Einer Erbschaft geht der Tod eines lieben Verwandten, oder eines Freundes voraus. Dies ist ohnehin schon ein trauriger Anlass. Hat dieser ein Haus oder ein Grundstück einer Erbengemeinschaft hinterlassen, fängt oft ein unschönes Hauen und Stechen an. Intrigen werden gesponnen und die Erben streiten sich bis aufs Blut und eine Einigung rückt in weite Ferne. Nicht selten entzweien sich dann die Familien auf Jahrzehnte. Wer sich aus diesen Streitigkeiten heraushalten will, kann seinen Anteil jetzt auch auf dem Marktplatz der Webseite von Erbanteile.de zum Verkauf anbieten. Und das auch ohne die Zustimmung der anderen Erben.
Schlagwort: grundstück
Googles Straßen-Foto-Dienst „Google Street View“ steht in den Startlöchern. Und schlägt hohe Wellen. Datenschützer sind besorgt, dass Google ungefragt Privathäuser und Wohnungen fotografiert und ins Netz stellt. Wer das nicht möchte, kann bei Google Einspruch einlegen und Fotos des eigenen Hauses unkenntlich machen lassen. Wie zeigen, wie’s geht.
Wem gehören die Früchte, die von Nachbars Garten aufs eigene Grundstück fallen? Genau diese Frage regelt der §911 des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuchs) unter der bedrohlich klingenden Formulierung „Überfall“. Der genaue Wortlaut: