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  • Dank Excel und der Zinseszinz-Formel die Kosten eines Kredits selbst errechnen

    Benötigen wir einen Kredit oder möchten wir etwas Geld anlegen, dann locken die Banken gerne mit Ihrer „Kundennähe“ und loben ihre Produkte in den Himmel. Dank dem gut geschulten Verkaufspersonal und deren Redegewandheit, bleiben manchmal doch noch Fragen übrig. Zum Beispiel die Gesamtkosten für einen Verbraucherkredit oder den Gesamtertrag einer Geldanlage. Wie gut das es Excel gibt, mit dem jeder recht einfach Erträge oder Kosten überprüfen kann.

    Alles was man neben Excel noch benötigt, ist die Gesamtlaufzeit, der Kreditbetrag/Anlagebetrag und der Jahreszins.

    Die mathematische Zinseszins-Formel

    Die mathematische Formel für die Berechnung des Zinseszinses lautet KE=KA(1+p/100)^n. Der Parameter KA steht für den Kreditbetrag oder den Anlagebetrag, p steht für den Jahreszins in Prozent und n für die Gesamtlaufzeit in Jahren.

    Bei Excel gibst du die Werte wie folgt ein:

    Den Kreditbetrag/Anlagebetrag KA (in Euro) trägst du in der Exceltabelle in das Feld A2 ein. In die Zelle B2 gibst du den Zinssatz p in Prozent ein und das Feld C2 benötigt die Laufzeit n in Jahren.

    Für dieses Beispiel berechnen wir die Gesamthöhe eines Kredites über 15.000 Euro zu fünf Prozent Zinsen und einer Laufzeit von drei Jahren.

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    Die Excel Formel

    Nun benötigt man nur noch die Excel-Formel zur Zinseszins-Berechnung. Die Formel =A2*(1+B2/100)^C2 trägst du in die Zelle D2 ein. Das Ergebnis wird dann auch sofort in diesem Feld angezeigt.

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    Der Rückzahlungsbetrag liegt also in diesem Fall bei insgesamt 17.364,38 Euro.

    Abweichungen im Kredit- oder Anlagevertrag

    Liegt der Rückzahlungsbetrag in deinem Fall höher als der berechnete Wert im Feld D2, dann enthält dein Kreditvertrag weitere Kosten, die der Bankberater (vor der Unterzeichnung) erklären muss.

    Gleiches gilt für eine Geldanlage, wenn im Anlagevertrag eine geringere Summe ausgewiesen wird. Auch hier müssen die Kosten transparent sein.

  • BGH-Urteil zu Kreditgebühren: Hier gibt’s Musterschreiben und Vorlagen für den Einspruch

    Das BGH-Urteil zu Kreditgebühren ist eingeschlagen wie eine Bombe. Zumindest bei den Versicherungen. Denn endlich gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung zu Gebühren bei Verbraucherkrediten. Der Bundesgerichtshof BGH hat entschieden, dass Banken und Sparkassen für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten keine gesonderten Gebühren berechnen dürfen. Und durften. Die gute Nachricht für alle Kreditnehmer: mit einem Musterschreiben können Sie sich wehren und bereits gezahlte Gebühren zurückfordern. Wir zeigen, wie’s geht und wo Sie die richtigen Musterschreiben für den Einspruch finden.

    Darum geht’s: Geld zurück wegen unzulässiger Kreditkosten

    Darum geht’s im BGH-Urteil mit den Aktenzeichen XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12: Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbraucherkrediten, in denen Bearbeitungsentgelte genannt werden, sind unzulässig, da sie den Kunden benachteiligen. Falls Sie in den letzten Jahren einen solchen Kreditvertrag abgeschlossen, können Sie Ihr Geld zurückfordern. Das gilt zumindest für Verträge, die ab Anfang 2011 geschlossen wurden und die – ganz wichtig – die ungültige Klausel in den AGB enthalten. Verträge vor 2011 könnten allerdings verjährt sein. Zudem dürfen Sie bei den damaligen Kreditverhandlungen keinen Einfluss auf die Gebühr gehabt haben. Es muss sich also um die Standardgebühren und nicht individuell ausgehandelte Gebühren handeln.

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    Download Standard-Musterschreiben und rechtssichere Vorlage für den Einspruch

    Sie sind betroffen und haben noch einen aktuellen oder abgelaufenen Kreditvertrag mit der unzulässigen Klausel? Dann können Sie Geld zurückfordern; in den meisten Fällen mehrere hundert Euro. Im Internet gibt es kostenlose Musterschreiben, mit denen Sie ganz einfach die erhobenen Kreditgebühren zurückverlangen können. Zum Beispiel auf der Webseite des Rechtsanwalts Lenné, der das Urteil erwirkt hat. Dabei handelt es sich allerdings um ein Blanko-Muster dass Sie ausdrucken und nachträglich mit Ihren Daten ausfüllen müssen – wenig komfortabel.

    Optimal: Individuelles Musterschreiben und rechtssichere Vorlage

    Besser als das Standard-Musterschreiben ist die individuelle Vorlage vom Anbieter SmartLaw. Hier können Sie in wenigen Schritten ein individuelles Einspruch-Anschreiben erstellen. Der Clou: Per Assistent geben Sie zunächst alle relevanten Daten wie Adresse der Bank, Darlehensnummer und Vertragsnummer, Höhe der Gebühren und Ihre Kontodaten für die Erstattung ein. Daraus erstellt der Assistent dann einen fix-und-fertiges Einspruch. Rechtssicher und optimal auf Ihren Fall zugeschnitten. Das müssen Sie nur noch ausdrucken, unterschreiben und per Post an Ihre Bank schicken.

    Das Erstellen des individuell Einspruchs geht mit dem SmartLaw-Assistenten kinderleicht:

    1. Klicken Sie auf der Seite www.smartlaw.de/rueckforderung-bearbeitungsgebuehr auf Hier starten.

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    2. Danach fragt der Assistent Schritt für Schritt die einzelnen Informationen ab, die für den individuellen Einspruch notwendig sind. Im erste Schritt geht es um die Daten zu Ihrem Kreditvertrag, also die Vertragsnummer und die Höhe des Bearbeitungsentgelts. Das Pfiffige am Assistenten: Per Klick auf Das heißt genau gibt es zu jedem Punkt detaillierte Zusatzinfos.

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    3. Danach geben Sie Ihre Kontonummer ein, auf die die Bank die erstatten Gebühren zurücküberweisen soll.

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    4. Weiter geht’s mit der inhaltlichen Gestaltung. Hier legen Sie zum Beispiel fest, dass Sie der Bank mit dem Einschalten eines Fachanwalts und der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen, falls die Bank die Rückzahlungsfrist verstreichen lässt. Hier sollte man mit Ja antworten; etwas mehr Druck kann nicht Schaden.

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    4. Dann müssen Sie nur noch das gewünschte Absendedatum und Ihre Adressdaten für den Briefkopf eintragen. Das war’s auch schon. Der SmartLaw-Assistent erstellt aus Ihren Angaben einen fix und fertiges Anschreiben für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren. Erfreulich: Das Dokument lässt sich noch sieben Tage im persönlichen SmartLaw-Bereich bearbeiten und herunterladen.

    Im letzten Schritt müssen Sie den fertigen Brief nur noch ausdrucken, unterschreiben und an die Bank schicken. Die Chancen, das zuviel gezahlte Geld zurückzuerhalten, stehen damit bestens.

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    Übrigens: Weitere Musterbriefe und Musterschreiben finden Sie in unseren Tipps rund um Musterschreiben:

    Kostenlose Musterbriefe und Anschreiben für Einspruch, Widerspruch, Kündigung und mehr
    Kostenlose rechtssichere Verträge und Musterschreiben für Geschäftliches und Privates als PDF-Download

  • Entschädigung bei Kreditauflösung – Der praktische Vorfälligkeitsrechner für Excel

    Die meisten Banken belegen ihre Kreditprodukte mit einer Mindestlaufzeit. Grund dafür ist, dass die Bank durch die Kreditzinsen Geld verdient. Wird ein Kredit nun verfrüht beglichen oder abgelöst, so entstehen Verluste für die Bank, welche diese durch Entschädigungen ausgleichen will. Ein weiterer Grund welcher aus Bankensicht für eine Entschädigung bei Kreditablösung spricht, ist die Tatsache, den Kreditnehmer bereits im Voraus davon abhalten zu wollen, den Kredit aufzulösen.

    Was ist zu viel des Guten?

    Einige Banken jedoch nehmen unverhältnismäßig hohe Entschädigungen für eine Kreditablösung. Die Entschädigungshöhe wird dabei aus dem Zinssatz errechnet, welchen die Bank für ihre Ersatzanlage einplant. Dabei steigt die Höhe der Entschädigung für eine Kreditablösung, je niedriger der Zinssatz ist. Der Bundesgerichtshof entschied diesbezüglich, dass die Banken für die Errechnung der Entschädigung bei einer Kreditablösung Pfandbriefe heranziehen müssen. Als Folge daraus fällt die Entschädigung bei einer Kreditablösung meist deutlich geringer aus als die Banken ermittelt haben. Die hohen Kosten für die Entschädigung bei einer Kreditablösung, welche die Banken ermittelt haben, hängen mit den zur Berechnung genutzten, meist niedrigeren Renditen zusammen.

    Ausnahmeregelungen bei der Kreditablösung

    Nicht immer ist man an die Laufzeit des Darlehens gebunden. Es gibt Ausnahmeregelungen, in welchen auch frühzeitig eine Kreditablösung angestrebt werden kann. Einer der Hauptgründe für eine vorzeitige Kreditablösung ist der Verkauf eines Hauses. Hierbei werden sehr schnell große Mengen an Geld eingenommen. Eine langsame Rückzahlung des Darlehens wäre hier ein großes Verlustgeschäft. Doch auch die Bank hat Rechte in einem solchen Fall. So hat eine Bank die Möglichkeit, eine gewisse Summe zum Ausgleich der Verluste festzulegen. Denn durch die fehlenden Zinseinnahmen gehen der Bank große Summen verloren. Eine andere Möglichkeit, bei welchen eine Ausnahmeregelung für die Kreditablösung greift, entsteht, wenn ein vertraglich vereinbarter Kredit vom Kreditnehmer erst gar nicht abnimmt.

    Kreditablösung mit Excel selbst berechnen – Der Vorfälligkeitsrechner

    Es kann sich also lohnen, unter bestimmten Umständen eine Kreditablösung anzustreben. Im Internet gibt es dazu hilfreiche Tipps und Berechnungsbeispiele, welche dabei helfen können, eine korrekt bemessene Entschädigung festzulegen. Von der Stiftung Warentest gibt es unter

    www.test.de/Baudarlehen-Entschaedigung-bei-Kreditabloesung-1159358-0/

    einen interaktive Excel-Tabelle. Mit dem Vorfälligkeitsrechner (lauffähig ab Excel 97) lässt sich ganz einfach die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung ermitteln oder die Kalkulation der Bank überprüfen. Sie erkennen sofort, ob sich eine Umschuldung des Darlehens zu neuen Konditionen lohnt.

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  • Zahlen Sie für Ihren Kredit eine Kontoführungsgebühr?

    Für einen Kredit oder ein Darlehen berechneten viele Banken und Sparkassen bislang nicht nur Zinsen, sondern auch eine Kontoführungsgebühr. Dem hat der Bundesgerichtshof inzwischen einen Riegel vorgeschoben.

    Überprüfen Sie Ihre Bankauszüge

    Möglicherweise sind auch Sie von dieser Neuregelung betroffen und können daher durch einen Blick auf die Unterlagen Ihrer Bank viel Geld sparen. Zinsen für Ihren Kredit oder Ihr Darlehen müssen Sie natürlich bezahlen, eine Gebühr für die Führung des Kontos zu erheben, ist jedoch nicht zulässig. Diese bei vielen Banken und Sparkassen übliche Praxis hat der Bundesgerichtshof am 7. Juni 2011 für unzulässig erklärt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Führung des Kreditkontos im Interesse der Bank läge und für den Kunden keine besondere Leistung darstelle, deren Kosten er zu übernehmen habe. Damit ist eine Vereinbarung in Ihrem Vertrag, mit der Sie sich zur Zahlung einer Kontoführungsgebühr verpflichten, unwirksam. Von diesem Urteil profitieren Sie als Verbraucher sowohl bei einem Konsumentenkredit, mit dem Sie sich beispielsweise neue Möbel oder ein Auto gegönnt haben, wie auch bei einem Darlehen, mit dem Sie eine Immobilie finanzieren.

    So gehen Sie vor

    Wenn in Ihren Kreditunterlagen Gebühren für die Kontoführung erscheinen, sollten Sie sich auf jeden Fall mit Ihrem Bankberater in Verbindung setzen. Verlangen Sie aber nicht nur, dass die Kontoführung ab sofort kostenlos sein muss, sondern fordern Sie auch bereits gezahlte Gebühren zurück. Zumindest für die letzten drei Jahre muss Ihre Bank Ihnen die Gebühren zurückerstatten. Sämtliche Finanzunternehmen kennen das Urteil des Bundesgerichtshofs, falls Ihre Bank Ihnen aber trotzdem Probleme bereiten sollte, können Sie auf das Aktenzeichen XI ZR 388/10 verweisen. Einen Musterbrief „Rückforderung wegen zu Unrecht berechneter Kontoführungsentgelte bei Darlehen“ können Sie auf den Webseiten der Verbraucherzentrale Hamburg downloaden – leider verlangt die Verbraucherzentrale für den Download 90 Cent.

  • Entschädigung bei Kreditablösung – Mit Excel und dem Vorfälligkeitsrechner die Vorfälligkeitsentschädigung berechnen

    Umschuldungen werden als attraktive Möglichkeit für den Schuldner gehandelt, um seine teuren Altkredite abzulösen und monatlich deutlich weniger zu bezahlen, als er es aktuell tut. Das sorgt für größere finanzielle Freiheit und verhindert eine Überschuldung. Für die Bank allerdings bedeutet das, dass sie an ihrem Kunden nicht die Zinsen verdient, mit denen sie ursprünglich gerechnet hatte, wenn der Altkredit nun auf einen Schlag zurückgezahlt werden soll. Deswegen kann sie eine Entschädigung fordern und diese ist nicht immer günstiger als die Umschuldung.

    Die Zinsbindung entscheidet

    Wichtig für die Entscheidung von Banken ist die Zinsbindung. Diese entscheidet darüber, wie lange ein vereinbarter Zins gültig ist. Wenn sie damit rechnen, dass danach die Zinsen steigen, kann eine Umschuldung nach Ende der Zinsbindung sinnvoll sein. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Umschuldung und die Aufnahme eines neuen Kredites mit attraktiveren Konditionen und Sie sind auf der sicheren Seite. Wenn Sie bereits vorher umschulden möchten, berücksichtigen Sie in jedem Fall auch die Vorfälligkeitsentschädigung in Zusammenhang mit ihrer Restschuld. Beides können Sie bei der Bank erfragen, über die Ihr Altkredit läuft. Wenn sich dann herausstellt, dass eine Umschuldung wirklich helfen kann, Geld zu sparen, sollten Sie die Möglichkeit in Anspruch nehmen und können sich darüber freuen, bald über mehr finanziellen Freiraum zu verfügen.

    Rechner für sich arbeiten lassen

    Viele Kreditanbieter und auch unabhängige Stellen haben Rechner programmiert, in die die wichtigen Werte einfach eingegeben werden können und die anschließend ausrechnen, ob und wann sich eine Umschuldung lohnt. Dadurch lässt sich bestimmen, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist und ob der Anbieter für die Umschuldung ausreichend gute Konditionen bietet. Sie ersparen sich komplizierte Berechnungen und erhalten stattdessen ein übersichtlich präsentiertes Ergebnis. Besonders schnell und bequem gelingt es mit dem kostenlosen Vorfälligkeitsrechner von test.de.

  • Versteckte Taschenrechner-Funktion: Kreditlaufzeit berechnen

    Kreditberechnungen sind gar nicht so einfach. Ein normaler Taschenrechner reicht für die meisten nicht aus. Ein Spezialrechner mit Kreditfunktion muss her. Bitte sehr: Der Windows-Taschenrechner verfügt über einen eingebauten Kreditrechner – wenn auch versteckt.

    Um die versteckte Kreditfunktion des Windows-Taschenrechners zu aktivieren, starten Sie wie gewohnt den Rechner („Start | Alle Programme | Zubehör | Rechner“) und rufen dann den Befehl „Ansicht | Arbeitsblätter | Hypothek“ auf. Jetzt können Sie zum Beispiel die Laufzeit, die Kreditsumme („Einkaufspreis“) sowie den Zinssatz eintragen und erhalten als Ergebnis die monatliche Rate.

    Übrigens: Der Windows-Rechner kennt noch weiter Zusatzfunktionen, etwa den Einheitenumrechner ([Strg][U]) oder den Datumsrechner ([Strg][E]). Unter „Arbeitsblätter“ gibt es weitere Spezialrechner fürs Fahrzeugleasing oder die Berechnung des Spritverbrauchs.

  • Was die Schufa alles speichert

    Wer Geld braucht, kommt an der Schufa kaum vorbei. Jede Bank, jedes Versandhaus und jedes Autohaus holt beim Kauf auf Pump zuerst eine Schufa-Auskunft ein. Wer hier einen oder mehrere negative Einträge hat, erhält meist schlechtere Kreditkonditionen – oder gleich gar keinen Kredit. Mit einem Negativeintrag hat man im wahrsten Sinne des Wortes seinen Kredit verspielt.

    Doch was ist eigentlich die Schufa, und wie sieht ein negativer Eintrag aus? Welche Daten sind überhaupt bei der Schufa gespeichert? Fragen über Fragen, die folgende Übersicht beantwortet.

    Das ist die Schufa

    Schufa ist die Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. In der Schutzgemeinschaft haben sich knapp 4.500 Banken, Sparkassen, Mobilfunkanbieter, Versandhäuser und Kreditkartenanbieter zusammengeschlossen. Jedes Mitglied meldet der Schufa alle Daten, sobald Sie zum Beispiel einen Handyvertrag abschließen, ein Bankkonto einrichten oder einen Kredit aufnehmen. Ganz wichtig: Die Mitglieder melden auch sofort, sobald ein Kunde seine Rechnungen oder Kreditraten nicht mehr zahlt – aus welchem Grund auch immer. Über 360 Millionen Datensätze von über 60 Millionen Bundesbürgern schlummern in der Schufa-Datenbank.

    Das steht drin

    Die Schufa speichert vor allem Informationen über Girokonten, Dispositions-Kredite (Dispos), Konten bei Versandhäusern, aktuelle Handyverträge sowie Leasing- und Kreditverträge. Bei Kreditverträgen sind zudem Kredithöhe, Laufzeit und Höhe der Raten hinterlegt. Die Speicherung erfolgt für drei Jahre. Danach werden die Daten gelöscht.

    Neben den reinen Daten über laufende Kredite und Verträge vergibt die Schufa auch Noten, sogenannte Scores. Beim Scoring werden Noten oder Punkte zwischen 1 und 1.000 vergeben. Anhand des Scores kann zum Beispiel die Bank sofort die Bonität und Zahlungsmoral eines Kunden einschätzen. Dabei gilt: Je höher der Score, um so kreditwürdiger ist der Kunde. Wie die Noten berechnet werden, gibt die Schufa allerdings nicht preis.

    Problematisch: Im Score spiegelt sich auch wieder, wie oft Sie bereits einen Kreditantrag gestellt haben. Je häufiger eine Anfrage erfolgt (und evtl. abgewiesen wurde), um so schlechter wird die Note. Auch häufige Wohnungswechsels und zu viele Kreditkarten bei mehreren Banken beeinflussen die Note negativ.

    Weitergabe der Daten

    Die Weitergabe der Daten an Schufa-Mitglieder oder Schufa-Kunden erfolgt nur, wenn Sie als Verbraucher der Weitergabe zustimmen. Die Zustimmung erfolgt meist durch das Unterschreiben der „Schufa-Klausel“, mit der Sie etwa der Bank die Datenabfrage gewähren.

    Selber einen Blick in die Schufa-Datenbank werfen

    Mit einer sogenannten Eigenauskunft können Sie Ihre Schufa-Daten selbst einsehen. Auf der Webseite „Meine Schufa“ können Sie den Antrag gleich online stellen. Kostenlos. Wie das geht, steht im Tipp „Schufa Auskunft kostenlos: Bei der Schufa eine kostenlose Selbstauskunft anfordern/einholen„.

    Weiterführende Literatur, Bücher und Ratgeber rund um die Schufa

    Die Schufa ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Das muss nicht so bleiben. Wer weitere Informationen zur Schufa braucht, sich über Kreditscoring, Scorewertbildung, datenschutzrechtliche Zulässigkeiten informieren möchte, findet im Buchhandel jede Menge gute Bücher rund um die Schufa.

    Eine Auswahl guter Schufa-Bücher und Ratgeber finden Sie zum Beispiel hier:

    Amazon.de: Alle Schufa-Ratgeber

    Hier gibt’s zum Beispiel auch den sehr guten Ratgeber „Geschafft: Schuldenfrei“ der Verbraucherzentralen mit jede Menge Tipps und Hilfestellungen, um Schulden wieder loszuwerden. Weitere seriöse Ratgeber rund um Geldprobleme haben wir hier für Sie zusammengestellt:

    Amazon.de: Bücher und Ratgeber zum Thema „Schuldenfrei“