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Android: Die Rechte von Apps nachträglich beschneiden

Vorgestern berichteten wir über eine eingebaute Android-Funktion, mit der man nachträglich die Berechtigungen von Apps, widerrufen kann. Diese Funktion tritt aber erst ab Android 6 (Marshmallow) in den Vordergrund. Die Testphase hat aber schon viel früher Einzug in das Android-Betriebssystem gefunden. Auf Geräten mit Jelly Bean (Android-Version 4.3) ist sie bereits als versteckte Funktion vorhanden.

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Android: Screenshots vom Handy-Display anfertigen

Auch bei Android-Handys kann man zu Dokumentationszwecken einen Screenshot anfertigen. Auch wenn das Erstellen bei Android eine gewisse Fingerfertigkeit erfordert, ist dies eine durchaus sinnvolle Funktion. Mit etwas Geschick können Sie mit einer Tastenkombination den benötigten Screenshot anfertigen, der automatisch in der Fotogalerie unter der Rubrik „Screenshots“ gespeichert wird.

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