Ab sofort haben Google- und Android-Nutzer die Möglichkeit, unterwegs auf die Musikdateien des heimischen Rechners zuzugreifen. Das Kopieren von MP3-Musikdateien auf das Smartphone hat damit ein Ende. Ab sofort ist es auch in Deutschland möglich, die eigene Musiksammlung auf die Google-Server hochzuladen. Über Ihren Computer und jedes Android-Endgerät haben Sie dann per Stream Zugriff auf Ihre Musiksammlung.
Statt kopieren Musik stream
„Google Play Music“ ist eine gelungene Symbiose aus Jukebox und Cloudspeicher. Zusätzlich werden hier auch alle Songs gespeichert, die über Google Play online gekauft wurden. Außerdem ist seit November 2012 „Play Music“ auch in der Google Smart-TV-Variante, „Google TV“, integriert.
Auf den Google-Servern ist soviel Platz, dass Sie bis zu 20.000 eigene Lieder hochladen können. Die einzige Voraussetzung ist ein Google-Konto und eine Kreditkarte. Das Hochladen der Songs ist kostenlos, die Kreditkarte wird nur zur Länder-Identifizierung benötigt. Haben Sie bereits Käufe über Google Play getätigt, sind Ihre diese Daten bereits vorhanden.
Zum Hochladen und synchronisieren benötigen Sie den kostenlosen „Music Manager„.
Der „Music Manager“ durchsucht automatisch Ihren PC nach iTunes- und anderen Musikbibliotheken. Nach dem Hochladen auf die Google-Server ist die komplette Musiksammlung im Web über den Browser oder auf allen anderen Android-Geräten abrufbar. Über Google Music gekaufte Songs sind ebenfalls auf allen Geräten ohne Synchronisierung abrufbar und können per Google+ mit Bekannten und Freunden geteilt werden.
Die Zahlungsvorgänge sind im Internet recht einfach und bisweilen leider auch gefährlich. Nicht jeder Onlineshop sichert seine Kreditkartenzahlungen richtig ab. Dazu kommt noch, dass zahlreiche „Phishing-Seiten“ im Netz versuchen, mit gefälschten Bankwebseiten Ihre Kreditkarten-Daten abzugreifen. Auch die „Skimming„-Methode ist im Augenblick bei den Dieben sehr beliebt. Hier wird am Geldautomat versucht, mit zusätzlich angebrachter Technik Ihre Bankdaten auszuspähen. Wenn Sie aber nicht auf Kreditkartenzahlung im Web verzichten möchten, dann fragen Sie Ihre Bank doch mal nach dem „Mastercard-Securecode“ oder dem „Verified by Visa“.
Nicht sicher genug: Die CVC- /CVV-Nummer
Das sind zusätzliche Passwörter, die bei der Zahlung im Internet eingegeben werden müssen. Die Eingabe der dreistelligen Prüfziffer (CVC- /CVV-Nummer) auf der Rückseite der Kreditkarten ist nicht immer ausreichend. Viele Banken lassen offensichtlich eine zu hohe Anzahl von Eingabeversuchen zu, mit der man durch Ausprobieren, oder automatisierte „Brute-Force-Angriffe“ früher oder später die richtige Prüfziffer herausfinden kann.
Sicherheit durch ein zusätzliches, persönliches Kennwort
Diese zusätzliche Sicherheitssperre gibt es nicht automatisch. Sie muss erst eingerichtet werden. Ihr Bankberater kann Sie darüber informieren. Bei den großen Bankhäusern sollte das kein Problem darstellen.
Beide Verfahren, der „Mastercard Securecode“ und das „Verified by Visa“, stellen zwar eine zusätzliche Sicherheit für den Käufer dar, werden leider aber nicht bei allen Online-Shops eingesetzt. Im Zweifel gilt aber: Lieber nicht in einem ungesicherten Online-Shop kaufen!
Die sicherste Methode
Die sicherste Methode für „König Kunde“ ist immer noch der Einkauf auf Rechnung. Da schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe. Vor der Zahlung können Sie sich vom Zustand und der Qualität des Artikels überzeugen und gegebenenfalls bei Mängeln die Sendung direkt wieder zurückschicken. Zum Zweiten können Sie eventuelles Zahlungsziel ausreizen, wenn auf der Rechnung beispielsweise heißt: „Zahlung innerhalb einer Woche nach Rechnungserhalt“.
Wenn Sie einen bestimmten Begriff suchen, dann öffnen Sie normalerweise ein neues Browser-Fenster oder einen neuen Tab, geben den gesuchten Begriff ein und klicken auf „Suchen“ beziehungsweise drücken die Taste [Enter]. Aber das ist Schnee von gestern. Der Internetbrowser Google Chrome bietet mittlerweile etliche Features an, die das Surfen im Internet einfacher und komfortabler gestalten.
Auch bei den Browsern der Mitbewerber sind entsprechende Verbesserungen in Arbeit oder bereits als Add-ons erhältlich. Bei Google Chrome sind aber viele dieser Funktionen integriert und das Herunterladen von Erweiterungen nicht mehr nötig.
Wortsuche
Möchten Sie beispielsweise einen Begriff oder dessen Bedeutung suchen, markieren Sie auf der Webseite das betreffende Wort, klicken mit der rechten Maustaste darauf und öffnen das Kontextmenü. Wählen Sie hier die Option „Google nach „Suchwort“ durchsuchen“. In diesem Beispiel wird nach dem Begriff „Schwarzer Abt“ gesucht.
In einem neuen Tab wird das Suchergebnis angezeigt.
Webseiten ohne Verlinkung öffnen
Ähnlich einfach wie die Suche nach einem Begriff, ist auch das Aufrufen einer Webseite, die mit keinem Hyperlink versehen ist. Dazu markieren Sie die Webadresse, klicken mit der rechten Maustaste auf die Markierung, und wählen aus dem Kontextmenü die Option „Zu www.webseite.de wechseln“. Die Webseite wird anschließend in einem neuen Tab angezeigt. Versuchen Sie es doch direkt einmal mit „www.schwarzer-abt.de“.
Eingabefelder von Formularseiten vergrößern
Bei Formularseiten sind die Texteingabefelder oft zu klein. Sie können vergrößert werden, indem man mit gedrückter linker Maustaste auf die Schraffierung klickt und sie bis zur gewünschten Größe aufzieht. Diese Option funktioniert allerdings nur mit mehrzeiligen Textfeldern.
Autofill für Formularfelder
Möchten Sie die Autofill-Funktion des Google Chrome nutzen, müssen vorab die entsprechenden persönlichen Daten in Chrome erfasst werden. Um diese einzugeben, klicken Sie oben rechts auf die Schaltfläche „Anpassung“ und wählen im Kontextmenü die Option „Einstellungen“…
…und im Anschluss klicken Sie auf „erweiterte Einstellungen anzeigen“.
Im Bereich „Passwörter und Formulare“ geben Sie unter „Autofill-Einstellungen verwalten“ die persönlichen Daten ein. Auch Kreditkarten-Daten können hier zusätzlich erfasst werden.
Nun können auf Wunsch die Formulardaten auf Webseiten automatisch eingefügt werden. Im ersten Formulareingabefeld führen Sie einen Doppelklick aus und wählen aus dem Kontextmenü das betreffende Profil aus. Alle anderen Formularfelder werden automatisch ausgefüllt.
Weitere Tastenkürzel für effektives Arbeiten mit Chrome
[Strg][J] – Downloadfenster öffnen
[Strg][Tab] – Durch aktive Tabs navigieren
[Strg][H] – Verlauf des Browsers öffnen
[Strg][U] – Quellcode anzeigen
[Strg][K] – Wechsel in die Adressleiste um zur Websuche zu gelangen
[Strg][L] – Markierung der URL in der Adresszeile
[Strg][N] – Öffnen eines neuen Browser-Fensters
[Strg][W] – Schließen des aktiven Tabs
[Strg][Umschalt][N] – Neues Browserfenster im Inkognito-Modus öffnen
[Strg][Umschalt][B] – Ein- und Ausschalten der Lesezeichenleiste
[Strg][Umschalt][T] – Wiederherstellung des zuletzt geschlossenen Tabs
[Alt][F] – Menü öffnen
[Alt][Pfeil links] – Im Verlauf zur vorherigen Seite wechseln
[Alt][Pfeil rechts] – Im Verlauf zur nächsten Seite wechseln
Mit PayPal den Einkauf bei Ebay bezahlen ist schon eine gute Sache. Auch für den Verkäufer ist diese Bezahlmethode trotz der Gebührenordnung vorteilhaft. Direkt nach der Auktion ist das Geld da und der Artikel kann noch am gleichen Tag versendet werden. So profitieren beide Vertragsparteien. Was aber ist zu tun, wenn der Artikel beim Käufer nicht ankommt, oder der Käufer nach Erhalt der Ware eine Rücklastschrift oder eine Kreditkartenrückbuchung veranlasst? Hier hilft der Käuferschutz von PayPal weiter und übernimmt die Konfliktlösung.
Gekapertes PayPal-Konto? Kein Problem!
Der PayPal-Schutz tritt sogar dann in Kraft, wenn ein PayPal-Konto gekapert wurde und damit unrechtmäßig Waren gekauft wurden. Das gilt für Käufe bei Ebay und für die anderen Online-Shops, die PayPal als Zahlungsmethode akzeptieren.
Ausschlusskriterien
Natürlich hat der PayPal-Schutz auch Grenzen. Immaterielle Güter, wie beispielsweise Softwarelizenzen, eBooks, Dienstleistungen und Geschenkgutscheine, sowie nicht versandfähige Güter wie Autos, Boote und Flugzeuge fallen nicht unter den PayPal-Schutz.
Voraussetzung: Kommunikation mit dem Geschäftspartner
Egal aus welchem Grund, ob Käufer oder Verkäufer, über den Button „Konfliktlösungen“ bei Ihrem PayPal-Konto gelangen Sie zur Abwicklung des Problemfalls.
Voraussetzung für eine eventuelle Kaufpreiserstattung ist, dass der Verkäufer innerhalb von 45 Tagen nach Kaufdatum kontaktiert wird. Das geschieht im nächsten Fenster. Klicken Sie auf „Problem melden“. Sind noch offene Fälle vorhanden, werden sie unten im Bereich „PayPal-Fälle“ und „eBay-Fälle“ angezeigt.
Problemfall eröffnen
Im nun folgenden Fenster wählen Sie, je nach Problem, die entsprechende Option „Käuferschutz“ oder „Fremder Kontozugriff“ aus. Mit dem Button „Weiter“ wechseln Sie zum nächsten Bearbeitungsschritt.
Geben Sie im nächsten Schritt den PayPal-Transaktionscode ein, oder suchen ihn über die entsprechende Schaltfläche. Anschließend klicken Sie auf „Weiter“.
Im folgenden Fenster finden Sie unter „Transaktionsinformationen“ die Einzelheiten zu Ihrem Kauf per PayPal. Wählen Sie darunter eine der Optionen aus, die den Grund des Konfliktes am besten beschreiben. Mit „Weiter“ bestätigen Sie die Eingaben.
Der nächste Schritt erfordert die Kategorisierung des gekauften Artikels, den Sie hier über das Drop-Down-Menü festlegen können. Optional können Sie im Textfeld darunter dem Verkäufer noch eine Information zukommen lassen. Mit „Weiter“ schließen Sie die Eröffnung des Konfliktfalles ab.
Fristen für Käufer und Verkäufer
Ab sofort läuft die 20-Tage-Frist, nach der, sollte es zu keiner Einigung mit dem Verkäufer kommen, der Antrag auf Käuferschutz gestellt werden kann. Der Termin, der in der abschließenden Meldung genannt wird, müssen Sie sich gut merken und auf Wiedervorlage legen. Mit dem Ablauf des Termins wird der Problemfall automatisch als erledigt geschlossen.
Zugegeben, die 20-Tages-Frist ist sehr lang. Geben Sie dem Verkäufer aber trotzdem eine Woche Zeit zum Antworten. Sollte er sich innerhalb dieser Frist nicht melden, senden Sie ihm eine Erinnerung und setzten eine letzte Frist von maximal sieben Tagen. Die erste Frist können Sie im Übrigen schon im optionalen Text mit eingeben.
Wenn die Unstimmigkeiten durch die oben angeführten Arbeitsschritte nicht beigelegt wurden, können Sie den „Antrag auf Käuferschutz“ stellen. Dazu rufen Sie Ihr PayPal-Konto auf und klicken wieder auf „Konfliktlösungen“.
Der Antrag auf Käuferschutz
Ganz unten auf der Seite, unter der Rubrik „PayPal-Fälle“, beziehungsweise „eBay-Fälle“, suchen Sie sich den betreffenden Vorgang aus und klicken ganz rechts unter „Aktion“ den Link „Anzeigen“ an. In den darauffolgenden Seiten werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet.
Bei Verkäufern, die feststellen, dass der Kaufpreis vom Käufer wieder zurück gebucht wurde, gehen auf die gleiche Art und Weise vor. Die Arbeitsschritte sind hier identisch.
Nützliche Tipps und Hinweise
Sollten Sie als Käufer festgestellt haben, dass Ihr PayPal-Konto gekapert wurde, sollten Sie sofort reagieren. Als erstes sperren Sie Ihre, bei PayPal hinterlegte Kreditkarte und/oder Girokarte. Nutzen Sie hier den kostenlosen Sperrnotruf 116116 (international: +49 116116). Anschließend loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein und ändern das Passwort. Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr Account haben, kontaktieren Sie PayPal telefonisch unter der kostenpflichtigen Rufnummer 0180 500 66 27.
Für die kostenpflichtigen Service-Rufnummern, egal von welchen Anbietern, gibt es meistens auch eine kostengünstigere Festnetznummer (bei einer Festnetz-Flat ist sie sogar kostenlos), oder sogar eine kostenfreie 0800-Rufnummer. Wie das funktioniert und wie Sie die Ersatznummern finden, lesen Sie in dem Artikel „Schluss mit teuren 0180-Nummern“.
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.