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Versehentlich abgegebene Gebote bei Ebay wieder zurücknehmen

Auf der Auktionsplattform Ebay sollte man sich schon sicher sein dass man den Artikel haben will, wenn man ein Gebot abgibt. Bieten und nicht kaufen hat leider eine lange Tradition. Diese „Spaßbieter“ werden mittlerweile von vielen Verkäufern rechtlich verfolgt. Da ein Gebot aber ein bindener Kaufvertrag ist, muß es schon wichtige Gründe geben, um ein Gebot erfolgreich zurück zu nehmen. Natürlich gibt es diese Funktion auch bei Ebay, die aber nicht auf den ersten Blick zu finden ist.

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Schufa-Beschwerde und -Einspruch: Bei der Schufa gespeicherte Daten prüfen und sich gegen falsche Einträge wehren

Jeder kennt die Schufa, und jeder hat – meist unbemerkt – fast täglich mit der Schufa zu tun. Wenn Sie zum Beispiel bei einem Onlinehändler einkaufen, erhalten Sie je nach Schufa-Bonität unterschiedliche Bezahlvarianten angeboten. Kunden mit guter Schufa-Bonität können auf Rechnung kaufen, mit schlechter Bonität wird nur Vorkasse oder Kreditkarte angeboten. Gleiches passiert bei Ratenkrediten: Je nach Schufa-Bonität gibt es den Kredit zu unterschiedlichen Konditionen. Ärgerlich nur, wenn bei der Schufa falsche oder längst veraltete Einträge gespeichert sind. Ob das so ist, können Sie leicht prüfen – und Faschleinträge korrigieren lassen.

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