Die in der Vergangenheit gestiegene Terrorgefahr hat demnächst auch Auswirkungen auf den Verkauf von Prepaid-Telefonkarten. Der Kauf von Telefonkarten auf Guthabenbasis wird ab dem 01. Juli 2017 komplizierter und zeitaufwendiger.
Ausweiskontrolle bereits beim Kauf
Ab diesem Stichtag muss jede Person, die eine Prepaid-Karte erwerben will, ihren Personalausweis, oder ein anderes, geeignetes Ausweisdokument vorlegen. Bei der Aktivierung der SIM-Karte wird die Identität dann nochmals überprüft.
Änderung § 111 TKG
Grund für diese Erschwerung ist die Verabschiedung des Anti-Terror-Paketes, dass den massenhaften Kauf von anonymisierten Telefonkarten durch Terroristen und Kriminelle verhindern soll. Geregelt ist dies im Paragrafen 111 TKG.
Ausweiskontrolle ist schwierig umzusetzen
Wie die neuen Bestimmungen von Discountern und Onlinehändlern umgesetzt werden, ist noch nicht definitiv bekannt. Auch der Verkäufer Nummer eins, der Aldi-Konzern, schweigt sich diesbezüglich noch aus. Andere Verkaufsstellen denken über separate Kassenbereiche mit entsprechend geschultem Personal nach.
Sinnvoll oder nur Augenwischerei?
Ob die Verschärfung des Verkaufs von Prepaid-Karten die gewünschte Sicherheit bringen wird, darf bezweifelt werden, da die Regelung nur Deutschland betrifft. Einige europäischen Länder, wie beispielsweise Belgien, haben ebenfalls ihre Bestimmungen verschärft, aber nicht alle.
Das schafft in Deutschland nur eine scheinbare Sicherheit, das eigentliche Problem wird nur in andere Länder verlagert. Bei uns wird die Verschärfung des Verkaufs von Prepaid-Karten wohl eher eine Erhöhung von Ausweis- und Handy-Diebstählen nach sich ziehen.
Und die internationalen Terroristen wird dies wohl kaum vor unlösbare Probleme stellen. Dann kommen die Handy-Karten halt aus Übersee. Ein Selbstmord-Attentäter wird sich vermutlich keine Gedanken darüber machen, ob ihn ein Gespräch 3 Cent, 10 Cent oder 2 Euro kostet…