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  • Verkäufer müssen ab Februar 2018 Bildrechte an eBay abtreten

    Bereits im September 2017 erhielten die gewerbetreibenden Händler neue AGB´s mit der Ankündigung, ihre Bildrechte an die Handelsplattform eBay abzutreten. Ebenfalls verboten ist in diesem Zusammenhang dann auch die Einbindung von Wasserzeichen. Wer die Rechte an seinen Bildern nicht abtreten will, dem droht eBay mit Sperrung des Verkäufer-Kontos.

    Hintergrund des Abtretungs-Zwangs

    Ab Februar 2018 werden die Bilder zur Vervollständigung des eBay-Katalogs verwendet. Die Verkäufer können dann aus diesem Katalog Bilder und Produktdaten ihren eigenen Angeboten hinzufügen. Dieses Verfahren soll die Kauferfahrung von Kunden vereinheitlichen, die Bewerbung der Angebote, sowie die Sichtbarkeit in der Artikelsuche verbessern.

    Im eBay-Verkäuferportal heißt es wie folgt:

    Ab dem 1. Februar 2018 gelten neue AGB. Die wichtigste Änderung ist, dass wir Sie auffordern werden, uns das Recht zur Nutzung Ihrer Bilder und sonstigen Produktdaten einzuräumen:

    • Bitte räumen Sie uns dieses Recht bereits ab Ende September 2017 im Rahmen einer Zusatzvereinbarung ein.
    • Spätestens bis zum 1. Februar 2018 müssen Sie die neuen AGB akzeptieren.
    • Sollten Sie nicht mit der Nutzung Ihrer Bilder und sonstiger Produktdaten durch eBay und andere eBay-Verkäufer einverstanden sein, löschen Sie die Angebote mit den betreffenden Produktdaten bitte bis zum 1. Februar 2018.

    Wenn Sie der Geltung der neuen eBay-AGB bis zum 1. Februar 2018 nicht zugestimmt haben, müssen wir Ihr eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausschließen.

    Händler sind verärgert

    Dass dies bei den Händlern nicht gut ankommt, kann sich jeder denken. Viele befürchten den Missbrauch ihrer Produktfotos. Aber es gibt dabei auch noch ein ganz anderes Problem. Große Händler bekommen von ihren Lieferanten die Produktbilder zur Verfügung gestellt und sind daher oft nicht berechtigt, die Rechte an eBay abzutreten.

    Diese Tatsache ist eBay zwar bekannt, scheint sie aber nicht besonders zu interessieren. Eine Alternative gibt es nicht. Wer weiterhin auf eBay verkaufen möchte, muss dann wohl ohne Produktfotos auskommen oder seine Produkte selbst fotografieren, was einen erheblichen Zeitaufwand nach sich zieht.

    Meine Meinung

    Meine Meinung dazu ist, dass dies an Enteignung grenzt. eBay nutzt mit diesem Verhalten seine Marktposition schamlos aus, da es kaum ernstzunehmende Alternativ-Plattformen gibt. Das Internet ist halt keine Demokratie.

    Da bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten, ob die Erzwingung von Bildrechten in Deutschland überhaupt rechtens ist. Einige Händler werden sich diesbezüglich bestimmt mit ihren Rechtsanwälten beraten.

  • eBay: Zwei neue Suchfunktionen für Android und iPhone angekündigt

    Die beliebteste Auktionsplattform der Welt, eBay, hat für kommenden Herbst zwei neue Suchfunktionen für mobile Apps angekündigt, die eine Produktsuche per Smartphone und Tablet sehr viel einfacher machen soll.

    Find it on eBay

    Find it on eBay ist eine Artikel-Suche per Link, die sich im Teilen-Menü verbirgt. Findest du im Web etwas interessantes, dann kannst du das Fundstück per Sharing-Menü direkt an eBay senden und erhältst direkt die passenden Treffer angezeigt. Sehr praktisch, um die Preise von Online-Shops mit den eBay-Angeboten zu vergleichen. So lassen sich aber auch bei Pinterest angezeigte Artikel bei eBay leicht finden.

    Bildersuche

    Die andere, neue Suchfunktion erleichtert den Spontaneinkauf. Hier wird für eine Artikelsuche ein Foto zur Auktionsplattform hochgeladen. Egal ob aus der Galerie oder gerade fotografiert. So kannst du von Unterwegs die Image-Search-Funktion nutzen um einen spontanen Kauf zu tätigen.

    Fazit:

    Beide Neuerungen werden erst im Herbst 2017 den mobilen Apps hinzugefügt. Für Apple-Geräte wird es aber zunächst nur die Bilder-Suche geben. Ob und wann das Feature Find it on eBay auch bei iOS erscheint, ist derzeit noch nicht bekannt gegeben worden. Alle Infos zu dem anstehenden Update kannst du auf dieser (englischsprachigen) Webseite nachlesen.

  • Urlaubsplanung mit Brückentagen optimieren

    Im ersten Quartal jedes Jahres planen die meisten Leute ihren Jahresurlaub. Das bedeutet meist den Kalender hervorholen, und jeden Kalendermonat nach geeigneten Zeiträumen suchen, die man für die Urlaubszeit verwenden kann. Und vielleicht kann man ja sogar noch mit Brückentagen möglichst viele kostbare Urlaubstage einsparen. Das hört sich nach viel Arbeit an? Ist auch meistens so. Aber mit dem richtigen Tool für die Urlaubsplanung ist das nur ein Klacks.

    Das Online-Tool mit dem bezeichnenden Namen Urlaubstage-Planen.de, macht deine Urlaubsplanung zu einem Kinderspiel. Und das bis zum Jahr 2021.

    Du legst im linken Bereich nur den Planungszeitraum fest, gibst dann deine (verbleibenden) Urlaubstage an und bestimmst noch deine Arbeitstage. Über den Bereich Feiertage nach Region, kannst entweder dein Heimat-Bundesland, oder das Bundesland deiner (deutschen) Urlaubsregion auswählen, um eventuelle Feiertage mit in die Urlaubsplanung einbeziehen zu können.

    Der Button Und los geht´s zeigt dir dann den Kalender unter Bezugnahme der zuvor festgelegten Auswahl-Filtern an. Nun kannst du per Mausklick alle in Frage kommenden Kalendertage per Mausklick markieren. Der Link Brückentage vorschlagen zeigt mit grün markierten Kalendereinträgen den effektiven Einsatz deiner wertvollen Urlaubstage. So holst du das beste aus deinem Urlaub heraus.

    Wenn du deine Planung erfolgreich beendet hast, kannst du mit der Schaltfläche Exportieren den Urlaubsplan entweder ausdrucken oder dir per E-Mail zuschicken lassen.

    So schnell und einfach kann Urlaubsplanung sein!