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  • Neues Jahr, neue Regeln. Das ändert sich ab 01. Januar 2017.

    Der 1. Januar eines Kalenderjahres ist auch immer ein idealer Zeitpunkt, an dem neue Gesetze und Regelungen in Kraft treten. Das gilt auch für das Jahr 2017. Hier eine kleine Auswahl von Änderungen die bereits gültig sind:

    Mindestlohn

    Der bisherige gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde wurde um 34 Cent auf jetzt 8,84 Euro brutto angehoben. Damit erhält ein Vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zirka 55 Euro pro Monat mehr.

    Wer als Alleinstehender Arbeitslosengeld II (= Hartz IV) erhält, der bekommt ab sofort auch mehr Geld. Um ganze 5 Euro wurde der Hartz-4-Satz erhöht.

    Pflegestufen

    Die bisherigen drei Pflegestufen wurden neu definiert und auf insgesamt fünf Pflegegrade erhöht.

    Für die Bewilligung der Pflegegrade (ab Antragsstellung 01.01.2017) wurde damit zusätzlich eine bessere Beurteilung von psychisch sowie an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen ermöglicht, die in die Gesamtbeurteilung des Pflegeanspruchs mit einfließen.

    Bisher wurden im wesentlichen nur körperliche Beeinträchtigungen für die Erteilung einer Pflegestufe herangezogen. Mit der Pflegereform haben es zukünftig nun auch Demenz- und Alzheimerpatienten leichter, einen Pflegegrad zu beantragen (und zu erhalten).

    Bemessungsgrenze für Renten- und Krankenversicherung

    Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die ein hohes Einkommen beziehen, zahlen den Höchstsatz an Krankenkassenbeiträgen. Nicht prozentual für das gesamte Einkommen, sondern nur bis zum Monatsbrutto von 4350 Euro. Das bedeutet, dass im Gegensatz zu 2016, nun rund 113 Euro mehr in die Sozialkassen zu entrichten sind.

    Kindergeld

    Ab Januar 2017 gibt es für jedes Kind pro Monat zwei Euro Kindergeld mehr. Außerdem steigt auch der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer. Was für dich als Steuerzahler günstiger ist, errechnet am Jahresende das Finanzamt.

    Bei getrennt lebenden Eltern ist der Kindesunterhalt ebenfalls gestiegen. Zirka sieben bis zehn Euro mehr pro Kind bekommt derjenige, in dessen Haushalt die Kinder leben. Als Orientierungshilfe dient hier die Düsseldorfer Tabelle.

    Steuererklärung auf dem Bierdeckel

    Die vom CDU-Politiker Friedrich Merz zitierte Steuererklärung auf dem Bierdeckel ist es zwar noch nicht, dafür ist die Steuererklärung zukünftig weitestgehend belegfrei.

    Da die Finanzämter in Belegen, Quittungen und Rechnungen ersticken, haben die Finanzbehörden entschieden, dass ein Einreichen von Belegen nicht mehr zwingend notwendig ist. Das bedeutet aber nicht, dass man nun alles gefahrlos von der Steuer absetzen kann. Weiterhin kannst du nur das geltend machen, was du durch Belege beweisen kannst.

    Das Finanzamt kann jederzeit Belege zur Einsicht anfordern. Daher müssen die Steuerpflichtigen alle Belege mindestens ein Jahr lang zu Hause aufbewahren.

    Höhere Steuerfreibeträge

    Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit werden nicht komplett versteuert. Das Existenzminimum bleibt steuerfrei. Dieser Grundfreibetrag wird ab 2017 auf 8820 Euro angehoben (bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag). Das sind insgesamt 168 Euro mehr als 2016. Allerdings beträgt hier die Steuerersparnis für einen Ledigen nur bei ca. 25 Euro pro Jahr und lindert somit nur ein wenig die kalte Progression.

    Weniger Zinsen bei Lebensversicherungen

    Der geringere Zins betrifft den Garantiezins, den die Versicherungen ihren Kunden maximal zusichern dürfen. Er sinkt von 1,25 auf 0,9 Prozent für Neuabschlüsse von Lebensversicherungen ab 01.01.2017. Die alten Verträge bleiben davon unberührt.

    Rente

    Rentner können sich in diesem Jahr über eine zweiprozentige Rentenerhöhung freuen. Ebenso wurde die steuerfreie Hinzuverdienstgenze von 5400 Euro auf 6300 Euro angehoben. Das Novum hierbei ist, dass es sich um eine jährliche Hinzuverdienstgrenze handelt. Sie ersetzt die starre monatliche Begrenzung von 450 Euro. Und älteren Arbeitnehmern, die kurz vor dem Rentenalter stehen, wird es mit der Flexi-Rente einfacher gemacht, eine vorgezogene Rente zu bekommen und gleichzeitig einem Job nachzugehen.

     

    Abschließende Feststellung

    Es ist noch zu bemerken, dass es sich in diesem Artikel nur um einen Teil der neuen Bestimmungen und Gesetze handelt. Ebenfalls kann hier nicht der komplette Inhalt der angesprochenen Themen abgebildet werden, da die persönliche Lebenssituation jedes Betroffenen zu unterschiedlichen Voraussetzungen führt.

    Daher ist es zwingend erforderlich, sich zusätzliche Informationen über das Internet oder bei den einschlägigen Beratungsstellen zu suchen.

  • Aldi Talk: Der beliebteste Mobilfunkanbieter Deutschlands spendiert noch mehr Datenvolumen

    Im Februar 2016 legte Focus Money und das Marktforschungsinstitut forum! aus Mainz eine Zufriedenheitsstudie vor, deren eindeutiger Sieger (87 Prozent!) der Discounter Aldi ist. An diesem Erfolg sind nicht zuletzt auch die Platzhirsche wie Telekom und Vodafone nicht unerheblich beteiligt. Deren  Tarif-Dschungel-Politik der letzten Jahre mit undurchsichtigen Preisen, langen Laufzeiten und schlechtem Customer-Support treiben viele Kunden in die Arme von „Billiganbietern“ wie Aldi Talk. Zum zehnten Geburtstag im November 2015 erhöhte Aldi Talk erstmals das Datenvolumen der Pakete 300, 600 und der All-Net-Flat, ohne die Preise anzuheben.

    Seit dieser Zeit zogen etliche Mobilfunkanbieter nach und erhöhten ihr Datenvolumen ebenfalls um den Vorsprung zu Aldi-Talk wieder etwas zu verkleinern.

    Doch Anfang Juni 2016 gab Aldi Talk nochmal Gas und spendiert seinen Mobilfunk-Kunden ab sofort noch mehr High-Speed-Datenvolumen.

    Aldi Talk Pakete

    Das kleine Aldi Talk Paket 300 für 7,99 Euro enthält nun statt 400 MB, 750 MB Datenvolumen. Das ist ca 85 Prozent mehr als vorher.

    Eine Erhöhung des Datenvolumens um 100 Prozent erfährt die Aldi Talk All-Net-Flat für 19,99 Euro. Hier stehen statt 1 GB, nun 2 GB zur Verfügung.

    Satte 150 Prozent Mehrleistung legt das Aldi Talk Paket 600 hin. Die bisherigen 600 MB wurden auf 1,5 GB aufgestockt. Auch hier hat sich der Paket-Preis nicht geändert. Es bleibt bei 12,99 Euro.

    Die inkludierten Sprachminuten und SMS bei den Paketen 300 und 600 bleiben unverändert.

    Musik Flatrate

    Die Tarife, die eine Musik-Flatrate enthalten, wurden ebenfalls aufgestockt. Das Aldi Talk Musik Paket M enthält nun 400 MB Datenvolumen (vorher 200 MB) und das Musik Paket L verfügt nun über 1 GB High-Speed-Internet (vorher 500 MB).

    Mit diesem Vorsprung dürfte Aldi noch längere Zeit der Mobilfunkanbieter Nummer 1 in Deutschland bleiben.

  • Sicheres Weitergeben von E-Mail-Adressen

    Das Weitergeben oder Veröffentlichen der eigenen E-Mail-Adresse auf Webseiten, Foren oder sozialen Netzwerken kann unerwünschte Nebeneffekte haben. Automatische Suchprogramme (Harvester) von Spam-Mail-Anbietern suchen gezielt nach validen E-Mail-Adressen. Zahlreiche Tools verhindern zum Glück, dass diese Bots E-Mail-Adressen ausspähen können. Und das auf überraschend einfache Weise.

    Der Gratis-Dienst Scr.im zum Beispiel, verwandelt E-Mail-Adressen in Weblinks, die dem Empfänger übermittelt werden. Die sind teilweise so einfach, dass sogar eine mündliche Weitergabe möglich ist.

    Du gibst auf der Webseite Scr.im einfach nur die betreffende E-Mail-Adresse in das Textfeld ein und klickst dann auf den grünen Button Protect my email. Das war´s eigentlich schon.

    scrim-online-dienst-email-adresse-verbergen-spammail-vorsorge-scr.im

    Der Webdienst Scr.im erzeugt nun einen Kurzlink, der weitergegeben und in jedem Browser aufgerufen werden kann. In diesem Beispiel wurde der Link scr.im/374a erstellt.

    Der Empfänger muss dann nur noch einen einfachen Captcha-Test absolvieren, an denen die automatischen Suchprogramme scheitern.

    Der Kurzlink, mit dem Scr.im deine E-Mail-Adresse schützt, kann individuell angepasst werden. Dazu füllst du noch zusätzlich das zweite Eingabefeld im Startbildschirm aus. Dann wird anstatt der URL scr.im/374a der Link scr.im/erdbeer angelegt.

    Die auf diese Weise angelegten E-Mail-Links werden in den Datenbanken von Scr.im gespeichert. So kannst du später den Link noch ändern oder auch ganz löschen. Wie das funktioniert, wird in den FAQ´s erklärt.

    Scr.im schützt dich sehr gut gegen die automatischen Suchprogramme, aber nicht gegen menschliches Eingreifen. Wer sich die Mühe macht, das Web eigenhändig nach E-Mail-Adressen zu durchforsten, wird diese Links irgendwann auch finden. Das dürfte aber recht unwahrscheinlich sein.

  • So lange sind Gutscheine gültig

    Bequem ist es ja, das Verschenken von Gutscheinen. Wer zu Weihnachten, Ostern oder dem Geburtstag keine Geschenkidee hat, macht es sich einfach und verschenkt einen Gutschein. Sonderlich originell ist das zwar nicht, dafür kann sich der Beschenkte später das Geschenk selbst aussuchen.

    Stellt sich nur die Frage, wie lange so ein Gutschein eigentlich gültig ist. Ein Jahr? Zwei Jahre? Oder sogar unbegrenzt?

    Ganz klar ist das nicht geregelt, es gibt aber eindeutige Urteile zur Gültigkeit von Gutscheinen: Ohne aufgedruckte Befristung ist ein Gutschein mindestens drei Jahre gültig. Ist eine Befristung angegeben, gilt er mindestens bis zum angegebene Zeitraum. Der Zeitrahmen darf aber nicht zu knapp bemessen sein: Einigen Gerichten sind sogar zehn Monate zu wenig. Mindestens zwölf Monate sollten es schon sein.

    Ganz wichtig: Auch wenn der Gutschein bereits verfallen ist, muss der Händler Ihnen den Geldwert zurückerstatten. Er darf allerdings mögliche Kosten abziehen.

    Generell gilt bei Gutscheinen: Eine Auszahlung gegen Bargeld ist nicht möglich; Sie haben lediglich das Recht auf Waren, Produkte oder Dienstleistungen.

    Und wie sieht es mit der Übertragbarkeit aus? Jeder Gutschein kann beliebig weitergegeben, verkauft oder verschenkt werden.

  • Excel-Dropdownliste für die schnelle und fehlerfreie Eingabe erstellen

    Das Tabellenkalkulationsprogramm Excel von Microsoft ist sowohl im privaten Bereich als auch in der Arbeitswelt sehr verbreitet. Die Berechnung und Kalkulation auf Basis umfangreicher Daten ist damit sehr schnell und komfortabel möglich. Oft müssen jedoch eine große Menge an Daten zunächst eingegeben werden. Sind diese auf eine bestimmte Werteauswahl begrenzt, können Sie sich mit einer Dropdownliste zur Auswahl des jeweiligen Wertes die Arbeit enorm erleichtern und Fehleingaben verhindern. Wir zeigen, wie Sie mit Hilfe eines Datenbereichs eine Dropdownliste zur Dateneingabe erstellen.

    Gültige Werte festlegen

    Zunächst geben Sie die Werte, aus denen später bei der Eingabe ausgewählt werden soll, in einem Tabellenblatt direkt untereinander ein. Nun klicken Sie die Zelle an, die mit der Dropdownliste zur Werteeingabe versehen werden soll. Anschließend wählen Sie im Bereich „Daten“ die Option „Datenüberprüfung“ (in älteren Excel Versionen finden sie diese Funktion unter „Daten – Gültigkeit…“.

    Im sich nun öffnenden Fenster, setzen Sie in der Option „Zulassen“ den Wert „Liste“. Unter „Quelle“ können Sie anschließend den zuvor eingegebenen Bereich mit den einzelnen Werten auswählen. Bestätigen Sie im nächsten Schritt Ihre Einstellungen mit OK.

    Wenn Sie nun das Feld anklicken, öffnet sich eine Dropdownliste, mit der von Ihnen definierten Werteauswahl. Diese können Sie auch sehr schnell, wie vorher beschrieben, erweitern oder verändern. Möchten Sie das Dropdownfeld auch in anderen Zellen verfügbar haben, kopieren Sie es einfach über die Excel Kopierfunktion dorthin.

    Gültige Werte auslagern und dem Bereich einen Namen geben

    Soll der Bereich für die Eingabewerte auf ein separates Tabellenblatt ausgelagert werden, müssen Sie zunächst dort die Daten wie zuvor beschrieben eingeben. Anschließend markieren Sie den Bereich und definieren einen Namen für diesen, indem Sie den Bereich mit gedrückter Maustaste markieren und dann den Befehl „Formen | Namen definieren“ aufrufen.

    Wechseln Sie dann wieder in das Tabellenblatt, in dem die Dropdownliste erstellt werden soll, markieren die Zelle und wählen Sie wie zuvor die Datenüberprüfung. Im Bereich Quelle geben Sie nun einfach den zuvor definierten Namen mit einem vorangestellten „=“ an, zum Beispiel

    =Automarken

    Nun erhalten Sie ein Dropdownfeld mit dem Wertebereich aus dem anderen Tabellenblatt.

  • Unerwünschte Weihnachtsgeschenke – Probleme beim Umtausch vermeiden

    Zwischen Weihnachten und Neujahr sind die Geschäfte schon wieder überfüllt, denn dann werden Geschenkgutscheine eingelöst und unerwünschte Geschenke wieder umgetauscht. Damit es hierbei keinen Ärger gibt, sollten Sie einige Regeln beachten.

    Das Umtauschrecht

    Da viele Händler inzwischen ein Umtauschrecht gewähren, denken viele Menschen, sie hätten grundsätzlich das Recht, gekaufte Ware innerhalb einer gewissen Frist wieder umzutauschen. Hierfür gibt es jedoch keinerlei gesetzliche Grundlage, daher können Sie nur Waren wieder umtauschen, wenn der Händler Ihnen dieses Recht beim Kauf eingeräumt hat. Bei Geschenken für Freunde und Verwandte sollten Sie daher vor dem Kauf nachfragen, ob es umgetauscht werden kann, wenn es dem Beschenkten nicht gefällt.

    Diese Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen

    Einige Waren sind selbst bei den Händlern, die normalerweise ein Umtauschrecht gewähren, vom Umtausch ausgeschlossen. Dies betrifft Unterwäsche und Badebekleidung, die aus Gründen der Hygiene nicht zurückgenommen wird, und CDs, die bereits aus der Folie genommen wurden. Sie könnten sonst einfach kopiert und gegen eine neue CD eingetauscht werden. Fehlerhafte oder beschädigte Ware können Sie aber auf jeden Fall umtauschen oder zurückgeben.

    Geschenkgutscheine

    Wenn Ihnen auch nach langer Überlegung kein passendes Geschenk einfällt, sind Gutscheine immer eine gute Alternative. Bei einigen Händlern können Sie auf dem Gutschein den Namen des Beschenkten eintragen lassen, sodass der Gutschein etwas persönlicher wirkt. Speziell für Weihnachten gibt es aber auch Geschenkkarten mit einem weihnachtlichen Motiv. Gutscheine haben, soweit keine Frist vereinbart wurde, immer eine Gültigkeit von drei Jahren. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie den Gutschein gekauft haben, der Beschenkte kann sich mit der Einlösung daher ruhig Zeit lassen.

  • Schluss mit der ewigen Suche nach dem Ladegerät von Smartphone, Tablet-PC und Co

    Glücklicherweise setzt sich nun endlich ein Standard für die Ladegeräte von Handy & Co durch: Der USB-Anschluss. Zusätzlich werden die USB-Kabel auch zum Austausch von Daten genutzt. Den Geräten liegt in der Regel auch ein Adapter für unsere heimischen Steckdosen bei. Nur die Hersteller von Billig-Geräten verzichten manchmal darauf. Und hier liegt auch der Hase im Pfeffer. Ist kein Stecker dabei, oder ist er gerade mal nicht schnell zur Hand, dann muss der Computer gestartet werden um das benötigte Gerät laden zu können. Etliche Hersteller haben sich Universallösungen ausgedacht, für die man keinen Computer mehr braucht.

    Sicherlich haben Sie schon mal im Elektronik-Fachgeschäft oder im Baumarkt Mehrfach-Steckdosen-Leisten gesehen, die mit einer oder sogar mehreren USB-Steckdosen aufwarten. Die Preise für diese Steckdosen-Leisten fangen bei ca. 15 Euro an und lassen sich bei Bedarf ganz abschalten. Dies ist aber nur eine Option.

    Die andere Option ist ein Steckdosenladegerät, das wie die herkömmliche Steckdose, Unterputz eingebaut werden kann.

    Der Vorteil von den Unterputz-Ladegeräten ist, dass keine Stolperfallen mehr in Form von Verlängerungskabeln in Wohnung oder Büro existieren.

    Aber auch diese Option enthält einen Wermutstropfen. Durch den eingebauten Trafo, der dafür sorgt, dass beim USB-Anschluss nur die benötigten 5 Volt Gleichspannung herauskommen, kann nicht abgeschaltet werden. Der Standby-Verbrauch liegt je nach Hersteller zwischen 75  und 300 Milliwatt (mW). Auf das Jahr umgerechnet entstehen ungefähr 65 Cent zusätzliche Stromkosten.

    Die Anschaffungskosten für die Unterputz-Ladegeräte halten sich auch hier im Rahmen. Die Geräte sind zwische 35 -60 Euro im Internet erhältlich.

    Die bekanntesten Hersteller sind die Firmen Gira, Jung und Berker.

    Die Ladegeräte von Berker erzeugen einen  Ladestrom von 100 Milliampere (mA), die von Gira und Jung erzeugen 1400 mA. Werden zwei Endgeräte, zum Beispiel ein Navigationsgerät und ein Smartphone gleichzeitig zum Laden angeschlossen, halbiert sich der Ladestrom auf jeweils 700 mA.

    Jung und Gira erfüllen außerdem die seit Mai 2011 international gültige Norm DIN EN 63684, Berker nur die etwas ältere Norm DIN EN 50558.

  • Der Schutzmechanismus von PayPal für Käufer und Verkäufer

    Mit PayPal den Einkauf bei Ebay bezahlen ist schon eine gute Sache. Auch für den Verkäufer ist diese Bezahlmethode trotz der Gebührenordnung vorteilhaft. Direkt nach der Auktion ist das Geld da und der Artikel kann noch am gleichen Tag versendet werden. So profitieren beide Vertragsparteien. Was aber ist zu tun, wenn der Artikel beim Käufer nicht ankommt, oder der Käufer nach Erhalt der Ware eine Rücklastschrift oder eine Kreditkartenrückbuchung veranlasst? Hier hilft der Käuferschutz von PayPal weiter und übernimmt die Konfliktlösung.

    Gekapertes PayPal-Konto? Kein Problem!

    Der PayPal-Schutz tritt sogar dann in Kraft, wenn ein PayPal-Konto gekapert wurde und damit unrechtmäßig Waren gekauft wurden. Das gilt für Käufe bei Ebay und für die anderen Online-Shops, die PayPal als Zahlungsmethode akzeptieren.

    Ausschlusskriterien

    Natürlich hat der PayPal-Schutz auch Grenzen. Immaterielle Güter, wie beispielsweise Softwarelizenzen, eBooks, Dienstleistungen und Geschenkgutscheine, sowie nicht versandfähige Güter wie Autos, Boote und Flugzeuge fallen nicht unter den PayPal-Schutz.

    Voraussetzung: Kommunikation mit dem Geschäftspartner

    Egal aus welchem Grund, ob Käufer oder Verkäufer, über den Button „Konfliktlösungen“ bei Ihrem PayPal-Konto gelangen Sie zur Abwicklung des Problemfalls.

    Voraussetzung für eine eventuelle Kaufpreiserstattung ist, dass der Verkäufer innerhalb von 45 Tagen nach Kaufdatum kontaktiert wird. Das geschieht im nächsten Fenster. Klicken Sie auf „Problem melden“. Sind noch offene Fälle vorhanden, werden sie unten im Bereich „PayPal-Fälle“ und „eBay-Fälle“ angezeigt.

    Problemfall eröffnen

    Im nun folgenden Fenster wählen Sie, je nach Problem, die entsprechende Option „Käuferschutz“ oder „Fremder Kontozugriff“ aus. Mit dem Button „Weiter“ wechseln Sie zum nächsten Bearbeitungsschritt.

    Geben Sie im nächsten Schritt den PayPal-Transaktionscode ein, oder suchen ihn über die entsprechende Schaltfläche. Anschließend klicken Sie auf „Weiter“.

    Im folgenden Fenster finden Sie unter „Transaktionsinformationen“ die Einzelheiten zu Ihrem Kauf per PayPal. Wählen Sie darunter eine der Optionen aus, die den Grund des Konfliktes am besten beschreiben. Mit „Weiter“ bestätigen Sie die Eingaben.

    Der nächste Schritt erfordert die Kategorisierung des gekauften Artikels, den Sie hier über das Drop-Down-Menü festlegen können. Optional können Sie im Textfeld darunter dem Verkäufer noch eine Information zukommen lassen. Mit „Weiter“ schließen Sie die Eröffnung des Konfliktfalles ab.

    Fristen für Käufer und Verkäufer

    Ab sofort läuft die 20-Tage-Frist, nach der, sollte es zu keiner Einigung mit dem Verkäufer kommen, der Antrag auf Käuferschutz gestellt werden kann. Der Termin, der in der abschließenden Meldung genannt wird, müssen Sie sich gut merken und auf Wiedervorlage legen. Mit dem Ablauf des Termins wird der Problemfall automatisch als erledigt geschlossen.

    Zugegeben, die 20-Tages-Frist ist sehr lang. Geben Sie dem Verkäufer aber trotzdem eine Woche Zeit zum Antworten. Sollte er sich innerhalb dieser Frist nicht melden, senden Sie ihm eine Erinnerung und setzten eine letzte Frist von maximal sieben Tagen. Die erste Frist können Sie im Übrigen schon im optionalen Text mit eingeben.

    Wenn die Unstimmigkeiten durch die oben angeführten Arbeitsschritte nicht beigelegt wurden, können Sie den „Antrag auf Käuferschutz“ stellen. Dazu rufen Sie Ihr PayPal-Konto auf und klicken wieder auf „Konfliktlösungen“.

    Der Antrag auf Käuferschutz

    Ganz unten auf der Seite, unter der Rubrik „PayPal-Fälle“, beziehungsweise „eBay-Fälle“, suchen Sie sich den betreffenden Vorgang aus und klicken ganz rechts unter „Aktion“ den Link „Anzeigen“ an. In den darauffolgenden Seiten werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet.

    Bei Verkäufern, die feststellen, dass der Kaufpreis vom Käufer wieder zurück gebucht wurde, gehen auf die gleiche Art und Weise vor. Die Arbeitsschritte sind hier identisch.

    Nützliche Tipps und Hinweise

    Sollten Sie als Käufer festgestellt haben, dass Ihr PayPal-Konto gekapert wurde, sollten Sie sofort reagieren. Als erstes sperren Sie Ihre, bei PayPal hinterlegte Kreditkarte und/oder Girokarte. Nutzen Sie hier den kostenlosen Sperrnotruf 116116 (international: +49 116116). Anschließend loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein und ändern das Passwort. Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr Account haben, kontaktieren Sie PayPal telefonisch unter der kostenpflichtigen Rufnummer 0180 500 66 27.

    Für die kostenpflichtigen Service-Rufnummern, egal von welchen Anbietern, gibt es meistens auch eine kostengünstigere Festnetznummer (bei einer Festnetz-Flat ist sie sogar kostenlos), oder sogar eine kostenfreie 0800-Rufnummer. Wie das funktioniert und wie Sie die Ersatznummern finden, lesen Sie in dem Artikel „Schluss mit teuren 0180-Nummern“.

  • Excel Plausibilitätskontrolle: Falscheingaben und ungültige Werte verhindern

    Wenn Sie beim Ausfüllen von Excel-Zellen, die an anderer Stelle in Formeln verwendet werden, das Komma falsch setzen, kann das fatale Auswirkungen haben. Zum Beispiel in einer Rechnung, in der statt 5,0 versehentlich 50,0 Prozent Rabatt gewährt wird. Damit es nicht zu solch utopischen Preisnachlässen und anderen Fehlern kommt, können Sie alle kritischen Zellen vor Fehleingaben schützen.

    Nur plausible Eingaben akzeptieren

    Das funktioniert, da Excel mit einer cleveren Schutzfunktion ausgestattet ist, die bei der Eingabe eines unrealistischen Wertes – etwa einem Rabatt von mehr als zehn Prozent – Alarm schlägt. So richten Sie die Plausibiliätskontrolle und den Schutz vor Fehleingaben ein:

    1. Markieren Sie die Zellen, die vor Fehleingaben geschützt werden sollen.

    2. Rufen Sie bei Excel bis zu Version 2003 den Menübefehl „Daten | Gültigkeit“ auf; bei Excel 2007/2010 klicken Sie auf „Daten“ und dann in der Registergruppe „Datentools“ auf die Schaltfläche „Datenüberprüfung“.

    3. Im nächsten Fenster legen Sie den Spielraum für „sinnvolle“ Werte fest, bei Rabatten etwa nur Dezi-malwerte zwischen 0 und 10.

    4. Wechseln Sie zum Register „Fehlermeldung“, und geben Sie den Warnhinweis ein, der bei ungültigen Werten erscheinen soll.

    5. Schließen Sie das Fenster mit OK.

    Fehleingaben und utopische Werte sind für diese Zellen ab sofort nicht mehr möglich. Sollte doch ein falscher Wert eingegeben werden, blendet Excel die gewünschte Warnmeldung ein. Mit einem Klick auf „Wiederholen“ schließen Sie das Warnfenster und können sofort einen neuen Wert eingeben.

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