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  • Kohlenmonoxid: Die unterschätzte Gefahr in Haus, Garage und Gartenlaube

    Seitdem die sechs Jugendlichen im unterfränkischen Arnstein bei Würzburg tot aufgefunden wurden, ist ein Atemgift wieder in unser Gedächtnis zurückgekehrt. Das oft unterschätzte Kohlenmonoxid. Es tötet meist unbemerkt und lautlos. Aber man kann sich auch dagegen schützen.

    Das Kohlenmonoxid selbst ist farb-, geruchs- und geschmacklos. Das ist der Grund warum jedes Jahr mehrere hundert Menschen in Deutschland daran sterben. Man bemerkt es kaum. Außerdem sind die Moleküle des Gases so klein, dass auch Wände keine effektiven Hindernisse darstellen.

    Was sind die Vorboten einer Kohlenmonoxid-Vergiftung?

    Das Gas blockiert im Körper den Transport von Sauerstoff im Blut. Durch die Fähigkeit, sich bis zu 300 mal stärker als Sauerstoff an den roten Blutfarbstoff Hämoglobin zu binden, kann der Erstickungstod recht schnell eintreten.

    Anzeichen für eine beginnende Kohlenmonoxid-Vergiftung sind (nicht immer in dieser Reihenfolge) Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Verwirrtheit, verlangsamte Bewegungen und Bewusstlosigkeit.  Bei hoher Konzentration kann der Tod innerhalb von zehn Minuten eintreten.

    Diese Anzeichen können auch leicht fehlinterpretiert werden. Sie können auch bei Nahrungsmittelvergiftungen, beim Genuss von Alkohol, Drogen oder nach der Einnahme von Medikamenten auftreten.

    Beim geringsten Zweifel, ob es sich nicht doch um eine Kohlenmonoxid-Vergiftung handeln könnte, sollte ein Notarzt gerufen werden. Selbst eine leichte Vergiftung kann später noch zu Gesundheitsproblemen führen. Nur er kann geeignete Gegenmaßnahmen (z. B. Zuführung von reinem Sauerstoff) veranlassen.

    Die möglichen Gefahrenquellen

    Alles was  zu organischen Brennstoffen zählt, produziert bei Verbrennung auch Kohlenmonoxid. Gefährlich wird es dann, wenn für den Verbrennungsprozess nicht genügend Sauerstoff zur Verfügung steht. Dazu gehören insbesondere Gartengrills mit noch glimmender Kohle, offene Kamine und Öfen mit Holz-, Kohle- oder Öl-Feuerung. Und last but not least, sollte man auch die Heizpilze und die Katalyt-Heizöfen, die mit Propangasflaschen betrieben werden, nicht vergessen.

    Ein Holzkohle-Grill gehört daher ebenso wenig in einen geschlossenen Raum, wie ein benzinbetriebener Stromgenerator, der offensichtlich der Grund für die sechs toten Jugendlichen in Arnstein war.

    In gleichem Maße gefährlich sind auch unsachgemäß eingestellte und/oder installierte Drosselklappen von Kaminen und Kaminöfen. Insbesondere bei Kaminen sollte darauf geachtet werden, dass sie (z. B. durch Vogelnester) nicht verstopft sind. Aus dem gleichen Grund dürfen auch Zwangsentlüftungen von Dachfenstern, Boilern, Kühlschränken und Durchlauferhitzern nicht abgedeckt werden.

    Defekte Heizanlagen und Gastherme in Heizungskellern sind eine besondere Gefahrenquelle. Wird hier nicht auf eine ausreichende Belüftung geachtet, kann der nächste Kellerbesuch auch der Letzte sein.

    Besonders tückisch ist aber auch ein Lagerraum mit Holzpellets. Selbst hier entsteht eine nicht unerhebliche Menge an Kohlenmonoxid. Daher ist auf eine ausreichende, permanente Belüftung zu achten.

    Der Schutz

    Der beste Schutz gegen Kohlenmonoxid ist eine gute Belüftung, sowie die regelmäßige Kontrolle und Wartung von Öfen, Kaminen und Heizungen.

    Auch auf technischer Seite kann man etwas tun. Die vielgelobten und mittlerweile vorgeschriebenen Rauchmelder sind kein(!) effektiver Schutz vor einer Kohlenmonoxid-Vergiftung, da ihre Funktionsweise anders konzipiert ist.

    Hier sind sogenannte Gasmelder (CO-Warner) erforderlich. Sie gibt es im Fachhandel und in gut sortierten Baumärkten. Die Preise variieren zwischen 20 und 50 Euro. Auf jeden Fall sollte man sich vor dem Kauf ausgiebig informieren und im Geschäft beraten lassen.

    Bei der Installation ist darauf zu achten, dass sie im oberen Bereich von Räumen angebracht werden. Kohlenmonoxid ist etwas leichter als Luft, steigt daher nach oben und verbreitet sich auf ähnliche Weise.

    Tipp:

    Wer zuhause mit Gas heizt und/oder kocht, der sollte zusätzlich noch über die Anschaffung eines Erdgas- und Flüssigkeitsgasmelder nachdenken. Er registriert das Austreten von Methan und Erdgas, das ebenfalls leichter als Luft ist.

    Bei der Verwendung von Propan-/Butangas ist ebenfalls ein weiterer Gasmelder erforderlich. Dieses Gas ist schwerer als Luft und sammelt sich am Boden. Dieser Melder wird dann in Bodennähe angebracht.

  • Erbengemeinschaften bringen oft Streit in die Familie – So einfach verkaufen Sie Ihren Anteil

    Einer Erbschaft geht der Tod eines lieben Verwandten, oder eines Freundes voraus. Dies ist ohnehin schon ein trauriger Anlass. Hat dieser ein Haus oder ein Grundstück einer Erbengemeinschaft hinterlassen, fängt oft ein unschönes Hauen und Stechen an. Intrigen werden gesponnen und die Erben streiten sich bis aufs Blut und eine Einigung rückt in weite Ferne. Nicht selten entzweien sich dann die Familien auf Jahrzehnte. Wer sich aus diesen Streitigkeiten heraushalten will, kann seinen Anteil jetzt auch auf dem Marktplatz der Webseite von Erbanteile.de zum Verkauf anbieten. Und das auch ohne die Zustimmung der anderen Erben.

    Erbstreitigkeiten? Nein Danke!

    Im Wesentlichen funktioniert der Verkauf eines Erbanteils auf dem Marktplatz von Erbanteile.de genauso wie ein „normaler“ Hausverkauf. Ist man sich mit dem Käufer einig geworden, landet der Erlös „in harter Währung“ auf Ihrem Bankkonto und der Käufer nimmt Ihren Platz in der Erbengemeinschaft ein.

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    Anteil an einer Erbengemeinschaft einfach an den Meistbietenden verkaufen

    Der zu verkaufende Erbanteil wird anonymisiert auf dem Marktplatz veröffentlicht und mit einer Chiffre versehen. Die Daten Ihres Erbanteils geben Sie nach der kostenlosen Registrierung auf Erbanteile.de ein.

    Dabei werden Sie automatisch durch die verschiedenen Schritte hindurchgeführt. Ihr Ergebnis könnte dann wie folgt aussehen:

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    Inklusive Beratung der angeschlossenen Experten

    Meldet sich einer der derzeit über 100 Investoren, dann erfolgt der Austauch von Informationen und Dokumenten abseits von Erbanteile.de. Ebenso bleibt die Wahl des Notars Ihnen überlassen, Sie können aber auch jederzeit auf den angeschlossenen Expertenpool der Plattform zurückgreifen.

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    Einstellungs- und Vermittlungsgebühren

    Wie bei den meisten Marktplätzen auch, ist das Verkaufen von Erbanteilen nicht ganz kostenlos. Die erfolgsabhängige Vermittlungsgebühr beträgt einmalig 1,25 Prozent (zuzüglich Mehrwertsteuer) vom Verkaufserlös. Hinzu kommt eine, nach Monaten gestaffelte Einstellgebühr.

    • 1. – 3. Monat – 40 Euro/Monat
    • 4.- 6.  Monat – 30 Euro/Monat
    • 7.- 9. Monat – 20 Euro/Monat
    • 10.-12. Monat – 10 Euro/Monat

    Wieviel Sie für Ihren Erbanteil letztendlich erhalten, liegt nicht nur an Ihrem Verhandlungsgeschick. Auch hier gilt das Prinzip von Angebot und Nachfrage.

    Manchmal bewahrheitet sich aber auch folgendes Sprichwort:

    „Ein Ende mit Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende.“

  • Online-Testament: Was im Todesfall mit den Online-Konten von Google, Facebook, GMX, Microsoft, Twitter und Yahoo passiert

    Das Internet und zig Onlinekonten bei Facebook, Amazon, Google & Co. sind so selbstverständlich wie ein Bankkonto oder der Telefonanschluss. Doch was passiert eigentlich im Todesfall mit den eigenen Daten im Netz? Während bei Bankkonten oder Mietverträgen die Sache klar ist, gibt es beim digitalen Nachlass noch etliche Baustellen. Viele Onlineanbieter wie Google oder Facebook haben mittlerweile reagiert und auch an das virtuelle Leben nach dem Tod gedacht.

    Googles Online-Testament

    Im bisherigen Verfahren war es für Angehörige recht mühsam, als Angehöriger an die Daten des Google-Kontos zu gelangen. Google macht vor, wie es auch einfacher geht. Im Todesfall war es bislang schwierig bis unmöglich auf die E-Mail-Konten und Online-Profile Verstorbener zuzugreifen. Google-Kunden können vorsorgen und mit dem „Kontoinaktivitäts-Manager“ selbst festlegen, was im Todesfall mit den Daten geschehen soll.

    Google-Kunden rufen dazu einfach die Seite www.google.com/settings/u/0/account/inactive auf. Auf der Startseite wird zunächst die Funktionsweise der Nachlass-Automatik erläutert. Die Grundprinzipien:

    • Sie können eine Frist festlegen, nach der Ihr Konto als inaktiv eingestuft wird, wahlweise nach 3, 6, 9 oder 12 Monaten. Google informiert per E-Mail oder SMS, bevor die Ablauffrist für das Konto endet.
    • Wer möchte, kann die sämtliche Daten nach Ablauf der Frist automatisch löschen lassen, darunter auch alle öffentlichen Kommentare bei Google+, YouTube-Videos und Artikel auf Blogger.com.
    • Wer möchte, kann bis zu zehn vertrauenswürdige Personen angeben, die über die Inaktivität des Kontos benachrichtigt werden sollen. Auf Wunsch erhalten die ausgesuchten Personen Zugriff auf das Konto und können in einem Zeitraum von drei Monaten die persönliche Daten von den Google-Servern herunterladen.

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    Facebook-Gedenkzustand

    Bei Facebook können Sie im Todesfall einen Antrag auf Herstellung des Gedenkzustands stellen. Bei Konten im Gedenkzustand kann sich niemand mehr anmelden, und es werden keine neue Freunde mehr akzeptiert. Allerdings kann jeder weiterhin private Nachrichten an das Konto des Verstorbenen schicken. Vom Verstorbenen geteilte Inhalte wie Fotos und Beiträge bleiben ebenfalls sichtbar.

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    Alternativ können Hinterblieben auch einen Antrag auf das Entfernen eines Facebook-Kontos stellen. Facebook benötigt dazu als Nachweise die Geburtsurkunde des Verstorbenen, die Sterbeurkunde des Verstorbenen oder einen rechtsgültigen Nachweis darüber, dass man der rechtmäßige Vertreter des Verstorbenen oder von dessen Nachlass ist.

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    GMX: Löschung und Kündigung im Todesfall

    Bei GMX können Sie auf Antrag Konten Verstorbener löschen und Verträge kündigen. Als Nachweis reicht die Sterbeurkunde. Zugang zum Postfach erlangen ausschließlich Erbberechtigte, die einen Erbschein vorlegen.

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    Microsoft-Konten (Hotmail, Outlook & Co.) im Todesfall

    Nach Vorlage einer Sterbeurkunde und einer Vollmacht oder eines Testaments können Familienangehörige von verstorbenen Microsoft-Kunden eine Kopie aller Inhalte von Microsofts E-Mail-Diensten herunterladen. Weitere Informationen zur Vorgehensweise erläutert Microsoft auf der Seite answers.microsoft.com.

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    Yahoo-Konten schließen

    Bei Yahoo erhalten Angehörige keinen Zugriff auf die Konten Verstorbener. Als einzige Möglichkeit bleibt ein Antrag auf Schließung des Kontos. Hierzu müssen Angehörige einen schriftlichen Antrag mit der Bitte um Schließung des Kontos, der Yahoo-ID des Verstorbene und eine Kopie der Sterbeurkunde stellen.

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    Twitter-Konto deaktivieren

    Auch Twitter gewährt Angehörigen keinen Zugriff auf die Konten Verstorbener. Auch hier bleibt nur, bei Twitter in San Francisco die Schließung des Kontos zu beantragen. Dem Antrag muss eine Kopie des Totenscheins und eine notariell beglaubigte Erklärung beiliegen. Welche Dokumente notwendig sind und wohin sie geschickt werden müssen, steht ausführlich im Twitter-Hilfe-Center.

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