Schlagwort: kündigen

  • Deutsche Postcode Lotterie online kündigen?

    Wie bei vielen Gewinnspielen und Online-Lotterien ist die Online-Anmeldung schnell und einfach erledigt. Die Teilnahme wird anschließend per E-Mail bestätigt. So weit, so gut. Die Kündigung gestaltet sich meistens wesentlich schwieriger. So auch bei der Deutschen Postcode Lotterie. Gut, dass es eine zuverlässige Hilfe gibt.

    In den FAQ der Postcode Lotterie wird großmundig versprochen, dass jederzeit gekündigt werden kann. Die Informationen, wie und wo das geht, fehlen aber. Kein Wunder, denn man will eine Kündigung so lange wie möglich verhindern.

    Um eine nervige Suche nach den Kündigungsinformationen zu vermeiden, rufst du einfach die Webseite von Abo-Alarm auf. Hier findest du eine Vorlage für die Kündigung der Postcode Lotterie. Du musst nur noch deinen Namen, Adresse und die Kundennummer eintragen.

    Abschließend klickst du auf PDF herunterladen, druckst die Kündigung aus und versendest sie per Post. Wir empfehlen den Versand als Einwurf-Einschreiben (z. Zt. 2,85 Euro). Eine Kündigung per Fax oder E-Mail ist derzeit leider nicht möglich. Rechtlich bindend ist ohnehin nur eine postalische Kündigung.

    Hinweis

    Klickst du statt dessen auf die Schaltfläche Kündigung jetzt an Deutsche Postcode Lotterie senden wird das Kündigungsschreiben über AboAlarm versendet (Registrierung erforderlich). Der Versand ist allerdings mit Kosten in Höhe von 3,99 bzw. 4,99 Euro verbunden. Dafür verspricht AboAlarm (für die meisten Fälle) eine rechtssichere Kündigung ohne Folgekosten.

  • Musik-Streaming bei Spotify zum Dumpingpreis von weniger als 1 €

    Musik-Streaming bei Spotify zum Dumpingpreis von weniger als 1 €

    Häufig stellt man sich die Frage welchen Musik-Streaming-Dienst man abonnieren soll. Aldi Life, Google Play Music, Deezer & Co. Nicht immer sind alle Vor- und Nachteile auf einen Blick ersichtlich. Da bleibt nur eins: Ausprobieren! Gut dass es hin und wieder mal bei den Streaming-Anbietern ein Sonderangebot gibt. Bei Spotify erhalten Neukunden derzeit bis zum 2. Januar 2016 einen dreimonatigen Premium-Zugang für insgesamt nur 0,99 Euro.

    spotify-premium-drei-monate-zugang-99-cent-euro-test

    Aber Achtung: Nach den drei Testmonaten verlängert sich das Premium-Abo automatisch zum herkömmlichen Preis von 9,99 Euro pro Monat. Also rechtzeitig an die Kündigung denken!

    Ebenfalls muss du beachten, dass das Billigangebot nur dann funktioniert, wenn du bisher noch kein Premium-Abo bei Spotify abgeschlossen hast.

    Vielleicht testest du dann mal im Anschluss drei Monate Google Play Music für 1 €…

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    …und danach 30 Tage Deezer für 0 €.

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    Auf diese Art kann man im Jahr jede Menge Musik für kleines Geld hören.

  • Klingelton Abo kündigen: So kündigen Sie unerwünschte Klingelton-Abos

    Klingeltöne fürs Handy sind eine feine Sache. Wenn nur nicht überall die Abo-Fallen lauern würde. Bei fast allen Anbietern hat man mit wenigen Klicks nicht nur einen neuen Klingelton auf dem Handy, sondern gleich auch ein Abo abgeschlossen. Gute Nachricht für alle, die in die Abofalle getappt sind: Klingelton-Abos lassen sich ganz einfach kündigen.

    Über 30 Klingeltonanbieter haben sich auf einen Verhaltenskodex geeinigt, um dem negativen Image der Klingeltonanbieter entgegenzuwirken. Das ist gut für alle Handynutzer. Denn SMS/MMS-basierte Klingelton-Abonnements lassen sich mit einfachen SMS-Befehlen (für Jamba zum Beispiel an die 33333) kündigen. Mit folgenden SMS-Kommandos steuern Sie Ihr Klingelton-Abos:

    START, GO, JA, OK  – Klingeltonabos abschließen/abonnieren.

    INFO – Kontaktdaten wie Name, Adresse und Hotlinenummer des Klingeltonanbieters anzeigen.

    STOP ‘Dienstname – Das Abonnement mit dem Namen ‘Dienstname’ beenden.

    STATUS – Status/Liste der aktiven Abonnements anzeigen.

    STOP ALLE – Sämtliche Abonnements kündigen.

    Hier die SMS-Kurzwahlen der wichtigsten Klingelton-Anbieter, an die Sie die SMS-Kommandos schicken können:

    Jamba:
    33333

    Handy.de:
    44444

    BobMobile:
    40500
    40600
    77777

    Celldorado:
    88228
    77200

    Dada Mobile:
    86030

    Tune-Club:
    30600

    s:
    55755
    72772

  • Online-Testament: Was im Todesfall mit den Online-Konten von Google, Facebook, GMX, Microsoft, Twitter und Yahoo passiert

    Das Internet und zig Onlinekonten bei Facebook, Amazon, Google & Co. sind so selbstverständlich wie ein Bankkonto oder der Telefonanschluss. Doch was passiert eigentlich im Todesfall mit den eigenen Daten im Netz? Während bei Bankkonten oder Mietverträgen die Sache klar ist, gibt es beim digitalen Nachlass noch etliche Baustellen. Viele Onlineanbieter wie Google oder Facebook haben mittlerweile reagiert und auch an das virtuelle Leben nach dem Tod gedacht.

    Googles Online-Testament

    Im bisherigen Verfahren war es für Angehörige recht mühsam, als Angehöriger an die Daten des Google-Kontos zu gelangen. Google macht vor, wie es auch einfacher geht. Im Todesfall war es bislang schwierig bis unmöglich auf die E-Mail-Konten und Online-Profile Verstorbener zuzugreifen. Google-Kunden können vorsorgen und mit dem „Kontoinaktivitäts-Manager“ selbst festlegen, was im Todesfall mit den Daten geschehen soll.

    Google-Kunden rufen dazu einfach die Seite www.google.com/settings/u/0/account/inactive auf. Auf der Startseite wird zunächst die Funktionsweise der Nachlass-Automatik erläutert. Die Grundprinzipien:

    • Sie können eine Frist festlegen, nach der Ihr Konto als inaktiv eingestuft wird, wahlweise nach 3, 6, 9 oder 12 Monaten. Google informiert per E-Mail oder SMS, bevor die Ablauffrist für das Konto endet.
    • Wer möchte, kann die sämtliche Daten nach Ablauf der Frist automatisch löschen lassen, darunter auch alle öffentlichen Kommentare bei Google+, YouTube-Videos und Artikel auf Blogger.com.
    • Wer möchte, kann bis zu zehn vertrauenswürdige Personen angeben, die über die Inaktivität des Kontos benachrichtigt werden sollen. Auf Wunsch erhalten die ausgesuchten Personen Zugriff auf das Konto und können in einem Zeitraum von drei Monaten die persönliche Daten von den Google-Servern herunterladen.

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    Facebook-Gedenkzustand

    Bei Facebook können Sie im Todesfall einen Antrag auf Herstellung des Gedenkzustands stellen. Bei Konten im Gedenkzustand kann sich niemand mehr anmelden, und es werden keine neue Freunde mehr akzeptiert. Allerdings kann jeder weiterhin private Nachrichten an das Konto des Verstorbenen schicken. Vom Verstorbenen geteilte Inhalte wie Fotos und Beiträge bleiben ebenfalls sichtbar.

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    Alternativ können Hinterblieben auch einen Antrag auf das Entfernen eines Facebook-Kontos stellen. Facebook benötigt dazu als Nachweise die Geburtsurkunde des Verstorbenen, die Sterbeurkunde des Verstorbenen oder einen rechtsgültigen Nachweis darüber, dass man der rechtmäßige Vertreter des Verstorbenen oder von dessen Nachlass ist.

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    GMX: Löschung und Kündigung im Todesfall

    Bei GMX können Sie auf Antrag Konten Verstorbener löschen und Verträge kündigen. Als Nachweis reicht die Sterbeurkunde. Zugang zum Postfach erlangen ausschließlich Erbberechtigte, die einen Erbschein vorlegen.

    gmx-todesfall-digitaler-nachlass

    Microsoft-Konten (Hotmail, Outlook & Co.) im Todesfall

    Nach Vorlage einer Sterbeurkunde und einer Vollmacht oder eines Testaments können Familienangehörige von verstorbenen Microsoft-Kunden eine Kopie aller Inhalte von Microsofts E-Mail-Diensten herunterladen. Weitere Informationen zur Vorgehensweise erläutert Microsoft auf der Seite answers.microsoft.com.

    microsoft-todesfall-digitaler-nachlass

    Yahoo-Konten schließen

    Bei Yahoo erhalten Angehörige keinen Zugriff auf die Konten Verstorbener. Als einzige Möglichkeit bleibt ein Antrag auf Schließung des Kontos. Hierzu müssen Angehörige einen schriftlichen Antrag mit der Bitte um Schließung des Kontos, der Yahoo-ID des Verstorbene und eine Kopie der Sterbeurkunde stellen.

    yahoo-todesfall-digitaler-nachlass

    Twitter-Konto deaktivieren

    Auch Twitter gewährt Angehörigen keinen Zugriff auf die Konten Verstorbener. Auch hier bleibt nur, bei Twitter in San Francisco die Schließung des Kontos zu beantragen. Dem Antrag muss eine Kopie des Totenscheins und eine notariell beglaubigte Erklärung beiliegen. Welche Dokumente notwendig sind und wohin sie geschickt werden müssen, steht ausführlich im Twitter-Hilfe-Center.

    twitter-todesfall-digitaler-nachlass

  • Facebook & Beruf: Vorsicht beim Lästern über Chefs oder Kollegen

    Kollegen, Chef und andere Personen des beruflichen Umfelds können ganz schön nerven. Klar, dass Sie sich dann auf Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken einmal über sie auslassen möchten – aktuelle Erfahrungen aus dem Arbeitsrecht zeigen aber, dass Sie sich das besser zweimal überlegen. Denn Beleidigungen auf Facebook können schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

    Beleidigung des Arbeitsumfelds

    Die Kollegen oder den Chef sollten Sie auf Facebook besser nicht beleidigen, schon gar nicht in einem öffentlich zugänglichen Post. Der Grund dafür ist einfach: derartige Posts machen schnell die Runde und können bis zu ihrer Löschung immer wieder nachgelesen werden. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob die Öffentlichkeit oder nur die eigenen Facebook-Freunde die Beleidigungen lesen könnten und wie viele Menschen aus dem Arbeitsumfeld Sie überhaupt bei Facebook hinzugefügt haben. Nur unter besonderen Umständen kann es sein, dass Sie der fristlosen Kündigung entgehen – wobei sich dann natürlich die Frage stellt, wie wohl das Arbeitsklima ausfallen wird, nachdem der Arbeitgeber mit seinem Vorhaben der Kündigung gerichtlich nicht durchgekommen ist.

    Beleidigung der Arbeitsstelle

    Bei Facebook können Sie frei eintragen, wo und in welcher Position Sie arbeiten. Das kann dem Arbeitnehmer ebenfalls zum Verhängnis werden, denn nicht jeder trägt sachlich Firma und Berufsbezeichnung ein, sondern nutzt die Funktion, um dem Arbeitgeber eins auszuwischen. Wer die Firma auf diesem Wege beleidigt oder über die Beschreibung des Berufs bekundigt, dass er unzufrieden ist oder eine abwertende Meinung über die Arbeit hat, kann damit Strafen oder Kündigung riskieren. Eine fristlose Kündigung rechtfertigt das je nach Einzelfall zwar noch nicht, aber auch das kann passieren, wenn beispielsweise die Öffentlichkeit den Arbeitgeber so einsehen und Rückschlüsse darauf ziehen kann, um wen es sich dabei handelt. Deswegen: es kann zwar witzig gemeint sein, aber die Folgen wären auch ohne eine fristlose Kündigung sicher nicht im Sinne des weiteren Berufslebens.

    Aktuelle Urteile

    Welche Folgen Beleidigungen haben können, zeigen aktuelle Urteile der Arbeitsgerichte:

    • „Speckrolle“ und „Klugscheißer“ – Das Arbeitsgericht Duisburg hat die Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, der seinen Arbeitnehmer „Speckrolle“ und „Klugscheißer“ genannt hatte, nur aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls für unwirksam erklärt. Die Entlassung selbst hielten die Duisburger Richter im Grunde für gerechtfertigt. (Aktenzeichen 5 Ca 949/12)
    • „Menschenschinder & Ausbeiter“ – Weil seinen Ausbildungsbetrieb und Ausbilder bei Facebook als „Menschenschinder & Ausbeuter“ betitelte und „Leibeigener Bochum“ sowie „Daemliche Scheisse fuer Mindestlohn -20% erledigen“ bei Facebook veröffentlichte, erhielt ein Auszubildender die Kündigung. (Landesarbeitsgericht Hamm, Aktenzeichen 3 Sa 644/12)
    • „Saftladen“ und „Armseliger Saftladen“ – Rechtlich zulässig, aber nur, weil der Dialog nicht öffentlich zugänglich war. (ArbG Bochum, Aktenzeichen 3 Ca 1203/11).
    • „Wixxer“, „Faules Schwein“ und „Drecksau“ – Derbe Beleidigungen führten zwar nicht nur fristlosen, aber zur fristgerechten Kündigung. (ArbG HAgen, Aktenzeichen 3 Ca 2597/11).

  • Google Alerts: Nie mehr wichtige Nachrichten zu bestimmten Themen verpassen

    Die Suchmaschine Google bietet mit der Anwendung Google Alerts eine gute Möglichkeit, um sich über Neuigkeiten aus den verschiedensten Bereichen zu informieren. Dabei können Sie den Dienst individuell auf die von Ihnen gewünschten Bereiche einstellen.

    Google Alerts einrichten

    Die Informationen werden von Google Alerts aufgrund von Suchbegriffen zusammengestellt, die Sie ganz nach eigenen Wünschen definieren können. Sobald es in den jeweiligen Bereichen neue Treffer gibt, werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt. So können Sie sich in den gewünschten Themen immer auf dem Laufenden halten. Allerdings müssen Sie zur Nutzung dieses Dienstes auch ihre persönlichen Interessen eingeben. Diese werden dann von der Suchmaschine genutzt, um auf Sie zugeschnittene Werbung einzublenden.

    Nachrichten-Alarm zum Thema X

    Möchten Sie eine Benachrichtigung einrichten, dann gehen Sie zunächst auf www.google.de/alerts. Geben Sie unter Suchanfrage die gewünschten Themen ein und legen Sie fest, wo Google nach neuen Informationen suchen soll. Zudem können Sie auch einstellen, wie oft Sie über Neuigkeiten informierten werden möchten. Nachdem Sie noch eine E-Mail-Adresse eingegeben haben, können Sie den Alert erstellen. Sie erhalten daraufhin eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst nachdem Sie diesen angeklickt haben, wird der Alert endgültig erstellt.

    Damit Sie auch die passenden Treffer erhalten, sollten Sie mit Google nach den entsprechenden Suchbegriffen fahnden. Sollten sich unter den ersten 10 oder 20 angezeigten Nachrichten Neuigkeiten befinden, so würden Sie über diese per Mail benachrichtigt werden. Damit Sie nicht mit zu vielen Informationen überhäuft werden, ist es sinnvoll, wenn Sie die Anfrage durch Eingabe von mehreren Suchbegriffen einschränken. So können Sie auch sicherstellen, dass Sie über die wichtigen Nachrichten auch tatsächlich informiert werden.

    Alarm und Benachrichtigung wieder ausschalten

    Für den Fall, dass Sie über ein Konto bei Google verfügen, können Sie über dieses die Einstellungen der Benachrichtigungen verwalten. Gehen Sie hierzu auf www.google.de/alerts/manage und geben Sie die Zugangsdaten zu Ihrem Google-Konto ein. Hie können Sie bereits eingestellte Alerts bearbeiten oder löschen, sowie neue „Alarme“ einstellen. Wenn Sie kein Google-Konto besitzen, können Sie ein Alert über den entsprechenden Link in der Mail abmelden.

  • Abos kündigen: Mit Abo-Alarm rechtzeitig an Vertrags-Kündigungen erinnert werden

    Die meisten Abonnements, Strom- und Handyverträge enthalten eine automatische Verlängerung der Laufzeit. Kündigt man nicht rechtzeitig, dann muss der Vertrag für die festgelegte Anschluss-Laufzeit weitergeführt werden. Das ist ärgerlich und kann für die Anschlusslaufzeit ziemlich teuer werden. Die gute Nachricht für alle, die das Kündigen gerne mal vergessen: Mit dem Onlinedienst AboAlarm.de verpassen Sie keine Kündigungsfristen mehr – egal, welcher Vertrag.

    3.000 fertige Kündigungsschreiben inklusive

    AboAlarm erinnert Sie rechtzeitig per E-Mail an die Kündigungsfrist. Über 3.000 vorgefertigte Kündigungsschreiben und Adressen erleichtern Ihnen den Schriftverkehr. Auch wenn Ihr Anbieter nicht dabei sein sollte, egal ob exotischer Stromanbieter, Fitness-Studio oder Zeitschriften-Abo – Sie brauchen nur noch Ihren Namen, Vertragsnummer und den Anbieter-Namen einfügen, fertig.

    Für ein sofortiges Kündigungsschreiben brauchen Sie sich noch nicht einmal anzumelden. Auf der Startseite von AboAlarm.de können Sie direkt Ihren Anbieter auswählen. Nach erfolgreicher Erstellung laden Sie das Kündigungsschreiben als PDF herunter, drucken es aus und schicken es unterschrieben per Post weg.

    Verträge verwalten

    Haben Sie Verträge, die noch nicht kündbar sind, können Sie diese, nach vorheriger und kostenloser Anmeldung, verwalten. Und zwar so:

    1. Rufen Sie die Seite www.aboalarm.de auf, und melden Sie sich oben rechts an oder registrieren Sie sich neu.

    2. Klicken Sie auf den Link „Kündigungserinnerungen einrichten“ oder bei erstmaliger Nutzung auf den Link „Jetzt meinen ersten Vertrag eintragen“.

    3. Im neuen Fenster klicken Sie oben rechts auf den Button „Neuen Vertrag anlegen“. In den folgenden Auswahl- und Eingabefenstern erfassen Sie die Daten des gewünschten Vertrages.

    Nach Eingabe aller erforderlichen Daten ist die E-Mail-Erinnerungsfunktion aktiv. Sie werden dann eine Woche bevor die Kündigungsfrist beginnt per Email automatisch benachrichtigt.

    Zehn Verträge kostenlos

    AboAlarm.de ist bis zu zehn eingegebenen Verträgen kostenfrei. Nutzer von iPhone- oder iPad-Apps können beliebig viele Verträge verwalten und die entsprechenden Kündigungserinnerungen für die Verträge erhalten. Zusätzlich steht noch eine Erinnerung per Push-Notification zur Verfügung.

    Die Premium-Variante von AboAlarm bietet noch folgende, zusätzliche Dienstleistungen:

    • SMS-Erinnerung an Kündigungsfristen
    • Kostenloser Faxversand der Kündigungsschreiben durch AboAlarm
    • Kostenloser Faxversand über iPhone und iPad-App
    • Persönlicher Ansprechpartner und Premium-Support per E-Mail
    • Automatische Vertragsarchivierung und Analyse
    • Komplette Kündigungsschreiben in vorfrankierten Umschlägen
    • Persönliche Tarifberatung hilft bis zu 2.000 € zu sparen
    • Jährliche Backup-CD aller Vertragsdokumente

    Die nützlichste Funktion ist  die automatische Archivierung Ihrer Verträge. Einfach alle Verträge zu AboAlarm schicken, und die scannen alles und richten die Erinnerungen ein. Die Versandart können Sie wählen, E-Mail, Post oder Fax. Bei Postversand erhalten Sie natürlich Ihre Verträge wieder zurück.

    Die Kosten für die Premium-Version sind übersichtlich:

    • Euro 9,99 für das 6-Monats-Abo
    • Euro 6,99 für das 12-Monats-Abo
    • Euro 5,99 pro Monat

    Unser Fazit: Alles in Allem ist AboAlarm eine sehr sinnvolle Sache und selbst in der Premium-Version nicht überteuert.

  • Facebook Kettenbrief: Die bessere Alternative zu „Bitte tut mir einen riesigen Gefallen…geht mit dem Cursor bitte auf meinen Namen…“

    Zurzeit macht ein Kettenbrief in Facebook die Runde, in der aufgefordert wird, die „Abonniert“-Einstellungen zu ändern. Viele Facebook-Nutzer sind verunsichert. Woher der Kettenbrief kommt, weiß niemand. Klar ist nur: es geht auch einfacher.

    Der Facebook-Kettenbrief lautet in etwa:

    Ist euch aufgefallen, dass ihr seit dem neusten Update von Facebook auch Postings von Leuten lesen könnt, mit denen ihr selber nicht befreundet seid? Nur weil einer eurer Kontakte dort ein “Gefällt mir” angeklickt oder einen Kommentar abgegeben hat? Ich möchte auf keinen Fall, dass eure Kontakte meine Postings lesen können, wenn ich selber nicht mit ihnen befreundet bin! Das kann ich leider selber nicht einstellen, das hat Facebook nicht eingerichtet.

    Bitte tut mir einen riesen Gefallen: Geht mit dem Cursor bitte auf meinen Namen (nicht klicken!), dann wartet bis der Kasten erscheint (mit meinem Namen und Bild drin). dann geht mit dem Cursor auf den “abonniert” (subscribe) Button und wartet auf das Drop-down-Menü, dann macht bitte den Haken weg bei Kommentare und “gefällt mir”. DANKE!!! Und dann postet das in euren Status, wenn ihr auch nicht wollt, das jeder einzelne Post und “gefällt mir”-Klick von euch für jeden rechts im Newsticker sichtbar ist. Ich tue das auch gerne für euch.

    Das Fatale an der scheinbaren „Lösung“: Anstatt den eigenen Datenschutz zu erhöhen, werden damit lediglich alle Meldungen der Person blockiert, die den Kettenbrief weitergeleitet hat. Fakt ist, dass sich an der Sichtbarkeit der eigenen Aktivitäten durch die Einführung der Timeline am rechten Rand nichts geändert hat. Die Timeline am rechten Rand stellt die Sachen, die bislang nur im Profil von Freunden einsehbar waren, nur deutlicher dar.

    Wer kann was in Ticker und Timeline sehen?

    Wer seine Privatsphäre schützen möchte, muss anders vorgehen. Wenn Sie nicht möchten, dass andere in der Timeline/im Ticker sehen, welche Interaktionen auf der eigenen Facebook-Seite stattfinden, gehen Sie folgendermaßen vor:

    1. Öffnen Sie oben rechts das Facebook-Menü, und klicken Sie auf „Privatsphäre-Einstellungen“.

    2. Dann klicken Sie rechts neben „Funktionsweise von Verbindungen“ auf „Einstellungen bearbeiten“.

    3. Danach klicken Sie auf die Schaltfläche rechts neben „Wer kann Beiträge von anderen Nutzern in deiner Chronik sehen“. Hier wird festgelegt, wer die Interaktionen auf der eigenen Facebookseite (wie eigene „Gefällt mir“-Klicks oder neue Freundschaften) sehen kann. Also wer auf der eigenen Pinnwand/Timeline/Chronik die Postings von anderen sehen kann.

    Wenn Sie hier zum Beispiel „Freunde von Freunden“ wählen, wird eine Nachricht, auf die ein Freund reagiert bei den eigenen Freunden aber auch im Ticker all seiner Freunde veröffentlicht. Sollen es möglichst wenige mitbekommen, wählen Sie den Eintrag „Freunde“. Mit „Nur ich“ wird die Funktion faktisch ausgeschaltet. Bestätigen Sie die Änderungen mit „Fertig“.

    Facebook-Abonnements ausschalten und deaktivieren

    Wenn Sie zudem sichergehen möchten, dass nur Freunde und keine Fremden die eigenen Postings sehen soll, sollte sicherstellen, dass die Abonnement-Funktion für das eigene Facebook-Konto ausgeschaltet ist. Was Abonnements sind und wie man sicherstellt, das keine Fremden das eigene Facebook-Konto abonnieren, steht im Tipp „Facebook Abonnements: Personen folgen, ohne mit ihnen befreundet zu sein„.

  • Xing-Profil löschen und Xing-Konto kündigen

    Xing war lange Zeit eines der beliebtesten sozialen Netzwerke in Deutschland. Bis Facebook zur Aufholjagd blies. Mittlerweile ist Facebook in Sachen sozialer Netzwerke die unangefochtene Nummer Eins. Und immer mehr Xing-Mitglieder wechseln zu Facebook. Das verwaiste Xing-Profil könnten man dann ja löschen. Hört sich einfacher an als es ist. Denn die Löschfunktion ist gut versteckt.

    Kein Wunder, schließlich will Xing nicht offensiv mit der Kündigungsoption werben. Wenn Sie in der Hilfe nach „Profil löschen“ oder „Mitgliedschaft kündigen“ werden Sie jedenfalls nicht fündig. Um die Xing-Mitgliedschaft zu beenden, sind folgende Schritte notwendig:

    1. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten bei Xing.com an.

    2. Blättern Sie ganz nach unten, und klicken Sie dort auf „Hilfe & Kontakt“.

    3. Dann geben Sie ins Suchfeld das Zauberwort „Rücktritt“ ein und klicken auf „Suchen“.

    4. Anschließend klicken Sie auf „Rücktritt von der kostenlosen Basis-Mitgliedschaft“ und danach auf den Link „http://www.xing.com/app/user?op=cancel“ (hier nicht anklickbar, da er nur innerhalb von Facebook funktioniert).

    5. Folgen Sie den Anweisungen des Lösch-Assistenten, um die Kündigung abzuschließen. Alle Kontakte, Nachrichten, Profildaten, Gruppenmitgliedschaften und Events werden daraufhin gelöscht. Das Kapitel Xing ist damit erledigt.