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  • iPhone: Nervige App-Bewertungsaufforderungen abschalten

    Viele Apps die man sich heruntergeladen hat, wollen natürlich eine Bewertung von uns Nutzern erhalten. Dazu senden sie in mehr oder weniger langen Abständen Erinnerungen. Sie erscheinen, wenn die betreffende App gestartet wird und wird oft als sehr störend empfunden. Glücklicherweise lassen sich diese Benachrichtigungen schnell deaktivieren.

    Tippe dazu auf die Einstellungen und anschließend auf iTunes & App Store. Suche die Option Bewertungen in Apps und deaktiviere sie über den Schalter. Die Deaktivierung wird durch den Farbwechsel von grün auf weiss angezeigt.

    Ab sofort werden keine Bewertungs-Aufforderungen mehr angezeigt. Wenn du trotzdem eine Bewertung hinterlassen möchtest, dann kannst du das ja immer noch manuell erledigen.

  • Zu lange Internet-Links problemlos in Short-Links umwandeln

    Webseiten-Links von YouTube und anderen Portalen sind bisweilen sehr lang. Will man zum Beispiel einen solchen Monsterlink per E-Mail versenden oder in einen Text einfügen, dann belegt er unter Umständen mal mehrere Zeilen. Das gleiche Problem taucht auf, wenn du diese Links über einen Web-Client von WhatsApp, Telegram oder andere soziale Medien teilen möchtest. Mit einem URL-Verkürzer schrumpfst du die monströsen URL`s auf eine handliche Länge ein.

    Darauf solltest du achten

    URL-Shortener findet man schnell und einfach über eine Google-Suche. Wie komfortabel die Umwandlung in eine Kurz-URL ist, hängt natürlich vom Anbieter ab. Gleiches gilt für die Dauer der Gültigkeit. Nicht alle verkürzten Weblinks sind unbegrenzt haltbar.

    Die eingedampften Links, die beispielsweise mit TinyUrl.com, Bit.ly und Goo.gl erstellt werden, sind (im Prinzip) unendlich haltbar. Es sei denn TinyUrl und Google stellen ihren Betrieb ein oder Libyen ändert seine Top-Level-Domain (Bit.ly).

    Bedienung

    Aber im Prinzip arbeiten alle URL-Verkürzer nach demselben Schema. Die überlange Webseitenadresse wird in den Zwischenspeicher kopiert und beim ausgewählten URL-Shortener eingefügt. Ein Klick auf den Button Shorten kürzt den Link, der dann wiederum kopiert und an anderer Stelle eingefügt werden kann.

    Tipp:

    Manche Anbieter von Kurz-URL´s bieten auch für  nicht registrierte Nutzer interessante Funktionen an. Bei TinyURL und T1p.de kannst du dir deine Kurzlinks z. B. auch selbst erstellen. Darüber hinaus lässt sich bei T1p.de der Verfallszeitpunkt bei Bedarf individuell festlegen.

  • Windows: Nachrichten über die Kommandozeile an andere PC`s versenden

    Wer ein Netzwerk mit mehreren PC´s und/oder Notebooks betreibt, kann auch ohne Messenger-Software an die beteiligten Rechner Nachrichten versenden. Über die Eingabeaufforderung können Texte blitzschnell an jeden Rechner geschickt werden. Ideal, um den Kindern mitzuteilen, dass das Essen fertig ist.

    Bevor du Nachrichten versendest, empfiehlt sich die Kontrolle des Registry-Eintrags AllowRemoteRPC. Mit der Tastenkombination [Windows][R] öffnest du das Dialogfenster Ausführen, gibst den Befehl regedit ein und klickst auf OK.

    Navigiere über den Pfad HKEY_LOCAL_MACHINE\SYSTEM\CurrentControlSet\Control\Terminal Server zu dem Schlüssel AllowRemoteRPC. Im mittleren Anzeigebereich in der Spalte Daten sollte der Wert in der Klammer auf 1 stehen. Wenn nicht, öffne den Eintrag per Doppelklick, gib im Eingabefeld Wert eine 1 ein und bestätige die Änderung. Danach kannst du den Registrierungseditor beenden.

    Öffne jetzt wieder das Fenster Ausführen, gib den Befehl cmd ein, und bestätige mit der Taste [Eingabe] oder mit OK.

    Das Fenster der Eingabeaufforderung öffnet sich, du gibst folgenden Befehl ein, und sendest ihn zusammen mit dem Text per [Enter]-Taste an den Empfänger ab:

    msg /server:Benutzer-PC * Textnachricht

    Dieser Befehl enthält zwei Platzhalter. Ersetze Benutzer-PC durch den Namen des Empfänger-Computers. Im Zweifelsfall schaust du im Windows-Explorer unter Netzwerk nach, wie der Name des PC`s lautet.

    Der zweite Platzhalte ist Textnachricht. Hier tippst du einfach den Nachrichtentext ein, wie er beim Empfänger erscheinen soll.

    Meist funktioniert auch folgende Kurzversion des obigen Befehls:

    msg Benutzer-PC Textnachricht

    Windows XP

    Bei der Verwendung des Betriebssystems Windows XP musst du zusätzlich noch den Befehlsparameter msg (Message) durch net send ersetzen. Außerdem müssen bei den beteiligten Rechnern in den Windows-Diensten der Nachrichtendienst aktiviert sein. Die Windows-Dienste rufst du ebenfalls über das Fenster Ausführen, mit dem Befehl services.msc auf.

    Hinweis:

    Alle Computer müssen sich natürlich im gleichen Netzwerk befinden, sonst funktioniert der Nachrichtenversand nicht.

    Bei den Windows 7 und 8 Home Basic und Home Premium Versionen fehlt die Nachrichtenfunktion leider vollkommen.

  • Windows-10-Rechner blitzschnell sperren

    Am Arbeitsplatz oder auch am heimischen Rechner sollte man seinen Rechner sperren, wenn man den PC unbeaufsichtigt lässt. Auch wenn es nur mal für eine Zigarettenlänge oder einen Toilettengang ist. Gewisse Inhalte sind nicht für Kollegen oder Kinder geeignet. Wie in den vorangegangenen Windows Betriebssystemen auch, gibt es bei Windows 10 mehrere Möglichkeiten, den PC gegen unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

    Affengriff

    Über den altbewährten Affengriff [Strg][Alt][Entf], den es schon seit gefühlten 100 Jahren gibt, kann der PC über die entsprechende Schaltfläche gesperrt werden. Hier stehen auch die Optionen Benutzer wechseln und Abmelden zur Verfügung. Der Task-Manager kann ebanfalls von hier aus gestartet werden.

    Startmenü

    Öffne das Startmenü mit einem Mausklick auf das Windows-Icon unten links in der Taskleiste, klicke auf deinen Benutzernamen und anschließend auf Sperren.

    Task-Manager

    Der wahrscheinlich längste Weg um einen PC vorübergehend zu sperren, führt über den Task-Manager. Dieser Weg ist wahrscheinlich nur dann interessant, wenn dieses Tool ohnehin schon geöffnet ist. Den Task-Manager startest du per Rechtsklick auf die Taskleiste und rufst dann das Register Benutzer auf. Mit einem Mausklick markierst du deinen Benutzernamen und wählst per Rechtsklick im Kontextmenü Trennen aus. Damit ist dein PC gesperrt.

    Tastenkombination

    Die schnellste Variante einen Windows-Rechner zu sperren, ist die Tastenkombination [Windows][L]. Sie sperrt ohne weitere Zwischenschritte deinen PC.

    Desktop-Verknüpfung

    Wer lieber auf eine Verknüpfung zurückgreifen möchte, der kann sich eine individuell gestaltete Desktop-Verknüpfung erstellen. Mit einem Rechtsklick auf den Desktop und den Optionen Neu | Verknüpfung öffnest du den Einrichtungsassistenten. Im Eingabefeld des Speicherortes gibst du folgenden Pfad ein:

    C:\Windows\System32\rundll32.exe user32.dll, LockWorkStation

    Mit einem Klick auf Weiter vergibst du im nächsten Fenster einen beliebigen Namen und schließt den Arbeitsschritt mit der Schaltfläche Fertig stellen ab. Damit ist die Verknüpfung schon einsatzbereit.

    Wenn du möchtest, kannst du dem Icon noch ein anderes Aussehen verleihen. Öffne mit der rechten Maustaste dessen Kontextmenü und wähle die Eigenschaften aus. Mit der Schaltfläche Anderes Symbol legst du dann das neue Layout der Verknüpfung fest.

  • Zwei Varianten, in Word und Outlook schnell ganze Sätze oder Wörter groß zu schreiben

    Zwei Varianten, in Word und Outlook schnell ganze Sätze oder Wörter groß zu schreiben

    Die einfachste und wahrscheinlich auch die am häufigsten verwendete Methode um Text besonders hervorzuheben ist wohl die Großschreibung. Die [Feststelltaste], die sich oberhalb der von [Umschalt] befindet, erleichtert die Großschreibung während der Texterfassung. Oftmals stellt sich beim Korrekturlesen heraus, dass auch andere Worte, Sätze oder ganze Textpassagen auf diese Weise hervorgehoben werden können. Aber auch nächträglich lässt sich dies blitzschnell bewerkstelligen.

    Mit zwei Techniken können die gewünschten Texte in Großschrift umgewandelt werden.

    1. Du markierst die betreffenden Texte und öffnest mit der Tastenkombination [Strg][D] das Dialogfenster Schriftart. Alternativ klickst du in der Menüleiste auf den kleinen Pfeil im Bereich Schriftart. Hier aktivierst du die Option Großbuchstaben und bestätigst die Änderung mit OK. Das Vorschaufenster zeigt dir an, wie die Änderung in der Word-Datei aussehen wird.

    word-nacher-korrektur-datei-brief-gross-schreiben-buchstaben-format

    Diese Technik eignet sich besonders dann, wenn noch weitere Formatierungsoptionen hinzukommen sollen. Bei Bedarf aktivierst du zusätzliche Optionen wie Schriftfarbe, Unterstreichungen oder weitere Effekte.

    2. Die etwas schnellere Variante der Großschreibung beschränkt sich lediglich auf die Tastenkombination [Umschalt][F3]. Markiere alle gewünschten Wörter oder Textpassagen und drücke diese Tastaturkombination gegebenenfalls mehrere Male, bis das gewünschte Ergebnis erzielt wurde.

    umschalt-f3-taste-kombination-word-text-markieren-gross-schreibung

    Tipp:

    Bei häufig wiederkehrenden Wörtern oder Textkombinationen kann man sogar noch eine dritte Technik anwenden.

    Über die Funktion Suchen und Ersetzen, die mit der Tastenkombination [Strg][F] gestartet wird, erspart man sich sogar das Markieren der betreffenden Wörter. Idealerweise markierst du nur ein Wort oder eine Textkombination und öffnest dann das Fenster Suchen und Ersetzen. So wird der Text schon automatisch in das Suchfeld des Registers Ersetzen übernommen.

    strg-f-tastenkombination-suchen-ersetzen-word-gross-schreiben-buchstaben

    Gib nun die neue Schreibweise in das Feld Ersetzen durch ein und starte den Vorgang mit dem Button Alle ersetzen.

    Diese Variante hat – insbesondere bei langen Texten – den Vorteil, dass keine Wörter vergessen werden. Außerdem können diese drei Möglichkeiten auch im E-Mail-Client Outlook angewendet werden.

  • Dashcam-Einsatz im Auto wurde jetzt gerichtlich bestätigt. Unter gewissen Voraussetzungen.

    Dashcam-Einsatz im Auto wurde jetzt gerichtlich bestätigt. Unter gewissen Voraussetzungen.

    Datenschützer sehen den Einsatz von sogenannten Dashcams im Auto sehr problematisch. Sie befürchten (nicht zu Unrecht) die Förderung von Denunziantentum sowie einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der aufgenommenen Personen. In einem aktuellen Strafverfahren hat das niedersächsische Amtsgericht Nienburg (Urteil: AZ 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14) ) die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen generell zugelassen.

    dashcam-digitalkamera-strassenverkehr-filmen-erlaubt-amtsgericht-niedersachsen-nienburg-urteil

    In der Begründung wies der Richter das Argument zurück, dass die Aufnahmen nach dem Verfahren missbräuchlich im Web veröfftentlicht werden könnten. Das gelte schließlich für alle Arten von Beweismitteln.

    Voraussetzungen für den Dashcam-Einsatz

    Die Furcht vor allgegenwärtiger Datenerhebung dürfe die sachgemäße Nutzung technischer Hilfsmittel zur Rechtsverfolgung durch die Bürger nicht verhindern. Allerdings muss man beim Dashcam-Einsatz im Straßenverkehr auf folgende Dinge achten:

    Dauerhaftes Filmen ist kritisch

    Von einem dauerhaften Einsatz der Kamera sollte abgesehen werden. Viele Kameras zeichnen ohnehin nur kurze Sequenzen auf und löschen die älteren Aufnahmen durch überschreiben.

    Für eine Beweisführung reicht das Einschalten kurz vor einem drohenden Unfall. Eine dauerhafte Aufzeichnung könnte die Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Personen beeinträchtigen. Aus dem gleichen Grund ist ein Filmen von Insassen anderer Autos ebenfalls verboten.

    Einsatz auf Zweirädern

    Der Kameraeinsatz auf Motorrädern und Fahrrädern sollte für das Fahrzeug grundsätzlich zugelassen sein. Gleiches gilt für Helmkameras. Von diesen Modellen und deren Bedienung darf keine zusätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (siehe Handynutzung im Auto) ausgehen.

    „Private Verkehrsüberwachung“ ist verboten

    Ebenso darm man „zufällig“ gefilmte Rechtsverstöße der Polizei nicht ohne weiteres übergeben. Solche „Hilfssheriff“-Tätigkeiten halten viele Gerichte ohnehin für illegal. Auch hier könnten die Rechte unbeteiligter Personen betroffen sein.

    Hochladen von Filmaufnahmen ins Internet

    Generell ist das Hochladen von Aufnahmen des Straßenverkehrs ins Internet verboten. Egal welche Plattform verwendet wird. Deine Urlaubsfahrt kannst du nach der derzeitigen Auffassung auf YouTube & Co. hochladen. Allerdings müssen vor dem Upload Kfz-Kennzeichen und Personen unkenntlich gemacht werden.

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    Das beste Beispiel sind die Aufnahmen von Google-Street-View, die das auch machen mussten.

  • Microsoft`s OneNote 2013 jetzt als kostenlose Vollversion erhältlich

    Schnell mal eine Notiz schreiben oder eine Zeichnung machen? Kein Problem mit dem Tool OneNote von Microsoft. Blitzschnell ist hier, ohne das mächtige Textverarbeitungsprogramm Word, ein Text (auch mit integrierten Bildern oder Audiofiles) erstellt und, falls ein Microsoft-Konto vorhanden ist, in OneDrive abgelegt. So hast du auch unterwegs Zugriff auf deine Notizen. Leider war OneNote bisher ein untrennbarer Bestandteil des Office-Pakets. Seit kurzer Zeit gibt es OneNote auch als separaten Download. Und das kostenlos.

    Keine abgespeckte Shareware-Version oder zeitlich begrenzte Testversion. Vollständiges Programm und komplett kostenlos, herunterladbar auf der Webseite www.onenote.com/download. OneNote ist kompatibel mit Windows 7, 8 und 10.

    kostenlos-vollversion-onenote-2013-office-bestandteil-paket-microsoft-windows

    Trotzdem bleibt OneNote 2013 auch weiterhin ein Teil von Microsoft Office und ist im Paket enthalten.

    Tipp:

    OneNote enthält eine professionelle OCR-Software, die Texte in Bildern erkennt und extrahiert. Einfach das Foto mit dem Text in OneNote hochladen und mit einem Rechtsklick in das Bild das Kontextmenü öffnen. Die Option Text aus Bild kopieren schiebt den Bildtext in die Zwischenablage.

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    Von dort kann der extrahierte Text dann mit der Tastenkombination [Strg][V] in ein neues Dokument in OneNote, Word oder in eine E-Mail eingefügt werden.

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  • Windows 7, Vista und XP: Ordner schnell im Netzwerk freigeben

    Die Freigabe von Ordnern für ein Netzwerk – egal ob in der Firma oder zu Hause im Heimnetzwerk – läuft meistens über den Rechtsklick und das Dialogfenster „Eigenschaften | Freigabe“. Manchem Nutzer ist das zu umständlich und zu langwierig. Mit dem Fenster „Ausführen“ geht das Feigeben von Ordnern wesentlich flotter.

    Schnell mal einen Ordner freigeben

    So geht’s am schnellsten: Öffnen Sie das „Ausführen“-Fenster mit der Tastenkombination [Windows][R], geben Sie in die Eingabezeile den Befehl

    net share Netzwerkordner=“C:Wunschordner“

    ein, und klicken Sie auf „OK“.

    „Netzwerkordner“ ist ein Platzhalter der für den Freigabenamen im Netzwerk stehen soll und muß indiviuell angepasst werden. Das gleiche gilt für „Wunschordner“ und ist der Platzhalter für den Ordner der freigegeben werden soll.

    Für dieses Beispiel ist es „Loveparade_2010“ (=Netzwerkordner) und „Loveparade“ (=Ordnername).

    Der Ordner ist danach sofort im Netzwerk verfügbar und kann von dort eingesehen werden.

    Diese Methode der schnellen Freigabe von Ordnern lohnt sich aber nur dann, wenn die Verzeichnisse direkt auf einem Laufwerk liegen und man keine endlos langen Pfade eingeben muss.

    Ein Pfad, wie beispielsweise „C:Dokumente und EinstellungenBenutzernameEigene DateienEigene BilderLoveparade“ wäre schon nicht mehr so praktikabel.

    Passend dazu: In unseren Artikel über die Schnellanzeige aller freigegebenen Netzwerkordner lesen Sie, wie Sie blitzschnell eine Übersicht über alle derzeit freigegebenen Netzwerkressourcen einblenden.

  • Windows 7: Schnelles Öffnen von doppelten Explorer-Fenstern

    Manchmal benötigt man zwei Explorer-Fenster – etwa zum Kopieren von Dateien. Normalerweise klickt man zum Öffnen auf das Explorer-Symbol in der Taskleiste, öffnet dann mit einem Rechtsklick auf „Computer“ das Kontextmenü und wählt die Option „In neuem Fenster öffnen“. Etwas schneller geht es schon mit zweimaligem Drücken der Tastenkombination [Windows][E]. Für alle, die wenig oder gar keine Tastenkombinationen nutzen, geht es aber noch komfortabler.

    Halten Sie die Taste [Umschalt] gedrückt, und klicken Sie mit kurzer Verzögerung zweimal hintereinander auf das Explorer-Symbol in der Taskleiste. Also nicht mit einem Doppelklick, sondern zwei Einzelklicks hinterinander. Die beiden neuen Fenster werden überlappend angezeigt.

    Anschließend klicken Sie, immer noch mit gedrückter [Umschalt]-Taste,  mit der rechten Maustaste erneut auf das Explorer-Symbol und wählen im Kontextmenü „Fenster nebeneinander anzeigen“.

    Natürlich funktioniert dieser Trick auch mit drei oder mehr Fenstern. Wie sinnvoll oder praktikabel ist, muss jeder für sich entscheiden…

  • Microsoft Office 2010: Die 30-Tage-Testversion ganz legal auf insgesamt 180 Tage verlängern

    Microsoft Office 2010 ist mit der kleinsten Version „Home and Student“ (€ 139,–) nicht gerade günstig und Outlook fehlt in dieser Version ganz. Das macht dann auch die Lizenz für drei Computer nicht mehr wett. Bevor man sich da in unnötige Kosten stürzt und mit Office 2010 dann doch nicht zufrieden ist, sollte man es vorher ausgiebig testen. Die 30-Tage-Testversion ist für eine ausgiebige Prüfung eigentlich zu kurz. Doch Microsoft hat hier eine ganz legale Hintertür offen gelassen.

    Aus 30 Tagen 180 machen

    In den Tiefen der Testversion gibt es zwar diese Hintertür, die aber nicht so einfach zu finden ist.  Das Tool „Office 2010 Trial Extender“ macht die Verlängerung sehr einfach. Man kann es kostenlos im Web, zum Beispiel bei Chip-Online, herunterladen.

    Nachdem Sie das Zip-Archiv heruntergeladen haben, entpacken Sie es auf Ihrem Computer.

    Am letzten Tag des 30-tägigen Tests, starten Sie die EXE-Datei, oder falls erstellt, klicken Sie auf das Desktop-Icon und verlängern die Testphase um weitere 30 Tage mit dem Button „Rearm“.

    Auf diese Weise lässt sich die Testphase fünfmal verlängern, also auf insgesamt 180 Tage, bis sie dann endgültig deaktiviert wird.

    Hartgesottene Benutzer können weitere, umfangreiche Informationen über das Verlängerungsverfahren auch auf der Seite von Technet nachlesen.

    Tipp: Lesen Sie auch in diesen Artikel wie Sie beim Kauf von „Office 2010 Home and Business“ oder „Office 2010 Professional“ über € 100,– sparen können.