Schlagwort: impressum

  • Filesharing, Abmahnungen und Co: Was darf ich im Internet und was nicht?

    Egal wo wir uns im Internet bewegen, müssen wir darauf achten, ob wir die Rechte anderer verletzen oder nicht. Abmahnungen wegen unrechtmäßigen Facebook-Postings oder widerrechtlichem Filesharing können eine der unangenehmen Folgen sein. Jedem sollte mittlerweile klar sein, dass das Internet nicht so anonym ist, wie es den Anschein hat. Über Internet-Recht, aktuelle Urteile und Trends berichtet der Rechtsanwalt Sören Siebert auf seiner Webseite „E-Recht24.de„.

    Hier werden Themen behandelt ob beispielsweise Beleidigungen des Chefs ein Kündigungsgrund ist oder man ein Hotel als Dreckstall bewertet werden darf.

    soeren-siebert-recht-internetrecht-abmahnung-filesharing-juristisch-rechtsanwalt

    Hier können Sie ebenfalls nachlesen was man beachten muss, wenn für eine Ebay-Auktion fremde Fotos verwendet werden sollen, oder wie man am besten auf eine Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharings reagieren sollte.

  • Firefox: Textstellen von Webseiten ohne Formatierung in die Zwischenablage kopieren

    Werden Textfragmente aus Webseiten herauskopiert, dann kopiert man meistens auch die Formatierung des Textes. Egal ob es die Fettschrift, Schriftgröße oder eine Kursivschrift ist. Zusätzlich werden dann auch noch mehrere Leerzeichen und/oder Leerzeilen mit kopiert. Mit dem normalen Kopiervorgang kann dies nicht verhindert werden. Hier ist ein Nacharbeiten erforderlich. Firefox-User haben es da einfacher. Mit dem kostenlosen Add-On „Copy Plain Text 2“ wird der kopierte Text ohne eine Formatierung in die Zwischenablage übernommen.

    Nur den Text, sonst nix kopieren

    Auf Wunsch können sogar mehrere Leerzeichen und Leerzeilen bis auf eine reduziert und Leerzeichen am Anfang und Ende eines Satzes entfernt werden.

    Starten Sie Ihren Firefox-Browser, klicken Sie auf den Firefox-Button, und wählen Sie im Kontextmenü „Add-ons“ aus.

    Als nächstes geben Sie oben rechts in das Eingabefeld den Suchbegriff „Copy Plain Text“ ein und starten den Suchvorgang.

    In der Ergebnisliste sollte die gesuchte Erweiterung an oberster Stelle erscheinen. Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche „Installieren“.

    Nach einem Browser-Neustart ist das Add-On einsatzbereit.

    Möchten Sie nun einen Text kopieren, markieren Sie diesen mit der Maus und öffnen mit einem Rechtsklick das Kontextmenü. Wählen Sie hier die Option „Reinen Text kopieren“. Anschließend fügen Sie diese Textstelle wie gewohnt an anderer Stelle wieder ein.

    Möchten Sie nicht bei jedem Kopiervorgang in das Kontextmenü wechseln, dann lohnt sich vorab ein Besuch der „Einstellungen“.

    Klicken Sie im Bereich „Add-On“ auf den Button „Einstellungen“…

    …und aktivieren Sie im Bereich „Verhalten“ die Option „Als Standard für „Kopieren“ setzten“.

    Im darüber liegenden Bereich „Formatierung“ legen Sie fest, wie mit mehrfachen Leerzeichen und -zeilen verfahren werden soll.

    Hinweis: Bitte achten Sie beim Kopieren von Webseiten-Texten auf das Urheberrecht. Geschützte Texte dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen wiederverwendet werden. Die Voraussetzungen für eine Weiterverwendung finden Sie meist im Impressum der Webseiten, unter der Rubrik „Nutzungsbedingungen“.

  • Firefox: Alle Informationen einer Domain im Schnellüberblick

    Benötigen Sie mal Informationen zu einer Domain,  zum Beispiel Infos über SSL Zertifikate oder IP-Adressen, müssen oftmals externe Programme oder Online-Dienste für diesen Zweck herangezogen werden. Beim Mozilla Firefox genügt das Installieren des kostenlosen Add-Ons „Whois Detail Info 1.0“. Einmal installiert, genügt ein Klick auf den „Whois“ Button in der Add-On-Leiste, um in einem separaten Browser-Tab die Informationen der aktiven Webseite anzuzeigen.

    Whois verrät alles

    Um die Erweiterung herunterzuladen und zu installieren, klicken Sie auf den „Firefox“-Button und wählen im Kontextmenü „Add-Ons“ aus. Im Bereich „Add-ons suchen“ geben Sie in das Suchfenster „Whois Detail Info 1.0“ ein und starten den Suchvorgang. Anschließend klicken Sie auf die Schaltfläche „Installieren“ des gleichnamigen Add-Ons in der Ergebnisliste.

    Nach der Installation starten Sie den Browser neu damit die Erweiterung aktiviert wird.

    Whois Detail Info im Einsatz

    Am einfachsten ist es, die Add-On-Leiste zu aktivieren, damit Sie einen schnellen Zugriff auf den „Whois“-Button haben. Das geht mit einem Klick auf den „Firefox“-Button, anschließend wählen Sie im Kontextmenü „Einstellungen | Add-on-Leiste. Noch schneller ist die entsprechende Tastenkombination [Strg][/].

    Um nun die Domain-Infos einer Webseite einzusehen, rufen Sie die Internetseite auf und klicken auf den „WhoisDetail“-Button in der Add-On-Leiste.

    Alle verfügbaren Informationen werden nun in einem neuen Tab angezeigt, meist sogar inklusive Adresse und Telefonnummer des Domaininhabers.

  • Word-Dokument teilen und zum besseren Textvergleich in zwei Fenstern anzeigen

    Genau wie Excel-Tabellen lässt sich auch ein Word-Dokument in zwei Fenstern anzeigen. Diese Funktion ist sehr hilfreich beim Erstellen von Dissertationen, Manuskripten, Doktorarbeiten, Rezepten und vielem mehr. Auf diese Weise lassen sich zum Beispiel die Inhaltsangabe mit dem restlichen Text besser vergleichen. Mit nur drei Mausklicks ist das aktuelle Dokument geteilt und lässt sich besser kontrollieren und korrigieren.

    Nach der Aufteilung in zwei Fenster, steht das Dokument komplett in der oberen und in der unteren Hälfte zur Verfügung.

    So führen Sie die Teilung durch:

    1. Starten Sie Word und rufen das gewünschte Dokument auf.

    2. Klicken Sie in der Menüleiste auf „Fenster | Teilen“. Bei Word 2007 und 2010 heißt der Befehl „Ansicht | Teilen“.

    3. Der Mauszeiger ist nun mit einem grauen Querbalken verbunden, mit dem Sie nun zu der Textstelle scrollen, an der das Dokument geteilt werden soll.

    4. Mit einem Linksklick der Maus an der Teilungsstelle wird der Bildschirm in zwei Fenster geteilt. Nun lässt sich die obere Hälfte mit der unteren vergleichen und korrigieren.

    Alle Änderungen die in der einen Hälfte vorgenommen werden, erscheinen auch in der anderen Hälfte.

    Benötigen Sie die Teilung nicht mehr, dann kann sie mit dem Befehl „Fenster | Teilung aufheben“ oder bei Word 2007/2010 „Ansicht | Teilung aufheben“ wieder rückgängig gemacht werden.

    Außerdem wird die Teilung beim Speichern nicht berücksichtigt, das heißt, auch beim Schließen der Datei oder beim Beenden des Programms, wird die Teilung aufgehoben und muss bei erneutem Start wieder eingerichtet werden.

  • Verantwortliche Person einer deutschen Webseite finden

    Immer häufiger benötigt man die verantwortliche Person einer deutschen Webseite. Normalerweise muss diese Person im Impressum genannt werden. Oft fehlen die Angaben oder sind nicht richtig. Es kommt aber auch vor, dass das Impressum im Seitenaufbau nicht sofort erkennbar ist. Man muss aber nicht lange suchen, denn auf der Seite von www.denic.de findet man ganz schnell den Verantwortlichen mit Namen, Adresse und Telefonnummer.

    Denic.de ist die zentrale Registrierungsstelle aller .de-Top-Level-Domains für deutsche Webseiten. Bei der Domain-Registrierung ist es zwingend erforderlich, die verantwortliche Person mit Adresse und Telefonnummer anzugeben.

    Die zuverlässige Angabe einer verantwortlichen Person ist besonders wichtig, wenn Sie bei einer Webseite nicht sicher sind, ob es sich um eine Internetfalle oder eine Abzocker-Seite handelt. So können Sie mit zusätzlichen Informationen Ihre Recherche vervollständigen.

    Bei Denic.de werden folgende Domain-Abfrage-Ergebnisse angezeigt:

    • Domain-Inhaber
    • Administrativer Ansprechpartner
    • Technischer Ansprechpartner
    • Zonenverwalter
    • Technische Daten (zum Beispiel Nameserver)

    So finden Sie die verantwortliche Person:

    1. Rufen Sie in Ihrem Internetbrowser die Seite www.denic.de auf.

    2. Geben Sie die gewünschte Webseite oben rechts in das Suchfeld ein. Die Eingabe erfolgt ohne „www.“ und „.de“.

    3. Die Suche startet mit Klick auf die Schaltfläche „Anfrage starten“.

    4. Im nächsten Fenster müssen Sie die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Unter anderem bestätigen Sie auch, dass die Adressdaten nicht zu Werbezwecken genutzt werden dürfen.

    5. Danach erfolgt noch die eine Sicherheitsabfrage in der Sie einen Captcha-Code eingeben müssen. Nach dem Klick auf den Button „Lösung“, werden Ihnen die gewünschten Daten angezeigt.

    Ausländische Domains .com, .net und .org abfragen

    Bei Denic.de kann man nur deutsche Domains abfragen. Benötigen Sie aber die Daten für ausländische Webseiten, können Sie diese zum Beispiel bei den folgenden Whois-Services anzeigen lassen:

    Die umfangreichsten Informationen stellt whois.com zur Verfügung. Das Layout der Suchergebnisse ist dem von Denic.de sehr ähnlich. Auch hier ist zur Sicherheit ein Captcha-Code einzugeben.

    Noch ein Hinweis zu www.whois.net: Dieser Service funktioniert nicht mit dem Opere Internet-Browser.

  • Impressum & Co. – Das muss mindestens auf die Homepage

    Neue Blogs, Wikis und Homepages sind schnell ins Leben gerufen. Nach der Einrichtung eines neuen Blogger.com- oder WordPress-Blogs können Sie sofort loslegen und die ersten Blogeinträge schreiben. Doch aufgepasst: So, wie die Homepage von den Blog- oder Homepage-Providern angeboten werden, sind Sie höchst abmahngefährdet. Denn bei den fertigen Homepage-Angeboten „von der Stange“ fehlt das wichtige Impressum.

    Impressum und Anbieterkennzeichnung

    Jede Webseite muss ein Impressum enthalten. Das gilt auch für private Homepages. Das Impressum – auch Anbieterkennzeichnung genannt – muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Am besten richten Sie auf Ihrer Homepage auf jeder Seite einen Link zur Impressum-Seite ein, so dass sie von überall aus erreichbar ist. Auf der Impressum-Seite müssen folgende Informationen enthalten sein:

    • – Vor- und Nachname sowie die vollständige Anschrift.
    • – Telefonnummer und (falls vorhanden) Faxnummer
    • – E-Mail-Adresse

    Bei gewerblichen Webseiten sind zudem weitere Angaben erforderlich:

    • – Die Registernummer des Handelsregisters, Vereinsregisters, Partnerschaftsregisters oder Genossenschaftsregisters, in das Sie eingetragen sind
    • – Bei Tätigkeiten, die der behördlichen Zulassung bedürfen (z.B. Ärzte) Angaben über die zuständige Aufsichtsbehörde
    • – Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden

    Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater müssen im Impressum zudem folgende Informationen ergänzen:

    • – Die Kammer, der sie angehören
    • – Die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
    • – Die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen sowie Angaben, wie diese zugänglich sind

    Risikien minimieren

    Um die rechtlichen Risiken zu minimieren, können Sie zusätzlich Haftungsausschlussklausen – auch Disclaimer genannt – mit ins Impressum aufnehmen. Unter Juristen sind solche Haftungsausschlüsse aber umstritten. Auf den Webseiten www.123recht.net/muster-haftungsausschluss.asp und  www.e-recht24.de/muster-disclaimer.htm finden Sie fertige Vorlagen für Disclaimer. Weitere Informationen zur Anbieterkennung finden Sie auf der Webseite www.anbieterkennung.de.

    Zusätzlich bei Shops

    Die eigene Homepage oder der Blog lässt sich leicht um ein Shopsystem erweitern. Eine Übersicht kostenlos erhältlicher Shops für die eigene Homepage finden Sie zum Beispiel auf der Webseite www.kostenlos.de/internet-homepage-tools-shopsysteme. Doch aufgepasst: Wer einen Shop betreibt, muss weitere wichtige Regeln einhalten. Das wichtigste im Überblick:

    • – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Vor der Startseite aus und während des Bestellvorgangs müssen jederzeit die Vertragsbedingungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erreichbar sein. Die AGB-Seiten müssen sich zudem speichern und ausdrucken lassen. Vor Abschluss der Bestellung muss der Kunde zusichern, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben. Meist muss der Kunde hierzu ein Kontrollkästchen aktivieren und damit die Kenntnisnahme bestätigen.

    • – Eindeutige Preisauszeichnung inklusive Versandkosten

    Ein häufiger Grund für Abmahnung sind falsche Preisauszeichnungen. Laut Preisangabenverordnung müssen die angegebenen Preise Endpreise sein, also einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Fallen weitere Kosten wie Liefer- und Versandkosten an, muss deren Höhe ebenfalls angegeben bzw. ein direkter Link zur Versandkostenübersicht angezeigt werden.

    • – Rückgabe- und Widerrufsrecht

    Bei Onlineshops müssen Sie Ihren Kunden ein Rückgabe- und Widerrufsrecht einräumen. Endverbraucher haben das Recht, die gekaufte Ware innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Die Belehrung über das Rückgabe- und Widerrufsrecht sollte während des Bestellvorgangs erfolgen und die Kenntnisnahme vom Kunden bestätigt werden.

    Eine gute Übersicht über die Tücken bei Onlineshops und aktuelle Rechtsfälle aus dem Shop-Alltag finden Sie auf der Webseite http://www.shopbetreiber-blog.de.

Die mobile Version verlassen