Im Rahmen einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind die Rechte der Reisenden bezüglich Flugverspätungen gestärkt worden. Vor drei Jahren hatten die Richter bereits geurteilt, dass Reisende bei Flugverspätungen ein Recht auf eine finanzielle Entschädigung haben. Diese Regelung gilt nicht nur für ausgefallene Flüge, wie es das Gesetz eigentlich vorgeschrieben hat. Die Entscheidung von 2009 wurde durch das EuGH nun noch einmal untermauert. Wenn sich die Flugverspätung auf über drei Stunden belaufen sollte, dürfen betroffene Reisende eine Ausgleichsleistung von bis zu 600 EUR in Anspruch nehmen.
Welche Vorkommnisse sind abgesichert?
Die Richter haben sich in den Entscheidungen vom 23.10.2012 (Aktenzeichen C-581/10 und C-629/10) bei ihrem Beschluss auf den Gleichheitsgrundsatz berufen. Es sei egal ob der Flug in letzter Minute abgesagt wurde oder eine starke Flugverspätung vorliegt. Die Fluggesellschaften haben eine Zahlungspflicht und diese entfällt nur, wenn der Grund für die Verspätung seitens der Fluglinie »unbeherrschbar« gewesen sei. Das Urteil gilt auch für Altfälle. Betroffene, die eine große Verspätung vor bis zu drei Jahren zu verkraften hatten, dürfen noch eine Ausgleichsleistung von der Fluggesellschaft verlangen.
In Deutschland gibt es neue Firmen, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben. Dazu zählen zum Beispiel Fairplane, EUclaim und flightright. Es wird ein Erfolgshonorar vereinbart, welches fällig wird wenn die Flugreisenden gegenüber der Fluggesellschaft erfolgreich waren. Alternativ dazu werden Ansprüche von Reisenden erworben und bei den Fluglinien geltend gemacht.
So viel Geld und Leistungen gibt es
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Entfernung und beläuft sich auf 250 bis 600 Euro. Bei einem Flug bis 1500 Kilometer sind es 250 Euro, 400 Euro bei 1500 bis 3500 Kilometern und 600 Euro wenn es mehr als 3500 Kilometer sein sollten. Welche Ausgleichszahlungen, Kostenerstattungen und Betreuungsleistungen Ihnen bei Verspätungen, Annullierung und Überbuchung zeigt sehr ausführlich die Tabelle der Stiftung Warentest.