Schlagwort: gebuehren

  • Wohin mit alten Videospielen, Büchern, Musik und Filmen? Über Tauschothek einfach gegen Neues eintauschen.

    Mit der Zeit sammelt man etliche Bücher, Filme, Musik-CD´s, Zeitschriften und Video-Spiele. Aber wohin damit, wenn´s nicht mehr gebraucht und der Platz knapp wird? Schränke und Schubladen sind da schnell überbelegt und die Sachen auf dem Flohmarkt zu verkaufen ist auch nicht jedermanns Sache. Aber vielleicht ist die Internetplattform Tauschothek dann die richtige Lösung.

    Auf der Webseite www.Tauschothek.de lassen sich die alten Schätzchen gegen Neue eintauschen. Und wer nichts zum Tauschen hat, der kann den gewünschten Artikel auch kaufen. Sogar Zeitschriften finden hier neue Besitzer.

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    Und das Beste an diesem Portal ist, dass es für Käufer und Verkäufer komplett kostenfrei ist. Sogar eine Bewertung der Tauschpartner, ähnlich wie bei Ebay, ist möglich.

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    Wer bei dem großen Angebot das Gesuchte doch nicht findet, kann über das Forum eine Suchanzeige aufgeben.

    Gerade jetzt vor dem Urlaub kann man sich hier mit jeder Menge Büchern und Musik zum kleinen Preis eindecken und sie nach dem Urlaub wieder loswerden.

    Denken Sie also daran: Was man im letzten halben Jahr nicht braucht, braucht man im nächsten Jahr auch nicht!

  • BGH-Urteil zu Kreditgebühren: Hier gibt’s Musterschreiben und Vorlagen für den Einspruch

    Das BGH-Urteil zu Kreditgebühren ist eingeschlagen wie eine Bombe. Zumindest bei den Versicherungen. Denn endlich gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung zu Gebühren bei Verbraucherkrediten. Der Bundesgerichtshof BGH hat entschieden, dass Banken und Sparkassen für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten keine gesonderten Gebühren berechnen dürfen. Und durften. Die gute Nachricht für alle Kreditnehmer: mit einem Musterschreiben können Sie sich wehren und bereits gezahlte Gebühren zurückfordern. Wir zeigen, wie’s geht und wo Sie die richtigen Musterschreiben für den Einspruch finden.

    Darum geht’s: Geld zurück wegen unzulässiger Kreditkosten

    Darum geht’s im BGH-Urteil mit den Aktenzeichen XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12: Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbraucherkrediten, in denen Bearbeitungsentgelte genannt werden, sind unzulässig, da sie den Kunden benachteiligen. Falls Sie in den letzten Jahren einen solchen Kreditvertrag abgeschlossen, können Sie Ihr Geld zurückfordern. Das gilt zumindest für Verträge, die ab Anfang 2011 geschlossen wurden und die – ganz wichtig – die ungültige Klausel in den AGB enthalten. Verträge vor 2011 könnten allerdings verjährt sein. Zudem dürfen Sie bei den damaligen Kreditverhandlungen keinen Einfluss auf die Gebühr gehabt haben. Es muss sich also um die Standardgebühren und nicht individuell ausgehandelte Gebühren handeln.

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    Download Standard-Musterschreiben und rechtssichere Vorlage für den Einspruch

    Sie sind betroffen und haben noch einen aktuellen oder abgelaufenen Kreditvertrag mit der unzulässigen Klausel? Dann können Sie Geld zurückfordern; in den meisten Fällen mehrere hundert Euro. Im Internet gibt es kostenlose Musterschreiben, mit denen Sie ganz einfach die erhobenen Kreditgebühren zurückverlangen können. Zum Beispiel auf der Webseite des Rechtsanwalts Lenné, der das Urteil erwirkt hat. Dabei handelt es sich allerdings um ein Blanko-Muster dass Sie ausdrucken und nachträglich mit Ihren Daten ausfüllen müssen – wenig komfortabel.

    Optimal: Individuelles Musterschreiben und rechtssichere Vorlage

    Besser als das Standard-Musterschreiben ist die individuelle Vorlage vom Anbieter SmartLaw. Hier können Sie in wenigen Schritten ein individuelles Einspruch-Anschreiben erstellen. Der Clou: Per Assistent geben Sie zunächst alle relevanten Daten wie Adresse der Bank, Darlehensnummer und Vertragsnummer, Höhe der Gebühren und Ihre Kontodaten für die Erstattung ein. Daraus erstellt der Assistent dann einen fix-und-fertiges Einspruch. Rechtssicher und optimal auf Ihren Fall zugeschnitten. Das müssen Sie nur noch ausdrucken, unterschreiben und per Post an Ihre Bank schicken.

    Das Erstellen des individuell Einspruchs geht mit dem SmartLaw-Assistenten kinderleicht:

    1. Klicken Sie auf der Seite www.smartlaw.de/rueckforderung-bearbeitungsgebuehr auf Hier starten.

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    2. Danach fragt der Assistent Schritt für Schritt die einzelnen Informationen ab, die für den individuellen Einspruch notwendig sind. Im erste Schritt geht es um die Daten zu Ihrem Kreditvertrag, also die Vertragsnummer und die Höhe des Bearbeitungsentgelts. Das Pfiffige am Assistenten: Per Klick auf Das heißt genau gibt es zu jedem Punkt detaillierte Zusatzinfos.

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    3. Danach geben Sie Ihre Kontonummer ein, auf die die Bank die erstatten Gebühren zurücküberweisen soll.

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    4. Weiter geht’s mit der inhaltlichen Gestaltung. Hier legen Sie zum Beispiel fest, dass Sie der Bank mit dem Einschalten eines Fachanwalts und der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen, falls die Bank die Rückzahlungsfrist verstreichen lässt. Hier sollte man mit Ja antworten; etwas mehr Druck kann nicht Schaden.

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    4. Dann müssen Sie nur noch das gewünschte Absendedatum und Ihre Adressdaten für den Briefkopf eintragen. Das war’s auch schon. Der SmartLaw-Assistent erstellt aus Ihren Angaben einen fix und fertiges Anschreiben für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren. Erfreulich: Das Dokument lässt sich noch sieben Tage im persönlichen SmartLaw-Bereich bearbeiten und herunterladen.

    Im letzten Schritt müssen Sie den fertigen Brief nur noch ausdrucken, unterschreiben und an die Bank schicken. Die Chancen, das zuviel gezahlte Geld zurückzuerhalten, stehen damit bestens.

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    Übrigens: Weitere Musterbriefe und Musterschreiben finden Sie in unseren Tipps rund um Musterschreiben:

    Kostenlose Musterbriefe und Anschreiben für Einspruch, Widerspruch, Kündigung und mehr
    Kostenlose rechtssichere Verträge und Musterschreiben für Geschäftliches und Privates als PDF-Download

  • Schluss mit teuren 0180-Nummern: Servicenummern entschlüsseln und viel günstiger telefonieren

    Mittlerweile sind Servicerufnummern bei fast jeder Firma zu finden. Gerade die sogenannten Hotlines sind meistens 0180- oder 0900-Nummern. Die Tarife variieren stark und dienen bei seriösen Anbietern zur Aufrechterhaltung von zusätzlichen Service-Dienstleistungen. Aber auch Behörden, wie zum Beispiel die Agentur für Arbeit, nutzen diese „Service-Rufnummern“. Bisher war jeder darauf angewiesen, trotz Festnetz-Flatrate, die kostenpflichtigen Rufnummern zu benutzen. Gerade bei arbeitssuchenden oder arbeitslosen Menschen, die auf jeden Euro angewiesen sind, schlagen diese Zusatzkosten erheblich zu Buche. Hilfe verspricht das 0180-Telefonbuch von Teltarif.de. Hier werden 0180-Service-Rufnummern und die dazugehörigen Festnetznummen angezeigt.

    Mehrwertnummern gehen ins Geld

    Die Tarife dieser sogenannten „Mehrwert-Nummern“ reichen vom Ortstarif bis zu 30 Euro pro Anruf. Bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz, egal von welchem Anbieter, kann es sogar noch teurer werden. Hier dürfen bei Telefonaten vom Mobilfunknetz zu 0180-Nummern, 42 Cent/Min nicht überschritten werden. Bei 0900-Nummern gibt es zwar auch eine gesetzliche Deckelung für Telefonate aus dem Festnetz, aber bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz, sind diese nicht mehr gültig und können vom Anbieter frei gestaltet werden. Weitere Informationen zu den Tarifen finden Sie zum Beispiel auch online bei Sellpage.de.

    So teuer sind 0180-Nummern

    Viele Anbieter von 0180-Servicerufnummern versuchen die Höhe der Gebühren durch eine veränderte Schreibweise zu verwischen (0180-515… oder 01805-15… etc.). Denn die Zahl, die nach der 0180 folgt, legt fest, welche Gebühren fällig werden. Generell gelten für 0180-Nummern folgende (Festnetz-) Tarife:

    • 0180-1 = 3,9 Cent pro Minute
    • 0180-2 = 6  Cent pro Anruf
    • 0180-3 = 9 Cent pro Minute
    • 0180-4 = 20 Cent pro Anruf
    • 0180-5 =  14 Cent pro Minute

    Bei 0900-Nummern dürfen die Festnetz-Tarife nicht über 3 Euro pro Minute und bei Blocktarifen nicht über 30 Euro pro Anruf liegen. Außerdem müssen die Gebühren vorher angesagt und dem Anrufer die Möglichkeit eingeräumt werden, vor Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes, den Anruf kostenfrei zu beenden.

    Festnetznummern zu 0180- und 0900-Nummern finden

    Im 0180-Telefonbuch von Teltarif.de finden sich aber auch auf ca. 20 Seiten Festnetznummern zu 0900-Nummern. Und so nutzen Sie das 0180-Telefonbuch von Teltarif.de:

    1. Starten Sie Ihren Internet-Browser und rufen die Seite „http://www.0180.info/“ auf.

    2. Tragen Sie in das Eingabefeld die 0180-Nummer oder den Firmennamen ein und klicken auf „Finden“.

    3. In der Ergebnisliste werden nun alle zu dieser Firma oder der Servicerufnummern gehörigen Festnetz-Nummern angezeigt. Suchen Sie sich aus dieser Liste die passende Rufnummer heraus.

    4. Wenn Ihre Suche erfolglos ist, liegt es daran, dass noch keine Festnetz-Nummer ermittelt wurde. Dieses 0180-Telefonbuch lebt hauptsächlich von den Benutzern selbst, die ihre Suchergebnisse eintragen, denn jeder kann und soll hier mitmachen. Haben Sie eine Festnetznummer zu einer 0900- oder 0180- Nummer herausgefunden, können Sie Ihren Fund eintragen. Klicken Sie auf den Hyperlink von „aktiven Mitarbeit“ …

    und vervollständigen die Kontaktdaten. Gegebenenfalls können Sie auch noch einen Kommentar abgeben. Klicken Sie auf „Abschicken“ um die Daten zu übermitteln.

    Es fällt sehr schnell auf, dass sich hinter Service-Rufnummern viele Firmen- und Behördenstandorte verbergen können. Geben Sie mal testweise die Service-Rufnummer der Arge in Duisburg (01801-555111) ein. Die Ergebnisliste umfasst 53 Seiten und führt zu Arbeitsagenturen quer durch Deutschland.

    Die Arbeitsagentur Duisburg findet man übrigens erst auf Seite 8. Tipp: Manchmal findet man sogar zu den kostenpflichtigen Service-Rufnummern eine kostenfreie 0800-Nummer (z. B. 1&1 oder das Bahn-Fundbüro München)! Geben Sie in das Suchfeld auf der Startseite einfach mal 0900 ein und lassen sich überraschen…

    Hinweis: Wenn Sie keine Festnetz-Telefon-Flatrate besitzen, prüfen Sie lieber vorher, ob die Festnetztelefonnummern tatsächlich günstiger sind als die Servicerufnummer. Ein Tarifbeispiel der Telekom (Call Plus): Ein Ferngespräch innerhalb von Deutschland kostet pro Minute in der Hauptzeit ( Mo-Fr 7 – 19 Uhr) 5,1 Cent. Hier wäre ein Anruf zu einer Servicerufnummer 0180-1 (=3,9 Ct/Min) oder 0180-2 (6 Ct pro Anruf) viel günstiger.

  • Singen im Advent: Weihnachtslieder ohne GEMA-Gebühren singen und aufführen – Notenblätter kostenlos kopieren

    Kindergärten, Vorschulen und andere Bildungseinrichtungen haben es nicht leicht. Seit 2009 verlangt die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) für Weihnachtslieder saftige Gebühren für das Kopieren von Notenblättern. Die Folge: Um nicht in die Kostenfalle zu tappen, verzichten viele Kindergärten auf das gemeinsame Singen von Weihnachtsliedern. Gut, dass es den Verein „Musikpiraten e.V.“ gibt, der kostenlos eine Sammlung von Notenblättern gemeinfreier Advents- und Weihnachtslieder herausgibt.

    Singen ohne GEMA-Gebühren

    Der Trick: Bei denen im kostenlosen PDF-Buch „Singem im Advent“ gesammelten Weihnachtsliedern handelt es sich um die alten, unveränderten Originalfassungen. Da deren Urheber bereits seit mehr als 70 Jahren verstorben sind, sind die Lieder „gemeinfrei“ und können ohne Lizenzgebühren gedruckt, gesungen, aufgeführt und kopiert werden. GEMA, VG Musikedition und sonstige Verwertungsgesellschaften gehen leer aus. Sogar eine kommerzielle Nutzung und Verbreitung ist erlaubt und vom Musikpiraten e.V. erwünscht. Sie können das PDF-Buch also beliebig oft drucken, kopieren und verteilen.

    Weihnachtslieder-Buch als PDF Download

    Das kostenlose Weihnachtsliederbuch „Singen im Advent – gemeinfreies Liedgut, kopieren erlaubt“ gibt es als Gratis-PDF-Download auf der Webseite musik.klarmachen-zum-aendern.de/weihnachtslieder/2011.

    Im Gratisbuch finden Sie die Texte und Notenblätter folgender Advents- und Weihnachtslieder:

    Einstimmig

    1. Alle Jahre wieder
    2. Am Weihnachtsbaume die Lichter brennen
    3. Der Christbaum ist der schönste Baum
    4. Der Heiland ist geboren
    5. Es ist ein Ros’ entsprungen
    6. Es kommt ein Schiff geladen
    7. Es wird scho glei dumpa
    8. Fröhliche Weihnacht überall
    9. Herbei, o ihr Gläub’gen – Adeste Fideles
    10. Ich steh an deiner Krippe hier
    11. Ihr Kinderlein kommet
    12. In dulci jubilo
    13. Jingle Bells
    14. Joseph, lieber Joseph mein
    15. Kling, Glöckchen, klingelingeling
    16. Kommet, ihr Hirten
    17. Lasst uns froh und munter sein
    18. Leise rieselt der Schnee
    19. Macht hoch die Tür
    20. Morgen kommt der Weihnachtsmann
    21. Morgen, Kinder, wird’s was geben
    22. O du fröhliche
    23. O Tannenbaum
    24. Schneeflöckchen
    25. Still, still, still
    26. Stille Nacht, heilige Nacht
    27. Süßer die Glocken nie klingen
    28. Tochter Zion, freue dich
    29. Vom Himmel hoch, da komm’ ich her
    30. We Wish You A Merry Christmas
    31. Zu Bethlehem geboren

    Mehrstimmig

    1. Der Christbaum ist der schönste Baum
    2. Es ist ein Ros’ entsprungen
    3. Ich lag und schlief, da träumte mir
    4. Ich steh an deiner Krippe hier
    5. Herbei, o ihr Gläub’gen – Adeste Fideles
    6. Tochter Zion, freue dich