Schlagwort: geld

  • Greift Amazon jetzt auch YouTube an?

    Was für die Siebziger- und Achziger-Jahre der Cola-Krieg war, ist für uns heutzutage der Krieg um die Vormachtstellung der Videoplattformen im Web. Der Platzhirsch YouTube, von Google 2006 übernommen, wird immer wieder von großen Unternehmen angegriffen. Offenbar plant Amazon jetzt einen eigenen Video-Kanal nach diesem Vorbild.

    Kampf mit harten Bandagen

    Der Kleinkrieg zwischen Amazon und Google geht damit in eine neue Runde. Nachdem beide Unternehmen gegenseitig etliche Produkte des jeweilig Anderen aus ihrem Online-Auftritt verbannt haben, versucht Amazon jetzt offenbar, ein Konkurrenzprodukt zur Video-Plattform YouTube auf den Markt zu werfen.

    AMAZONTUBE

    Anfang Dezember 2017 sicherte sich Amazon die Namensrechte an AMZONTUBE und OPENTUBE. Mich persönlich würde interessieren, wie Amazon den Rückstand zu YouTube aufholen möchte. Schließlich werden jede Minute weltweit zirka 300 Stunden Videomaterial zu YouTube hochgeladen und monatlich schauen die Nutzer 3,25 Milliarden Stunden diese Videos an.

    Bleibt abzuwarten, wie erfolgreich Amazon mit seiner Video-Plattform sein wird und wie lange der Amazon-Hype noch dauern wird. Das Unternehmen gehört zu den umsatzstärksten am Markt, verzeichnet aber nur geringe Profite. Im Vergleich zum Umsatz betrug der Profit vor Steuern im Jahr 2016 wohl nur 9 Prozent (Facebook: 53,4%).

    Umsatz und Wachstum ist halt nicht alles, wie die Pleite des Drogerie-Imperiums von Anton Schlecker vor ein paar Jahren eindrucksvoll bewies.

  • Uganda is calling – Abzocke durch Lockanrufe (Ping Calls)

    Seit ein paar Monaten verzeichnet die Bundesnetzagentur wieder einmal verstärkt Beschwerden über Lockanrufe aus dem Ausland. Allein im Oktober und November 2017 waren es über 50.000 Telefonkunden, die sich bei der Bundesnetzagentur meldeten. Wer eine diese Telefonnummern wählt und sei es auch nur aus Neugier, dem können Schäden entstehen,  die mehrere hundert Euro betragen können.

    Welche Nummern sind betroffen?

    Die Betrüger, die im Ausland sitzen,  verwenden die bereits bekannte Masche der Lock-Anrufe, sogenannte Ping-Calls. Deren Ländervorwahl sehen unseren Ortsvorwahlen recht ähnlich und sollen zum zum Anrufen verleiten.

    Die Telefonbetrüger sitzen nicht nur in Nordafrika (Elfenbeinküste, Algerien, etc), sondern auch in Übersee (Seychellen, Guinea) und sogar in Europa (Albanien, Mazedonien). Eine spezielle Computersoftware telefoniert gekaufte Rufnummern sowie Nummern aus anderen Quellen nach aktiven Telefonanschlüssen ab.

    Zum Beispiel ist die marokkanische Ländervorwahl 00212 (+212) von der Vorwahl der Stadt Solingen (0212) nur durch die zusätzliche Null oder dem Pluszeichen zu unterscheiden. Während man für ein Gespräch nach Solingen nur wenige Cent zahlt, können bei Telefonaten nach Marokko mehrere Euro pro angefangene Minute berechnet werden.

    Dazu gehört auch die Vorwahl 00881, die zu dem Global Mobile Satellite System (Satelliten-Telefonie) gehört und der Ortsvorwahl von Weilheim in Oberbayern ähnelt.

    Folgende Landesvorwahlen sind bei dieser Abzockmethode bereits aufgefallen:

    • Albanien (00355)
    • Algerien (00213)
    • Benin (00229)
    • Bosnien-Herzegowina (00387)
    • Burundi (00257)
    • Elfenbeinküste (00225)
    • Gambia (00220)
    • Guinea (00249)
    • Jemen (00967)
    • Liberia (00231)
    • Madagaskar (00261)
    • Malediven (00960)
    • Mali (00223)
    • Marokko (00212)
    • Mazedonien (00389)
    • Serbien (00381)
    • Seychellen (00248)
    • Sierra Leone (00232)
    • Somalia (00252)
    • Sudan (00249)
    • Tansania (00255)
    • Tschad (0023)
    • Tunesien (00216)
    • Uganda (00256)
    • Global Mobile Satellite System (00881)

    Nach erfolgreichen Ping-Anrufen machen sich die Betrüger die automatisierte Rechnungserstellung unserer Telefonanbieter zunutze. Sie geben sich ihrerseits ebenfalls als Telefonunternehmen aus und schon fließt das Geld auf ihre Konten.

    Kann man sich wehren?

    Gegen Anrufe allgemein kann man sich nicht besonders effektiv wehren. Allerdings kann man auf die betreffenden Rufnummern auf dem iPhone oder Android-Smartphones blockieren. Bei der Festnetz-Telefonie ist das kaum möglich. Wer über eine FritzBox telefoniert, der kann zumindest unerwünschte Anrufer direkt auf den Anrufbeantworter umleiten.

    Geld zurück?

    Wer auf seiner Telefonrechnung schon mit diesen Abzocker-Gebühren belastet wurde, der sollte auf der Webseite der Bundesnetzagentur nach der Telefonnumer suchen. Ist sie dort eingetragen und als Verbot zur Rechnungslegung registriert, dann sollte dein Telefonprovider dir die Kosten wieder erstatten.

    Da diese Liste ständig erweitert wird, kann es vorkommen, dass deine Problem-Nummer (noch) nicht erfasst ist. In diesem Fall ist es ratsam, über das Bundesnetzagentur-Meldeformular diese Nummer zu melden. Anschließend solltest du zusammen mit einer, für dich zuständige Verbraucherzentrale versuchen, dir die gezahlten Gebühren zurück zu holen.

    Bei der Bundesnetzagentur kannst du übrigens auch andere Belästigungen per Telefon melden. Die Übersicht findest du hier.

    Weitere Konsequenzen

    Die Bundesnetzagentur hat in der Zwischenzeit auch weitere Maßnahmen ergriffen. Für insgesamt 22 Länder müssen Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter vor einem Verbindungsaufbau eine kostenlose Preisansage schalten, um auf erhöhte Verbindungskosten hinzuweisen. Diese Anordnung muss spätestens bis zum 15. Januar 2018 von den Unternehmen umgesetzt werden.

    Fazit:

    Ob kostenlose Gebührenansage oder eine Blacklist von Telefonnummern: Beides schützt  nicht vor Abzockversuchen, wenn die Neugier mit uns durchgeht. Generell sollte man Vorsicht walten lassen, wenn eine Nummer mit einer Doppel-Null oder einem Pluszeichen beginnt. Das ist immer eine ausländische Rufnummer. Wer keine Kontakte in dieses Land unterhält, sollte diese Nummer nicht wählen. Auch nicht aus Neugier.

    Ich persönlich halte es mit Anrufen in Abwesenheit wie folgt: Ich rufe unbekannte Nummern grundsätzlich nicht zurück und mein Anrufbeantworter ist abgeschaltet. Rückrufe tätige ich nur im Rahmen meiner Kontaktliste. Wichtige Informationen von Ämtern und Unternehmen tausche ich nur schriftlich, per E-Mail oder Briefpost, aus.

  • PayPal-Käuferschutz wurde vom BGH gekippt

    Am 22.11.2017 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der PayPal-Käuferschutz nicht automatisch in Beton gegossen ist und der Verkäufer trotzdem ein Recht auf Bezahlung haben kann. Allerdings muss der Verkäufer dafür den Rechtsweg beschreiten.

    Im vorliegenden Fall handelte es sich um den Verkauf eines Mobiltelefons in Höhe von 600 Euro, dass auf dem Versandweg verloren ging. Der Käufer, der per PayPal die Ware gezahlt hat, erhielt daraufhin vom Bezahldienst sein Geld zurück. PayPal belastete im Gegenzug das Konto des Verkäufers, weil dieser keinen Versandbeleg vorweisen konnte und ein Nachforschungsauftrag erfolglos war.

    Private Verkäufer werden rechtlich gestärkt

    Daraufhin klagte der Verkäufer vor Gericht und bekam in zweiter Instanz vor dem Landgericht Recht. Da es sich hierbei um einen Privatkauf handelte, trägt der Käufer in diesem Fällen das Verlustrisiko ab Versand komplett selbst.

    Internetangebot stimmt nicht mit Ware überein

    Etwas anders liegt der Fall dann, wenn der gelieferte Artikel nicht der Verkaufsbeschreibung im Internet entspricht. Im zweiten Rechtsstreit beantragte der Käufer den Käuferschutz weil das Internetangebot einer Bandsäge nicht mit dem tatsächlich gelieferten Gerät übereinstimmte.

    Nachdem der Käufer Fotos und ein Gutachten an PayPal sendete, erhielt er sein Geld mit der Information zurück, dass die Säge nun vernichtet werden könnte. Das Konto des Verkäufers wurde in gleicher Höhe entsprechend belastet.

    Der Verkäufer klagte vor dem Amts- und Landgericht, scheiterte aber in beiden Instanzen. Es hieß dort, er müsse sich direkt an PayPal wenden.

    Gehört der Käuferschutz der Vergangenheit an?

    Der Käuferschutz ist mit dem Gerichtsurteil nicht komplett aufgehoben. PayPal wird diesen wohl weiterhin praktizieren. Der Käufer bleibt dadurch in einer erheblich besseren Position, da der Verkäufer seine Ansprüche vor Gericht geltend machen muss. Ob sich das für den Verkäufer immer lohnt, muss er von Fall zu Fall selber entscheiden.

    Die Entscheidungen des BGH können unter den Aktenzeichen VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16 nachgeschlagen werden.

  • 250.000 Dollar Prämie: Microsoft zahlt für Sicherheitslücken

    Du liebst es, Windows auf den Kopf zu stellen und Sicherheitslücken zu finden? Dann kannst du dir das auch bezahlen lassen. Microsoft zahlt für das Auffinden von Sicherheitslücken ein Kopfgeld bis zu 250.000 USD. Schon unter Windows 8.1 wurden über das Bug-Bounty-Programm für schwerwiegende Sicherheitslücken bis zu 100.000 Dollar ausgeschüttet. Das neue Kopfgeld-Programm wurde erweitert und startete am 27.07.2017.

    Natürlich gibt es nicht für jede Kleinigkeit so viel Geld. Die Prämien sind gestaffelt und beginnen bei 500 Dollar. Neu ist dabei, dass auch Prämien für das Auffinden von Sicherheitslücken in Windows Insider Previews (Beta-Versionen) gezahlt werden, die für jedermann zugänglich sind.

    Die höchsten Beträge, zwischen 5.000 und 250.000 USD, werden für Lücken in Microsoft Hyper-V der Betriebssysteme Windows 10, Windows Server 2012/2012 R2 und Windows Server Insider Preview gezahlt.

    Selbst für integrierte Missbrauchstechniken von Schutzvorrichtungen in der aktuellen Windows-Version zahlt Microsoft bis zu 200.000 Dollar.

    Weitere Informationen zum Microsoft Bug-Bounty-Programm findest du auf der Technet-Seite von Microsoft.

  • Tempolimits: Bringt das Ignorieren wirklich eine Zeitersparnis?

    Als erstes wollen wir klarstellen, dass wir an dieser Stelle niemanden auffordern, die Tempolimits auf der Straße zu ignorieren. Sie sind ein erforderliches Mittel um Gefahrenstellen zu entschärfen. Viele Auto- und Motorradfahrer glauben, dass eine Überschreitung von maximal 20 Stundenkilometern nur ein Kavaliersdelikt ist, da sie meist nur eine geringfügige Geldstrafe zur Folge hat. Mit der Android-App Speedr kannst du einen Selbsttest machen, ob das Risiko erwischt zu werden sich wirklich lohnt.

    Speedr ist kostenlos im Play Store erhältlich. Die App misst deine gefahrene Geschwindigkeit per GPS und vergleicht sie mit den Tempolimits auf Open Street Map oder HERE-Maps ab. Nach Abschluss der Fahrt ermittelt Speedr ob und wie viel Zeit du einsparen konntest.

    In vielen Fällen wirst du feststellen, dass sich das Knöllchen-Risiko eigentlich gar nicht lohnt. Außerdem verschärfen sich bei Wiederholungstätern die Strafen erheblich und mit einem Fahrverbot ist dann auch zu rechnen.

    Auf der Webseite von www.bussgeldkataloge.eu sieht man auf einen Blick, wie teuer das Schnellfahren sein kann.

    Ach ja, wenn du Speedr ausprobieren möchtest, sollte am besten dein Beifahrer dein Handy bedienen!

    Die Strafe, auch für einfaches Halten des Mobiltelefons, kostet in der Regel 60 Euro und füllt dein Flensburger Punktekonto mit einem Punkt auf. Am besten du startest die App vor Antritt der Fahrt. Sie funktioniert auch im Hintergrund.

  • iPhone und Android: In-App-Käufe deaktivieren

    Für App-Entwickler stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Projekte zur Verfügung. Der direkte Verkauf beim Download, Werbeeinblendungen oder auch die In-App-Verkäufe. Gerade diese sind aber immer wieder Grund zur Beanstandung. Die In-App-Verkäufe kommen meist bei Gratis-Spielen zum Einsatz, um gegen Bezahlung bessere Ausstattungen und höhere Spiel-Level zu erkaufen. Um sich vor dieser Kostenfalle zu schützen, kann man bei iOS und Android diese Funktion sperren.

    iPhone und iPad

    Beim iOS-Betriebssystem erfolgt die Sperrung über die Geräteeinstellungen und dem Reiter Allgemein. Tippe dann auf Einschränkungen | Einschränkungen aktivieren und gib eine vierstellige PIN-Nummer ein, die du selbst bestimmen kannst. Abschließend deaktivierst du über den Schieberegler die In-App-Käufe.

    Zusätzliche Sicherheit bietet darüber hinaus der iTunes-Store. Öffne im Store die Einstellungen und rufe die Passworteinstellungen auf. Hier kannst du für Käufe und In-App-Käufe eine Pin-Abfrage festlegen. Aktiviere dann die Option Immer erforderlich. Alternativ lässt sich auch Nach 15 Minuten erforderlich einstellen, in denen bis zur Sperrung trotzdem noch Geld ausgegeben werden kann.

    In-App-Sperre bei Android

    Bei Android-Smartphones und -Tablets fehlt leider die Möglichkeit der Sperrung über die Geräte-Einstellungen. Immerhin ist – ähnlich wie im iTunes-Store – die Einrichtung einer Authentifizierung im Play Store vorhanden.

    Öffne die App Play Store und rufe die Einstellungen auf. Dann tippst du in der Nutzersteuerung auf Authentifizierung für Käufe erforderlich. Dann entscheidest du dich nur noch für eine der drei Authentifizierungsoptionen:

    • Für alle Käufe bei Google Play auf diesem Gerät
    • Alle 30 Minuten
    • Nie

    Auch hier empfehlen wir natürlich die erste Option. Mehr ist bei Android leider nicht drin.

  • Games und Apps im Windows Store zurückgeben

    Google Play, sowie die Plattform Steam akzeptieren schon seit längerer Zeit die Rückgabe von Programmen und Apps. Nun werden auch Windows- und Xbox-Store nachziehen.  Laut einer Ankündigung im Xbox-Dashboard für Insider, soll die Rücknahme von Games/Apps möglich und die Kosten anschließend erstattet werden.

    Natürlich gibt es gewisse Voraussetzungen, um ein Produkt zurückgeben zu können:

    • Der Kauf darf nicht länger als 14 Tage zurückliegen
    • Die Software muss schon heruntergeladen und gestartet worden sein
    • Zwischen Download und Rückgabe muss mindestens ein Tag liegen
    • Die Nutzungs- oder Spieldauer darf zwei Stunden nicht überschreiten (kontoübergreifend!)

    Ausgeschlossen sind neben ein paar noch nicht benannten Windows-10-Apps, auch Add-Ons, Season-Passes und DLC`s.

    Und so einfach soll es gehen:

    • Bei Microsoft dein Konto aufrufen oder dich einloggen.
    • Aufrufen der Zahlungsmethoden & Rechnungen und der Bestellhistorie
    • Auswahl des Programms/Spiel und die Rückerstattung anfordern

    Aber Vorsicht! Exzessives Herunterladen und Ausprobieren kann nach hinten losgehen. Microsoft sichert sich die Option, Nutzer in diesem Fall zu sperren. Ab wann ein Missbrauch vorliegt, ist noch nicht bekannt, da dieser Self-Service-Refund noch nicht offiziell angekündigt wurde. Lange wird es wohl nicht mehr dauern.

  • Neues Jahr, neue Regeln. Das ändert sich ab 01. Januar 2017.

    Der 1. Januar eines Kalenderjahres ist auch immer ein idealer Zeitpunkt, an dem neue Gesetze und Regelungen in Kraft treten. Das gilt auch für das Jahr 2017. Hier eine kleine Auswahl von Änderungen die bereits gültig sind:

    Mindestlohn

    Der bisherige gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde wurde um 34 Cent auf jetzt 8,84 Euro brutto angehoben. Damit erhält ein Vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zirka 55 Euro pro Monat mehr.

    Wer als Alleinstehender Arbeitslosengeld II (= Hartz IV) erhält, der bekommt ab sofort auch mehr Geld. Um ganze 5 Euro wurde der Hartz-4-Satz erhöht.

    Pflegestufen

    Die bisherigen drei Pflegestufen wurden neu definiert und auf insgesamt fünf Pflegegrade erhöht.

    Für die Bewilligung der Pflegegrade (ab Antragsstellung 01.01.2017) wurde damit zusätzlich eine bessere Beurteilung von psychisch sowie an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen ermöglicht, die in die Gesamtbeurteilung des Pflegeanspruchs mit einfließen.

    Bisher wurden im wesentlichen nur körperliche Beeinträchtigungen für die Erteilung einer Pflegestufe herangezogen. Mit der Pflegereform haben es zukünftig nun auch Demenz- und Alzheimerpatienten leichter, einen Pflegegrad zu beantragen (und zu erhalten).

    Bemessungsgrenze für Renten- und Krankenversicherung

    Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die ein hohes Einkommen beziehen, zahlen den Höchstsatz an Krankenkassenbeiträgen. Nicht prozentual für das gesamte Einkommen, sondern nur bis zum Monatsbrutto von 4350 Euro. Das bedeutet, dass im Gegensatz zu 2016, nun rund 113 Euro mehr in die Sozialkassen zu entrichten sind.

    Kindergeld

    Ab Januar 2017 gibt es für jedes Kind pro Monat zwei Euro Kindergeld mehr. Außerdem steigt auch der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer. Was für dich als Steuerzahler günstiger ist, errechnet am Jahresende das Finanzamt.

    Bei getrennt lebenden Eltern ist der Kindesunterhalt ebenfalls gestiegen. Zirka sieben bis zehn Euro mehr pro Kind bekommt derjenige, in dessen Haushalt die Kinder leben. Als Orientierungshilfe dient hier die Düsseldorfer Tabelle.

    Steuererklärung auf dem Bierdeckel

    Die vom CDU-Politiker Friedrich Merz zitierte Steuererklärung auf dem Bierdeckel ist es zwar noch nicht, dafür ist die Steuererklärung zukünftig weitestgehend belegfrei.

    Da die Finanzämter in Belegen, Quittungen und Rechnungen ersticken, haben die Finanzbehörden entschieden, dass ein Einreichen von Belegen nicht mehr zwingend notwendig ist. Das bedeutet aber nicht, dass man nun alles gefahrlos von der Steuer absetzen kann. Weiterhin kannst du nur das geltend machen, was du durch Belege beweisen kannst.

    Das Finanzamt kann jederzeit Belege zur Einsicht anfordern. Daher müssen die Steuerpflichtigen alle Belege mindestens ein Jahr lang zu Hause aufbewahren.

    Höhere Steuerfreibeträge

    Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit werden nicht komplett versteuert. Das Existenzminimum bleibt steuerfrei. Dieser Grundfreibetrag wird ab 2017 auf 8820 Euro angehoben (bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag). Das sind insgesamt 168 Euro mehr als 2016. Allerdings beträgt hier die Steuerersparnis für einen Ledigen nur bei ca. 25 Euro pro Jahr und lindert somit nur ein wenig die kalte Progression.

    Weniger Zinsen bei Lebensversicherungen

    Der geringere Zins betrifft den Garantiezins, den die Versicherungen ihren Kunden maximal zusichern dürfen. Er sinkt von 1,25 auf 0,9 Prozent für Neuabschlüsse von Lebensversicherungen ab 01.01.2017. Die alten Verträge bleiben davon unberührt.

    Rente

    Rentner können sich in diesem Jahr über eine zweiprozentige Rentenerhöhung freuen. Ebenso wurde die steuerfreie Hinzuverdienstgenze von 5400 Euro auf 6300 Euro angehoben. Das Novum hierbei ist, dass es sich um eine jährliche Hinzuverdienstgrenze handelt. Sie ersetzt die starre monatliche Begrenzung von 450 Euro. Und älteren Arbeitnehmern, die kurz vor dem Rentenalter stehen, wird es mit der Flexi-Rente einfacher gemacht, eine vorgezogene Rente zu bekommen und gleichzeitig einem Job nachzugehen.

     

    Abschließende Feststellung

    Es ist noch zu bemerken, dass es sich in diesem Artikel nur um einen Teil der neuen Bestimmungen und Gesetze handelt. Ebenfalls kann hier nicht der komplette Inhalt der angesprochenen Themen abgebildet werden, da die persönliche Lebenssituation jedes Betroffenen zu unterschiedlichen Voraussetzungen führt.

    Daher ist es zwingend erforderlich, sich zusätzliche Informationen über das Internet oder bei den einschlägigen Beratungsstellen zu suchen.

  • PayPal gehorcht jetzt Siri

    Siri kann eine Menge Arbeiten erledigen. Sie liest nicht nur den Wetterbericht, erzählt Witze und berechnet Fahrtrouten, jetzt darf sie auch Geld per PayPal senden.

    Seit dem letzten Update gehört der Siri-Sprachbefehl (iOS 10) nun auch zu den PayPal-Funktionen. Mit iPhones, die Touch-ID unterstützen, kann man nun in Deutschland, der Schweiz, Österreich und 27 weiteren Ländern, Geld per PayPal senden. Es reicht der Sprachbefehl Hey Siri, sende 100 Euro an Thorsten Thorstensen mit PayPal.

    Vor der ersten Geldüberweisung musst du aber zuerst ein paar Einstellungen im iPhone vornehmen. Über die Einstellungen | Siri | App-Support aktivierst du den Zahlungsdienstleister PayPal.

    Dann aktivierst du Touch ID für das Einloggen in der PayPal-App. Tippe hier auf das Zahnrad und anschließend auf Login und Sicherheit. Danach aktivierst du Touch ID.

    Wenn du in der Vergangenheit der PayPal-App den Zugriff auf deine Kontakte noch nicht gewährt hast, dann kannst du dies jetzt mit Einstellungen | PayPal | Kontakte nachholen.

    Nach dem Sprachbefehl wirst du von Siri zum Einloggen per Touch ID aufgefordert, bevor die Kontaktdaten des Zahlungsempfängers angezeigt werden. Anschließend wählst du die betreffende E-Mail-Adresse aus, Siri zeigt die anstehende Überweisung an, die dann bestätigt werden muss. Abschließend zeigt Siri die PayPal-Zahlungsbestätigung an.

  • Tschüss Rabatt-Karten – Hallo Cashback-App

    Seit vielen Jahren versucht der Einzelhandel mit Rabattkarten (Payback, etc.) die Kunden in ihre Geschäfte zu locken. Die Methoden sind bisweilen unterschiedlich, man sammelt Punkte, die gegen Warenprämien eingetauscht werden können, oder man erhält ein Produkt aus dem Warensortiment zum Nulltarif. Eine, immer beliebtere Variante, ist das Cashback bei dem ein bestimmter Betrag zurückerstattet wird. Kein Wunder, denn nur „Bares ist Wahres“!

    Die App Scondoo bietet mit ihren Handelspartnern genau dieses Cashback-System an. Einfach mit dem Handy oder Tablet den Kassenbon (egal welcher Supermarkt) mit den betreffenden Artikeln fotografieren und hochladen. Der Beleg wird dann geprüft und der Rückerstattungsbetrag deinem Kundenkonto gutgeschrieben. Ab vier Euro Guthaben lässt sich das Cashback per Überweisung oder über PayPal auszahlen.

    Der derzeit aktuelle Produktkatalog enthält 19 rabattfähige Produkte, sowie acht weitere Deals in Form eines Willkommensbonus, Kassenbon-Gewinnspiel, Rabatt auf den Rewe-Lieferservice, etc.

    Die Produkt-Deals bei Scondoo variieren ständig, da sie zeit- und mengenmäßig beschränkt sind. So gelangen auch saisonale Waren in den Deal-Katalog.

    Fazit:

    Sehr interessantes Konzept, wenn auch die Produktauswahl noch etwas dünn ist. Aber das wird sich zukünftig sicher ändern. Scondoo ist für Android und iPhone/iPad in den entsprechenden App-Stores kostenlos erhältlich. Und PC-User können über eine Web-App ebenfalls am Cashback-Programm teilnehmen.

    Meine persönliche Meinung

    Ich persönlich halte nicht so viel von Rabattkarten, mit denen man Punkte sammelt. Zwar besitze ich auch eine „Punktekarte“ des Branchenführers die ich regelmäßig einsetze, aber für meine letzte Prämie, einen Seifenschaumspender (=1899 Punkte), brauchte ich knapp drei Monate um die restlichen 300 Punkte zu generieren. Eigentlich ziemlich deprimierend.

    Wesentlich sinnvoller ist Rabattkarte meines Bäckers. Ab einem Einkauf von 3,50 Euro erhalte ich einen Stempel. Ist die Zehner-Karte voll, bekomme ich entweder zehn Brötchen oder ein Brot bis 1000 g kostenlos. Sehr viel besser!

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