Häufig liest man bei Amazon und anderen Online-Händlern die Zusatzbeschreibung Refurbished oder Refurbished Certificate. Diese Begriffe weisen auf gebrauchte Geräte hin. Doch das reicht zukünftig nicht mehr aus um gebrauchte Smartphones zu beschreiben.
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Es gibt Neues in Sachen Urheberrecht. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat YouTube dazu verurteilt, die E-Mail-Adresse eines Uploaders herauszugeben. Dieser hatte unter einem Pseudonym illegales Filmmaterial auf YouTube hochgeladen und damit gegen das deutsche Urheberrecht verstoßen.
Sich beschweren bringt doch etwas! Sogar bei Google. Nach massiven Beschwerden von über 100.000 Chrome-Usern seit Jahresanfang 2015, haben Google und die Forscher der University of California in Berkeley die Daten von ungefähr 100 Millionen Seitenaufrufen über Google Dienste analysiert.