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  • Schufa-Beschwerde und -Einspruch: Bei der Schufa gespeicherte Daten prüfen und sich gegen falsche Einträge wehren

    Jeder kennt die Schufa, und jeder hat – meist unbemerkt – fast täglich mit der Schufa zu tun. Wenn Sie zum Beispiel bei einem Onlinehändler einkaufen, erhalten Sie je nach Schufa-Bonität unterschiedliche Bezahlvarianten angeboten. Kunden mit guter Schufa-Bonität können auf Rechnung kaufen, mit schlechter Bonität wird nur Vorkasse oder Kreditkarte angeboten. Gleiches passiert bei Ratenkrediten: Je nach Schufa-Bonität gibt es den Kredit zu unterschiedlichen Konditionen. Ärgerlich nur, wenn bei der Schufa falsche oder längst veraltete Einträge gespeichert sind. Ob das so ist, können Sie leicht prüfen – und Faschleinträge korrigieren lassen.

    Das Prüfen und Korrigieren der eigenen Schufa-Einträge funktioniert folgendermaßen:

    1. Zuerst fordern Sie bei der Schufa eine Bonitätsauskunft an. Die gibt es für jeden einmal im Jahr kostenlos. Das korrekte Formular zur kostenlosen Schufaauskunft finden Sie auf der Seite https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3_1. Wie es genau funktioniert und worauf Sie bei der Bestellung der „Datenübersicht nach §34 BDSG“ achten müssen, steht ausführlich im Tipp „Schufa Auskunft kostenlos: Bei der Schufa eine kostenlose Selbstauskunft anfordern/einholen„.

    2. Nach wenigen Tagen erhalten Sie per Post die kostenlose Bonitätsauskunft der Schufa. Prüfen Sie, ob alle Daten korrekt sind und keine wichtigen Daten fehlen, vor allem Hinweise auf bereits abbezahlte Kredite oder unberechtigte Forderungen. Bei unberechtigten Forderungen gibt es allerdings Ausnahmen: Wenn Sie gerichtlichen Bescheiden nicht widersprechen, werden auch unberechtigte Forderungen rechtskräftig. Gleiches gilt, wenn Sie zwei Mal angemahnt wurden, zwischen erster Mahnung und der Schufa-Meldung vier Wochen Zeit lagen und Sie der Forderung nie widersprochen haben.

    3. Sollten die Bonitätsauskunft falsche Einträge aufweisen, können Sie sich schriftlich beschweren. Dazu fotokopieren Sie alle Unterlagen, die den Falscheintrag nachweisen und schicken sie per Post an die Schufa. Die Schufa muss dann alle strittigen Einträge bis zur endgültigen Klärung sperren.

    4. Sollte sich die Schufa nicht bewegen, können Sie im nächsten Schritt den Schufa-Ombudsmann einschalten. Unter www.schufa-verbraucherbeirat.de/de/home finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Wichtig: Der Ombudsmann wird erst tätig, wenn Sie sich zuvor bei der Schufa beschwert haben, diese sich aber weigert, den Fall zu klären.

    schufa-auskunft-einholen-und-sich-bei-der-schufa-oder-dem-ombudsmann-beschweren

    5. Sollte auch das Einschalten des Ombudsmanns nicht zum Erfolg führen, können Sie sich im letzten Schritt an den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes wenden. Wer für Ihr Bundesland zuständig ist, erfahren Sie auf der Webseite datenschutz-ratgeber.info/aufsichtsbehoerden.html.

  • Bei DVD- und Blu-Ray-Player den Regionalcode ändern

    Seitdem DVD-Player auf dem Markt sind, versuchen Käufer die Kosten für die DVD möglichst gering zu halten. Früher brachte man sich die Silberscheiben aus dem Urlaub mit, oder man ließ sie sich durch ausländische Freunde per Post schicken. Heute besorgt man sich die Scheiben eher im Internet. Der weltweite Handel hat aber einen Nachteil: Den Regionalcode. Wenn man weiß wie’s geht, kann dieser am Gerät entsprechend geändert werden oder sogar auf „Region free“ schalten.

    Warum Regionalcodes?

    Die Regionalcodes wurden von den Herstellern als Verbreitungskontrolle eingeführt. Wie so oft, geht es hier natürlich um Geld. In West-Europa ist schließlich mehr Geld zu holen als beispielsweise in Ost-Europa oder Indien.

    Welche Codes gibt es?

    So ist die Welt aufgeteilt worden:

    • Region 1 – USA, Kanada und US-Außenterritorien
    • Region 2 – West- und Mitteleuropa (auch franz. Überseegebiete und Grönland) Südafrika, Ägypten, Naher Osten, Japan
    • Region 3 – Südost-Asien, Südkorea, Hongkong, Indonesien, Philippinen, Taiwan
    • Region 4 – Australien, Neuseeland, Mexiko, Zentral- und Südamerika
    • Region 5 – Russland und ehemalige UdSSR, Osteuropa, Indien und andere Länder Asiens, Rest-Afrika
    • Region 6 – China
    • Region 7 – Für zukünftige Nutzung reserviert, wird gelegentlich für Presse-Samples verwendet
    • Region 8 – Für internationale Territorien wie Flugzeuge und Schiffe

    Einen Regionalcode „0“ gibt es zwar nicht, wird aber umgangssprachlich häufig als Code für die „Code-Free-Geräte“ genannt.

    Des Käufers Vorteil

    Die Abspielgeräte, die in den verschiedenen Ländern verkauft werden, stammen jedoch meistens aus einer Produktion. Lediglich die Software steuert hier den Regionalcode. Durch Eingabe von bestimmten Zahlencodes kann die Ländersperre geändert oder aufgehoben werden.

    Natürlich wird kein Hersteller diese „Umgehungs-Codes“ freiwillig veröffentlichen. Hier ist man zwangsläufig auf die Hilfeseiten im Web angewiesen.

    Finden Sie Ihren Freischaltcode

    Auf der Webseite von Videohelp.com/dvdhacks sind Freischaltcodes von über 6.700 DVD-, VCD- und BluRay-Playern kostenlos abrufbar. Die notwendigen Arbeitsschritte werden ebenfalls erklärt.

    Geben Sie in das Suchfeld die Modellbezeichnung Ihres Abspielgerätes ein und klicken Sie auf den Button „Search“. In der Spalte „DVD-Player“ werden die Suchergebnisse angezeigt.

    Mit einem Klick auf den Link in der Spalte „Hacks“ gelangen Sie zu den Freischaltcodes und der Beschreibung.

    Die Inhalte der Webseite „Videohelp.com“ ist ausschließlich in englischer Sprache. Gut, das es den Google Translator gibt, der komplette Webseiten übersetzt…

  • Lebensmittelsicherheit: Das gemeinsame Verbraucher-Portal der Bundesländer

    Giftige Pilze, Metallteile, oder Bakterien in Lebensmitteln. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit betreibt seit über einem Jahr das Verbraucher-Portal „Lebensmittelwarnung.de“. Hier können Sie sich ganz einfach informieren, welche gefährlichen Produkte in Umlauf sind.

    Namensnennung der Verursacher

    Genannt werden Produzenten und die Verkäufer des Einzelhandels sowie die Art der Bedrohung. Am häufigsten sind es Fertigprodukte, in die Fremdkörper geraten sind. Aber auch Salmonellen, giftige Pilze oder schädliche Chemikalien geraten in Lebensmittel.

    Die Webseite www.lebensmittelwarnung.de hat in der Vergangenheit schon über 100 Mal Alarm geschlagen.

    Kategorien

    Da leider eine Suchfunktion nach Hersteller, Verkäufer oder Produkt fehlt, bleibt nur der Navigationsbereich auf der rechten Seite. Mit den Kategorien „Neueste Warnungen“, „Alle anzeigen“ und „Warnungen in den Bundesländern“ lassen sich die Eintragungen filtern.

    Hat ein Produkt Ihr Interesse geweckt, gelangen Sie über den Button „i“ in der Spalte „Details“ zur ausführlichen Beschreibung der Bedrohung sowie weiteren Informationen wie beispielsweise dem Pressetext des Herstellers.

    Über neue Eintragung können Sie sich per Twitter oder RSS-Feed automatisch informieren lassen. Andere soziale Netzwerke werden leider (noch) nicht unterstützt.

    Erweiterung des Verbraucher-Portals

    Kürzlich hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verlauten lassen, dass das Portal in Zukunft auch vor gefährlichen Bedarfsmitteln wie Kleidung, Reinigungsmittel Spielzeug und Kosmetik warnen wird. In welchen Abständen das Portal aktualisiert wird, ist nicht ersichtlich. Die letzte Warnung wurde am 05.02.2013  veröffentlicht.

    Der aktuelle Pferdefleisch-Skandal ist in diesem Portal bisher unerwähnt geblieben. Er wird in Nordrhein-Westfalen auf der Webseite www.rueckrufe-nrw.de behandelt. Auf dieser Webseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wird generell über Produktrückrufe, Verkaufsstopps und vorsorgende Verbraucherinformation von Lebensmittelunternehmen mit Sitz in NRW informiert.

    Für Rückrufaktionen und Informationen über Produkte von Unternehmen die in den anderen Bundesländern sitzen, ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Forderung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen gefolgt und hat eine zentrale Verlinkung zur Verfügung gestellt: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Kennzeichnung/PferdefleischBetroffeneProdukteLaender.html.

    Die drei Webseiten sind wichtige Instrumente für alle Verbraucher und sollten hin und wieder mal aufgerufen werden.

    Tipp zur Gefahrenvermeidung

    Um diese Gefahren zu minimieren, sollte man öfter mal auf Fertigprodukte (Convenience) verzichten. Kochen Sie doch mal wieder zusammen mit Familie oder Freunden, oder hauen Sie einfach mal ein Steak in die Pfanne. Das fördert Genuss und Kommunikation, außerdem schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe: Freunde treffen und Hunger stillen!.

  • Ebay Alternativen: Schnäppchen machen bei Auvito, Hood, MyHammer, Zoll-Auktion & Co.

    Ebay ist mit knapp 15 Millionen Mitgliedern zwar unangefochtene Nummer 1 im Bereich Online-Auktionen. Doch ebay wird bei vielen Käufern und Anbietern immer unbeliebter. Zu kompliziert, zu teuer, keine Schnäppchen mehr – so lautet oft die Kritik. Dabei muss es nicht immer eBay sein. Es gibt viele gute Alternativen.

    Wenn Sie mit den Käufen oder Verkäufen bei ebay unzufrieden sind, versuchen Sie doch mal eine der Alternativen. Zwar haben die ebay-Alternativen weniger Mitglieder und Angebote, oft lassen aber gerade deshalb hier noch gute Schnäppchen machen. Und: ein zweites Standbein neben ebay kann nicht schaden. Die besten Alternativen zu ebay:

    Auvito

    http://www.auvito.de

    Das Handeln auf AuVito ist generell kostenlos und gebührenfrei. Lediglich Sonderoptionen wie Top-Auflistung auf der Startseite oder Hervorhebung lassen sich zukaufen. Im Auktionshaus von preisvergleich.de gibt es immer rund 1.000.000 laufende Auktionen. Sehr gut ist die Listung der Artikel bei Suchmaschinen.

    Hood.de

    http://www.hood.de

    Hood gilt als Nummer Zwei hinter ebay. Rund 1 Mio. Mitglieder und 1,5 Mio. laufende Auktionen verzeichnet die ebay-Alternative. Das Kaufen und Verkaufen ist bei Hood.de generell kostenlos. Es fallen keine Einstell- oder Verkaufsgebühren an. Finanziert wird die eBay-Alternative durch Werbung.

    Spezial-Auktionshäuser

    Auvito und Hood sind klassische Online-Auktionshäuser, in denen alles zu haben ist. Einen anderen Ansatz verfolgen Spezial-Auktionshäuser. Hier sind die Auktionen auf bestimmte Themen oder Einsatzgebiete beschränkt.

    MyHammer (http://www.my-hammer.de)
    Hier geht es ausschließlich um Handwerkerleistungen. Wenn Sie zum Beispiel eine neue Auffahrt pflastern möchten, stellen Sie den Auftrag bei MyHammer ein, und angemeldete Handwerke können um den Auftrag bieten. Sie entscheiden dann, welcher Bieter den Auftrag erhält.

    Zoll-Auktionen (http://www.zoll-auktion.de/auktion)
    Im Auktionshaus der Bundeszollverwaltung finden Sie alle Artikel, die Behörden von Bund, Längern und Gemeinden versteigern. Die Artikel werden meist zu eine Mindestgebot eingestellt.

    Justiz-Auktion (http://www.justiz-auktion.de)
    Hier versteigern die Justizministerien der Länder gepfändete, beschlagnahmte und ausgesonderte Gegenstände. Zu haben sind vor allem Autos, Unterhaltungselektronik, Genussmittel, Schmuck und Werkzeuge.

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