Der 1. Januar eines Kalenderjahres ist auch immer ein idealer Zeitpunkt, an dem neue Gesetze und Regelungen in Kraft treten. Das gilt auch für das Jahr 2017. Hier eine kleine Auswahl von Änderungen die bereits gültig sind:
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Theoretisch können Sie an die USB-Schnittstelle bis zu 127 Geräte anschließen. In der Praxis sind es aber meist maximal acht oder zehn USB-Geräte. Doch selbst bei acht oder weniger Geräten kann es zu Problemen kommen. Da viele Geräte über keine eigene Stromversorgung verfügen und über das USB-Kabel Strom erhalten, können zu viele Geräte am USB-Strang zu einer Überlastung führen. Maximal werden im USB-Netz den Geräten 500 mA (Milli-Ampere) zur Verfügung gestellt. Verbrauchen die angeschlossenen Geräte zusammen mehr als 500 mA, gibt es eine Überlastung. Die Folge: Einige USB-Geräte fallen sporadisch aus, da sie nicht mehr genug Strom bekommen.
Die Drosselung betrifft nicht nur DSL-Kunden. Auch wenn Sie mit Ihrem Mobilfunkvertrag zu viele Daten verbrauchen und das monatliche Limit überschreiten, schlägt die Telekom-Drosselung zu. Sie können zwar weiterhin surfen und E-Mails abrufen – allerdings nur noch im Schneckentempo. Stellt sich nur die Frage, wann die Drosselung zuschlägt. Telekom-Kunden erfahren es auf das Megabyte genau in der Kundencenter-App.
Festplattenspeicher kann knapp werden, wenn mehrere Personen sich einen Computer teilen. Während am Arbeitsplatz meistens genügend Netzwerkspeicher zur Verfügung steht, ist zuhause der Speicher begrenzt. Bevor die anderen Familienmitgliedern die ganze Festplatte mit Fotos, Musik,Videos und anderen Download vollstopfen, können Sie jedem Benutzer ein begrenztes Speicherkontingent zuweisen. Geregelt wird das Ganze über die Benutzerkontensteuerung.
Die EU meint es gut mit uns. Damit wir nicht taub werden, gibt es eine EU-Richtlinie für die maximale Lautstärke von Kopfhörern. Erlaubt sind demnach maximal 100 Millivolt am Kopfhörer-Ausgang und 100db (A) Maximalpegel am Original-Kopfhörer. Lauter geht es nicht. Oder doch? Seit iOS 6 und dem iPhone 5 können Sie die EU-Richtlinie aushebeln und wieder selbst entscheiden, wie laut die Musik aus dem Kopfhörer schallt. Freier Sound für freie Bürger sozusagen.
Wenn Sie öfters von unterwegs aus Ihre E-Mails abrufen, dann haben Sie sich vielleicht auch schon öfters über große Mails geärgert. Gerade wenn Ihnen keine schnelle Internetverbindung zur Verfügung steht, dauert das Herunterladen von großen Mail-Anhängen entsprechend lange. Zudem können je nachdem welchen Tarif Sie nutzen auch noch hohe Kosten entstehen. Vorteilhaft sind dabei IMAP-Postfächer, da Sie bei diesen gezielt auf einzelne Mails zugreifen können. Nutzen Sie dagegen das Übertragungsprotokoll POP-3, dann werden automatisch alle Mails heruntergeladen, unabhängig davon wie groß die Mail oder wie schnell die aktuelle Internet-Verbindung ist. Outlook bietet eine Einstellungsmöglichkeit, mit der Sie verhindern können, dass Mails ab einer bestimmten Größe heruntergeladen werden.
Vielleicht möchten Sie auch öfters mal größere Dateien wie Fotos oder PDF Dokumente versenden, welche für E-Mails aber zu groß sind. Die Dateien extra auf eine CD zu brennen, um diese anschließend per Post zu versenden, ist allerdings auch etwas aufwendig. Für dieses Problem bietet Ihnen der Dienst „sendspace“ eine gute Lösung. Sie können damit Dateien bis zu einer Größe von 300 Megabyte kostenlos mit anderen Nutzern tauschen.
Zeiterfassung hin oder her: Man sollte die eigene Wochenarbeitszeit trotzdem kontrollieren. Die einfachste Kontrollmöglichkeit ist das Notieren in Exceltabellen. Hier ist aber die Wahl der Formatierung wichtig, damit das Ergebnis richtig angezeigt wird.