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  • Neuer BKA- und Trojaner im Umlauf: BKA und BSI warnen vor neuer Erpressungswelle im Zusammenhang mit der angeblichen Verbreitung kinderpornografischen Materials

    Eigentlich sollte man meinen, dass der BKA-Trojaner (wir berichteten) mittlerweile Geschichte ist. Von wegen. Das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnen vor einer neuen Variante des BKA- bzw. GVU-Virus. Diesmal geht es um die angebliche Verbreitung kinderpornografischen Materials und anderen Straftaten. 

    Neue Variante: Popup-Fenster

    Neu ist Art und Auftreten des „Porno-Virus“. Die Warnmeldung erscheint dieses Mal in Form eines Popup-Fensters. Darin wird Ihnen unterstellt, dass der eigene Rechner im Zusammenhang mit der Verbreitung kinderpornografischen Materials, bei terroristischen Aktionen, Urheberrechtsverletzungen oder anderen Straftaten genutzt worden sei. Meist steht zusätzlich in der Warnung, dass  „die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt“ und deshalb die Funktion des Computers „aus Gründen unbefugter Netzaktivitäten ausgesetzt worden“ seien. Das Ganze garniert mit angeblichen Gesetzesvorschriften, deren Verletzungen Ursache für die Sperrung sein sollen sowie einem Foto, das nach Expertenmeinung eindeutig als strafbewehrte jugendpornografische Darstellung zu werten ist.  Zur Entsperrung des Rechners soll dann eine Zahlung von 100 Euro an einen Zahlungsdienstleister die uKash oder Paysafecard geleistet werden.

    So sieht eine Variante des Popupfensters aus:

    bka-gvu-virus

    Alles Humbug

    Die Gute Nachricht: Die Warnmeldung ist kompletter Humbug. Zahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag.  Dahinter stecken Kriminelle, die Ihren Rechner mit einem Virus versucht haben und nun versuchen, per digitaler Erpressung darüber Geld zu scheffeln. Selbst wenn Sie zahlen würden, können Sie den Rechner in der Form nicht weiter nutzen.

    Die schlechte Nachricht: Erscheint das Popupfenster, ist Ihr Rechner auf jeden Fall mit einem Trojaner infiziert, der bereits wesentliche Teile des Rechners befallen und manipuliert hat. Sie sollten schleunigst mithilfe eines guten Virenscanners die Schadsoftware vom Rechner entfernen. Das geht zum Beispiel mit dem DE-Cleaner-Rettungsssytem von www.botfrei.de. Weitere Möglichkeiten zum Entfernen des BKA-Virus: Die Kaspersky-Rettungs-CD oder das Reinigungstool Malwarebytes Anti-Malware.

  • Mit „geheimen“ Google-Befehlen bessere Suchergebnisse erhalten

    Die herkömmlichen Ergebnisse der bekanntesten Suchmaschinen sind meist nur der „sichtbare“ Teil des World Wide Webs und vergleichbar mit einer Hausfassade. Dahinter verbirgt sich im „Deep Web“ ein Vielfaches von Daten, die nicht auf den ersten Blick zur Verfügung stehen. Auch wenn viele dieser Datenbestände für Otto-Normal-Surfer nie erreichbar sein werden, da sie zu sehr versteckt und gegen einen ungewollten Zugriff gesichert sind. Mit ein paar weniger bekannten Befehlen kann man zumindest ein Stück weit unter die Oberfläche schauen und somit zu verborgenen Informationen gelangen.

    Informationen aus dem „Deep Web“

    Mit dem Begriff „Deep Web“ werden alle Inhalte bezeichnet, die sich hinter einer Webadresse befinden und sich nicht direkt über Suchmaschinen aufrufen lassen. Besitzt eine Webseite genügend Traffic und haben sich die Programmierer über den Internetauftritt Gedanken gemacht, dann sehen Sie vielleicht auch noch eine Auflistung von Sparten.

    Ein paar „Geheim-Befehle“ helfen bei der Suche mit Google, bessere Ergebnisse zu erzielen. Man kann auch spezifizieren, was gefunden werden soll. Die oberflächliche Google-Suche beschert einem Millionen von unnützen Einträgen, die anschließend mühselig ausgesiebt werden müssen.

    Die „geheimen“ Google-Suchbefehle

    Mit den folgenden Befehlen können Sie Ihre Suche verfeinern:

    link: <URL>

    Mit diesem Befehl werden alle Seiten aufgeführt, die auf die angegebene Webadresse verlinken.

    site: <URL> <Suchbegriff>

    Die Suche eines Begriffs beschränkt sich nur auf die angegebene Webseite. Google durchsucht nur diese Seite und deren Unterverzeichnisse.

    <Suchbegriff> filetype:<Dateityp>

    So wird die Suche nach einem bestimmten Dateityp gesteuert. Der Suchbegriff in Verbindung mit dem Dateityp zeigt in der Ergebnisliste nur diese Dateien an. Unter anderem werden von dem Befehl folgende Typen unterstützt: PDF, DOC, ODT, TIFF, PNG, JPEG

    related:<URL>

    Dieser Suchbefehl listet alle Internetseiten auf, die der Gesuchten irgendwie ähnlich sind. So können Sie beispielsweise vor dem Erstellen Ihrer Hompage herausfinden, wie einzigartig sie ist.

    stocks:<Suchbegriff>

    So ermitteln Sie Aktienkurse ohne auf den einschlägigen, mit Werbung überlasteten oder kostenpflichtigen Börsenseiten zu suchen.

    <Suchbegriff> allintext

    Mit diesem Befehl legen Sie den Bereich fest, in dem gesucht werden soll. Mit „allintext“ wird im Textbereich der Webseiten gesucht, mit „allinanchor“ in den Ankerpunkten, „allintitel“ durchsucht den Titelbereich und „allinurl“ scannt die Webadresse nach dem Suchbegriff.

    Fazit: Es ist erstaunlich, wie einfach man mit ein paar zusätzlichen Befehlen die Internet-Recherche optimieren kann. So lässt sich wirklich viel Zeit und zusätzliche Arbeit einsparen.

  • Windows Robocopy: Automatisches Backup von beliebigen Ordnern in periodischen Zeitabständen einrichten

    Bei Ordnern mit wichtigen Daten lohnt es sich regelmäßige Backups anzufertigen. Das erreicht man mit einer kompletten Sicherung der Festplatte. Allerdings speichert man damit auch allerlei überflüssige Daten wie temporäre Cache-Dateien der Webbrowser. Mit dem Kopierbefehl „Robocopy“ speichern Sie in individuellen periodischen Zeitabständen automatisch nur die benötigten Ordner und deren Unterordner. Auch den Speicherort des automatisierten Backups legen Sie mit einem simplen Befehl fest.

    Robocopy sichert automatisch

    Der Robocopy-Befehl gehört seit Windows Vista zur Standardausstattung. Um die automatisierte Sicherung einzurichten, klicken Sie auf „Start | Alle Programme | Zubehör | Eingabeaufforderung“.

    Im Fenster der „Eingabeaufforderung“ geben Sie folgenden Befehl ein:

    robocopy d:beispiel h:beispiel /s /mot:60 /w:0 /r:0

    In diesem Beispiel wird das Quellverzeichnis „d:beispiel“ auf dem Laufwerk „h:“ unter gleichem Namen gespeichert. Der Schalter „/s“ ist für die gleichzeitige Speicherung der Unterordner verantwortlich.

    „/mot:60“ ist der Schalter für die stündliche Sicherung. „/mot:30“ würde beispielsweise die Daten jede halbe Stunde sichern. Robocopy prüft dann zum Beispiel alle 30 Minuten, ob sich die Quelldateien verändert haben und kopiert die Änderungen ins Zielverzeichnis.

    Die beiden letzten Schalter, „/w:0“ und „/r:0“,  ermöglichen der Dauersicherung, bei aktuell geöffneten (und somit gesperrten) Dateien trotzdem weiter zu machen.

  • Texte aus gesperrten PDF-Dateien mit Google Chrome extrahieren

    Wenn Textpassagen aus Word- oder Excel-Dokumenten herauskopiert werden sollen, wird das häufig mit Rechtsklick und den Befehlen „Kopieren“ und „Einfügen“ gemacht. Diese Vorgehensweise funktioniert auch bei PDF-Dokumenten, meistens jedenfalls. Die Ausnahme: Bei gesperrten PDF-Dateien ist das Herauskopieren von Texten nicht möglich. Damit es doch klappt, können Sie zu einem Trick greifen. Dieser funktioniert am besten mit Google-Chrome ab Version 21.

    Gesperrte PDF? Kein Problem für Chrome

    Um auch bei gesperrten PDF-Dokumenten Textpassagen zu kopieren, gehen Sie folgendermaßen vor:

    1. Starten Sie Google Chrome, und ziehen Sie mit gedrückt gehaltener Maustaste das gesperrte PDF-Dokument in ein aktives Tab.

    2. Als nächstes drücken Sie die Tastenkombination [Strg][P]. Im Druckmenü wählen Sie im Bereich „Ziel“ die Option „Als PDF speichern“.

    3. Mit der Schaltfläche „Speichern“ legen Sie nun eine Kopie des bereits vorhandenen PDF-Dokuments an, die keine Sperre mehr enthält.

    3. Nun können Sie wie gewohnt mit den üblichen Arbeitsschritten den Text aus dem ehemals gesperrten PDF herauskopieren.

    Wichtig: Denken Sie an eventuelle Urheberrechte, wenn Sie den herauskopierten Text weiter verwenden möchten.

  • Avira Antivirus Probleme nach Update: Avira ProActiv blockiert harmlose Programme und lässt Rechner nicht mehr starten [Update]

    Riesenpanne beim Antivirenhersteller Avira: Mit dem letzten Update hat Avira ein Eigentor geschossen. Harmlose Anwendungen werden plötzlich als gefährlich eingestuft, kurzerhand blockiert und lassen sich nicht mehr starten. Im schlimmsten Fall sorgt die falsche Blockade dafür, dass der gesamte Rechner sich nicht mehr starten lässt. Im Netz informiert Avira, wie man aus der Falle herauskommt.

    Das ist passiert: Sobald das automatische Update für Avira-Produkte eingespielt wurde, wird die Komponente „ProActiv“ aktiv und blockiert versehentlich harmlose Anwendungen. Ein neues Update, dass den Fehler wieder rückgängig macht, gibt es derzeit nicht. Um das Problem zu lösen, bietet Avira im Avira-Forum zwei manuelle Not-Lösungen an:

    Lösung 1: ProActiv deaktivieren

    Damit der Rechner wieder normal läuft, können Sie die fehlerhafte Komponente ProActiv deaktivieren. Hierzu gehen Sie ins Avira Control Center und drücken [F8]. Dann wechseln Sie  – falls nicht bereits geschehen – oben links in den Expertenmodus. Rufen Sie den Befehl „Echtzeit Scanner | ProActiv“ auf, und entfernen Sie den Haken bei „ProActiv aktivieren“. Bestätigen Sie die Änderungen mit Ok, und starten Sie den Rechner neu.

    Lösung 2: ProActiv-Ausnahmen erstellen

    Alternativ dazu können Sie auch Ausnahmen erstellen, um Programme wieder zuzulassen. Hierzu rufen Sie im Expertenmodus des Avira Control Center den Befehl „Echtzeit Scanner | ProActiv | Anwendungsfilter | Erlaubt“ auf und klicken auf die Schaltfläche […]. Anschließend wählen Sie die EXE-Datei der Anwendung aus, die auf jeden Fall funktionieren und nicht durch Avira blockiert werden soll. Mit „Hinzufügen“ landet die Anwendung in der Liste der von ProActiv zu ignorierenden Anwendungen.

    [Update]:Mittlerweile hat Avira ein Update für den ProActiv-Bug veröffentlicht. Wenn Sie Avira Antivirus über das Control Center und einen Klick auf die Schaltfläche „Update starten“ aktualisieren, soll der Fehler behoben sein.

  • Serien, Dokumentationen und Kinofilme gratis und legal im Web finden, anschauen und herunterladen

    Der Traum eines Filmfans ist sicherlich das kostenlose Herunterladen von aktuellen Blockbustern aus dem Internet. In Deutschland sind aber durch das Urheberrecht Grenzen gesetzt. Da bleibt vielen Fans nur eine Möglichkeit an den gewünschten Film zu kommen: Einen offiziellen bezahlten Download, oder sich nach Veröffentlichung die DVD bzw. die Blu-ray Disk kaufen. Viele Portale bieten aber auch kostenlose Filme zum Download oder zum sogenannten Streaming an. Ganz legal.

    Download oder Streaming

    Der Unterschied der beiden Möglichkeiten ist, dass beim Streaming keine Kopie des Films auf dem eigenen Rechner gespeichert wird und somit keine (unrechtmäßige) Vervielfältigung stattfindet. Beim Streaming wird nur ein Teil der Video-Datei in den Arbeitsspeicher geladen und später automatisch (nach dem Ansehen) wieder entfernt. Trotz allem wird auch diese Variante von Juristen kontrovers diskutiert und gehört zurzeit noch in eine rechtliche Grauzone.

    Rechtlich einwandfrei

    Trotz alledem gibt es aber auch etliche Gratisportale, bei denen man keine Angst haben muss, gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Sie finanzieren sich wie bei Privatsender durch Werbung.

    Das Film- und Serienangebot ist teilweise fast identisch. Komplett kostenlose Portale enthalten dagegen kaum große Blockbuster, sie setzen auf unbekanntere oder alte Filme. Auch Serien sind hier eher selten zu finden. Es gibt aber auch Anbieter, die sich auf verschiedene Sparten, wie Dokumentationen, Musikfilme, Comedy oder Klassiker spezialisiert haben.

    Eine kleine Übersicht:

    • Bild.de –  Hier sind in verschiedenen Kategorien insgesamt ca. 60 Filme, meist älteren Datums, vorhanden. Ein Sonderkanal enthält noch zusätzlich neun Janosch-Zeichentrickfilme.
    • MSN Movies – 190 deutschsprachige Filme aus den 90er Jahren in acht Kategorien. Besonders erwähnenswert ist hier der Sci-Fi-Channel mit der Kultserie „Flash Gordon“.
    • MyVideo.de – Mit mehr als 400 Filmen aus neun Genres, einer der größten Anbieter von kostenlosen Filmen. Die Besonderheit hier: Es werden auch zwei Kanäle mit Dokumentationen und Konzerten angeboten.
    • Maxdome – Das Gratisangebot ist mehr als bescheiden. 52 Filme, meist deutsche Fernsehproduktionen, gibt es hier zu sehen. Alles schon im TV gelaufen… Beim kostenpflichtigen „Video on Demand“ gibt es dagegen bei Maxdome ab zwei Euro über 5.000 Filme als Stream oder Download.
    • JRTL, ARD, ZDF und Co. – In den Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen TV-Sender, sind bis zu sieben Tage nach Ausstrahlung die Sendungen abrufbar. Nur Reportagen und Dokus sind länger abrufbar.
    • Videoload Free – Das Gratisportal der von der Telekom betriebenen Online-Videothek „Videoload“ schrumpfte in der letzten Zeit auf etwas über 100 Filme und Serien zusammen. „Videoload Free“ setzt, ähnlich wie „Bild.de“ auf ältere und unbekanntere Filme. Trotz etwas komplizierter Startprozedur ist es erwähnenswert, dass hier zusätzlich noch etliche Dokumentationen erhältlich sind. Sogar ein paar Kult-Serien wie „Die Ludolfs“ und der Musiksendung „Beat Club“ sind hier zu sehen.
    • MySpass.de – Gut bedient werden hier die Fans von „Stromberg“, „Pastewka“, „Ladykracher“, etc. Das Videoportal wird von der Filmproduktionsfirma „Brainpool“ betrieben und daher werden hier hauptsächlich die Eigenproduktionen kostenlos zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden aber noch Filmclips aus „TV Total“ sowie viele Folgen der Zeichentrickserie „Southpark“ angeboten. Fazit: Comedy-Fans kommen bei diesem reichhaltigen Angebot voll auf ihre Kosten.
    • Internet Archive – Wer sich hauptsächlich für Klassiker der Filmgeschichte interessiert, der ist hier richtig. „Archive.org“ versteht sich als Bibliothek für bewegte Bilder. Die hier angebotenen Filme können in verschiedenen Multimediaformaten angesehen und kostenlos heruntergeladen werden. Die Urheberrechte dieser Filme sind abgelaufen, oder von den Filmfirmen freigegeben worden. Zum Beispiel kann man den Urvater der Zombiefilme herunterladen: „Night of the living dead“ von George A. Romero. Auch wenn die meisten Filme in Englisch sind, es befinden sich auch deutsche darunter.
    • Hulu & Co. – Wer sich öfters im Ausland aufhält, bekommt oftmals Zugriff auf  amerikanische Filmportal-Seiten wie YouTube oder „Hulu“, die sehr umfangreich sind und auch aktuelle Blockbuster und TV-Serien enthalten.  Leider ist der Zugriff auf die amerikanischen Film-Portale von Deutschland aus durch die Gema untersagt worden. Auf absehbare Zeit wird sich das wohl auch nicht ändern. Durch die Nutzung von Proxy-Servern kann zwar eine Verbindung hergestellt werden, die aber sehr langsam ist. Zu den verschiedenen Möglichkeiten lesen Sie bitte diesen Artikel.
    • Zattoo – Der Sonderfall im Internet. Bei diesem Anbieter kann man kostenlos 50 Live-TV-Sender verfolgen. Interessant für Nutzer die keinen Fernseher haben, oder lieber über den Computer das Fernsehprogramm verfolgen möchten. Das Sender-Angebot setzt sich hauptsächlich aus den Öffentlich-Rechtlichen Sendern zusammen und ist meistens in deutscher Sprache. Aber auch Streams von MTV und CNN werden gezeigt. Aufnahmen, bzw. Downloads sind hier nicht möglich. Grundsätzlich ist dieses Portal kostenfrei. Wer das Programm werbefrei und/oder auf dem iPhone genießen möchte, der muss zur kostenpflichtigen Variante wechseln. Die Preise sind derzeit monatlich € 3,99, vierteljährlich € 9,99 und für das 12-Monats-Abo gibt es für € 29,99.

    Fazit

    Egal für welches Gratis-Portal man sich entscheidet, alle werden durch die Werbeindustrie unterstützt. Teilweise wird sogar Werbung eingeblendet, wenn man innerhalb eines Films „vorspult“. Das kann bisweilen nervig werden. Trotz allem ist das Angebot sehr umfangreich und man kann sicher sein, keine Abmahnung zu erhalten.

  • Outlook und blockierte Anhänge: EXE-Dateien und andere gesperrte Dateianhänge sichtbar machen

    Mit Outlook lassen sich nicht alle Dateien als Anhänge verschicken oder empfangen. Aus Sicherheitsgründen ist mit Outlook das Verschicken von ausführbaren Dateien mit Dateikennungen wie .EXE oder .REG ist nicht möglich. Die potenziell gefährlichen Anhänge werden vom Mailprogramm kurzerhand blockiert. Im Posteingang können Sie zwar erkennen, dass ein Anhang vorhanden ist – das Speichern oder Öffnen des Attachements wird jedoch verwehrt. Eigentlich aus einem guten Grund, denn hinter ausführbaren Dateien könnten sich Viren oder ähnliche Schadprogramme verbergen.

    EXE und COM? Verboten!

    Erfahrenen Anwendern geht das aber zu weit – sie können schließlich selbst einschätzen, ob ein Anhang potenziell gefährlich ist oder nicht. Zudem sorgen auf den meisten Rechnern Virenscanner dafür, dass jeder Mailanhang unter die Lupe genommen wird. Die gute Nachricht: Sie können das  Blockieren von Anhängen deaktivieren, um endlich auch Installationsdateien und Programme ohne Tricksereien per E-Mail empfangen zu können.

    Ausschalten können Sie den Schutzmechanismus mit einer Änderung in der Registrierdatenbank:

    1. Starten Sie den Registrierungseditor, indem Sie die Tastenkombination [Windows-Taste][R] drücken, den Befehl „regedit“ eingeben und auf OK klicken.

    2. Ist Outlook 2003 installiert, wechseln Sie anschließend in den Ordner

    HKEY_CURRENT_USERSoftwareMicrosoftOffice11.0OutlookSecurity

    Für Outlook 2007 wechseln Sie in den Ordner

    HKEY_CURRENT_USERSoftwareMicrosoftOffice12.0OutlookSecurity

    und bei Outlook 2010 in den Ordner

    HKEY_CURRENT_USERSoftwareMicrosoftOffice14.0OutlookSecurity

    3. Achten Sie darauf, dass der Ordner „Security“ markiert. Dann rufen Sie den Befehl „Bearbeiten | Neu | Zeichenfolge“ auf, um einen neuen Eintrag einzufügen. Nennen Sie den Neueintrag

    Level1Remove

    4. Danach klicken Sie doppelt auf den neuen Eintrag „Level1Remove“ und geben – durch Semikola getrennt – die Liste der Dateiendungen ein, die nicht mehr geblockt werden sollen, zum Beispiel

    .exe;.reg;.bat;.com

    5. Bestätigen Sie die Eingabe mit OK, und starten Sie Outlook neu. Anhänge mit den genannten Dateikennungen werden jetzt nicht mehr blockiert und lassen sich beliebig kopieren oder direkt ausführen. Doch aufgepasst: Hinter ausführbaren Dateien lauern mitunter Schadprogramme, die nach dem Start den Rechner beschädigen können.

  • Grooveshark in Deutschland nutzen: Grooveshark verwenden, obwohl der Zugriff aus Deutschland (eigentlich) nicht möglich ist

    Ende aus mit Grooveshark in Deutschland. Wer von Deutschland aus auf den Musikdienst „Grooveshark“ zugreifen möchte, schaut in die Röhre. Denn statt Grooveshark erscheint nur die Fehlermeldung „Aufgrund verhältnismäßig hoher Betriebskosten stellt Grooveshark den Zugriff aus Deutschland ein“. War es das dann mit Grooveshark in Deutschland? Nein. Denn mit einem Trick können Sie trotzdem die Grooveshark-Seite aufrufen und Grooveshark weiter von Deutschland aus nutzen.

    Grund für die „hohen Betriebskosten“ sind die anstehenden Gebührenzahlungen an die Verwertungsgesellschaft GEMA. Auf der Grooveshark-Webseite veröffentlicht Grooveshark auch gleich die E-Mail und Post-Adresse der GEMA und fordert auf, eine höfliche Nachricht an die GEMA zu schicken. Verzichten müssen Sie auf Grooveshark aber nicht.

    In einer Pressemitteilung widerspricht die GEMA den Grooveshark-Angaben. Demnach wurde Grooveshark nicht wegen der unverhältnismäßig hohen Kosten, sondern der generellen Verweigerung gegen Vergütungen jeglicher Art geschlossen. Wörtlich heißt es:

    Der Anbieter Grooveshark hat seinen Dienst in Deutschland – entgegen seiner Angaben – nicht wegen unverhältnismäßig hoher Betriebskosten eingestellt. Vielmehr weigert sich Grooveshark grundsätzlich, den von ihm betriebenen Dienst überhaupt in irgendeiner Form zu vergüten. Mit der GEMA hat Grooveshark bislang auch noch in keiner Form Kontakt aufgenommen…

    …Anlass der Schließung des Dienstes in Deutschland ist damit nicht, wie durch den Infotext auf der Website von Grooveshark fälschlicher Weise suggeriert wird, eine Uneinigkeit über die Vergütungshöhe, sondern die generelle Tatsache, dass Grooveshark Urheber und andere Rechteinhaber an seinen Umsätzen beteiligen muss.

    Die Grooveshark-Sperre umgehen

    Wer Grooveshark weiterhin nutzen und zu auf Alternativen wie Simfy, Rdio oder Deezer wechseln möchte, kann die Grooveshark-Ländersperre ganz einfach umgehen. Das funktioniert, da Grooveshark lediglich prüft, aus welchem Land die eigene IP-Adresse stammt. Kommt sie aus Deutschland, erscheint die Sperr-Seite. Bei allen anderen IP-Adresse lässt sich Grooveshark wie gewohnt nutzen. Das Zauberwort lautet „Stealthy“.

    Über Stealthy haben wir bereits im Tipp „Stealthy: Gesperrte Webseiten und YouTube-Videos mit einem Klick freischalten“ berichtet. Wie bei YouTube können Sie damit auch bei Grooveshark die Deutschland-Sperre umgehen, indem Sie Ihren Browser tarnen und alle Daten über einen ausländischen Proxy-Server laufen lassen. Für Grooveshark sieht es aus, als stünde Ihr Rechner irgendwo außerhalb Deutschland – und schon lässt sich Grooveshark wie gewohnt nutzen. Die digitale Tarnkappe „Stealty“ gibt es als Gratis-Add-On für Chrome und Firefox.

    Die Bedienung ist simpel: Einfach in der Symbolleiste den Stealth-Modus aktivieren und danach wie gewohnt die Webseite grooveshark.com aufrufen. Mitunter dauert es eine Weile, bis Stealthy eine Verbindung zu einem passenden Proxy-Server hergestellt hat. Sollte es nicht auf Anhieb funktionieren, wechseln Sie in den Optionen (in Chrome Rechtsklick auf das Stealthy-Icon, in Firefox Pfeilmenü des Stealthy-Icons und „Configure“) testweise zwischen den Einstellungen „Normaler Modus“, „U.S.“ und „Ländercode“.

    Übrigens: Nachdem Sie die erste Grooveshark-Sperre mittels Stealthy umgangen haben, können Sie Stealthy wieder ausschalten. Es erfolgt keine weitere Abfrage, und Sie können wieder direkt und ohne langsame Umleitung auf Grooveshark surfen oder Musik hören.

    Opera Turbo: Grooveshark auch ohne Add-On weiter nutzen

    Nutzer von Opera können auf Add-Ons wie „Stealthy“ verzichten. Hier reicht es, Opera Turbo einzuschalten, und schon lässt sich Grooveshark weiterhin aufrufen. Um Opera Turbo zu aktivieren, klicken Sie unten links in der Opera-Statusleiste auf das Opera-Turbo-Symbol und rufen den Befehl „Opera Turbo aktivieren“ auf.

  • Opera ab Version 10.5: Deaktivierte rechte Maustaste erneut freigeben, JavaScripts austricksen

    Viele Nutzer des norwegischen Browsers Opera haben sicherlich schon mal festgestellt, dass die rechte Maustaste bei verschiedenen Webseiten deaktiviert ist. Meistens nutzt man diese Maustaste, um Textpassagen oder Fotos aus einer Seite herauszukopieren. Die Betreiber dieser Webseiten nutzen JavaScript um schützenswerte Inhalte zu sichern. Ebay beispielsweise, nutzt diese Funktion um Benutzerdaten wie Bankverbindungen zu sichern. Opera kann diese Skripte deaktivieren und dadurch die rechte Maustaste wieder nutzbar machen.

    So einfach aktiveren Sie wieder die rechte Maustaste:

    1. Starten Sie Opera, und klicken Sie auf den Opera-Button. Im Kontextmenü wählen Sie „Einstellungen | Einstellungen“.

    2. Im Dialogfenster „Erweiterungen“ wechseln Sie zum Register „Erweitert“ und wählen im linken Bereich die Kategorie „Inhalte“ aus. Lassen Sie im großen Bereich die Option „JavaScript aktivieren“ eingeschaltet, und klicken Sie stattdessen auf den daneben liegenden Button „JavaScript-Optionen“. Im neuen Fenster deaktivieren Sie dann die Option „Kontextmenü-Ereignisse durch Skripte zulassen“.

    3. Bestätigen Sie beide offenen Dialogfenster mit „OK“, um die Einstellungen zu speichern.

    Nur für bestimmte Seiten

    Der Nachteil an dieser generellen Änderung ist, dass damit bei einigen Webseiten, die mit diesen Skripten weitere Optionen im Kontextmenü bereitgestellen, dann ebenfalls nicht angezeigt werden. Doch auch für diesen Fall gibt es eine Lösung: Die Deaktivierung der JavaScripte nur für bestimmte Webseiten.

    Die Änderungen für einzelne Webseiten werden im Opera gespeichert, damit bei einem neuen Besuch der Seite, die Skripte nicht wieder deaktiviert werden müssen.

    Rufen Sie im Opera-Browser die entsprechende Internetseite auf, und wählen Sie folgenden Pfad: Mit einem Klick auf den Opera-Button öffnen Sie das Kontextmenü und wählen „Einstellungen | Schnelleinstellungen | Seitenspezifische Einstellungen“. Im folgenden Fenster deaktivieren Sie die bereits bekannte Option  „Kontextmenü-Ereignisse durch Skripte zulassen“.

    Nun nur noch mit „OK“ die Änderung bestätigen, damit bei einem erneuten Besuch der Seite die Einstellung nicht noch einmal vorgenommen werden muss. Jetzt müssen Sie nur noch entscheiden, welche der beiden Möglichkeiten Sie anwenden möchten. 

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