Einstweilige Verfügung: Vodafone muss Webseite von Kinox.to abschalten

Per einstweiliger Verfügung vom 01. Februar 2018 des Landgerichts München muss Vodafone/Kabel Deutschland die Webseite des Streamingportals Kinox.to aus dem Netz nehmen. Die Sperrung wurde durch das Unternehmen Constantin Film erfolgreich erstritten. 

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