Schlagwort: gültigkeit

  • Mit dem Kommandozeilen-Befehl „ipconfig“ noch mehr Informationen erhalten

    In der Eingabeaufforderung ist der am häufigsten verwendete Befehl ipconfig. Damit wird die Übersicht der Netzwerkschnittstelle angezeigt. Der Basisbefehl ipconfig kann aber durch Hinzufügen weitere Parameter zusätzliche Informationen bereitstellen.

    Um die Kommandozeile zu starten, drückst du die Tastenkombination [Windows][R] für das Fenster Ausführen und gibst dann den Befehl cmd ein.

    Gibt es Probleme mit der eigenen IP-Adresse, dann schaltet der Befehl ipconfig /release sie wieder frei. Mit ipconfig /renew erhältst du eine neue IP-Adresse und ipconfig /all zeigt alle in diesem Rechner vorhandenen Netzwerk-Controller an.

    Der Befehl Ipconfig /displaydns listet die Daten der DNS-Caches, wie IP-Adressen und Namen besuchter Webseiten sowie deren Gültigkeit, auf.  Die Kontrolle des DNS-Caches über die Kommandozeile spart zusätzlichen Datentraffic und sorgt zum anderen für beschleunigtes Laden der Webseiten.

  • So lange sind Gutscheine gültig

    Bequem ist es ja, das Verschenken von Gutscheinen. Wer zu Weihnachten, Ostern oder dem Geburtstag keine Geschenkidee hat, macht es sich einfach und verschenkt einen Gutschein. Sonderlich originell ist das zwar nicht, dafür kann sich der Beschenkte später das Geschenk selbst aussuchen.

    Stellt sich nur die Frage, wie lange so ein Gutschein eigentlich gültig ist. Ein Jahr? Zwei Jahre? Oder sogar unbegrenzt?

    Ganz klar ist das nicht geregelt, es gibt aber eindeutige Urteile zur Gültigkeit von Gutscheinen: Ohne aufgedruckte Befristung ist ein Gutschein mindestens drei Jahre gültig. Ist eine Befristung angegeben, gilt er mindestens bis zum angegebene Zeitraum. Der Zeitrahmen darf aber nicht zu knapp bemessen sein: Einigen Gerichten sind sogar zehn Monate zu wenig. Mindestens zwölf Monate sollten es schon sein.

    Ganz wichtig: Auch wenn der Gutschein bereits verfallen ist, muss der Händler Ihnen den Geldwert zurückerstatten. Er darf allerdings mögliche Kosten abziehen.

    Generell gilt bei Gutscheinen: Eine Auszahlung gegen Bargeld ist nicht möglich; Sie haben lediglich das Recht auf Waren, Produkte oder Dienstleistungen.

    Und wie sieht es mit der Übertragbarkeit aus? Jeder Gutschein kann beliebig weitergegeben, verkauft oder verschenkt werden.

  • FritzBox DHCP Lease Time: Festlegen, wie lange die vergebenen IP-Adressen gültig sind

    DHCP ist eine feine Sache. Damit vergibt die FritzBox den angeschlossenen Geräten automatische eine gerade freie IP-Adresse. Allerdings nicht dauerhaft. Die IP-Adresse wird dem Gerät nur für eine gewisse Zeit geliehen. Wird das Gerät längere Zeit nicht mehr ans Netz angeschlossen und ist die Verleihzeit (technisch: DHCP Lease Time) verstrichen, ist die Adresse praktisch wieder frei und kann anderen Geräten zugewiesen werden. Wie lange die DHCP Lease Time ist, können Sie selbst festlegen.

    Wie ist die aktuelle DCHP Lease Time der FritzBox?

    Um herauszufinden, wie lang die DCHP Lease Time ist und die Zeitspanne zu verändern, gehen Sie folgendermaßen vor:

    1. Rufen Sie im Browser die Adresse http://fritz.box auf, und loggen Sie sich mit dem Fritzbox-Kennwort ein.

    2. Wechseln Sie in den Bereich „Heimnetz | Netzwerk“.

    3. Klicken Sie im Feld „IP-Adressen“ auf „IPv4-Adressen“.

    4. Die aktuelle eingestellte DHCP Lease Time steht im Feld „Gültigkeit“; üblich sind zehn Tage. Hier können Sie bei Bedarf auch eine andere Gültigkeit einstellen, nach deren Ablauf die IP-Adressen wieder freigegeben werden.

    fritzbox-dhcp-lease-time

  • Unerwünschte Weihnachtsgeschenke – Probleme beim Umtausch vermeiden

    Zwischen Weihnachten und Neujahr sind die Geschäfte schon wieder überfüllt, denn dann werden Geschenkgutscheine eingelöst und unerwünschte Geschenke wieder umgetauscht. Damit es hierbei keinen Ärger gibt, sollten Sie einige Regeln beachten.

    Das Umtauschrecht

    Da viele Händler inzwischen ein Umtauschrecht gewähren, denken viele Menschen, sie hätten grundsätzlich das Recht, gekaufte Ware innerhalb einer gewissen Frist wieder umzutauschen. Hierfür gibt es jedoch keinerlei gesetzliche Grundlage, daher können Sie nur Waren wieder umtauschen, wenn der Händler Ihnen dieses Recht beim Kauf eingeräumt hat. Bei Geschenken für Freunde und Verwandte sollten Sie daher vor dem Kauf nachfragen, ob es umgetauscht werden kann, wenn es dem Beschenkten nicht gefällt.

    Diese Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen

    Einige Waren sind selbst bei den Händlern, die normalerweise ein Umtauschrecht gewähren, vom Umtausch ausgeschlossen. Dies betrifft Unterwäsche und Badebekleidung, die aus Gründen der Hygiene nicht zurückgenommen wird, und CDs, die bereits aus der Folie genommen wurden. Sie könnten sonst einfach kopiert und gegen eine neue CD eingetauscht werden. Fehlerhafte oder beschädigte Ware können Sie aber auf jeden Fall umtauschen oder zurückgeben.

    Geschenkgutscheine

    Wenn Ihnen auch nach langer Überlegung kein passendes Geschenk einfällt, sind Gutscheine immer eine gute Alternative. Bei einigen Händlern können Sie auf dem Gutschein den Namen des Beschenkten eintragen lassen, sodass der Gutschein etwas persönlicher wirkt. Speziell für Weihnachten gibt es aber auch Geschenkkarten mit einem weihnachtlichen Motiv. Gutscheine haben, soweit keine Frist vereinbart wurde, immer eine Gültigkeit von drei Jahren. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie den Gutschein gekauft haben, der Beschenkte kann sich mit der Einlösung daher ruhig Zeit lassen.

  • Was man über Geschenkegutscheine wissen sollte

    Haben Sie noch einen alten Geschenkgutschein in der Schublade liegen? Werfen Sie ihn bloß nicht weg, denn diese Gutscheine können auch nach langer Zeit noch eingelöst oder zumindest wieder in Bargeld umgetauscht werden.

    Die Gültigkeit

    Bei der Ausstellung eines Geschenkegutscheins hat ein Händler die Möglichkeit, die Gültigkeit des Gutscheins auf einen gewissen Zeitraum zu befristen. Legt er keine Frist fest, gilt automatisch die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Laufzeit beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Ein Gutschein, der schon zu Beginn eines Jahres ausgestellt wurde, hat daher eine Gültigkeit von fast vier Jahren.

    Einen befristeten Gutschein sollten Sie möglichst innerhalb dieser Frist einlösen, denn danach ist der Händler nicht mehr zur Einlösung verpflichtet. Ist diese bereits abgelaufen, muss er Ihnen innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist jedoch den Gegenwert in bar erstatten. Er darf allerdings einen gewissen Prozentsatz für seinen entgangenen Gewinn einbehalten. Nach Ablauf der drei Jahre haben Sie endgültig überhaupt keinen Anspruch mehr.

    Beachten Sie weitere Angaben auf Geschenkegutscheinen

    Auf einem Gutschein kann vermerkt werden, welche Dienstleistung oder welche Ware der Beschenkte bekommen soll. Dies ist jedoch nicht unbedingt erforderlich. Ebenso tragen manche Händler den Namen des Schenkers und des Beschenkten auf dem Gutschein ein. Dies heißt jedoch nicht, dass der Geschenkegutschein nur von der genannten Person eingelöst werden kann. Sie können einen Gutschein, der auf Ihren Namen ausgestellt ist, ebensogut weitergeben oder verkaufen.

    Wie erfolgt die Auszahlung?

    Einen Gutschein können Sie sich normalerweise nicht auszahlen lassen. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt nur dann, wenn der Händler die Leistung nicht mehr erbringen kann. In diesem Fall wird er Ihnen den Gutschriftsbetrag auszahlen. Die Einlösung eines Gutscheins in mehreren Etappen akzeptieren die meisten Händler. Anschließend wird bei jedem Kauf das restliche Guthaben auf Ihrem Gutschein vermerkt.

  • Führerscheine und die neue Gültigkeit – Das sollten Sie wissen

    Mit der jüngsten Fahrerlaubnisverordnung aus Juli 2012 hat es eine wichtige Neuerung gegeben – der Führerschein ist nicht mehr lebenslang gültig. Viele Autofahrer haben heute noch den rosa oder grauen Lappen, den sie „damals“ bekommen haben, als sie den Führerschein als junge Erwachsene gemacht haben. Alleine die Fotos von damals haben keinerlei Ähnlichkeit mehr zu dem, was aus den damaligen jungen Fahrern geworden ist. Wie Sie mit der veränderten Gültigkeit umgehen können, zeigt dieser Ratgeber.

    Führerscheine ab 19. Januar 2013

    Ab diesem Stichtag werden Führerscheine, die danach ausgestellt wurden, nur noch für 15 Jahre gültig sein. Dadurch lassen sich die Fotos leichter aktualisieren, denn was bringt ein Foto eines jungen Erwachsenen, wenn der Autofahrer inzwischen kurz vor der Rente steht? Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind noch für 20 weitere Jahre gültig. Das bedeutet, sie müssen bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht sein.

    Unser Tipp: vorher erneuern lassen

    Führerscheine werden künftig wie der Personalausweis oder der Reisepass laufend erneuert werden, denn auch sie sind Ausweisdokumente und sollten aktuell gehalten werden. Größere Veränderungen bringt die Neuregelung allerdings nicht mit sich. Als Tipp für Autofahrer, die ohnehin einen neuen Führerschein aufgrund des Fotos haben möchten, bleibt zu sagen, dass sie die Änderung vor dem 19. Januar 2013 vornehmen lassen sollten. Die neue Scheckkarte wird dadurch für 20 statt 15 Jahre gültig bleiben – wenn Sie allerdings ohnehin bald nicht mehr fahren möchten, brauchen Sie sich auch um nichts zu kümmern, denn bis 2033 vergehen noch viele Jahre.

  • Excel Plausibilitätskontrolle: Falscheingaben und ungültige Werte verhindern

    Wenn Sie beim Ausfüllen von Excel-Zellen, die an anderer Stelle in Formeln verwendet werden, das Komma falsch setzen, kann das fatale Auswirkungen haben. Zum Beispiel in einer Rechnung, in der statt 5,0 versehentlich 50,0 Prozent Rabatt gewährt wird. Damit es nicht zu solch utopischen Preisnachlässen und anderen Fehlern kommt, können Sie alle kritischen Zellen vor Fehleingaben schützen.

    Nur plausible Eingaben akzeptieren

    Das funktioniert, da Excel mit einer cleveren Schutzfunktion ausgestattet ist, die bei der Eingabe eines unrealistischen Wertes – etwa einem Rabatt von mehr als zehn Prozent – Alarm schlägt. So richten Sie die Plausibiliätskontrolle und den Schutz vor Fehleingaben ein:

    1. Markieren Sie die Zellen, die vor Fehleingaben geschützt werden sollen.

    2. Rufen Sie bei Excel bis zu Version 2003 den Menübefehl „Daten | Gültigkeit“ auf; bei Excel 2007/2010 klicken Sie auf „Daten“ und dann in der Registergruppe „Datentools“ auf die Schaltfläche „Datenüberprüfung“.

    3. Im nächsten Fenster legen Sie den Spielraum für „sinnvolle“ Werte fest, bei Rabatten etwa nur Dezi-malwerte zwischen 0 und 10.

    4. Wechseln Sie zum Register „Fehlermeldung“, und geben Sie den Warnhinweis ein, der bei ungültigen Werten erscheinen soll.

    5. Schließen Sie das Fenster mit OK.

    Fehleingaben und utopische Werte sind für diese Zellen ab sofort nicht mehr möglich. Sollte doch ein falscher Wert eingegeben werden, blendet Excel die gewünschte Warnmeldung ein. Mit einem Klick auf „Wiederholen“ schließen Sie das Warnfenster und können sofort einen neuen Wert eingeben.

  • Excel 2003/2007/2010: Doppelte Eingaben verhindern

    Wenn bei Excel Zahlenkolonnen in eine Spalte eingegeben werden, kommt es schon mal vor, dass Eingaben doppelt erfolgen. Das kann verschiedene Gründe haben: Man erfasst aus Versehen einen Wert doppelt, oder die Vorlage von der man abschreibt, ist fehlerhaft. Ärgerlich ist es, wenn man hinterher in der Zahlenkolonne den Fehler suchen und finden muss. Mit einer speziellen Formel können Sie solche Eingabefehler vermeiden.

    Ist eine Zahlenkolonne beispielsweise 20 Zeilen lang, markieren Sie die entsprechende Zellenanzahl mit gedrückter linker Maustaste im Excel-Arbeitsblatt.

    Bei Excel 2003 klicken Sie anschließend auf „Daten | Gültigkeit“. Bei den Versionen 2007/2010 öffnen Sie die Registerkarte „Daten“ und wählen dort die Schaltfläche „Datenüberprüfung“.

    Mit dem nächsten Dialogfenster geht es für alle Versionen identisch weiter.

    Wechseln Sie zum Register „Einstellungen“, und wählen Sie im Bereich „Zulassen“ die Option „Benutzerdefiniert“ aus. In die Eingabezeile unter „Formel“ tragen Sie die folgende Zeichenfolg ein:

    =zählenwenn($a$1:$a$20;a1)=1

    Die Zahlenwerte neben den Dollarzeichen ($a$1:$a$20) stehen für die Anzahl der Zellen, für die die Regel gelten soll. Ist Ihre Eingabeliste länger, passen Sie sie entsprechend an.

    Klicken Sie nun auf das Register „Fehlermeldung“ um eine individuelle Fehlermeldung anzulegen, die bei einem doppelt eingegebenen Wert  verhindern soll.  Aktivieren Sie die Option „Fehlermeldung anzeigen, wenn ungültige Daten eingegeben wurden“. In den Eingabefeldern „Titel“ und Fehlermeldungen“ können Sie jetzt einen eigenen Text eingeben.

    Mit „OK“ bestätigen Sie die Eingabe und die Regel wird sofort aktiv.

    Nun können Sie mit der Eingabe der Zahlenkolonnen beginnen. Doppelerfassungen von Werten, egal ob Zahlen oder Buchstaben, werden  mit der Fehlermeldung  verhindert.

    Mit der Schaltfläche „Abbrechen“ wird der falsche Wert wieder gelöscht und Sie können mit der Erfassung fortfahren.

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