Am 22.11.2017 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der PayPal-Käuferschutz nicht automatisch in Beton gegossen ist und der Verkäufer trotzdem ein Recht auf Bezahlung haben kann. Allerdings muss der Verkäufer dafür den Rechtsweg beschreiten.
Im vorliegenden Fall handelte es sich um den Verkauf eines Mobiltelefons in Höhe von 600 Euro, dass auf dem Versandweg verloren ging. Der Käufer, der per PayPal die Ware gezahlt hat, erhielt daraufhin vom Bezahldienst sein Geld zurück. PayPal belastete im Gegenzug das Konto des Verkäufers, weil dieser keinen Versandbeleg vorweisen konnte und ein Nachforschungsauftrag erfolglos war.
Private Verkäufer werden rechtlich gestärkt
Daraufhin klagte der Verkäufer vor Gericht und bekam in zweiter Instanz vor dem Landgericht Recht. Da es sich hierbei um einen Privatkauf handelte, trägt der Käufer in diesem Fällen das Verlustrisiko ab Versand komplett selbst.
Internetangebot stimmt nicht mit Ware überein
Etwas anders liegt der Fall dann, wenn der gelieferte Artikel nicht der Verkaufsbeschreibung im Internet entspricht. Im zweiten Rechtsstreit beantragte der Käufer den Käuferschutz weil das Internetangebot einer Bandsäge nicht mit dem tatsächlich gelieferten Gerät übereinstimmte.
Nachdem der Käufer Fotos und ein Gutachten an PayPal sendete, erhielt er sein Geld mit der Information zurück, dass die Säge nun vernichtet werden könnte. Das Konto des Verkäufers wurde in gleicher Höhe entsprechend belastet.
Der Verkäufer klagte vor dem Amts- und Landgericht, scheiterte aber in beiden Instanzen. Es hieß dort, er müsse sich direkt an PayPal wenden.
Gehört der Käuferschutz der Vergangenheit an?
Der Käuferschutz ist mit dem Gerichtsurteil nicht komplett aufgehoben. PayPal wird diesen wohl weiterhin praktizieren. Der Käufer bleibt dadurch in einer erheblich besseren Position, da der Verkäufer seine Ansprüche vor Gericht geltend machen muss. Ob sich das für den Verkäufer immer lohnt, muss er von Fall zu Fall selber entscheiden.
Wer richtige Schnäppchen machen möchte, der kommt an den Chinesen nicht vorbei. Gerade Elektronik ist hier bis zur Hälfte günstiger als bei uns. Sicherlich ist es dir nicht verborgen geblieben, dass auch bei Ebay viele Produkte direkt von chinesischen Händlern angeboten werden. Und die Qualität der angebotenen Waren wird auch immer besser. Noch ein bisschen günstiger sind die Preise, wenn man direkt in chinesischen Online-Shops einkauft. Dabei sind nur ein paar einfache Dinge zu beachten.
Keine Sprachbarriere
Das vermeintlich größte Hindernis scheint für viele Käufer die Sprache zu sein. Wer halbwegs gute Englischkenntnisse (z. B. Schulenglisch) hat, ist bei einer Kommunikation mit dem Verkäufer schon im Vorteil, aber auch die Übersetzungsprogramme von Google oder Bing liefern gute und verständliche Ergebnisse. Die Chinesen verfahren auch nicht anders und setzen ebenfalls automatische Übersetzungsprogramme ein.
Nicht nur für China-Shopping Newbies
Besonders empfehlenswert für Schnäppchenjäger ist der Online-Shop von AliExpress. Hier findest du alles was dein Herz begehrt. Egal ob Elektronik (-zubehör), Kleidung, Deko-Artikel oder Werkzeug. Alles in deutscher Sprache. Manche Artikeltexte sind etwas seltsam formuliert, das liegt aber daran, das AliExpress einen maschinellen Übersetzer verwendet.
Der Online-Shop ist ein Marketplace (ähnlich wie der von Amazon), auf dem viele Verkäufer ihre Waren anbieten. Im Gegensatz zu Amazon oder Ebay fehlt hier leider die Zahlungsmöglichkeit per PayPal. Aber für uns deutsche Kunden stehen immerhin die Zahlung per Banküberweisung, GiroPay, Sofortüberweisung, Western Union, Visa, American Express und MasterCard zur Verfügung.
Der Kundenvorteil beim Kauf auf AliExpress ist der Käuferschutz. Alle Zahlungen gehen zuerst an AliExpress und werden erst dann an den Verkäufer überwiesen, wenn die Ware in einwandfreiem Zustand beim Käufer angekommen ist.
Shoppen über AliExpress ist natürlich auch mobil möglich. Die App ist in dem jeweiligen Store für iPhone/iPad und Android kostenlos erhältlich.
Tipp:
Achte beim Einkauf auch auf die Bewertungen des Verkäufers. Da jeder auf AliExpress verkaufen darf, sollten mindestens 97 Prozent positive Bewertungen, sowie hohe Verkaufszahlen vorhanden sein.
Beachte, dass die Lieferzeit im Durchschnitt bei drei bis vier Wochen liegt. Etliche Verkäufer liefern auch aus einem deutschen Lager. Achte im Artikel auf Versandangaben, die so lauten wie Schiff aus Deutschland, oder Lieferzeiten angeben, die in etwa 7 Tage betragen.
Zollabwicklung
Noch ein Wort zu den Zollbestimmungen. In der Regel sind Artikel bis zu einem Zollwert von 22 Euro (Warenwert zuzüglich Versandkosten) frei von Gebühren. Beim Kauf von Handys und Computern fällt ab 26 Euro Zollwert lediglich die Einfuhrumsatzsteuer von derzeit 19 Prozent an. Zollgebühren werden auf diese Artikel nicht erhoben. Bei einer zollrechtlichen Prüfung musst du bei deinem zuständigen Zollamt das Paket abholen. Mitzubringen sind Kopien deiner Warenbestellung und die Rechnung.
Ach ja, wem der Name AliExpress bekannt vorkommt, der hat bestimmt schon einmal etwas von Alibaba.com gehört. Alibaba ist eine B2B-Plattform, auf der Einzelhändler und Importeure ihre Waren direkt bei asiatischen Herstellern beziehen können. AliExpress gehört genauso wie der Bezahldienst AliPay zur Alibaba-Gruppe, die kürzlich ihren Börsengang vollzogen hat.
Mein persönliches Fazit
Ich bestelle recht gerne direkt in China. Bereits vor zwei Jahren habe ich mir für zirka 100 Euro ein super Smartphone (Doogee Dagger DG550) gekauft und war begeistert. Nun habe ich mir den Nachfolger, das Doogee F5 bestellt, ebenfalls bei einem chinesischen Händler, zum Preis von insgesamt 117 Euro.
Auf der Auktionsplattform Ebay sollte man sich schon sicher sein dass man den Artikel haben will, wenn man ein Gebot abgibt. Bieten und nicht kaufen hat leider eine lange Tradition. Diese „Spaßbieter“ werden mittlerweile von vielen Verkäufern rechtlich verfolgt. Da ein Gebot aber ein bindener Kaufvertrag ist, muß es schon wichtige Gründe geben, um ein Gebot erfolgreich zurück zu nehmen. Natürlich gibt es diese Funktion auch bei Ebay, die aber nicht auf den ersten Blick zu finden ist.
Versteckte Rücknahme-Funktion
Möchten Sie Ihr Gebot oder einen Preisvorschlag zurücknehmen, muss einer der folgenden Gründe vorliegen:
Falscher Gebotsbetrag eingegeben (z. B. 1330 statt 13,30 Euro)
Der Verkäufer hat die Beschreibung des Artikels geändert
Kontakt mit Verkäufe konnte nicht hergestellt werden
Liegt einer dieser Gründe vor, rufen Sie Ebay auf und melden Sie sich mit Ihren Login-Daten an. Danach geben Sie folgende URL in die Adresszeile Ihres Browsers ein und starten diese mit [Enter]:
Geben Sie in das erste Eingabefeld die Artikelnummer der betreffenden Auktion ein. Die Artikelnummer finden Sie oben rechts in der Artikelbeschreibung. Danach wählen Sie über das Aufklappmenü Ihre Begründung der Rücknahme den passenden Grund aus. Abschließend klicken Sie zur Streichung des Gebots auf die Schaltfläche Gebot zurücknehmen.
Vorsicht bei Sofortkauf!
Bei einem Sofortkauf eines privaten Verkäufers ist eine Rücknahme des Gebots nicht möglich, nur bei den gewerblichen Verkäufern haben Sie ein 14-tägiges Rückgaberecht. Auf jeden Fall sollte man vor der Abgabe eines Gebotes oder Preisvorschlags die Widerrufs- und Rückgabebelehrungen aufmerksam lesen.
Fristen beachten!
Bei der Rücknahme eines Gebotes ist auch noch eine 12-Stunden-Frist zu beachten. Liegt das Angebotsende mehr als 12 Stunden in der Zukunft, werden alle von Ihnen abgebenen Gebote entfernt. Läuft die Auktion aber innerhalb der nächsten 12 Stunden aus, wird nur das letzte Gebot gelöscht. Die Löschung kann dann aber nur innerhalb von 60 Minuten nach Gebotsabgabe erfolgen. Alle älteren Gebote bleiben aber bestehen.
Auch eine Möglichkeit: Gebotsstreichung durch Verkäufer
Trifft keine der oben genannten Gründe zu, dann können Sie den Verkäufer kontaktieren, ihn bitten das Gebot zu streichen oder den Kauf rückgängig zu machen und die Transaktion zu stornieren.
Probleme klären
Generell gilt bei Ebaykäufen: Gibt es Probleme mit dem Artikel – egal ob vor oder nach einem Kauf – kontaktieren Sie den Verkäufer und versuchen Sie sich mit dem Verkäufer zu einigen. Die meisten lassen mit sich reden, bevor schlechte Bewertungen abgegeben werden. Klappt das alles nicht, sollte die Ebay-Schiedsstelle eingeschaltet und rechtliche Schritte geprüft werden.
Mit PayPal den Einkauf bei Ebay bezahlen ist schon eine gute Sache. Auch für den Verkäufer ist diese Bezahlmethode trotz der Gebührenordnung vorteilhaft. Direkt nach der Auktion ist das Geld da und der Artikel kann noch am gleichen Tag versendet werden. So profitieren beide Vertragsparteien. Was aber ist zu tun, wenn der Artikel beim Käufer nicht ankommt, oder der Käufer nach Erhalt der Ware eine Rücklastschrift oder eine Kreditkartenrückbuchung veranlasst? Hier hilft der Käuferschutz von PayPal weiter und übernimmt die Konfliktlösung.
Gekapertes PayPal-Konto? Kein Problem!
Der PayPal-Schutz tritt sogar dann in Kraft, wenn ein PayPal-Konto gekapert wurde und damit unrechtmäßig Waren gekauft wurden. Das gilt für Käufe bei Ebay und für die anderen Online-Shops, die PayPal als Zahlungsmethode akzeptieren.
Ausschlusskriterien
Natürlich hat der PayPal-Schutz auch Grenzen. Immaterielle Güter, wie beispielsweise Softwarelizenzen, eBooks, Dienstleistungen und Geschenkgutscheine, sowie nicht versandfähige Güter wie Autos, Boote und Flugzeuge fallen nicht unter den PayPal-Schutz.
Voraussetzung: Kommunikation mit dem Geschäftspartner
Egal aus welchem Grund, ob Käufer oder Verkäufer, über den Button „Konfliktlösungen“ bei Ihrem PayPal-Konto gelangen Sie zur Abwicklung des Problemfalls.
Voraussetzung für eine eventuelle Kaufpreiserstattung ist, dass der Verkäufer innerhalb von 45 Tagen nach Kaufdatum kontaktiert wird. Das geschieht im nächsten Fenster. Klicken Sie auf „Problem melden“. Sind noch offene Fälle vorhanden, werden sie unten im Bereich „PayPal-Fälle“ und „eBay-Fälle“ angezeigt.
Problemfall eröffnen
Im nun folgenden Fenster wählen Sie, je nach Problem, die entsprechende Option „Käuferschutz“ oder „Fremder Kontozugriff“ aus. Mit dem Button „Weiter“ wechseln Sie zum nächsten Bearbeitungsschritt.
Geben Sie im nächsten Schritt den PayPal-Transaktionscode ein, oder suchen ihn über die entsprechende Schaltfläche. Anschließend klicken Sie auf „Weiter“.
Im folgenden Fenster finden Sie unter „Transaktionsinformationen“ die Einzelheiten zu Ihrem Kauf per PayPal. Wählen Sie darunter eine der Optionen aus, die den Grund des Konfliktes am besten beschreiben. Mit „Weiter“ bestätigen Sie die Eingaben.
Der nächste Schritt erfordert die Kategorisierung des gekauften Artikels, den Sie hier über das Drop-Down-Menü festlegen können. Optional können Sie im Textfeld darunter dem Verkäufer noch eine Information zukommen lassen. Mit „Weiter“ schließen Sie die Eröffnung des Konfliktfalles ab.
Fristen für Käufer und Verkäufer
Ab sofort läuft die 20-Tage-Frist, nach der, sollte es zu keiner Einigung mit dem Verkäufer kommen, der Antrag auf Käuferschutz gestellt werden kann. Der Termin, der in der abschließenden Meldung genannt wird, müssen Sie sich gut merken und auf Wiedervorlage legen. Mit dem Ablauf des Termins wird der Problemfall automatisch als erledigt geschlossen.
Zugegeben, die 20-Tages-Frist ist sehr lang. Geben Sie dem Verkäufer aber trotzdem eine Woche Zeit zum Antworten. Sollte er sich innerhalb dieser Frist nicht melden, senden Sie ihm eine Erinnerung und setzten eine letzte Frist von maximal sieben Tagen. Die erste Frist können Sie im Übrigen schon im optionalen Text mit eingeben.
Wenn die Unstimmigkeiten durch die oben angeführten Arbeitsschritte nicht beigelegt wurden, können Sie den „Antrag auf Käuferschutz“ stellen. Dazu rufen Sie Ihr PayPal-Konto auf und klicken wieder auf „Konfliktlösungen“.
Der Antrag auf Käuferschutz
Ganz unten auf der Seite, unter der Rubrik „PayPal-Fälle“, beziehungsweise „eBay-Fälle“, suchen Sie sich den betreffenden Vorgang aus und klicken ganz rechts unter „Aktion“ den Link „Anzeigen“ an. In den darauffolgenden Seiten werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet.
Bei Verkäufern, die feststellen, dass der Kaufpreis vom Käufer wieder zurück gebucht wurde, gehen auf die gleiche Art und Weise vor. Die Arbeitsschritte sind hier identisch.
Nützliche Tipps und Hinweise
Sollten Sie als Käufer festgestellt haben, dass Ihr PayPal-Konto gekapert wurde, sollten Sie sofort reagieren. Als erstes sperren Sie Ihre, bei PayPal hinterlegte Kreditkarte und/oder Girokarte. Nutzen Sie hier den kostenlosen Sperrnotruf 116116 (international: +49 116116). Anschließend loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein und ändern das Passwort. Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr Account haben, kontaktieren Sie PayPal telefonisch unter der kostenpflichtigen Rufnummer 0180 500 66 27.
Für die kostenpflichtigen Service-Rufnummern, egal von welchen Anbietern, gibt es meistens auch eine kostengünstigere Festnetznummer (bei einer Festnetz-Flat ist sie sogar kostenlos), oder sogar eine kostenfreie 0800-Rufnummer. Wie das funktioniert und wie Sie die Ersatznummern finden, lesen Sie in dem Artikel „Schluss mit teuren 0180-Nummern“.
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