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  • YouTube-Video ist gesperrt? So findest du heraus, welche Länder die Sperrung auch betrifft.

    Wer kennt nicht die YouTube-Meldung, dass das aufgerufene Video gesperrt ist? Betrifft diese Sperre nur Deutschland oder auch andere Länder? Dies ohne Hilfe herauszufinden ist gar nicht so einfach. Mit dem YouTube Region Restriction Checker findest du das in sekundenschnelle heraus.

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    Du benötigst lediglich den Restriction Checker und die URL des betreffenden YouTube-Videos.

    Kopiere die URL (Internetadresse) in die Zwischenablage und rufe in einem neuen Browsertab den YouTube Region Checker auf. Füge in das Eingabefeld die URL aus der Zwischenablage ein. Für den Check wird eigentlich nur die ID des YouTube-Videos benötigt. Diese findest du in der URL hinter der Bezeichnung /watch?v=. Entferne alle vor der Video-ID befindlichen Zeichen und klicke auf Senden.

    restriction-region-checker-url-video-id-youtube-suche

    Kurz darauf werden auf einer Weltkarte alle gesperrten Länder rot markiert.

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    Tipp:

    Meist funktioniert die Suche auch mit der kompletten URL. Dann spart man sich das Löschen nicht benötigten Adress-Elemente.

  • Öffentliche Hotspots gefahrlos nutzen

    Öffentliche Hotspots sind und bleiben für den normalen Nutzer immer eine Gefahrenquelle. Zu leicht können hier Computer und Smartphones ausgespäht und mit Schadsoftware infiziert werden. Auch wenn die Sicherheitsstandards bei WLAN-Hotspots in Bahnhöfen und Flughäfen besser als in Cafés oder Warenhäusern ist, sollte man sie nicht unbedingt nutzen. Besser man nutzt Surfsticks, die über Mobilfunk eine Internetverbindung herstellen. Dort wo die Sticks nicht funktionieren und nur ein Hotspot in der Nähe ist, sollten Sie sicher sein, dass eine gute Schutzsoftware auf Ihrem Notebook installiert ist.

    Hotspot Shield, das 3-in-1-Programm für sicheres Surfen

    Das kostenlose Programm „Hotspot Shield“ der Firma „Anchor Free“ schlägt gleich drei Fliegen mit einer Klappe.

    1. „Hotspot Shield“ baut eine sichere VPN-Verbindung zu den Anchor-Free-Servern auf. Ein Zugriff auf Ihre Daten durch Hacker ist dann nicht mehr möglich.
    2. Das Programm schützt zusätzlich vor über 3,5 Millionen Malware-Webseiten.
    3. Der geschützte VPN-Tunnel in die USA ermöglicht zudem, in Deutschland und Europa blockierte Seiten trotzdem aufzurufen, da sich die Verbindung mit einer anderen Länderkennung präsentiert.

    Minimale Nachteile

    Natürlich gibt es auch Nachteile, die aber nicht so schwerwiegend sind: Eine leichte Minderung der Surfgeschwindigkeit sowie Werbeeinblendungen muss man hier ertragen.

    Günstige Vollversion „Elite“ ohne Einschränkungen

    Wer auf die Werbung verzichten und die Geschwindigkeit erhöhen möchte, sollte die kostenpflichtige „Elite“-Version nutzen. Ein einzelner Monat wird mit 3,99 Euro oder wahlweise mit 29,95 US-Dollar (Jahres-Abo) berechnet.

    Ob sich das für Sie lohnt, können Sie mit einem kostenlosen 7-Tage-Testzugang ausprobieren.

    vpn-tunnel-sicher-verbindung-hotspot-shield-anchor-free-elite-zugang-kostenlos

    Die Einstellungen

    Nach dem Download von der Webseite www.hotspotshield.com/de können noch ein paar Einstellungsänderungen vorgenommen werden.

    Beim ersten Start wechseln Sie im Programmfenster zum Register „Language“ um die Spracheinstellung auf „Deutsch“ umzustellen. Klicken Sie zur Bestätigung auf „Apply“.

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    Anschließend rufen Sie die Registerkarte „Netzwerkerkennung“ auf. Wenn Sie nur gelegentlich öffentliche Wifi-Hotspots nutzen oder keine permanente VPN-Verbindung wünschen, aktivieren Sie die Einstellung „Manuell: nicht warnen und keine automatische Verbindung herstellen“. Mit der Schaltfläche „anwenden“ wird die Option aktiviert.

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    Im Hauptmenü des Programmfensters klicken Sie nun auf „Start Protection“ um eine gesicherte VPN-Verbindung herzustellen.

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    Pausieren der gesicherten Verbindung

    Soll die VPN-Verbindung pausieren, rufen Sie über den Informationsbereich der Taskleiste das Programmfenster von Hotspot Shield auf und klicken auf den roten Button „Pause protection“.

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    Im nächsten Fenster stellen Sie den Pausen-Zeitraum ein. Zur Auswahl stehen folgende Optionen:

    1. Until I ask to resume (=unbegrenzt, muss manuell wieder eingeschaltet werden)
    2. For 15 minutes (für 15 Minuten)
    3. For 1 hour (für eine Stunde)

    Soll die Auswahl gespeichert werden, aktivieren Sie die Option „Remember my choice“ und starten Sie anschließend die Pause mit der Schaltfläche „Pause now“.

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    Egal welche Auswahl getroffen wird, mit dem Button „Start protection“ kann die Verbindung sofort wieder hergestellt werden.

    Tipp:

    Nutzer von Android- Tablets, iPhones oder iPads müssen auf eine gesicherte Verbindung nicht verzichten. Über die Webseite, den Apple App-Store oder Google-Play können die mobilen Versionen ebenfalls kostenlos heruntergeladen werden.

  • Gema-, BKA-, Ukash-, BSI-Virus & Hackerangriff: BKA-Mails und BKA-Popupfenster mit Virus im Gepäck – So entfernen Sie den Bundeskriminalamt-Trojaner

    Vorsicht beim Öffnen von E-Mails vom Bundeskriminalamt (BKA). Zurzeit sind gefälschte E-Mails mit dem Betreff „Ermittlungsverfahren Nr. X“ (wobei X eine sechsstellige Zufallszahl ist) sowie dem Absender „abteilung89502@bka.de“ im Umlauf. Im Anhang der gefälschten Mails steckt ein gefährlicher Virus.

    Daher gilt: Auf keinen Fall den Dateianhang öffnen. Die im Anhang versteckte Schadsoftware nistet sich im eigene Rechner ein und verwendet die Adressen aus dem Adressbuch, um sich selbst weiter zu verschicken. Zudem spioniert der Trojaner heimlich persönliche Daten des PCs aus.

    Im Mailtext geht es um eine angebliche Strafanzeige gegen den Empfänger mit der Aufforderung, den Anhang zu öffnen und die fingierte Strafanzeige auszudrucken. Das BKA empfiehlt, die E-Mails ungelesen zu löschen und einen aktuelle Virenschutz-Software zu verwenden. Das Bundeskriminalamt weist ausdrücklich darauf hin, dass im Namen der Behörde niemals derartige Mails verschickt.

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    Und so sieht die gefälschte BKA-Mail im Posteingang aus (Aufs Bild klicken zum Vergrößern):

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    >> Weitere Infos direkt vom Bundeskriminalamt

    Neue Variante: Das gefälschte BKA-Popupfenster mit UKash-Zahlungsaufforderung

    Eine neue Variante ist ein Popupfenster mit einer gefälschten BKA-Meldung mit dem Titel „Die offizielle Mitteilung des Bundeskriminalamts“. Im falschen BKA-Fenster wird behauptet, dass Ihr Computer an strafbaren Handlungen beteiligt gewesen sein soll. Der Vorwurf: Verteilung kinderpornografischen Materials sowie der Versand von E-Mails mit terroristischem Hintergrund. Angeblich wird Ihr Computer gesperrt und es erscheinen Meldungen wie „Achtung: Aus Sicherheitsgründen wurde Ihr Windows blockiert“. Zur Entsperrung sollen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Strafe in Höhe von 100 Euro über den Bezahldienst „uKash“ oder „Paysafecard“ bezahlen. Ansonsten drohe die Löschung der gesamten Festplatte.

    Der Originalwortlauf der falschen Meldung (inklusive eklatanter Rechtschreibfehler):

    • Ein Vorgang illegaler Aktivität wurde erkannt.Das Betreibssystem wurde im Zusammenhang mit Verstossen gegen Gesetze der Bundesrepublik gesperrt. Es wurde folgender Verstoss vestgestellt: Ihr IP lautet: xxx.xxx.xxx.xxx mit dieser IP wurden Seite mit pornographischen Inhalten, Kinderpornographie, Sodomie, Elementen von Gewalt gegen Kinder aufgerufen.Auf ihrem Computer wurden ebenfalls Videodateien mit pornographischen Inhalten, Elementen von Gewalt und Kinderpornographie festgestelltEs wurden auch E-Mails in Form von Spam, mit terroristischen Hintergründen, verschickt. Diese Sperre des Computers dient dazu, Ihre illigalen Aktivitäten zu unterbinden.Um die Sperre des Computers aufzuheben, sind Sie dazu verflichtet eine Srafe von 100 Euro zu zahlen. Die Zahlung ist innerhalb von 24 Stunden zu leisten. Sollte der Eingang der Zahlung in der vorgegebenen Zeit nicht erfolgen, so wird Ihre Festplatte unwiederruflich formatiert(gelöscht).Die Bezahlung erfolgt durch einen Ukash Coupon-Code in Höhe von 100 Euro.Um die Bezahlung durchzuführen, geben Sie bitte den erworbenen in das Zahlungsfeld ein und drücken sie anschließend auf OK (haben Sie mehrere Codes, so geben Sie Diese einfach nacheinander ein und drücken Sie anschließen auf OK).Sollte das System Fehler melden, so müssen sie den Code per E-Mail(bundeskriminalamtes@yahoo.com) versenden. Nach Eingang der Zahlung wird Ihr Computer innerhalb von 24 Stunden wider freigestellt.

    Um authentisch zu wirken, enthält die Falschmeldung Informationen über Ihren Rechner wie Betriebssystem, verwendete IP-Adresse und Provider. Zudem ist rechtswidrig das Logo der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts und verschiedener Antivirenhersteller abgebildet. Alles gefälscht. Wie die Popupmeldung zum Beispiel aussehen kann, zeigt das Bundeskriminalamt auf ihrer Webseite:

    Hier weist das BKA auch nochmal darauf hin, dass weder das Bundeskriminalamt noch die Bundespolizei Urheber des Popup-Fenster ist.

    Bundespolizei, Gema, BSI, GVU und weitere Varianten

    Neben der weit verbreiteten BKA-Meldung gibt es mittlerweile einige Varianten des BKA-Trojaners. Dabei werden ebenfalls bekannte Institutionen und Einrichtungen als vermeintliche Absender verwendet, etwa:

    Nachfolgende Screenshots der bislang im Umlauf befindlichen Warnmeldungen:

    BKA-Virus/Bundesvirus/Ukash-/BSI-/GVU-Virus entfernen

    Die Betrüger möchten mir dem gefälschten Popup-Fenster und der Warnung nur erreichen, dass Sie die vermeintliche Strafe zahlen – natürlich direkt auf das Konto der Betrüger. Viel schlimmer: wenn diese oder eine ähnliche BKA-Meldung auf Ihrem Rechner erscheint, ist Ihr Computer bereits mit Trojanern, Viren und anderen Schadprogrammen infiziert. Sie sollten dann dringend einen Virenscan durchführen und den Schädling entfernen.

    Falls auf Ihrem Rechner noch kein gutes (und aktuelles) Antivirenprogramm installiet ist, verwenden Sie zum Entfernen des BKA-Virus das Antivirenprogramm „Malwarebytes Anti-Malware“. Das Programm findet den Virus und steckt ihn in Quarantäne (macht ihn unschädlich). Eine gut gemachte Malwarebytes-Anleitung finden Sie auf folgender Webseite:

    Alternativ hierzu können Sie den Rechner auch mit einer Antiviren-Boot-CD starten, und „von außen“ den BKA-Virus finden und eliminieren. Besonders bewährt hat sich beim BKA-/BSI-Virus die „Kaspersky Rescue Disk“. Was das ist und wie die Rettungs-CDs funktionieren, steht im Tipp „Antiviurs-Boot-CDs: Mit bootfähigen Antiviren-CDs defekte Rechner starten und säubern„.

    Damit’s nicht wieder passiert: Vor Viren und Schadprogrammen schützen

    Nach der Säuberung sollten Sie Ihren Rechner unbedingt mit einem guten Antivirenprogramm schützen. Welche kostenlosen Virenscanner dazu geeignet sind, haben wir im Tipp „Die besten kostenlosen Virenscanner für Windows“ ausführlich behandelt.

    Wenn Sie sich nicht auf kostenlose Virenscanner verlassen, sondern lieber kommerzielle Virenschutzprogramme von Antiviren-Experten einsetzen möchten, sind professionelle Schutzprogramme empfehlenswert, etwa von Norton, Kaspersky, McAfee oder G-Data. Kostenpunkt: rund 20 Euro. Die besten Schutzprogramme gegen Viren, Trojaner und andere Schädlinge finden Sie hier:

  • Mit „Anonymox“ IP-Adresse und Länderkennung per Mausklick wechseln

    Über anonymes Surfen im Internet wird viel geschrieben und viele Lösungen empfohlen. Aus welchen Gründen auch immer man seine Identität im Web verbergen möchte, es werden hauptsächlich Proxy-Server zur Verschleierung der IP-Adresse verwendet. Die Geschwindigkeit der Datenübertragungen steigt zwar stetig, trotzdem sind die Verbindungen recht langsam. Das Firefox-Add-on „Anonymox“ erreicht in der kostenlosen Version immerhin stabile 600 KBit/s und erlaubt ein tägliches Download-Volumen von 500 MByte.

    Mit wechselnden Identitäten sind keine Besucherprofile erstellbar

    Aber das ist noch nicht alles. Bei „Anonymox“ lässt sich per Mausklick Land und IP-Adresse zu jedem beliebigen Zeitpunkt ändern. So laufen die Überwachungsversuche von Seitenanbietern ins Leere, da sich kein Surfverhalten aufzeichnen und auswerten lässt. Für deutsche Surfer geblockte Inhalte sind ebenfalls erreichbar. Die in der kostenlosen Version eingeblendete Werbung ist ebenfalls auf ein erträgliches Maß reduziert.

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    Download nur für Firefox und Comodo IceDragon

    Das Add-on, das exklusiv nur für den Firefox-Browser erhältlich ist, können Sie auf der Add-on-Seite von Mozilla herunterladen. Einfach auf den Button „Zu Firefox hinzufügen“ klicken und den Browser neu starten. Dann ist die Erweiterung aktiv und der Symbolleiste wurde ein weiteres Symbol hinzugefügt.

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    Allerdings gibt es noch einen zweiten Web-Browser, bei dem das Add-on auch funktioniert: Der Comodo IceDragon. Er basiert ebenfalls auf dem Firefox-Code.

    Neue Identität per Mausklick

    Klicken Sie auf das neue Icon „X“ um zu den Einstellungen zu gelangen. Aktivieren Sie „Anonymox“ um mit dem Proxy-Server verbunden zu werden. Mit der Schaltfläche „Identität wechseln“ können aus insgesamt acht IP-Adressen aus 3 Ländern auswählen. Mit „OK“ bestätigen Sie die neue IP-Adresse.

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    Premium-Zugang mit 16.000 kBit/s

    Wem das Datenvolumen der kostenfreien Version zu klein ist, der sollte zur Premium-Variante wechseln.

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    Für kleine fünf Euro pro Monat surfen Sie mit bis zu 16.000 kBit/s mit einem unbegrenzten Downloadvolumen. Außerdem können Sie aus mehr als 25 IP-Adressen in 5 Ländern auswählen.

    Im Abonnement kostet der Premium-Zugang monatlich sogar nur 4,50 Euro und ist jederzeit kündbar.

  • Google Play Music: Unterwegs die eigene Musik hören

    Ab sofort haben Google- und Android-Nutzer die Möglichkeit, unterwegs auf die Musikdateien des heimischen Rechners zuzugreifen. Das Kopieren von MP3-Musikdateien auf das Smartphone hat damit ein Ende. Ab sofort ist es auch in Deutschland möglich, die eigene Musiksammlung auf die Google-Server hochzuladen. Über Ihren Computer und jedes Android-Endgerät haben Sie dann per Stream Zugriff auf Ihre Musiksammlung.

    Statt kopieren Musik stream

    Google Play Music“ ist eine gelungene Symbiose aus Jukebox und Cloudspeicher. Zusätzlich werden hier auch alle Songs gespeichert, die über Google Play online gekauft wurden. Außerdem ist seit November 2012 „Play Music“ auch in der Google Smart-TV-Variante, „Google TV“, integriert.

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    Auf den Google-Servern ist soviel Platz, dass Sie bis zu 20.000 eigene Lieder hochladen können. Die einzige Voraussetzung ist ein Google-Konto und eine Kreditkarte. Das Hochladen der Songs ist kostenlos, die Kreditkarte wird nur zur Länder-Identifizierung benötigt. Haben Sie bereits Käufe über Google Play getätigt, sind Ihre diese Daten bereits vorhanden.

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    Zum Hochladen und synchronisieren benötigen Sie den kostenlosen „Music Manager„.

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    Der „Music Manager“ durchsucht automatisch Ihren PC nach iTunes- und anderen Musikbibliotheken. Nach dem Hochladen auf die Google-Server ist die komplette Musiksammlung im Web über den Browser oder auf allen anderen Android-Geräten abrufbar. Über Google Music gekaufte Songs sind ebenfalls auf allen Geräten ohne Synchronisierung abrufbar und können per Google+ mit Bekannten und Freunden geteilt werden.

    Die App „Google Play Music„…

    bild-4-app-android-tablet-pc-handy-smartphone-nexus-samsung-herunterladen-konto-einrichten-play-store-music-manager-teilen-stream-wiedergabe-itunes-bibliothek-musikdatei

    …ist ebenfalls kostenfrei im „Google Play Store“ erhältlich.

  • Serien, Dokumentationen und Kinofilme gratis und legal im Web finden, anschauen und herunterladen

    Der Traum eines Filmfans ist sicherlich das kostenlose Herunterladen von aktuellen Blockbustern aus dem Internet. In Deutschland sind aber durch das Urheberrecht Grenzen gesetzt. Da bleibt vielen Fans nur eine Möglichkeit an den gewünschten Film zu kommen: Einen offiziellen bezahlten Download, oder sich nach Veröffentlichung die DVD bzw. die Blu-ray Disk kaufen. Viele Portale bieten aber auch kostenlose Filme zum Download oder zum sogenannten Streaming an. Ganz legal.

    Download oder Streaming

    Der Unterschied der beiden Möglichkeiten ist, dass beim Streaming keine Kopie des Films auf dem eigenen Rechner gespeichert wird und somit keine (unrechtmäßige) Vervielfältigung stattfindet. Beim Streaming wird nur ein Teil der Video-Datei in den Arbeitsspeicher geladen und später automatisch (nach dem Ansehen) wieder entfernt. Trotz allem wird auch diese Variante von Juristen kontrovers diskutiert und gehört zurzeit noch in eine rechtliche Grauzone.

    Rechtlich einwandfrei

    Trotz alledem gibt es aber auch etliche Gratisportale, bei denen man keine Angst haben muss, gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Sie finanzieren sich wie bei Privatsender durch Werbung.

    Das Film- und Serienangebot ist teilweise fast identisch. Komplett kostenlose Portale enthalten dagegen kaum große Blockbuster, sie setzen auf unbekanntere oder alte Filme. Auch Serien sind hier eher selten zu finden. Es gibt aber auch Anbieter, die sich auf verschiedene Sparten, wie Dokumentationen, Musikfilme, Comedy oder Klassiker spezialisiert haben.

    Eine kleine Übersicht:

    • Bild.de –  Hier sind in verschiedenen Kategorien insgesamt ca. 60 Filme, meist älteren Datums, vorhanden. Ein Sonderkanal enthält noch zusätzlich neun Janosch-Zeichentrickfilme.
    • MSN Movies – 190 deutschsprachige Filme aus den 90er Jahren in acht Kategorien. Besonders erwähnenswert ist hier der Sci-Fi-Channel mit der Kultserie „Flash Gordon“.
    • MyVideo.de – Mit mehr als 400 Filmen aus neun Genres, einer der größten Anbieter von kostenlosen Filmen. Die Besonderheit hier: Es werden auch zwei Kanäle mit Dokumentationen und Konzerten angeboten.
    • Maxdome – Das Gratisangebot ist mehr als bescheiden. 52 Filme, meist deutsche Fernsehproduktionen, gibt es hier zu sehen. Alles schon im TV gelaufen… Beim kostenpflichtigen „Video on Demand“ gibt es dagegen bei Maxdome ab zwei Euro über 5.000 Filme als Stream oder Download.
    • JRTL, ARD, ZDF und Co. – In den Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen TV-Sender, sind bis zu sieben Tage nach Ausstrahlung die Sendungen abrufbar. Nur Reportagen und Dokus sind länger abrufbar.
    • Videoload Free – Das Gratisportal der von der Telekom betriebenen Online-Videothek „Videoload“ schrumpfte in der letzten Zeit auf etwas über 100 Filme und Serien zusammen. „Videoload Free“ setzt, ähnlich wie „Bild.de“ auf ältere und unbekanntere Filme. Trotz etwas komplizierter Startprozedur ist es erwähnenswert, dass hier zusätzlich noch etliche Dokumentationen erhältlich sind. Sogar ein paar Kult-Serien wie „Die Ludolfs“ und der Musiksendung „Beat Club“ sind hier zu sehen.
    • MySpass.de – Gut bedient werden hier die Fans von „Stromberg“, „Pastewka“, „Ladykracher“, etc. Das Videoportal wird von der Filmproduktionsfirma „Brainpool“ betrieben und daher werden hier hauptsächlich die Eigenproduktionen kostenlos zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden aber noch Filmclips aus „TV Total“ sowie viele Folgen der Zeichentrickserie „Southpark“ angeboten. Fazit: Comedy-Fans kommen bei diesem reichhaltigen Angebot voll auf ihre Kosten.
    • Internet Archive – Wer sich hauptsächlich für Klassiker der Filmgeschichte interessiert, der ist hier richtig. „Archive.org“ versteht sich als Bibliothek für bewegte Bilder. Die hier angebotenen Filme können in verschiedenen Multimediaformaten angesehen und kostenlos heruntergeladen werden. Die Urheberrechte dieser Filme sind abgelaufen, oder von den Filmfirmen freigegeben worden. Zum Beispiel kann man den Urvater der Zombiefilme herunterladen: „Night of the living dead“ von George A. Romero. Auch wenn die meisten Filme in Englisch sind, es befinden sich auch deutsche darunter.
    • Hulu & Co. – Wer sich öfters im Ausland aufhält, bekommt oftmals Zugriff auf  amerikanische Filmportal-Seiten wie YouTube oder „Hulu“, die sehr umfangreich sind und auch aktuelle Blockbuster und TV-Serien enthalten.  Leider ist der Zugriff auf die amerikanischen Film-Portale von Deutschland aus durch die Gema untersagt worden. Auf absehbare Zeit wird sich das wohl auch nicht ändern. Durch die Nutzung von Proxy-Servern kann zwar eine Verbindung hergestellt werden, die aber sehr langsam ist. Zu den verschiedenen Möglichkeiten lesen Sie bitte diesen Artikel.
    • Zattoo – Der Sonderfall im Internet. Bei diesem Anbieter kann man kostenlos 50 Live-TV-Sender verfolgen. Interessant für Nutzer die keinen Fernseher haben, oder lieber über den Computer das Fernsehprogramm verfolgen möchten. Das Sender-Angebot setzt sich hauptsächlich aus den Öffentlich-Rechtlichen Sendern zusammen und ist meistens in deutscher Sprache. Aber auch Streams von MTV und CNN werden gezeigt. Aufnahmen, bzw. Downloads sind hier nicht möglich. Grundsätzlich ist dieses Portal kostenfrei. Wer das Programm werbefrei und/oder auf dem iPhone genießen möchte, der muss zur kostenpflichtigen Variante wechseln. Die Preise sind derzeit monatlich € 3,99, vierteljährlich € 9,99 und für das 12-Monats-Abo gibt es für € 29,99.

    Fazit

    Egal für welches Gratis-Portal man sich entscheidet, alle werden durch die Werbeindustrie unterstützt. Teilweise wird sogar Werbung eingeblendet, wenn man innerhalb eines Films „vorspult“. Das kann bisweilen nervig werden. Trotz allem ist das Angebot sehr umfangreich und man kann sicher sein, keine Abmahnung zu erhalten.

  • Singen im Advent: Weihnachtslieder ohne GEMA-Gebühren singen und aufführen – Notenblätter kostenlos kopieren

    Kindergärten, Vorschulen und andere Bildungseinrichtungen haben es nicht leicht. Seit 2009 verlangt die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) für Weihnachtslieder saftige Gebühren für das Kopieren von Notenblättern. Die Folge: Um nicht in die Kostenfalle zu tappen, verzichten viele Kindergärten auf das gemeinsame Singen von Weihnachtsliedern. Gut, dass es den Verein „Musikpiraten e.V.“ gibt, der kostenlos eine Sammlung von Notenblättern gemeinfreier Advents- und Weihnachtslieder herausgibt.

    Singen ohne GEMA-Gebühren

    Der Trick: Bei denen im kostenlosen PDF-Buch „Singem im Advent“ gesammelten Weihnachtsliedern handelt es sich um die alten, unveränderten Originalfassungen. Da deren Urheber bereits seit mehr als 70 Jahren verstorben sind, sind die Lieder „gemeinfrei“ und können ohne Lizenzgebühren gedruckt, gesungen, aufgeführt und kopiert werden. GEMA, VG Musikedition und sonstige Verwertungsgesellschaften gehen leer aus. Sogar eine kommerzielle Nutzung und Verbreitung ist erlaubt und vom Musikpiraten e.V. erwünscht. Sie können das PDF-Buch also beliebig oft drucken, kopieren und verteilen.

    Weihnachtslieder-Buch als PDF Download

    Das kostenlose Weihnachtsliederbuch „Singen im Advent – gemeinfreies Liedgut, kopieren erlaubt“ gibt es als Gratis-PDF-Download auf der Webseite musik.klarmachen-zum-aendern.de/weihnachtslieder/2011.

    Im Gratisbuch finden Sie die Texte und Notenblätter folgender Advents- und Weihnachtslieder:

    Einstimmig

    1. Alle Jahre wieder
    2. Am Weihnachtsbaume die Lichter brennen
    3. Der Christbaum ist der schönste Baum
    4. Der Heiland ist geboren
    5. Es ist ein Ros’ entsprungen
    6. Es kommt ein Schiff geladen
    7. Es wird scho glei dumpa
    8. Fröhliche Weihnacht überall
    9. Herbei, o ihr Gläub’gen – Adeste Fideles
    10. Ich steh an deiner Krippe hier
    11. Ihr Kinderlein kommet
    12. In dulci jubilo
    13. Jingle Bells
    14. Joseph, lieber Joseph mein
    15. Kling, Glöckchen, klingelingeling
    16. Kommet, ihr Hirten
    17. Lasst uns froh und munter sein
    18. Leise rieselt der Schnee
    19. Macht hoch die Tür
    20. Morgen kommt der Weihnachtsmann
    21. Morgen, Kinder, wird’s was geben
    22. O du fröhliche
    23. O Tannenbaum
    24. Schneeflöckchen
    25. Still, still, still
    26. Stille Nacht, heilige Nacht
    27. Süßer die Glocken nie klingen
    28. Tochter Zion, freue dich
    29. Vom Himmel hoch, da komm’ ich her
    30. We Wish You A Merry Christmas
    31. Zu Bethlehem geboren

    Mehrstimmig

    1. Der Christbaum ist der schönste Baum
    2. Es ist ein Ros’ entsprungen
    3. Ich lag und schlief, da träumte mir
    4. Ich steh an deiner Krippe hier
    5. Herbei, o ihr Gläub’gen – Adeste Fideles
    6. Tochter Zion, freue dich