Ob am heimischen PC oder am Arbeitsplatz, meist ist Outlook die erste Wahl für die Verwaltung von Kontaktdaten. Zudem enthält der E-Mail-Client viele nützliche Features und oftmals unbekannte Zusatzfunktionen. Zu diesen, wenig beachteten Tools, gehört auch die Journal-Funktion.
Mit ihr kann man Informationen zu einem Outlook-Kontakt erfassen oder auch einen Gesprächsverlauf protokollieren. Ebenfalls vorhanden ist eine Zeiterfassung, mit der man die Gesprächsdauer und kundenbezogene Tätigkeiten zeitlich messen kann.
Die Journalfunktion wird in Outlook mit der Tastenkombination [Strg][8] gestartet. Um Zeiten zu protokollieren, klickst du auf Zeitmessung starten und auf Zeitgeber anhalten, wenn das Gespräch oder die Tätigkeit beendet ist. Dann tippst du einen Betreff und die kontaktierte Firma /Gesprächspartner ein. Damit sind die wichtigsten Informationen angelegt. Dann nur noch die benötigten Informationen eingeben und die Notiz speichern, fertig.
Das angefertigte Journal kann nun zu Abrechnungszwecken oder zur Weiterbearbeitung durch andere Personen oder Kollegen per E-Mail weitergeleitet werden.
Der nächste Urlaub kommt bestimmt und sorgt dann wieder für ein volles E-Mail-Postfach. Um dies einzuschränken, kann man bei Outlook eine Abwesenheitsnotiz erstellen. Sie wird automatisch versendet, wenn in deinem Postfach eine Nachricht eingeht. Seit Outlook 2013 gibt es die Möglichkeit, bei den automatischen Abwesenheitsnotizen zwischen Kollegen und externen Kontakten zu unterscheiden.
Normalerweise wird für die Formulierung des Infotextes bei Kunden auf eine förmliche Gestaltung des Textes geachtet, während man unter Kollegen einen etwas lässigeren Ton verwenden kann. Die zwei unterschiedlichen Abwesenheitsnotizen zu erstellen, ist nicht so zeitaufwendig wie es sich anhört.
Starte dein Outlook 2013 oder 2016 und klicke auf Datei | Automatische Antworten | Automatische Antworten senden. Aktiviere im Dialogfenster die Option Automatische Antworten senden und lege den Zeitraum deiner Abwesenheit fest.
Wird diese Option nicht aktiviert, musst du nach deiner Rückkehr die automatischen Antworten manuell über Keine automatischen Antworten senden deaktivieren.
Im darunterliegenden Textbereich tippst du deine Abwesenheitsnachricht ein. Die Registerkarte Innerhalb meiner Organisation ist für die Benachrichtigung der Kollegen gedacht, den Antworttext für die Kunden erfasst du über die Registerkarte Außerhalb meiner Organisation. Anschließend wählst du noch aus, ob die Antworten an jeden außerhalb deiner Organisation versendet werden soll, oder nur an deine gespeicherten Kontakte. Abschließend bestätigst du die Erstellung nur noch mit dem Button OK.
Leider funktioniert diese Art der automatischen Antwort nur über ein Exchange-Server-Konto, die meistens von Firmen verwendet werden. Im privaten Bereich kommen bei Outlook meist POP3- und Imap-Konten zum Einsatz. In diesem Fall kann nur eine generelle Abwesenheitsnotiz über die Outlook-Regeln erstellt werden. Wie das funktioniert, steht in diesem Artikel.
Wir halten es wie Radio Eriwan: Im Prinzip ja! Das ist die gute Nachricht. Seit Ende April 2016 informiert Unitymedia per Briefpost seine Kunden, dass bis zum Sommer 2016 die große mobile Freiheit beginnt. Es wird ein großes WLAN-Netz geschaffen, in dem (nur) der Unitymedia-Kunde kostenlos surfen kann. Das hört sich für die Einwohner von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen zunächst prima an. Der kleine Wermutstropfen ist, dass es auf dem Rücken der Unitymedia-Kunden geschieht.
In den Wochen bis zum Sommer 2016 wird über die WLAN-Router der Unitymedia-Kunden ein zusätzliches Signal freigeschaltet. Die dafür erforderliche Bandbreite soll laut den FAQ´s des Providers nicht zu Lasten des Kunden gehen. Auch die Sicherheit der eigenen WLAN-Verbindung soll gewährleistet sein, was aber durchaus kritisch gesehen werden kann.
Automatische Signalfreischaltung
Für die Freischaltung dieses zusätzlichen, vom eigenen WLAN unabhängigen Signals, muss man als Kunde nichts tun, das geschieht vollkommen automatisch.
Durch diese Erweiterungs-Praxis erspart sich Unitymedia zum Einen das Aufstellen zusätzlicher Hardware, zum Anderen natürlich auch die Stromkosten. Im Gegenzug wird nur den Unitymedia-Kunden der Zugang zu diesen WifiSpots ermöglicht.
Verbraucherschützer haben Bedenken
Verbraucherschützer sehen die automatische Freischaltung des Routers kritisch, denn eine Vertragsänderung benötige eigentlich die Zustimmung des Kunden, die in diesem Fall von Unitymedia stillschweigend entgegengenommen wird.
Innerhalb vier Wochen Widerspruch einlegen
Wer seinen Router dem Wifi-Netz nicht zur Verfügung stellen will, der sollte innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Informations-Schreibens widersprechen. Dies kann nach Angabe von Unitymedia telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800-000 99 91, oder über das Online-Kundencenter geschehen. Im Kunden-Center findest du den Widerruf unter Meine Produkte | Internet | WifiSpot sperren.
Nach der Sperrung verliert man natürlich auch das Recht, unterwegs kostenlos über die WifiSpots von Unitymedia zu surfen!
In den Fragen und Antworten auf der Webseite von Unitymedia, wird beim Thema Wie kann ich der Freischaltung des WLAN-Routers widersprechen dem Kunden das Recht zugebilligt, das Signal jederzeit sperren zu können.
WifiSpot soll aber auf Wunsch auch wieder aktiviert werden können, allerdings erst 72 Stunden nach der letzten Deaktivierung.
Ob auch zukünftig die Abschaltung jederzeit vorgenommen werden kann, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Bei mir persönlich läuft die vierwöchige Widerspruchsfrist am 25. Mai 2016 ab…
UPDATE vom 09.06.2016
Die vierwöchige Widerspruchsfrist ist nun seit einiger Zeit abgelaufen und WifiSpot lässt sich über das Kundencenter weiterhin deaktivieren. Das bestätigte Unitymedia, nachdem das Unternehmen eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kassierte.
Manchmal ist es notwendig, die eigene Handynummer gegen eine neue Telefonnummer auszutauschen. Wenn beispielsweise der oder die Ex nicht aufhört anzurufen, kann als Grund schon ausreichen, beim Mobilfunkprovider eine neue Handynummer zu beantragen. Normalerweise kostet ein Rufnummernwechsel um die 30 Euro. So auch bei O2. Bei diesem Mobilfunkanbieter kann man aber einen Trick anwenden, der den Rufnummerntausch ohne Zusatzkosten ermöglicht. Dann muss man dem Ärger mit dem Ex nicht noch gutes Geld hinterher werfen.
Zuerst rufst du die Webseite www.o2-freikarte.de auf und bestellst dir eine kostenlose Loop-Prepaid-Karte, die dir nach ein paar Tagen per Post zugesendet wird. Ist ein deiner Nähe ein O2-Shop, dann kannst du dir auch dort eine Loop-Karte besorgen.
Nachdem du die Loop-Karte mit der neuen Mobilfunknummer erhalten hast, kannst du nun die neue Nummer in deinen noch immer bestehenden Mobilfunkvertrag übertragen.
Die Portierung der neuen Mobilfunknummer erledigst du über die Webseite o2online.de. Wähle auf der Startseite Mein O2 | Mobilfunk aus.
Dann scrollst du an das Ende der Seite und klickst auf den Link Rufnummer zu O2 mitnehmen.
Melde dich in der nächsten Maske mit deinen Zugangsdaten an, fülle das Formular mit den Daten der Loop-Karte aus, und bestätige den Vorgang mit Abschicken. Nach ein paar Tagen erhältst du die Bestätigung der Rufnummernportierung entweder per SMS oder per Briefpost. Dann ist deine alte Mobilfunknummer Vergangenheit. Genau wie der/die Ex.
Seit dem 11. April 2014 sind die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz für das E-Plus-Netz abgeschafft worden. Eingehende Telefonate werden nicht mehr berechnet und abgehende Gespräche kosten dann auch nicht mehr als innerdeutsche.
Die Gesprächsgebühren aus dem europäischen Ausland nach Deutschland werden dann ca bei 9 Cent pro Minute liegen. Eine SMS kostet dann 7 Cent und 1 MB Datentransfer für mobiles Internet 23 Cent.
Die Konkurrenz (Vodafone, Telekom, O2) nutzt die Zeitspanne bis zum Sommerurlaub 2015 wohl noch voll aus und kassiert bei Ihren Kunden kräfitg ab. Erst dann sind Roaming-Gebühren lt. EU-Bestimmung unzulässig.
Seit dem 11. Juli 2013 ist es offiziell: Praktiker hat Insolvenz angemeldet. Ende Juli folgte die Insolvenz der Baumarktkette Max Bahr. Stammkunden müssen sich jetzt aber keinen neuen Händler suchen, sondern können weiterhin bei Praktiker und Max Bahr einkaufen. Sollten Sie jedoch jedwede Ansprüche gegen den Händler haben, sollten Sie diese möglichst schnell geltend machen.
Wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist
Wer beschädigte oder mangelhafte Ware erwirbt, hat einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. Es bedeutet, dass der Händler – in diesem Fall Praktiker oder Max Bahr – die mangelhafte Ware kostenlos reparieren muss oder durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen. Sollte es der Fall, sein, dass Sie das Recht auf Erstattung, Schadensersatz oder Gewährleistung haben, sollten Sie Ihren Anspruch möglichst zeitnah geltend machen. Ist das Insolvenzverfahren bereits eröffnet, können und sollten Sie den Anspruch zur Insolvenztabelle anmelden.
Ist die beschädigte Ware noch nicht komplett bezahlt, können Sie die Reparaturkosten mit dem noch ausstehenden Betrag verrechnen.
Wurde vom Hersteller eine freiwillige Garantie für das Produkt gegeben, dann können Sie die mangelhafte Ware direkt beim Hersteller reklamieren – natürlich im Rahmen der Garantie und unabhängig von der Insolvenz des Verkäufers.
Vorkasse und Ratenzahlung
Manchmal müssen sich beim Erwerb einer Ware Vorkasse leisten, die Ware erhalten Sie aber erst später. Sollte dies der Fall sein, sollten Sie möglichst schnell die Lieferung der Ware bzw. die Erstattung der Vorkasse verlangen. Wenn Sie zu lange Warten, müssen Sie damit rechnen, dass der Vorschuss mit in die Insolvenzmasse fließt.
Die vor der Insolvenz vereinbarten Ratenzahlungen müssen weiterhin getätigt werden. Häufig wird vom Insolvenzverwalter ein neues Konto benannt – die Zahlungen müssen in dem Fall auf das neue Konto gezahlt werden.
Gutscheine
Wenn Sie einen Gutschein besitzen, sollten Sie diesen schnell bei Praktiker einlösen. Nach einer Insolvenzeröffnung sind Gutscheine mit größter Wahrscheinlichkeit wertlos. Sie werden in einem solchen Fall der Gläubiger des Unternehmens – wobei die Chancen, dass die Forderung beglichen wird, in der Regel gering sind.
Viele Camper wurden bestimmt schon einmal auf einem Stellplatz unangenehm überrascht. Schimmelige Waschräume, unsaubere Toiletten oder auch nicht weggeräumter Müll sind die häufigsten Ärgernisse. Hier unterscheiden sich die Webseiten-Auftritte und Prospekte von Campingplätzen und Hotelanlagen nicht im geringsten. Während man bei Reiseportalen mit zweifelhaften Positiv-Bewertungen oft getäuscht werden kann, ist bei der „ADAC Camping und Stellplatz 2013“-App dieses Risiko minimiert. Bewertung, Beschreibung und Klassifikation wurden hier durch ADAC-Inspekteure vorgenommen.
Zwar gibt es auch hier Kunden-Bewertungen, die sich aber, im Falle von gefälschten Bewertungen, sehr schnell als Fake herausstellen. Die App, die seit Mitte März für Android, iPhones und iPads angeboten wird, enthält wichtige Informationen zu mehr als 5400 Camping- und knapp 4200 Stellplätzen in ganz Europa.
Ob Hunde erlaubt sind, technische Einrichtungen wie WLAN oder Internetcafe angeboten werden oder Zustand der Sanitäreinrichtungen, finden Sie einfach und schnell mit der Suchfunktion heraus. Infrage kommende Plätze können als „Favoriten“ abgespeichert werden.
Ganz einfach kann mit dieser App die Reiseroute, durch die integrierte Anbindung an marktführende Navigationsanwendungen, geplant werden. Alle Platzinformationen sind außerdem auch offline (außer Kartenfunktionen) verfügbar.
Ein weiteres Highlight ist die integrierte „ADAC CampCard“, mit der Sie bei Buchung auf über 2000 Plätzen auch noch bares Geld sparen.
Die „ADAC Camping/Stellplatz 2013“-App ist zwar kostenpflichtig, aber die 8,99 Euro sind gut angelegt und ersparen Ihnen unangenehme Überraschungen.
In puncto Büchern haben die gedruckten Ausgaben in Deutschland immer noch die Nase vorn. Auch wenn diese Tatsache die Verlage freut, steigt dennoch die Nachfrage nach E-Books. Besonders der Riese Amazon versucht den Verkauf der elektronischen Bücher massiv zu steigern. Er lockt mit kostenlosen Titeln potentielle Käufer an und das Angebot wechselt sogar mehrmals am Tag. Der Nachteil: Sie sind schwer zu finden, da sich über die Suchfunktion nicht gezielt nach Gratis-E-Books suchen lässt. Mit dem Onlinedienst „Freebook Sifter“ findet man aber trotzdem schnell den passenden Titel.
Hier sind die Gratis-Bücher
„Freebook Sifter“ mutet zwar etwas altbacken an, aber man kann mit den üblichen Suchbegriffen für Titel und Autoren gute Suchergebnisse erhalten. Derzeit lassen sich über 20.000 Titel auf der deutschen Webseite von Amazon herunterladen. Einfach oben rechts auf der Webseite Titel oder Autor eingeben und die Suche starten.
Als Kunde bei Amazon.de lassen sich leider keine E-Books aus anderen Ländern downloaden. Daher wird der größte Teil der deutschen Amazon Kundschaft auf das deutsche Angebot beschränken müssen. Aber bei über 20.000 zum Teil fremdsprachigen Titeln dürfte das nicht so dramatisch sein.
Haben Sie auf „Freebook Sifter“ das gewünschte Buch gefunden, klicken Sie auf den Titel um direkt zu Amazon weitergeleitet zu werden.
Kleiner Tipp: Achten Sie bei Amazon darauf, dass der Kaufpreis tatsächlich 0,00 Euro beträgt.
„Freebook Sifter“ aktualisiert seinen Datenbestand nur einmal täglich. Bei Amazon findet die Angebotsaktualisierung mehrmals täglich statt.
Auch wenn das E-Book-Angebot von Amazon nur mit dem „Kindle“-Lesegerät darstellbar ist, müssen Sie sich nicht zwingend ein solches Gerät zulegen.
Amazon stellt für Tablet- und Smartphone-Nutzer die benötigten Apps zur Verfügung. Egal ob iOS, Windows-Phone oder Android. Ebenfalls gibt es hier die Lesesoftware für MAC OS und Desktop-PC´s.
Als das Betriebssystem Vista erschien, gab es jede Menge mehr oder weniger nützliche Minianwendungen (Widgeds). Darunter befand sich unter anderem auch Börsenticker, mit denen man die aktuellen Aktienkurse verfolgen konnte. Bei Windows 7 wurden die Ticker aus Lizenzgründen entfernt. Wer also seine Aktienkursentwicklungen online verfolgen möchte, muss sich auf die einschlägigen Webseiten begeben und aktiv suchen. Aber das hat jetzt ein Ende. Die Comdirekt Bank bietet einen kostenlosen Börsenticker an, ohne dass man dort Kunde ist, oder sich online registrieren muss.
Zwei Versionen werden dort angeboten, eine Onlineversion und eine für Adobe Air. Beide funktionieren gleichermaßen. Adobe Air erhalten Sie ebenfalls kostenlos auf der Webseite get.adobe.com/air.
Auf der Seite www.comdirect.de/cms/informer/tools/cori4873_boersenticker.html finden Sie den Download-Button „BörsenTicker für AIR herunterladen“ am unteren Ende der Webseite. Direkt über diesem Button befindet sich auch ein Link der zum Download von Adobe AIR führt.
Klicken Sie auf den Download-Button und folgen Sie dann den Installationsanweisungen. Nach der Installation starten Sie den Börsenticker mit einem Doppelklick auf das Desktop-Symbol.
Im Fenster des Börsentickers lassen sich bis zu 50 eigene Aktienwerte anzeigen. Die Höhe des Tickerfensters lässt sich am unteren Rand verändern, die Breite jedoch nicht.
Eigene Aktienwerte lassen sich über die Schaltfläche „Wert hinzufügen“ der Liste hinzufügen. Im nachfolgenden Dialogfenster einfach per Stichworteingabe suchen.
Mit einem Klick auf „Weiter“ wird die Ergebnisliste angezeigt. Wählen Sie anschließend Ihren Wertpapiertyp aus…
…und danach den Börsenplatz.
Damit Sie jederzeit auf dem Laufenden bleiben und nicht immer in das Tickerfenster wechseln müssen, kann das einzeilige Laufband in einem separaten Fenster im Vordergrund eingeblendet werden.
Dazu klicken Sie im Tickerfenster oben rechts auf das „Schraubenschlüssel“-Symbol und wählen im nächsten Dialogfenster die Option „Ticker in eigenem Fenster anzeigen“. Bestätigen Sie die Änderung mit „Übernehmen“.
Das Laufband kann dann auf dem Desktop frei positioniert werden.
Das Hauptfenster des Börsentickers bietet noch weitere Möglichkeiten. So können beispielsweise alle dargestellten Werte per Drag & Drop sortiert werden. Auch können Positiv- und Negativ-Limits im Register „Signale“ erfasst werden, bei deren Erreichen eine akustische Warnung ertönt.
Über das Register „News“ werden aktuelle Nachrichten zu den eigenen Wertpapieren angezeigt.
Das Lupensymbol neben dem Wertpapier führt Sie zu dessen „Informer“-Seite der Comdirect-Bank und mit dem Link „ordern“ können Kunden der Comdirect-Bank Ihre Wertpapiere verkaufen oder neue kaufen.
Alles in Allem ist der Börsenticker ein prima Informations-Tool mit dem man immer seine Aktien im Blick hat und rechtzeitig auf Börsenschwankungen reagieren kann.
Die Telekom rollt nach eigenen Angaben den WLAN-Teppich in Deutschland aus. Ab Sommer 2013 will die Telekom in Kooperation mit dem Wifi-Anbieter „Fon“ innerhalb von drei Jahren 2,5 Millionen neue Hotspots in Deutschland errichten. Die gute Nachricht ist, dass diese Hotspots kostenlos sein sollen.
Der kostenlose Zugriff auf diese Hotspots ist allerdings nur Telekom-Kunden mit einem „WLAN TO GO“ Zugang möglich. Im Gegenzug können die bisherigen „Fon“- Kunden natürlich auch auf die zusätzlichen Telekom Hotspots zugreifen.
Alle bei „WLAN TO GO“ und Fon registrierten Nutzer teilen das eigene WLAN mit den anderen registrierten Nutzern.
Die Partnerschaft mit dem Wifi-Anbieter „Fon“ ermöglicht zudem den Zugriff auf weltweit über 8 Millionen weitere WLAN-Hotspots.
Die meisten Fon Hotspots befinden sich im Wesentlichen in England, Frankreich, Polen, Portugal, Japan und Brasilien. Ob sich in Ihrem Urlaub oder auf der Geschäftsreise ein kostenloser Internetzugang in der Nähe befindet, können Sie auf der Homepage von „Fon“ herausfinden. Klicken Sie auf den Link „Find a Fon Spot“ und navigieren Sie zum entsprechenden Ort.
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.