fenster „Zeichen“ wechseln Sie zum Register „Position“, aktivieren im Bereich „Rotation/Skalierung“ die Einstellung „90 Grad“ und bestätigen mit dem Button „OK“. Der Text im ersten Abreißzettel wird nun senkrecht dargestellt.

    8. Kopieren Sie den vertikalen Text mit der Tastenkombination [Strg][C] und fügen ihn in die anderen Abreißzettel mit [Strg][V] wieder ein.

    9. Nach dem Ausdrucken schneiden Sie die Zettel an den Rändern ein, damit sie leichter abgerissen werden können.

  • Schwacke Wertermittlung kostenlos: Den Fahrzeugwert (KFZ-Wert, Restwert) kostenlos schätzen und bewerten lassen

    Wer seinen Gebrauchten verkaufen und dabei einen guten Preis erzielen möchte, sollte den Marktpreis kennen. Profis verwenden zur Ermittlung der Gebrauchtwagenpreise die Schwacke-Liste. Allerdings gibt es die Bewertung per Schwacke nicht kostenlos. Wer die rund 7 Euro pro Schwacke-Bewertung scheut, findet im Netz kostenlose Schwacke-Alternativen.

    ADAC Schwackeliste kostenlos berechnen

    Schnell und unkompliziert (und vor allem kostenlos) geht es bei der DAT, der Deutschen Automobil Treuhand GmbH. Auf der Webseite

    www.dat.de/online-services/service-fuer-verbraucher/gebrauchtfahrzeugwerte.html

    können Sie gratis den Händlereinkaufswert für Ihr Gebrauchtfahrzeug ermitteln. Berechnet werden die Gebrauchtwerte von PKW, Motorrädern, Transportern und Geländewagen/SUV.

    So funktioniert die kostenlose Wertermittlung des Gebrauchtwagens mit der alternativen Schwacke Liste:

    1. Im Onlineformular müssen Sie nur die Fahrzeugdaten eingeben; am schnellsten geht’s mit der HSN- und TSN-Nummer aus dem Fahrzeugschein. In der Auswahlliste sind auch ältere Baujahre ab etwa 1997 gelistet.

    2. Sobald Sie Fahrzeugart, Hersteller, Haupttyp und Untertyp sowie Baujahr, Erstzulassung und Kilometerstand eingetragen haben, klicken Sie auf die Schaltfläche „Anzeigen“, um den aktuellen Händlereinkaufspreis zu ermitteln.

    Bedenken Sie bei der Wertangabe, dass Sonderausstattungen und Extras in der Gratisversion leider nicht berücksichtigt werden. Verfügt Ihr Auto über Sonderausstattungen, müssen Sie den Zeitwert der Extras selbst addieren.

    Gebrauchtwagen kostenlos beim ADAC bewerten lassen

    Unser Extra-Tipp: ADAC-Mitglieder können Ihren Gebrauchtwagen auf der ADAC-Webseite bewerten lassen. Den Zutritt zur Onlinebewertung gibt’s aber nur für Mitglieder. Die Adresse für die kostenlose Wertermittlung durch den ADAC lautet:

    www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/

    Auch hier geben Sie ins Formular Fahrzeugart, Erstzulassung, Kilometerstand, Marke, Modell und Fahrzeugtyp an und erhalten in sekundenschnelle den aktuellen Marktwert. Das Formular können Sie allerdings erst ausfüllen, nachdem Sie auf „Zum Login“ geklickt und Ihre ADAC-Logindaten eingegeben haben.

  • Rent a Rentner: Rüstige Rentner suchen sinnvolle Tätigkeiten

    Sind sie auch schon mal von Ihrem Babysitter versetzt oder enttäuscht worden, und warten Sie immer noch auf das Hilfeversprechen des Nachbarn oder des Freundes? In diesen Fällen sollten Sie immer eine gute Alternative parat haben. Hier kann Ihnen das Portal „Rent a Rentner“ weiterhelfen.

    Über 50 und doch kein „Altes Eisen“

    Auf dem Portal www.rentarentner.de bieten Menschen über 50 Jahre ihre Dienste an. Zum Einen gehören sie noch lange nicht zum „Alten Eisen“ und zum Anderen haben sie sich ein umfangreiches Wissen im Laufe Ihres Arbeitslebens angeeignet.

    Das Leistungsangebot

    Hilfe wird in drei Kategorien mit den unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern angeboten:

    1. Beraten: Zum Beispiel Finanzen, Innenausstattung, Medizin, Bauwesen, Computer und IT
    2. Handwerk und körperliche Arbeit: Reparaturen, Bauarbeiten, Gartenarbeit, Umzugshilfe, Gastronomie
    3. Beibringen und unterstützen: Babysitting, Alten- und Krankenpflege, Nachhilfe, Sportunterricht, Abhol- und Einkaufsservice, Tierpflege und Gassi gehen

    Alle hier genannten Tätigkeiten sind nur eine kleine Auswahl an Tätigkeiten, die auf der Plattform rentarentner.de verfügbar sind.

    Hilfe finden

    Um eine Hilfe zu finden, rufen Sie die Webseite www.rentarentner.de auf. Für einen ersten Überblick über das Angebot in Ihrer Region ist keine Registrierung erforderlich. Klicken Sie oben in der Menüleiste auf „Suchen“…

    …wählen Sie eine Rubrik aus, grenzen Sie den Tätigkeitsbereich ein, geben Ihre Postleitzahl an, und klicken Sie auf „Suchen“.

    Ein paar Sekunden später wird die Ergebnisliste angezeigt. Haben Sie eine passende Person gefunden, können Sie mit der Schaltfläche „Kontakt“ die einzelnen Tätigkeitsbereiche einsehen. Eine Kontakt-Nachricht an diese Person senden, ist nur angemeldeten Nutzern möglich.

    Kostenlose Registrierung

    Klicken Sie in der Menüleiste auf „Registrieren“ und geben Sie anschließend Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail dessen Link Sie einfach folgen und die erforderlichen Angaben zur Registrierung eingeben. Dann senden Sie über die „Kontakt“-Schaltfläche eine Anfrage und vereinbaren die Vergütung und die Ausführung der Tätigkeit(en).

    Dieses Portal bietet den „Rentnern/Senioren“ eine sinnvolle Beschäftigung, denn nicht ist deprimierender als das Gefühl zu haben, nicht mehr gebraucht zu werden. Und für alle die Hilfe benötigen, die finden hier die passende Lösung ihres Problems.

  • Alte Handys und Smartphones gewinnbringend verkaufen – daran sollten Sie vorher denken

    Wer ein iPhone, Android oder anderes Smartphones besitzt, wird sicherlich kaum noch ohne das Gerät auskommen wollen. Die zahlreichen nützlichen Funktionen machen einen Alltag ohne das iPhone oder Android kaum noch denkbar. Meist ist der Wunsch auch groß, das jeweils neueste Modell mit den neuesten Features zu besitzen. Möchten Sie ein neues Modell kaufen, bietet es sich an das alte zu verkaufen, da selbst ältere iPhones und Android-Smartphones am Markt noch recht gute Preise erzielen und sich die Anschaffung des neuesten iPhones oder Android-Modells für Sie verbilligt. Als Plattformen zum Verkaufen bieten Sich zum Beispiel eBay, Amazon aber auch Handy-Aufkauf-Portale wie zum Beispiel wirkaufens.de oder rebuy.de an. Auf der Seite www.handyverkauf.net können Sie zudem die aktuellen Ankaufpreise der beliebtesten Ankauf-Plattformen vergleichen.

    Allerdings sollten Sie vor dem Verkauf noch ein paar wichtige Dinge beachten und erledigen, damit der Verkauf kein Fiasko wird und Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. An Folgendes sollten Sie denken:

    1) Backup durchführen

    Führen Sie auf jeden Fall einen Backup durch; beim iPhone entweder per iTunes oder direkt in der Cloud, bei Android mit Backup-Tools wie „Ultimate Backup„. Mit Hilfe dieses Backups können Sie Ihre Daten dann bequem auf dem neuen iPhone oder Android wieder herstellen. Sichern Sie gegebenenfalls einzelne Daten wie Fotos, Filme oder Dateien auch direkt auf dem PC, um Sie unabhängig von dem Backup nutzen zu können.

    2) SIM Entfernen

    Vergessen Sie auf keinen Fall Ihre SIM Karte zu entfernen. Der Käufer wird sich freuen und gerne auf Ihre Kosten telefonieren. Nehmen Sie beim iPhone zum Beispiel den kleinen Stift zu Hilfe und drücken Sie in das Loch am SIM-Schacht. Der SIM-Halter springt ein Stück heraus und kann dann komplett herausgenommen werden. Entfernen Sie nun die SIM Karte und führen Sie den SIM-Halter wieder ein.

    3) Smartphone löschen und zurücksetzen

    Löschen Sie alle Daten und Einstellungen im iPhone oder Android-Handy über die Wiederherstellen-Funktion. Beim iPhone schließen Sie das iPhone per Kabel an den Rechner und wählen Sie in iTunes die Funktion „Wiederherstellen“. Nach dem Zurücksetzen spielen Sie auf keinen Fall ein altes Backup zurück sondern belassen es am besten im Auslieferungszustand. Wie Sie Android-Smartphones resetten, steht im Artikel „Android Reset„.

    4) SIM-Lock entfernen

    Sollte sich noch ein SIM-Lock im iPhone befinden, entfernen Sie diesen mit Hilfe Ihres Providers, falls möglich. Ansonsten den Käufer unbedingt auf den SIM-Lock hinweisen. Wie Sie den SIM-Lock entfernen, steht im Tipp „Die Netzsperre entfernen„.

    5) Smartphone reinigen

    Zu guter Letzt sollten sie das Gerät noch mit einem feinen Tuch gründlich reinigen und anschließend am besten in die Originalverpackung wieder einpacken.

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