Schlagwort: kino2k.to

  • Einstweilige Verfügung: Vodafone muss Webseite von Kinox.to abschalten

    Per einstweiliger Verfügung vom 01. Februar 2018 des Landgerichts München muss Vodafone/Kabel Deutschland die Webseite des Streamingportals Kinox.to aus dem Netz nehmen. Die Sperrung wurde durch das Unternehmen Constantin Film erfolgreich erstritten.

    Ab sofort können die Kunden des Providers Vodafone/Kabel Deutschland die Webseite Kinox.to nicht mehr aufrufen. Stattdessen wird eine Infoseite angezeigt, die auf die Sperrung wegen eines urheberrechtlichen Anspruchs hinweist.

    Details zu der einstweiligen Verfügung werden derzeit von Constantin Film noch nicht genannt. Vermutlich ist die Klage auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. April 2017 zurückzuführen.

    Die Sperrung des illegalen Streaming-Portals Kinox.to wird anscheinend mit einem DNS-Blocking durchgeführt. Auch wenn man diese Blockade recht einfach überwinden kann, sollte man von Kinox die Finger lassen, da Streaming über diese Webseite wohl weiterhin rechtswidrig bleiben wird.

  • Kino.to-Nachfolger Kino2k.to, movie2k.to, xkino.to, kinox, kinoo.to und wie sie allen heißen

    Seit einer Polizeiaktion Anfang Juni 2011 ist mit dem Kinofilm-Streamingportal Kino2.to erstmal Schluss. Die Seite ist nicht mehr erreichbar. Filme gibt’s keine mehr. Das Streamen von Kinofilmen geht trotzdem weiter. Unbekannte betreiben ähnliche Angebote einfach unter neuer Adresse weiter.

    Nach dem Aus von Kino.to gibt es zahlreiche Nachahmer und Trittbrettfahrer, die ebenfalls illegal die neuesten Filme und TV-Serien als Stream anbieten, dazu gehören Seiten wie

    • kinoo.to
    • www.movie2k.to
    • www.online-moviez.com
    • www.quicksilverscreen.im
    • www.nox.to
    • www.muvie2k.to
    • movie4k.to
    • kinox4k
    • cine24.tv
    • iload.to

    Allen gemeinsam ist allerdings, dass die Inhalte illegal angeboten werden. Wer die Streamingportale weiter nutzt, sollte sich bewusst sein, dass man mitunter bald als nächste ins Visier der Staatsanwaltschaften geraten kann – auch als Nutzer.

    Unsere Empfehlung: Machen Sie einen großen Bogen um die illegalten Kino.to-Nachfolger, und laden Sie die Filme stattdessen von legalen Filmportalen wie Maxdome oder Videoload.

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